Das Ziel der vorliegenden Forschungsarbeit ist es, empirisch zu untersuchen, inwieweit geförderte Beschäftigung im Rahmen des Teilhabechancengesetzes einen Einfluss auf die soziale Teilhabe von Langzeitarbeitslosen haben kann.
Doch was ist soziale Teilhabe? Um diese Frage zu beantworten, werden zunächst wissenschaftliche Theorien und Erkenntnisse zur sozialen Teilhabe und zu themenverwandten Bereichen herangezogen, um im Anschluss den Versuch einer Operationalisierung von sozialer Teilhabe zu unternehmen. Daraufhin folgt eine Darstellung des aktuellen Forschungsstands im Hinblick auf die zuvor erarbeiteten Themen sowie auf Erfahrungen aus bisherigen Modellprojekten zu öffentlich geförderter Beschäftigung und bestehenden Arbeitsmarktinstrumenten.
Im anschließenden empirischen Teil der Arbeit werden der Forschungsprozess selbst und die Ergebnisse aus einer fünfteiligen Interviewreihe vorgestellt. Danach folgen ein Vergleich dieser Ergebnisse mit der theoretischen Rahmung, die neuen Erkenntnisse zur "Teilhabe am Arbeitsmarkt" sowie Handlungsempfehlungen und ein abschließendes Fazit, in dem das Ziel der Forschungsarbeit nochmals reflektiert wird.
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung
2 Theoretische Hintergründe
2.1 Begriffserklärungen
2.1.1 Arbeitund Erwerbsarbeit
2.1.2 (Langzeit-)Arbeitslosigkeit
2.2 Was ist soziale Teilhabe und wie wird sie beeinflusst?
2.2.1 Wie entsteht soziale Teilhabe?
2.2.2 SozialeTeilhabe als Interpendenz und Partizipation
2.2.3 Konzept der Lebenschancen nach Ralf Dahrendorf
2.2.4 Theoretische Modell zu den möglichen Auswirkungen von Arbeitslosigkeit
2.2.4.1 Selektions- und Kausalitätshypothese
2.2.4.2 Der Handlungsrestriktionsansatz nach Fryer
2.2.4.3 Die Theorie der erlernten Hilflosigkeit nach Seligmann
2.2.5 Soziale Teilhabe - Versuch einer Operationalisierung
2.2.6 Grenzen einer Verbesserung von sozialer Teilhabe
2.2.7 Einfluss von Arbeit und Arbeitslosigkeit auf die soziale Teilhabe
2.2.7.1 Funktionen der Erwerbsarbeit nach Jahoda
2.2.7.2 Die Arbeitslosen von Marienthal
2.2.7.3 Folgen von Arbeitslosigkeit - aktueller Forschungsstand
2.2.7.3.1 Folgen für die materielle Teilhabe
2.2.7.3.2 Folgen für soziale Beziehungen
2.2.7.3.3 Folgen für die Gesundheit
2.2.7.4 Folgen für die kulturelle und politische Teilhabe
2.2.7.5 Folgen für das Zugehörigkeitsgefühl und die Lebenszufriedenheit
2.3 Öffentlich geförderte Beschäftigung als Arbeitsmarktinstrument
2.3.1 Öffentlich geförderte Beschäftigung - Varianten, Chancen und Risiken
2.3.2 Effekte von öffentlich geförderter Beschäftigung auf langzeitarbeitslose Menschen - Bisheriger Kenntnisstand
2.3.3 „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ nach §16i SGB II
2.3.3.1 Ziele und Fördermöglichkeiten des Teilhabechancengesetzes
2.3.3.2 Förderungsberechtigter Personenkreis
2.3.3.3 Tangierende Unterstützungsprozesse
2.3.3.3.1 Ganzheitliche beschäftigungsbegleitende Betreuung/Coaching
2.3.3.3.2 Förderung von Weiterbildung und außerbetrieblichen Praktika
3 Empirischer Teil
3.1 Qualitative Sozialforschung
3.2 Forschungskonzeption
3.2.1 Qualitative Evaluationsforschung
3.2.2 Herleitung der Forschungsfrage und Ziel der Forschung
3.3 Die qualitative Analyse: Beschreibung und Ablauf
3.3.1 Die Erhebungsmethode: Problemzentriertes Interview
3.3.2 Stichprobensampling
3.3.2.1 Deduktive Stichprobenziehung
3.3.2.2 Vorstellung der Interviewpartner*innen
3.3.2.2.1 Kunde1: „Herr H.“
3.3.2.2.2 Kundin 2: „Frau S.“
3.3.2.2.3 Kunde 3: „Herr R.“
3.3.2.2.4 Coach 1: „Frau W.“
3.3.2.2.5 Coach 2: „Frau D.“
3.3.3 Die Aufbereitungsmethode: Kommentierte Transkription
3.3.4 DieAuswertungsmethode: Qualitative Inhaltsanalyse
3.4 Darstellung der Ergebnisse
3.4.1 Persönliche und berufliche Voraussetzungen der Teilnehmenden
3.4.1.1 Gründe für die Arbeitslosigkeit, Vermittlungshemmnisse und die Ressource Gesundheit
3.4.1.2 Ressourcen der Kundinnen und Kunden
3.4.1.2.1 Persönliche Ressourcen
3.4.1.2.2 Berufliche Ressourcen
3.4.1.3 Aktive Arbeitsförderung als Chance?
3.4.2 Soziale Teilhabe und die Verbesserung - Meinung der Coaches
3.4.3 Veränderungen der sozialen Teilhabe durch §16i SGB II
3.4.3.1 Materielle Teilhabe
3.4.3.1.1 Veränderung der materiellen Ausstattung durch die Beschäftigung
3.4.3.1.2 Lebensverhältnisse in der Arbeitslosigkeit und in der Beschäftigung
3.4.3.1.3 Konsumverhalten
3.4.3.2 Soziale Beziehungen
3.4.3.3 Gesundheit
3.4.3.3.1 Gesundheitsverhalten
3.4.3.3.2 Gesundheitliche Teilhabe
3.4.3.4 Teilhabe am Arbeitsmarkt
3.4.3.4.1 Alltagsstruktur
3.4.3.4.2 Sinnhaftigkeit
3.4.3.4.3 Anerkennung
3.4.3.5 Kulturelle und politische Teilhabe
3.4.3.6 Auswirkungen einer verbesserten sozialen Teilhabe
3.4.3.6.1 Selbstwertgefühl und Selbstbewusstsein
3.4.3.6.2 Lebenszufriedenheit
3.4.3.6.3 Gefühl der gesellschaftlichen Zugehörigkeit und subjektiver Gesellschaftsstatus
3.4.3.6.4 Selbstbestimmung und Selbstwirksamkeit
3.4.3.6.5 Wodurch kommen die Veränderungen zustande?
3.4.4 Bisherige Erfahrungen mit der „Teilhabe am Arbeitsmarkt“
3.4.4.1 Arbeitsanforderungen
3.4.4.2 Arbeitgeberinnen
3.4.4.3 Beschäftigungsbegleitendes Coaching
3.4.4.3.1 Wahrnehmung der Teilnehmenden
3.4.4.3.2 Auftragswahrnehmung der Coaches
3.4.4.4 Möglichkeiten und Grenzen des Teilhabechancengesetzes
3.5 Verknüpfung der Ergebnisse mit der theoretischen Rahmung
3.6 Erfahrungswerte und Handlungsempfehlungen zum neuen sozialen Arbeitsmarkt nach §16i SGB II
4 Fazit
5 Quellenverzeichnis
5.1 Literaturquellen
5.2 E-Books/E-Dokumente
5.3 Internetquellen
5.4 Interne Quellen des Jobcenters
6 Verzeichnis des Anhangs
6.1 Anhang 1: Interviewleitfaden für Kundinnen und Kunden
6.2 Anhang 2: Interviewleitfaden für Coaches
6.3 Anhang 3: Einwilligungserklärung zur Verarbeitung personenbezogener Daten für Interviews im Rahmen der Forschungsarbeit
6.4 Transkribierte Interviews
6.4.1 Anhang 4: Transkribiertes Interview mit Herr H
6.4.2 Anhang 5: Transkribiertes Interview mit Frau S
6.4.3 Anhang 6: Transkribiertes Interview mit Herr R
6.4.4 Anhang 7: Transkribiertes Interview mit Frau W
6.4.5 Anhang 8: Transkribiertes Interview mit Frau D
6.5 Anhang 9: Skalen für die subjektiven Einschätzungen in den Interviews
6.6 Anhang 10: Beispiel eines „Coachingrads“ von Herr H
Vorwort
Nachfolgend möchte ich mich bei allen bedanken, die meine Forschungstätigkeit unterstützt und die praktische Umsetzung der Ideen ermöglicht haben.
Herrn Prof. Dr. Matthias Brungs danke ich für die bedarfsgerechte und zielführende Betreuung dieser Bachelorarbeit. Der Leiterin für die Umsetzung des Teilhabechancengesetzes im beteiligten Jobcenter danke ich für den regen Informationsaustausch bei der Konzeption und Durchführung des neuen Arbeitsmarktinstruments, welches die Grundlage für diese Bachelorarbeit bildete.
Den beiden Coaches im Rahmen des Teilhabechancengesetzes, die aus Datenschutzgründen ebenfalls nicht namentlich genannt werden, danke ich für die Unterstützung bei der Suche nach geeigneten Interviewpartner*innen.
Auch bedanke ich mich bei allen Interviewpartner*innen, ohne die die Entwicklung der vorliegenden Forschungsarbeit letztlich nicht möglich gewesen wäre.
Zuletzt möchte ich mich auch bei meiner Anleiterin bedanken, die mich während des gesamten Studiums unterstützt hat.
Abkürzungsverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildungs- und Tabellenverzeichnis
Abbildung 1: Dimensionen und Verwirklichung sozialer Teilhabe (eigene Abbildung)
Abbildung 2: Arbeitsunfähigkeit - AU-Kennzahlen der Mitglieder ohne Rentner nach Versichertengruppen und Geschlecht (Berichtsjahr 2017)
Tabelle 1: Deprivationsaspekte im Bereich „Partizipation“
Tabelle 2: Deprivationsaspekte im Bereich „Konsum“
Tabelle 3: Transkriptionssystem
1 Einleitung
„Denn uns ist klar, dass für die meisten Menschen in Deutschland Arbeit nach wie vor mehr ist als Broterwerb.
Es geht um Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Es geht darum, Kolleginnen und Kollegen zu haben. Es geht darum, seine Leistung zu spüren.
Deshalb, meine Damen und Herren, ist es richtig, dass wir 4 Milliarden Euro investieren, um diesen Menschenjetzt eine Chance zu geben - eine Chance nicht nur auf Arbeit und Einkommen für ihre Familien, sondern eine Chance auch auf soziale Sicherheit und soziale Teilhabe an dieser Gesellschaft. “
(Zitat von Arbeitsminister Hubertus Heil, Bundesamt für Arbeit und Soziales 2018)
Deutschland profitiert seit Jahren von einer guten wirtschaftlichen Entwicklung, die sich auch positiv auf die Zahl der Arbeitsverhältnisse und den Beschäftigungsstand auswirkt: während im März 2009 die Zahl der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisse noch bei 27.580.163 lag, sind es zehn Jahre später im März dieses Jahres bereits 33.306.300 (vgl. Bundesagentur für Arbeit 2019b). Hierfür ist in Teilen zwar der demografische Wandel verantwortlich - bspw. durch die vermehrte Zuwanderung von Migrant*innen - doch auch die Zahl der Arbeitslosen ging in Deutschland beständig zurück.
Trotz dieser guten konjunkturellen Entwicklung gebe es jedoch nach wie vor einen „verfestigten Sockel von Langzeitarbeitslosigkeit“, so Arbeitsminister Hubertus Heil (vgl. Bundesamt für Arbeit und Soziales 2018). Zum Mai 2019 waren in Deutschland 3.979.000 erwerbsfähige Menschen auf die Grundsicherung für Arbeitssuchende angewiesen (vgl. Bundesagentur für Arbeit 2019a). Hierunterfielen im gleichen Monat 733.266 Langzeitarbeitslose (vgl. Bundesagentur für Arbeit 2019c), deren tatsächliche Zahl aufgrund der spezifischen Begriffsbestimmungen im Sozialgesetzbuch II noch weitaus höher ausfallen dürfte.
All diese Menschen sind auf die Grundsicherung für Arbeitssuchende angewiesen, die es ihnen ermöglichen soll, „ein Leben zu führen, das der Würde des Menschen entspricht“ (§1 Abs.1 SGB II). In einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2010 heißt es hierzu genauer: „Das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG sichert jedem Hilfebedürftigen diejenigen materiellen Voraussetzungen zu, die für seine physische Existenz und für ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben unerlässlich sind.“ (Bundesverfassungsgericht 2010) Damit verweist es eindeutig auf den Mangel an Teilhabe von langzeitarbeitslosen Menschen.
Dieser Mangel geht aber nicht allein auf die mit der Grundsicherung verbundenen, niedrigen finanziellen Ressourcen zurück, sondern auch auf das Fehlen einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung. Dadurch bleiben den Menschen viele Möglichkeiten zur sozialen Teilhabe verwehrt. Aus diesem Grund wurde das Teilhabechancengesetz mit der „Teilhabe am Arbeitsleben“ nach §16i SGB II am 9. November 2018 im Bundestag verabschiedet, welches vorrangig die Verbesserung der sozialen Teilhabe von langzeitarbeitslosen Menschen ansteuert. Das Ziel der vorliegenden Forschungsarbeit ist es, empirisch zu untersuchen, inwieweit geförderte Beschäftigung im Rahmen des Teilhabechancengesetzes einen Einfluss auf die soziale Teilhabe von Langzeitarbeitslosen haben kann.
Doch was ist soziale Teilhabe? Um diese Frage zu beantworten, werden zunächst wissenschaftliche Theorien und Erkenntnisse zur sozialen Teilhabe und zu themenverwandten Bereichen herangezogen, um im Anschluss den Versuch einer Operationalisierung von sozialer Teilhabe zu unternehmen. Daraufhin folgt eine Darstellung des aktuellen Forschungsstands im Hinblick auf die zuvor erarbeiteten Themen sowie auf Erfahrungen aus bisherigen Modellprojekten zu öffentlich geförderter Beschäftigung und bestehenden Arbeitsmarktinstrumenten.
Im anschließenden empirischen Teil der Arbeit werden der Forschungsprozess selbst und die Ergebnisse aus einer fünfteiligen Interviewreihe vorgestellt. Danach folgen ein Vergleich dieser Ergebnisse mit der theoretischen Rahmung, die neuen Erkenntnisse zur „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ sowie Handlungsempfehlungen und ein abschließendes Fazit, in dem das Ziel der Forschungsarbeit nochmals reflektiert wird.
2 Theoretische Hintergründe
2.1 Begriffserklärungen
2.1.1 Arbeit und Erwerbsarbeit
In der wissenschaftlichen Literatur gibt es eine Fülle an unterschiedlichen Definitionen für den Begriff „Arbeit“. Die Sozialforschenden Elke Rühle und Knut Tielking charakterisieren ihn unter Berücksichtigung verschiedener Erklärungen folgendermaßen:
- „Ein biologischer Prozess des menschlichen Leibes;
- Ein bewusstes und zielgerichtetes Handeln / Eine geistige und körperlicheTätigkeit;
- Eine Handlung zur Erzeugung von begehrten Dienstleistungen und Gütern;
- Es dient dem Zweck der Sicherung der Existenz;
- Es ist ein zentraler Bestandteil der Daseinserfüllung.“ (Rühle/Tielking 2016, S.26)
Der letzte Punkt impliziert bereits die Relevanz von Arbeit für die Sinnhaftigkeit des menschlichen Lebens. Die Begriffe Arbeit und Erwerbsarbeitwerden im alltäglichen Gebrauch häufig synonym verwendet, grenzen sich jedoch durch den Unterschied des Einkommens bzw. Entgelts klar voneinander ab (vgl. Rühle/Tielking 2016, S.26).
2.1.2 (Langzeit-)Arbeitslosigkeit
Die Forschungsarbeit beschäftigt sich mit einem Arbeitsmarktinstrument nach dem SGB II, weshalb die gesetzliche Definition von (Langzeit-)Arbeitslosigkeit im Sinne des dritten Sozialgesetzbuchs zur Arbeitsförderung herangezogen wird. Im Zentrum der Begriffsbestimmung von Arbeitslosigkeit stehen nach §138 Abs.1 SGB III die folgenden Bedingungen:
- Beschäftigungslosigkeit; dabei beeinträchtigt die Ausübung einer Beschäftigung unter 15 Wochenstunden den Status der Arbeitslosigkeit nicht (als Beschäftigung in diesem Sinn gilt auch eine Arbeitsgelegenheit nach §16d SGB II)
- Eigenbemühungen für die Beendigung der Arbeitslosigkeit
- Verfügbarkeit gegenüber den Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit
Die Teilnahme an einer aktivierenden Maßnahme nach §45 SGB III unterbrechen die Zeit der Arbeitslosigkeit ebenso wenig wie eine ehrenamtliche Tätigkeit oder eine Erkrankung, die bis zu sechs Wochen andauert. Daran anknüpfend wird die Langzeitarbeitslosigkeit über die zusätzliche Voraussetzung einer einjährigen oder darüber hinaus bestehenden Arbeitslosigkeit bestimmt, (vgl. §18 Abs. 1 SGB III). Es gibt Fördermöglichkeiten im Rahmen des SGB II, die Langzeitarbeitslosigkeit voraussetzen - so auch das Teilhabechancengesetz nach §16i SGB II. Hierfür „bleiben folgende Unterbrechungen der Arbeitslosigkeit innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren unberücksichtigt:
1. Zeiten einer Maßnahme der aktiven Arbeitsförderung oder zur Eingliederung in Arbeit nach dem Zweiten Buch,
2. Zeiten einer Krankheit, einer Pflegebedürftigkeit oder eines Beschäftigungsverbots nach dem Mutterschutzgesetz,
3. Zeiten der Betreuung und Erziehung aufsichtsbedürftiger Kinder oder der Betreuung pflegebedürftiger Personen,
4. Zeiten eines Integrationskurses nach § 43 des Aufenthaltsgesetzes oder einer berufsbezogenen Deutschsprachförderung nach § 45a des Aufenthaltsgesetzes sowie Zeiten einer Maßnahme, die für die Feststellung der Gleichwertigkeit der im Ausland erworbenen Berufsqualifikation mit einer inländischen Berufsqualifikation, für die Erteilung der Befugnis zur Berufsausübung oder für die Erteilung der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung erforderlich ist,
5. Beschäftigungen oder selbständige Tätigkeiten bis zu einer Dauer von insgesamt sechs Monaten,
6. Zeiten, in denen eine Beschäftigung rechtlich nicht möglich war, und
7. kurze Unterbrechungen der Arbeitslosigkeit ohne Nachweis.“ (§18 Abs.2 SGB II)
Leistungen nach dem SGB II erhalten Personen, wenn sie das 15. Lebensjahr vollendet, aber das Renteneintrittsalter noch nicht erreicht haben und darüber hinaus Erwerbsfähigkeit sowie Hilfebedürftigkeit vorliegen (vgl. §7 Abs. 1 Nr.1-3 SGB II). Die Vorschriften zum Aufenthaltsort, zu Ausländerinnen und zu Asylbewerberinnen sind im Rahmen der Forschungsfrage irrelevant und werden nicht näher erläutert. Zu diesem Personenkreis können Personen zählen, die keinen oder einen verkürzten Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben - z.B. Menschen, die ein Vollzeitstudium beendet und nicht direkt im Anschluss eine Beschäftigung gefunden haben oder geschiedene Personen, die in den letzten Jahren wegen der Kindererziehung keiner Erwerbsarbeit nachgingen. Demnach tauchen Unterbrechungen der Erwerbstätigkeit in Form von Arbeitslosigkeit, die den Bezug von Leistungen nach dem SGB II notwendig machen, heute in vielen beruflichen Biographien auf und können von der Mehrheit der Menschen nach einer bestimmten Zeit überwunden werden. Ein kleiner Anteil dieser Gruppe ist allerdings nicht in der Lage, auf den ersten Arbeitsmarkt zurückzukehren und hat geringe Chancen auf eine berufliche Wiedereingliederung (vgl. Haas 2017, S.9). Er bildet den für Forschungsarbeit relevante Personenkreis der Langzeitarbeitslosen und wird in Verbindung mit dem Teilhabechancengesetz zu einem späteren Zeitpunkt noch weiter eingegrenzt.
Die Unterstützungsleistungen Arbeitslosengeld I und II unterscheiden sich darin, dass ersteres in seiner Höhe ohne Kinder innerhalb der Bedarfsgemeinschaft 60% und mit Kindern 67% des pauschalierten Nettogehalts ausmacht und es sich um eine Sozialversicherungsleistung handelt, während sich das Arbeitslosengeld II als steuerfinanzierte Sozialleistung nach dem errechneten Existenzminimum richtet (vgl. Rühle/Tielking 2016, S.29).
Aufgrund der gesetzlich geregelten, schädlichen und unschädlichen Zeiten für die (Lang- zeit-)Arbeitslosigkeit würden die bundesweiten Statistiken eine verzerrte Zahl von langzeitarbeitslosen Personen wiedergeben, so die Sozialforscherin Haas. Sie berücksichtige auch nicht die Zahl derjenigen, die aufgrund prekärer Beschäftigungen immer wieder von Arbeitslosigkeit und dadurch von ähnlichen sozialen Problemen betroffen seien (vgl. Haas 2017, S.10-11). Nichtsdestotrotz wird im Rahmen dieser Forschungsarbeit immer dann, wenn die Rede von Langzeitarbeitslosen ist, die Personengruppe gemäß der gesetzlichen Bestimmung der SGB II und III gemeint sein, da die Forschungsbemühungen sich auf die arbeitsmarktpolitische Maßnahme „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ nach §16i SGB II richten und sie diesen Bestimmungen unterliegt.
2.2 Was ist soziale Teilhabe und wie wird sie beeinflusst?
In der Wissenschaft wird der Begriff der sozialen Teilhabe seit Jahren vielfach verwendet - dennoch gibt es dazu keine eindeutige, wissenschaftlich anerkannte Theorie oder Begriffsbestimmung, die an dieser Stelle herangezogen werden könnte. Deshalb ist es zunächst ein Anliegen dieser Forschungsarbeit, zu klären, was soziale Teilhabe beinhaltet und wie sie messbar gemacht werden kann. Hierzu werden im Folgenden unterschiedliche sozialwissenschaftliche Erklärungs- und Deutungsansätze zu und im Zusammenhang mit sozialer Teilhabe erläutert. Im Anschluss fließen die Erkenntnisse in einen Vorschlag zur Operationalisierung sozialer Teilhabe ein, der die Basis für den späteren empirischen Teil darstellen wird.
2.2.1 Wie entsteht soziale Teilhabe?
Peter Bartelheimer, wissenschaftlicher Mitarbeiter am Soziologischen Forschungsinstitut Göttingen, beschreibt soziale Teilhabe als die Fähigkeit einer Person, mittels ihrer zur Verfügung stehenden Lebenschancen und ihrer persönlichen Ressourcen individuelle und gesellschaftlich anerkannte Ziele zu erreichen (Hirseland/Ramos Lobato/Ritter 2012, S.97). Der 3. Bericht zur sozioökonomischen Entwicklung in Deutschland spricht von der Umwandlung des „gesamtwirtschaftliche(n) Teilhabepotenzial(s) (...) in individuelle Teilhabechancen und -ergebnisse“ (Lehweß-Litzmann/Leßmann 2017, S.39). Beide Aussagen gründen auf einem gemeinsamen, grundlegenden Verständnis der Entstehung von Teilhabe: die Gesellschaft bietet die Möglichkeiten, die für die Erfahrung von sozialer Teilhabe notwendig sind - ihre Verwirklichung obliegt allerdings jedem Individuum selbst auf Basis seiner Ressourcen und Lebenschancen. Das gesellschaftliche Teilhabepotenzial könne der Mensch aus verschiedenen Quellen, den sogenannten Teilhabemechanismen, beziehen:
(1) Erwerbsarbeit (Einkommen, soziale Einbindung)
(2) Rechte („Schutz der Persönlichkeit, politische Partizipation und sozialstaatliche Ansprüche“ (Lehweß-Litzmann/Leßmann 2017, S.4))
(3) Bildung (Handlungskompetenz in gesellschaftlichen, beruflichen und gesundheitlichen Kontexten)
(4) Vermögen (Konsummöglichkeiten)
(5) soziale Nahbeziehungen (vgl. Lehweß-Litzmann/Leßmann 2017, S.4)
Die Erwerbsarbeit habe heutzutage eine besonders große Rolle inne, da sie andere Teilhabemechanismen unmittelbar beeinflusse (Lehweß-Litzmann/Leßmann 2017, S.5). Kronauer reduziert die fünf Teilhabemechanismen auf die drei Kernfaktoren Erwerbsarbeit, Rechte und soziale Nahbeziehungen als Voraussetzungen für die Verwirklichung von gesellschaftlicher Zugehörigkeit und Teilhabe. Er verweist außerdem auf besondere Entwicklungen innerhalb der Gesellschaft, die diese Mechanismen gefährden würden:
- Infolge des steigenden Bedarfs an Facharbeiterinnen seien Personen ohne Berufsausbildung besonders von Langzeitarbeitslosigkeit bedroht. Des Weiteren würden Beschäftigungsverhältnisse zunehmend unsicherer werden, z.B. durch Befristungen, und durch die sinkenden Löhne würden viele Menschen trotz Vollzeitbeschäftigung in Armut leben.
- Bezogen auf die sozialen Nahbeziehungen mache sich seit vielen Jahren der Trend zur Individualisierung sichtbar. Die Menschen würden sich zunehmend aus Familien und kollektiven Verbänden lösen und eine ausschließlich selbstbestimmte Lebensweise vorziehen. Nicht selten würden diese Individualisierungsprozesse jedoch in sozialer Isolation und persönlichem Scheitern münden, welches sich bspw. durch Arbeitslosigkeit äußere. Weiterhin würden diese Prozesse auch zu einer vermehrten Inanspruchnahme von sozialen Sicherungsleistungen führen.
- Auch bei den Rechten, insbesondere den sozialen Rechten, habe sich in den letzten Jahrzehnten ein großer Wandel vollzogen, den besonders Empfängerinnen von Arbeitslosengeld II zu spüren bekommen hätten: das Ziel der sozialen Sicherung für Menschen, die auf finanzielle Unterstützung durch den Staat angewiesen sind, sei seit der Reformierung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe im Jahr 2005 nicht mehr der Erhalt des Gesellschaftsstatus, sondern die alleinige Absicherung der Existenz (vgl. Kronauer 2010, S.28, 35-39).
Wie zu Beginn des Unterkapitels festgestellt wurde, sind die persönlichen Ressourcen des Menschen ausschlaggebend für seine Teilhabemöglichkeiten. Obwohl sie individuell sehr unterschiedlich ausfallen können, stellt die Gesundheit für jeden Menschen eine seiner wichtigsten Ressourcen dar. Unter einer Vielzahl von Definitionen für den Begriff „Gesundheit“ hat sich in den letzten Jahren jene der World Health Organization durchgesetzt: „Health is a state of complete physical, mental and social well-being and not merely the absence of disease or infirmity.“ (World Health Organization 1946, S.1)
Demnach kann Gesundheit nicht allein über die Abwesenheit von Krankheit oder Behinderung festgestellt werden, sondern definiert das Wohlbefinden auf physischer, psychischer und sozialer Ebene. Aufgrund der fundamentalen Rolle der Gesundheit für die soziale Teilhabe werden zu späterem Zeitpunkt ausgewählte theoretische Modelle zur Gesundheit sowie gesundheitliche Folgen von Arbeitslosigkeit erläutert.
2.2.2 Soziale Teilhabe als Interpendenz und Partizipation
Der deutsche Soziologe Martin Kronauer setzt bei sozialer Teilhabe die soziale Integration voraus, welche sich durch Interpendenz und Partizipation auszeichne. Interpendenz meine den Grad der sozialen Einbindung einer Person in private und berufliche Netzwerke (vgl. Hirseland/Ramos Lobato/Ritter 2012, S.97). Partizipation umfasse die „materiellen, politisch-institutionellen und kulturellen Teilhabemöglichkeiten an gesellschaftlich anerkannten Lebenschancen und -standards“ (Hirseland/Ramos Lobato/Ritter 2012, S.97). Susanne Gerull, Professorin für Theorie und Praxis der Sozialen Arbeit an der Alice Salomon Hochschule Berlin, sieht ebenfalls die enge Verbindung zwischen sozialer Teilhabe und Partizipation. Darunter versteht sie „Mitgestaltung, Mitwirkung, Mitbestimmung, Mitverantwortung, Selbstorganisation, Koproduzentenschaft“ (Gintzel 2008, S.635, zit. nach: Gerull 2011, S.161). Hieraus leitet sich auch der Teilaspekt der Selbstbestimmung und Selbstwirksamkeit ab. Die einzelnen Teilbereiche von Partizipation, die beeinträchtigt sein können, seien:
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Tab. 1: Deprivationsaspekte im Bereich „Partizipation“ (nach Gerull 2011, S.160)
2.2.3 Konzept der Lebenschancen nach Ralf Dahrendorf
Alle bisherigen Erkenntnisse zur sozialen Teilhabe weisen eine entscheidende Gemeinsamkeit auf: immer wieder ist darin die Rede von Lebenschancen. Was Lebenschancen genau sind, wurde jedoch noch nicht näher erläutert, weshalb an dieser Stelle ein kurzer Einblick in das Konzept der Lebenschancen nach Ralf Dahrendorf gegeben und die Verbindung zur „Teilhabe am Arbeitsleben“ nach §16i SGB II hergestellt wird. Dahrendorf macht Lebenschancen abhängig von den beiden Variablen Ligatur und Option. Ligaturen seien die sozialen Bedingungen der Menschen, in der sie lebten - hierzu würden bspw. verbindliche Werte und Normen innerhalb einer Gesellschaft oder individuelle soziale Netzwerke zählen. Optionen seien Wahlmöglichkeiten innerhalb dieser Ligaturen, wodurch dem Menschen alternative Handlungsmöglichkeiten für eine individuelle Lebensgestaltung zur Verfügung stünden (vgl. Kühne 2017, S.83). Zusammenfassend seien Lebenschancen „Gelegenheiten für individuelles Handeln, die sich aus der Wechselbeziehung von Optionen und Ligaturen ergeben“ (Dahrendorf 1979, S. 55, zit nach. Kühne 2017, S.85). Das Gesetz zur „Teilhabe am Arbeitsleben“ wird im Rahmen dieser Arbeit als neue Lebenschance für Langzeitarbeitslose verstanden. Der zuvor dargestellteTeilhabemechanismus Teilhabe an Bildung und die Partizipationsdimensionen Wahlrecht und Rechtsgleichheit werden mit Blick auf die Zielgruppe Langzeitarbeitslose in Deutschland als gesetzliche Verbindlichkeiten und Rechte vorausgesetzt und daher ebenfalls als Lebenschancen verstanden.
2.2.4 Theoretische Modell zu den möglichen Auswirkungen von Arbeitslosigkeit
2.2.4.1 Selektions- und Kausalitätshypothese
Vielfach werden in der Literatur im Zusammenhang von Arbeitslosigkeit und Krankheit die Selektions- und Kausalitätshypothese genannt. Erstere geht davon aus, dass Krankheit zu Arbeitslosigkeit führt; zweitere besagt, dass Arbeitslosigkeit krank macht. Die beiden Thesen müssen sich jedoch nicht gegenseitig ausschließen, denn das Deutsche Ärzteblatt sagt hierzu: „Arbeitslosigkeit ist Folge von und Ursache für Krankheit“ (Herbig et al. 2013, S.418, zit. nach: Rühle/Tielking 2016, S.53). Wenn Arbeitslosigkeit negative Folgen auf die Gesundheit hat, inwieweit kann Erwerbsarbeit diese wieder positiv beeinflussen?
2.2.4.2 Der Handlungsrestriktionsansatz nach Fryer
Der Handlungsrestriktionsansatz führt psychische Probleme durch Arbeitslosigkeit auf die durchweg knappen finanziellen Mittel und die damit verbundene Handlungsunfähigkeit der Betroffenen zurück. Demnach könne der Mensch seinem innerlichen Drang, unabhängig und nach eigenen Zielen und Werten zu leben, nicht nachkommen. Langfristig würden die damit verbundenen Frustrationen die psychische Gesundheit negativ beeinflussen (Mo- ser/Paul 2017, S.12).
2.2.4.3 Die Theorie der erlernten Hilflosigkeit nach Seligmann
Der amerikanische Psychologe Seligman geht davon aus, dass das Gefühl der Hilflosigkeit erlernt ist. Er gliedert diesen Lernprozess in drei Schritte:
(1) Wahrnehmung der mangelnden Kontrolle über Handlungen und Ereignisse, das bedeutet, etwas geschieht unabhängig von der eigenen Reaktion.
(2) Die/der Betroffene geht davon aus, dass dieses Ereignis auch in Zukunft unkontrollierbar sein wird.
(3) Die/der Betroffene entwickelt drei Defizite:
a. Das motivationale Defizit führt dazu, dass die Person weniger Initiative zeigt, um ein Ereignis oder eine Handlung nach ihrem Willen zu beeinflussen.
b. Durch das kognitive Defizit sieht die Person in zukünftigen Situation nicht mehr den Zusammenhang zwischen dem Einfluss ihrer Handlungen und dem damit verbundenen Eintreten verschiedener Ergebnisse. Sie geht nicht mehr davon aus, dass ihre Reaktion einen Unterschied machen kann.
c. Das emotionale Defizit kann Ängste und depressive Stimmungen hervorrufen, je nachdem, wie wichtig das Ergebnis bestimmter Ereignisse für die Person ist.
Das Gefühl der Hilflosigkeit hänge stark von den subjektiven Erwartungen eines Individuums ab und trete meist auf, wenn ein mehrfacher Kontrollverlust wahrgenommen wurde (vgl. Stiensmeier-Pelster 1988, S.7-9,14). Letztlich ist diese Theorie keine explizite Theorie zu den Auswirkungen von Arbeitslosigkeit. Sie kann jedoch gut mit den Erlebnissen von arbeitslosen Menschen verknüpft werden, da diese sich durch die gesetzlichen Vorschriften des SGB II entmündigt fühlen können und sich daher nicht mehr selbstwirksam erleben.
2.2.5 Soziale Teilhabe - Versuch einer Operationalisierung
Wie festgestellt wurde, ist die Operationalisierung von sozialer Teilhabe ein noch offener Entwicklungsprozess in der Wissenschaft. Unter Verwendung der bisher dargestellten wissenschaftlichen Erkenntnisse und Theoriemodelle wird ein Versuch unternommen, den Begriff ganzheitlich zu erfassen und Indikatoren für eine Messung abzuleiten. Deshalb ist das nachfolgende Modell umfangreich, aber nicht abschließend zu sehen. Von unten beginnend zeigt es zunächst die Komponenten Lebenschancen und Ressourcen auf, die über den Zugang zur Verwirklichung sozialer Teilhabe entscheiden. Im nächsthöheren Abschnittfinden sich die Dimensionen Sozialer Teilhabe, welche nochmals in ihre Teilbereiche aufgegliedert wurden. Die Aufzählung entspricht hierbei keiner Hierarchisierung. Einige der dargestellten Dimensionen der sozialen Teilhabe können für einen Menschen gleichzeitig auch eine Ressource darstellen oder sich bei Erreichung als eine Ressource herausstellen, bspw. sein soziales Netzwerk. Diese sind unter den Widerstandsressourcen zusammengefasst. Der oberste Abschnitt fasst jene Parameter zusammen, die von einer gelingenden oder nicht gelingenden sozialen Teilhabe beeinflusst werden und eine aktivere Lebensgestaltung ermöglichen. Sie wurden einerseits aus den bisherigen wissenschaftlichen Erkenntnissen abgeleitet, andererseits stellen sie auch Hypothesen im Rahmen dieser For schungsarbeit dar: gelingende Soziale Teilhabe führt zu einem gesellschaftlichen Zugehörigkeitsgefühl, Lebenszufriedenheit, Wohlbefinden und einem hohen Maß an Selbstwirksamkeit.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abb 1: Dimensionen und Verwirklichung sozialer Teilhabe (eigene Abbildung)
2.2.6 Grenzen einer Verbesserung von sozialer Teilhabe
Nach der Fertigstellung des vorangegangenen Modells wurde es bzgl. seiner Praxistauglichkeit nochmals reflektiert. Hierbei kamen Überlegungen zu möglichen Grenzen bei der Verbesserung der sozialen Teilhabe von Langzeitarbeitslosen auf. Diese werden im Folgenden anhand sozialwissenschaftlicher Theorien zu sozialer Exklusion, der Individualisierung von Lebenslagen und dem Konzept der Lebensweltorientierung näher ausgeführt.
Der deutsche Soziologe Martin Kronauer hat den Begriff der sozialen Exklusion in seinen wissenschaftlichen Arbeiten maßgeblich geprägt. Er definiert ihn nicht allein über den Prozess der sozialen Ausschließung, denn jedes soziale Konstrukt würde durch Ein- und Ausschließen von bestimmten Personen und Gruppen funktionieren - das sei noch keine soziale Exklusion. Demnach ist ihm auch die Selektivität von sozialen Beziehungen noch zu offen formuliert, denn diese Selektivität könne durchaus gewollt sein, wenn sie für eine Person mit einem Vorteil oder zu ihrem Schutz einhergeht. Soziale Exklusion liege erst dann vor, wenn sie für den oder die Exkludierte*n mit einer Beeinträchtigung von sozialen Lebenschancen einhergehe (vgl. Kronauer 2010, S.25). Diese sei überwiegend auf „die soziale Ausschließung von Ressourcen, die andere monopolisiert haben“ (Kronauer 2010, S.25), zurückzuführen und hänge mit ökonomischer Machtverlagerung innerhalb der Gesellschaft zusammen. Soziale Exklusion sei damit für die ungleiche Verteilung und einen erschwerten Zugang zu Lebenschancen für bestimmte Gesellschaftsschichten verantwortlich (vgl. Kronauer 2010, S.26).
Soziale Exklusion sei folglich auch nicht gleichzusetzen mit dem Ausschluss aus der Gesellschaft, denn dies würde bedeuten, dass der oder die Betroffene aus allen gesellschaftlichen Institutionen ausgeschlossen würde. Spätestens seit der Einführung der Menschenrechte sei so eine Konstellation in der heutigen Zeit nicht mehr denkbar. Als Beispiel, um dies zu verdeutlichen, zieht Kronauer die Zielgruppe dieser Forschungsarbeit heran: Langzeitarbeitslose. Sie können zwar die Erwerbsarbeit als Quelle für Zugehörigkeit und Teilhabe nicht nutzen, damit würde ihnen aber nicht das Wahlrecht entzogen und auch die sozialen Nahbeziehungen bleiben davon vorerst unberührt. Der Soziologe möchte mit diesem Gedankenspiel eines verdeutlichen: aufgrund von Arbeitslosigkeit ist eine Person nicht automatisch aus der Gesellschaft exkludiert, denn ihr können noch andere Teilhabequellen zur Verfügung stehen. Andersherum muss eine Person sich aufgrund ihrer Erwerbsarbeit nicht automatisch inkludiert fühlen, denn vielleicht bleibt ihr bis auf die Bürgerrechte der Zugang zu anderen Teilhabequellen verwehrt. Exklusion und Inklusion bzw. Teilhabe seien daher auch immer stark von der subjektiven Perspektive der Betroffenen abhängig (vgl. Kronauer 2010, S.41-44).
Diese Subjektivität wird in den letzten Jahrzehnten zunehmend durch Prozesse der Individualisierung verstärkt, innerhalb derer sich Menschen zunehmend nicht mehr „sozialen Großgruppen mit gemeinsam geteilten Lebensformen“ (Backes 1998, S.7) anschließen würden. Dadurch würden Individuen sich vermehrt von bisher verbindlichen traditionellen Verhaltensmustern, Normen und Werten sowie damit einhergehenden Sozialbeziehungen loslösen und Biographien sich zunehmend voneinander unterscheiden. Diese Entwicklung bringe sowohl den Verlust bisheriger Sicherheiten als auch eine Erhöhung der individuellen Freiheit mit sich, wodurch Lebensentwürfe zunehmend vielfältiger und pluralistischer würden (vgl. Backers 1998, S.7-9). Es kann also zum jetzigen Zeitpunkt der Rückschluss gezogen werden, dass soziale Teilhabe zwar bis zu einem gewissen Punkt messbar gemacht werden kann - dies zeigten insbesondere die Kapitel 2.2.1 und 2.2.2 auf- die Verlagerung von Prioritäten fällt im Einzelfall jedoch immer unterschiedlich aus und kann nicht für alle Menschen verallgemeinert werden.
Das erstrebenswerte Gleichgewicht zwischen sozialer Sicherheit und individueller Freiheit sei laut Zeitschrift für Familienforschung die soziale Gerechtigkeit, die jedoch immer nur in Teilen und nie in Form einer absoluten Gerechtigkeit erreicht werden könne (vgl. Backers 1998, S.7-9). Wie kann auf dieses Gleichgewicht hingearbeitet werden? Darauf liefert möglicherweise die lebensweltorientierte Soziale Arbeit eine Antwort, deren übergeordnetes Ziel die Stärkung von sozialer Gerechtigkeit sei. Im Fokus des Konzepts der Lebensweltorientierung nach Hans Thiersch steht die Anerkennung der Eigensinnigkeit von unterschiedlichen Lebensentwürfen, die vermehrt durch die eingangs erläuterten Prozesse der Individualisierung entstehen können (vgl. Grunwald/Thiersch 2004, S.22). Deshalb solle in der jeweiligen Lebenswelt der Menschen auf einen gelingenderen Alltag hingearbeitet werden. Die individuelle Lebenswelt unterliege jedoch auch strukturellen Rahmenbedingungen, weshalb diese ebenso berücksichtigt werden müssten (vgl. Grunwald/Thiersch 2004, S.23). Konkret werde die lebensweltorientierte Soziale Arbeit von zwei Prinzipien geleitet:
- Respekt vor eigenwilligen Lebensverhältnissen, indem fremde Überzeugungen akzeptiert und stehen gelassen werden.
- Destruktion von Lebensverhältnissen, wenn sich dadurch neue Handlungsmöglichkeiten für einen gelingenderen Alltag ergeben.
Die Herausforderung in der Umsetzung dieser Prinzipien liege in ihrer Ambivalenz und könne nur über Verhandlungen gemeistert werden (vgl. Grunwald/Thiersch 2004, S.24). Grundlegend hierfür sei die Gleichberechtigung aller involvierten Parteien. Dies komme dadurch zum Ausdruck, dass es vonseiten Sozialarbeitender respektiert werden müsse, wenn auf „Möglichkeiten eines Lebens (verzichtet wird), zu denen die Adressatinnen der Sozialen Arbeit sich noch nicht entschließen oder trauen können“ (Grunwald/Thiersch 2004, S.25). Erneut wird die Relevanz der Selbstbestimmung der Adressatinnen Sozialer Arbeit hervorgehoben. Doch wie kam nun der Gedanke auf, diese drei wissenschaftlichen Konzepte könnten für diese Forschungsarbeit von Belang sein, wenn sie schwerpunktmäßig eigentlich auf die Verallgemeinerung eines individuellen Themas wie der sozialen Teilhabe ausgerichtet ist? Genau aus diesem Grund. Persönliche Erfahrungen in der Arbeit mit langzeitarbeitslosen Menschen haben gezeigt, wie unterschiedlich nicht nur ihre Lebenswelten, sondern auch ihre Vorstellungen davon sind, was ein gutes Leben bedeutet. Jeder Mensch setzt andere Prioritäten im Leben und schöpft sein Wohlbefinden aus unterschiedlichen Quellen. Während für die eine Person das soziale Umfeld die größte Relevanz besitzt, legt eine andere Person größten Wert auf materielle Güter und ihren Status in der Gesellschaft. Die Essenz aus diesen Gedankengängen soll folgende sein: eine Verbesserung der sozialen Teilhabe muss nicht automatisch mit einer Steigerung des individuellen Wohlbefindens oder des Zugehörigkeitsgefühls einhergehen, wenn die Verbesserung vielleicht in Bereichen stattgefunden hat, in denen die oder der Betroffene keine Prioritäten oder Dringlichkeiten sah oder aus einer bewussten Entscheidung heraus gar keine Verbesserungen eingetreten sind. in diesem Prozess sollten die Adressatinnen jederzeit beteiligt sein und nur Veränderungen herbeigeführt werden, die sie befürworten und als sinnvoll empfinden. Keinesfalls sollte eine Entmündigung zugunsten einer Zielerreichung stattfinden.
Abschließend soll nochmals ein wichtiger Bestandteil der lebensweltorientierten Sozialen Arbeit hervorgehoben werden: es ist das „prinzipielle Misstrauen gegenüber institutionellen und professionellen Entwicklungen“ (Grunwald/ Thiersch 2004, S. 22), weshalb die Reflexion einen hohen Stellenwert einnehme (vgl. Grunwald/ Thiersch 2004, S. 22). Deshalb wurden zum einen die bisherigen theoretischen Erkenntnisse an dieser Stelle reflektiert. Zum anderen werden später der Vergleich der empirischen Ergebnisse mit der Theorie, die neuen Erkenntnisse zur „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ und das Fazit unter anderem dazu genutzt, um sich kritisch mit dem Gesetz auseinandersetzen und für seine Ausgestaltung in den Jobcentern Handlungsempfehlungen aufstellen.
2.2.7 Einfluss von Arbeit und Arbeitslosigkeit auf die soziale Teilhabe
2.2.7.1 Funktionen der Erwerbsarbeit nach Jahoda
Wie in Kapitel 2.2.1 dargestellt wurde, hat Erwerbsarbeit einen entscheidenden Einfluss auf die Möglichkeiten zur Verwirklichung individueller sozialer Teilhabe. Wie kann dieser Einfluss genau aussehen?
Die Sozialforscherin Marie Jahoda, bekannt aus der Studie über die Arbeitslosen von Marienthal, schreibt der Erwerbsarbeit sechs elementare Funktionen zu. Die manifeste Funktion sei die Existenzsicherung durch den Erwerb von Geld. Die latenten Funktionen würden indirekt auf den Menschen wirken und sich auf „Zeitstruktur, Aktivität, sozialer Status, Sozialkontakt über die Kernfamilie hinaus sowie die Teilhabe an kollektiven, sinnhaften Zielen“ (Moser/Paul/Zechmann 2016, S.373) beziehen. Diese würden mit den Bedürfnissen der menschlichen Psyche korrelieren und seien damit Voraussetzung für psychische Gesundheit und Wohlbefinden. Die Befriedigung dieser Bedürfnisse durch Alternativen wie ehrenamtliche Arbeit sei nicht möglich (vgl. Moser/Paul/Zechmann 2016, S.373-374).
Es zeigt sich, dass durch Erwerbsarbeit nicht nur die Teilhabe am Arbeitsleben ermöglicht wird, sondern dass sie auch einen direkten Einfluss auf weitere Dimensionen sozialer Teilhabe haben kann. Hierzu gehören vor allem die materielle Teilhabe und die sozialen Beziehungen. Es ist jedoch denkbar, dass hiermit weitere Teilhabedimensionen indirekt beeinflusst werden - bspw. die kulturelle Teilhabe durch die Verbesserung der materiellen Teilhabe.
2.2.7.2 Die Arbeitslosen von Marienthal
Eine der wohl bekanntesten Studien über die Auswirkungen von Arbeitslosigkeit ist jene von Marie Jahoda, Paul F. Lazarsfeld und Hans Zeisel über die Arbeitslosen von Marienthal. Nachdem sich im Jahr 1830 der Geschäftsmann Herman Todesko für Marienthal als den Standort seiner neuen Firma entschieden hatte, wuchs im Laufe der Jahre die Zahl derer, die bei ihm beschäftigt waren, bis letztendlich mit wenigen Ausnahmen die gesamte Stadt für ihn arbeitete. Todesko ließ Kindertagesstätten und Schulen bauen, damit auch die Frauen bei ihm tätig sein konnten. Seine Firma wuchs rasch an, bis etwa ein Jahrhundert später der große ökonomische Absturz folgte und auf ihn die Stilllegung, womit beinahe alle Einwohnerinnen der österreichischen Stadt arbeitslos wurden (vgl. Jahoda/Lazarsfeld/Zei- sel 2015, S.33-35).
Dies bedeutete zunächst massive finanzielle Einbußen, da die Menschen von da an für 20 bis 30 Wochen die sogenannte Arbeitslosenunterstützung erhielten. Daraufhin folgte der Bezug der niedrigeren Notstandsaushilfe (vgl. Jahoda/Lazarsfeld/Zeisel 2015, S.38). Viele Personen hatten auf diese Zahlungen aufgrund von Ausschlusskriterien jedoch keinen Anspruch, wie etwa Menschen mit Migrationshintergrund oder frühere Selbständige. Ob mit oder ohne Unterstützung - das Überleben der Menschen war nicht gesichert und die legalen Hilfsquellen stark begrenzt, wodurch ein Anstieg der Kriminalität zu vermerken war (vgl. Jahoda/Lazarsfeld/Zeisel 2015, S.41-42). Diese Umstände zogen eine Verschlechterung des Ernährungsverhaltens nach sich, da die Menschen nicht genug zu sich nahmen und auf billigere, qualitativ minderwertigere Produkte umstiegen (vgl. Jahoda/Lazarsfeld/Zeisel 2015, S.44-50). Außerdem war eine genaue Budgetierung der vorhandenen finanziellen Mittel notwendig, weshalb „auf die Erfüllung sozialer Pflichten und auf die einfachsten kulturellen Bedürfnisse fast in allen Fällen verzichtet werden“ (Jahoda/Lazarsfeld/Zeisel 2015, S.51) musste, wie bspw. den Erwerb einer Zeitung.
Auch das gesellschaftliche Leben veränderte sich stark. Das politische Interesse nahm messbar ab und die Mitgliederzahlen der kulturellen Vereine in Marienthal, mit Ausnahme der Vereine, die einen materiellen Vorteil versprachen, gingen beständig zurück. Hierfür waren aber nicht die damit verbundenen materiellen Einbußen verantwortlich, da es in allen Bereichen einen geminderten Beitragssatz für Arbeitslose gab (vgl. Jahoda/Lazarsfeld/Zeisel 2015, S.58-61). Auch die Ausbildung der Kinder litt unter der mangelnden finanziellen Ausstattung (vgl. Jahoda/Lazarsfeld/Zeisel 2015, S.65).
Aus zahlreichen Interviews und Beobachtungen schlossen die drei Sozialforscher vier grundlegende Haltungstypen:
1) Resignation: „keine Pläne, keine Beziehung zur Zukunft, keine Hoffnungen, maximale Einschränkung aller Bedürfnisse, die über Haushaltführung hinausgehen, dabei aber Aufrechterhaltung des Haushaltes, Pflege der Kinder und bei alledem ein Gefühl relativen Wohlbefindens“ (Jahoda/Lazarsfeld/Zeisel 2015, S.70)
2) Ungebrochen: „Aufrechterhaltung des Haushaltes, Pflege der Kinder, subjektives Wohlbefinden, Aktivität, Pläne und Hoffnungen für die Zukunft, aufrechterhaltene Lebenslust, immer wieder Versuche zur Arbeitsbeschaffung“ (Jahoda/Lazarsfeld/Zeisel 2015, S. 71)
3) Verzweifelt: „Verzweiflung, Depression, Hoffnungslosigkeit, das Gefühl der Vergeblichkeit aller Bemühungen und daher keine Arbeitssuche mehr, keine Versuche zur Verbesserung sowie häufig wiederkehrende Vergleiche mit der besseren Vergangenheit“ (Jahoda/Lazarsfeld/Zeisel 2015, S.71)
4) Apathisch: Aufgabe des Haushalts, Gleichgültigkeit, Energielosigkeit, Tatenlosigkeit, Verwahrlosung von Erwachsenen und Kindern, irrationale Bedürfnisbefriedigung, Suchtverhalten, Verfall des sozialen Familienlebens (vgl. Jahoda/Lazarsfeld/Zeisel 2015, S.70-72)
Diese Haltungstypen seien sinnbildlich für „verschiedene Stadien eines psychischen Abgleitens“ (Jahoda/Lazarsfeld/Zeisel 2015, S.102), die parallel zu einer Verschärfung der materiellen Not ablaufen würden (vgl. Jahoda/Lazarsfeld/Zeisel 2015, S.102) Sie stellten auch fest, dass die Haltung während der Arbeitslosigkeit maßgeblich davon abhänge, wie ein Mensch oder eine Familie zuvor gelebt hat. Je größer die Diskrepanz zwischen früherem und jetzigem Leben, desto größer sei die Wahrscheinlichkeit, dass die Menschen verzweifelt oder apathisch würden. Führten sie hingegen zuvor schon ein eher bescheidenes Leben und hatten sich bereits auf einen niedrigen Lebensstandard eingerichtet, so verblieben sie teilweise in der Resignation oder blieben ungebrochen (vgl. Jahoda/Lazarsfeld/Zeisel 2015, S.103-112).
Ein weiterer Fokus der Studie zu Marienthal lag auf den Auswirkungen auf das Alltagsleben. Bedingt durch die damals klassische Rollenverteilung zwischen Mann und Frau verspürten vor allem die Männereinen deutlichen Einbruch ihrer Tagesstruktur, welche letztendlich nur noch durch die drei Hauptmahlzeiten des Tages geregelt wurde (vgl. Jahoda/Lazarsfeld/Zeisel 2015, S.84). Anders hingegen hätten sich die Tage der Frauen gestaltet, die durch ihre Funktion als Haushälterin und Mutter noch an feste Orientierungspunkte und Pflichten gekoppelt waren (vgl. Jahoda/Lazarsfeld/Zeisel 2015, S.89-90). Obwohl die multiplen Rollenbilder eine enorme Mehrbelastung bedeuteten, wünschten sich die Frauen ihre Erwerbsarbeit zurück, wie aus Interviews deutlich wurde. Als Gründe hierfür gaben sie die Erweiterung ihres Lebensraums und ihrer sozialen Kontakte an. Auch auf die partnerschaftlichen und ehelichen Beziehungen hatte die Arbeitslosigkeit einen Einfluss, zumeist in negativer Weise. Waren schon vorher Konflikte vorhanden, intensivierten sich diese im Laufe der Zeit - Verbesserungen traten eher selten ein. Eine Verschlechterung der Art und Qualität der Kindererziehung konnte von den Sozialforschern nicht festgestellt werden (vgl. Jahoda/Lazarsfeld/Zeisel 2015, S.98-101).
2.2.7.3 Folgen von Arbeitslosigkeit - aktueller Forschungsstand
2.2.7.3.1 Folgen für die materielle Teilhabe
Das Ziel der Grundsicherung für Arbeitsuchende ist es, die Leistungsbezieherinnen vor Armut zu schützen (vgl. § 20 Abs. 1 SGB II) und ihnen ein Leben entsprechend der Würde des Menschen zu ermöglichen (vgl. § 1 Abs. 1 SGB II). Sie richtet sich nach der Größe der Bedarfsgemeinschaft und versorgt sie mit Leistungen entsprechend ihres Existenzminimums, zzgl. etwaiger Mehrbedarfe (vgl. Gerull 2011, S.93). Damit verbunden seien „verminderte Konsum- und Partizipationsmöglichkeiten“ (Kroll/Lampert2010, S.6), welche wiederum den Lebensstandard bestimmen würden (vgl. Kroll/Lampert 2010, S.6).
Es gibt Möglichkeiten, Armut zu messen. In der indirekten Armutsmessung habe sich der Ressourcenansatz durchgesetzt, welcher das Einkommen einer Person berücksichtigt. Dadurch ließen sich aber nur selten konkrete Rückschlüsse auf den Lebensstandard ziehen, weshalb sich dazu die direkte Armutsforschung in Form von Befragungen zum Konsumverhalten und zur Ausstattung der Haushalte bewährt habe. Sie sei auch als Deprivationsansatz bekannt, da sie sich mit Armut im Kontext von fehlenden Gütern beschäftigte (vgl. Christoph 2016, S.7). Der Deprivationsindex bezieht „sich auf Güter und Aktivitäten, die in der Gesellschaft mit Blick auf einen angemessenen Lebensstandard als besonders wichtig gelten.“ (Beste/Bethmann/Gundert 2014, S.5). Die Erhebung dieser Daten erfolgt in regelmäßigen Abständen im Rahmen des Projekts "Arbeitsmarkt und Soziale Sicherung" (PASS) durch das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung. Hierbei wurden zuletzt 26 Items aus den Bereichen Wohnung, Nahrung und Kleidung, Konsum, Finanzen und Teilhabe zusammengestellt. Aus der Befragung von 2006/2007 ging hervor, dass die elementare Grundversorgung von Bezieherinnen von ALG II gut ist, es jedoch bereits an dieser Stelle Personen gebe, die einen Mangel aufweisen - sie würden sich bspw. nicht jeden Tag eine warme Mahlzeit leisten können. Weitaus gravierender fielen die Ergebnisse in den Bereichen Finanzen und Teilhabe aus: etwa 75% der ALG-II-Empfänger*innen würden es sich nicht leisten können, verbrauchte Möbelstücke zu ersetzen, einmal jährlich Urlaub zu machen, kulturelle Angebote wie Kino oder Theater in Anspruch zu nehmen oder gar rezeptfreie Medikamente zu kaufen. Auch die Ausstattung mit Gütern, die nicht existenziell notwendig seien, aber eine Beeinträchtigung der Lebensqualität bedeuten, sei mangelhaft. Dazu gehören bspw. ein Computer mit Internetanschluss oder ein Auto (vgl. Christoph 2008, S.7-10).
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass von „Einschränkungen oder Verzicht (..) auf fast allen Gebieten des täglichen Bedarfs berichtet (wird), ob Ernährung, Mobilität, Gesundheitsversorgung oder Energieverbrauch.“ (Koch /Kupka /Steink 2009, S.62) Viele Menschen seien mit der knappen Haushaltsführung überfordert. Personen, die beim Beginn des Leistungsbezugs nicht über große Mengen materieller Ressourcen und ein intaktes sozialen Netzwerk verfügen, würden die Auswirkungen der materiellen Einschränkungen oft unmittelbar zu spüren bekommen. Im Laufe des Leistungsbezugs würden sich die Probleme, die mit dieser materiellen Not einhergehen, fast in jedem Haushalt verschärfen (vgl. Koch /Kupka /Steink 2009, S.62-63).
Die ermittelten Güter aus dem PASS decken sich weitgehend mit den Deprivationsaspekten im Zusammenhang von Armut und Konsum nach Gerull:
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Tabelle 2: Deprivationsaspekte im Bereich „Konsum“ (nach Gerull 2011, S.147)
2.2.7.3.2 Folgen für soziale Beziehungen
Durch die Ausübung einer Erwerbsarbeit ist der Mensch in ein weiteres soziales System außerhalb seiner Familie eingebunden. Der Verlust einer Arbeitsstelle bedeutet deshalb immer auch einen Verlust von sozialen Kontakten, welcher sich bis zur sozialen Isolation steigern könne (vgl. Heipertz/Hörmann/Weber 2007, A 2959). „Zudem vermehrt Langzeitarbeitslosigkeit das Risiko sozialer Exklusion, da mit dem Verlust der Erwerbstätigkeit soziale Kontakte am Arbeitsplatz wegbrechen und häufig auch die Teilhabe am politischen, kulturellen und gesellschaftlichen Leben abnimmt.“ (Beste/Bethmann/Gundert 2014, S.6).
Erklärungen für den sozialen Rückzug finden sich zweierlei: zum einen verfügen Langzeitarbeitslose aufgrund ihres niedrigen Einkommens häufig nicht über die räumlichen Kapazitäten, die notwendig sind, um Freunde und Bekannte einzuladen. Auch seien die Mobilitätsmittel zumeist beschränkt, was es schwierig machen kann, Familie und Freunde zu besuchen (vgl. Eckhard 2017, S.2). Hier hätten aufgrund des schlecht ausgebauten Systems von öffentlichen Verkehrsmitteln vor allem die Menschen auf dem Land das Nachsehen. Trotz der geringer ausfallenden Miete hätten sie jedoch keinen finanziellen Ausgleich, weil die Kosten der Unterkunft separat durch das Jobcenter abgerechnet werden (Koch /Kupka /Steink 2009, S.64). Zum anderen geht es um den sozialen Vergleich, denn mit der Armut würden auch Scham- und Schuldgefühle aufkommen. Der soziale Rückzug könne somit als Schutzmechanismus für das eigene Selbstwertgefühl verstanden werden (vgl. Eckhard 2017, S.2). Letztlich wirke er sich negativ auf den Gesundheitszustand aus: „Menschen, die sich nicht ausreichend durch ihre sozialen Netzwerke unterstützt fühlen, (sind) anfälliger für Krankheiten und Gesundheitsprobleme“ (Kroll/Lampert 2010, S.5).
2.2.7.3.3 Folgen für die Gesundheit
Wie aus dem Gesundheitsreport 2018 des BKK Dachverbandes e.V. hervorgeht, weisen arbeitslose Menschen im Vergleich zu pflicht- und freiwillig Versicherten die meisten Fehlzeiten infolge von Arbeitsunfähigkeit auf. Die Zahl der Arbeitsunfähigkeitstage von arbeitslosen Personen war im Beitragsjahr 2017 bspw. beinahe doppelt so hoch wie jene der Pflichtversicherten in Vollzeit (siehe Abb. 2). Hierbei sind die meisten Arbeitsunfähigkeitsfälle von Arbeitslosen auf psychische Störungen zurückzuführen, dicht gefolgt von Erkrankungen des Muskel-Skelett-Systems (vgl. BKK Dachverband e.V. 2018, S.62-63).
Tabelle 1.2.5 BKK F Dachverband
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Arbeitsunfähigkeit - All-Kennzahlen der Mitglieder ohne Rentner nach Versichertengruppen und Geschlecht (Berichtsjahr 2017)
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abb. 2: Arbeitsunfähigkeit - AU-Kennzahlen der Mitglieder ohne Rentner nach Versichertengruppen und Geschlecht (Berichtsjahr 2017) (BKK Dachverband e.V. 2018, S.62)
Einem Bericht des Robert-Koch-Instituts aus dem Jahr 2010 zufolge seien Personen, die in Armut leben, stärker von Krankheiten, gesundheitlichen Beeinträchtigungen und Risikofaktoren betroffen (vgl. Kroll/Lampert2010, S.1). Belegt werden diese Thesen durch eine vom Robert-Koch-Institut in 2008 und 2009 durchgeführte telefonische Befragung. Diese zeigte weiterhin auf, dass Menschen, deren Einkommen unterhalb der Armutsgrenze liegt, eine deutlich niedrigere Lebenserwartung aufweisen. „Die Armutsgrenze liegt bei 60 Prozent des mittleren bedarfsgewichteten Nettoeinkommens der Bevölkerung in Privathaushalten.“ (Hans-Böckler-Stiftung 2017) Sie seien außerdem anfälliger für Erkrankungen des HerzKreislauf-Systems, der Atemwege und des Stoffwechsels sowie für chronische Erkrankungen (vgl. Kroll/Lampert 2010, S.2-4). Auch das Deutsche Ärzteblatt verweist auf zahlreiche somatische Erkrankungen aus diesen drei Bereichen wie bspw. Bluthochdruck, Schlaganfälle oder Diabetes (vgl. Heipertz/Hörmann/Weber 2007, A 2960).
Viele der genannten Erkrankungen könnten als Folgen von „chronischen psychosozialen Stresseinwirkung(en) bei defizitären individuellen Bewältigungsmöglichkeiten aufgefasst werden“ (Heipertz/Hörmann/Weber 2007, A 2960). Eine weitere Erklärung für die genannten Auswirkungen findet sich in der empirisch nachgewiesenen Tatsache, dass Arbeitslose ein höheres Risikoverhalten in Bezug auf ihre Gesundheit zeigen (vgl. Kroll/Lampert 2010, S.3-5). Wie das Deutsche Ärzteblatt in einer Ausgabe aus dem Jahr 2007 dargestellt hat, sei bei Arbeitslosen statistisch gesehen von einem erhöhten Nikotin-, Alkohol- und Drogenkonsum auszugehen. Aufgrund der geringen finanziellen Mittel falle die Ernährung eher einseitig und unausgewogen aus, was Über- und Untergewicht sowie auf lange Sicht auch chronische Krankheiten fördere. Weit verbreitet seien des Weiteren körperliche Inaktivität, ein ungesunder Schlafrhythmus sowie ein erhöhtes Unfallrisiko (vgl. Heipertz/Hör- mann/Weber 2007, A 2959). Zurückführen lasse sich dieses risikoreichere Verhalten auf die höheren psychischen und sozialen Belastungen. Aber auch ein niedrigerer Bildungsstand oder ein erschwerter Zugang zum Gesundheitssystem im Zuge der zunehmenden Privatisierung von Dienstleistungen können hierfür verantwortlich sein (vgl. Gerull 2011, S.93-94, S.105). Auch sei zu beobachten, dass arme Menschen sich aufgrund ihrer subjektivwahrgenommenen Macht- und Hilflosigkeit weniger um ihre Gesundheit sorgten (vgl. Gerull 2011, S.106). Darüber hinaus seien arbeitslose Menschen aufgrund von „sozialen Vergleichsprozessen, Ausgrenzungserfahrungen oder Zukunftssorgen“ (Kroll/Lampert 2010, S.6) auch stärker psychisch belastet und würden oft unter einem verminderten Selbstwertgefühl, Einsamkeit sowie Hilf- und Hoffnungslosigkeit leiden (vgl. Heipertz/Hör- mann/Weber 2007, A 2960). Psychosozialer Stress als Reaktion auf Arbeitslosigkeit könne aus der Nichterfüllung von geltenden Werten und Rollenbildern resultieren. So würde bspw. bei einem Arbeitsplatzverlust der Selbstwert von Männern sinken, da ihnen auch heute noch häufig die Rolle des Ernährers zugeschrieben wird und sie diese Rolle damit verlieren (vgl. Gerull 2011, S.93-94). Dies erschwere es den Betroffenen wiederum, ihre Arbeitslosigkeit zu beenden (vgl. Haas 2017, S.14) und könne auf lange Sicht zu „Resignation, Apathie, Kopfschmerzen, Schlafstörungen, chronische(r) Müdigkeit, Reizbarkeit und Aggressionen führen. Darüber hinaus seien bei Arbeitslosen aber auch ernstere Störungen der psychischen Gesundheit mit dem Auftreten von depressiven und Angststörungen, Suchtentwicklung und suizidalen Handlungen“ (Heipertz/Hörmann/Weber 2007, A 2961) festgestellt worden. Je länger der Zustand der Arbeitslosigkeit anhalte, desto schlechter stehe es um die psychische Gesundheit, bis hin zu einem konstant niedrigen Niveau (Moser/Paul 2017, S.12).
2.2.7.4 Folgen für die kulturelle und politische Teilhabe
Einkommensschwache Haushalte würden am ehesten im Bereich Freizeit und Kultur finanzielle Abstriche machen, da sie nicht derart notwendig seien wie bspw. Ausgaben für die Ernährung. Am gravierendsten seien laut Statistischem Bundesamt die Einschränkungen im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie, was die Ausstattung mit einem Computer oder Internetanschluss betreffen kann. Diese Einschränkungen der kulturellen Teilhabe würden sich allerdings erst sukzessive mit der zeitlichen Ausdehnung einer Armutslage entwickeln, im Gegensatz zu Mitgliedschaften in freiwilligen Organisationen, die eher abrupt beendet würden (vgl. Gerull 2011, S.162-163). Durch eine Studie im Rahmen des „PASS“ wurde auch deutlich, dass Arbeitslose in Vereinen, Parteien, Gewerkschaften u.Ä. deutlich unterrepräsentiert sind im Vergleich zu Erwerbstätigen (vgl. Beste/Beth- mann/Gundert 2014, S.6-7).
2.2.7.5 Folgen für das Zugehörigkeitsgefühl und die Lebenszufriedenheit
Aus einer Studie im Rahmen des PASS ging hervor, dass Arbeitslose sich subjektiv schlechter sozial integriert fühlen und ihren sozioökonomischen Status eher niedrig einschätzen. Diese Faktoren würden zu einer vergleichsweise geringen Lebenszufriedenheit (vgl. Beste/Bethmann/Gundert 2014, S.6-7) führen. Darüber hinaus konnten Studien zeigen, dass das subjektive Integrationsgefühl stark vom Erwerbsstatus abhängt (vgl. Christoph u.a. 2015, S.2). Demnach „fühlen sich (Erwerbstätige) besser in die Gesellschaft integriert als Arbeitslose“ (Christoph u.a. 2015, S.2). Der sozioökonomische Status, welcher von den drei Faktoren Bildung, Erwerbseinkommen und beruflicher Position bestimmtwerden, hat darüber hinaus einen nachgewiesenen Einfluss auf die subjektive Gesundheit. Demnach bewerten Menschen mit einem niedrigen sozioökonomischen Status, darunter auch arbeitslose Menschen, ihre Gesundheit wesentlich schlechter als Menschen mit einem mittleren oder hohen Status (Robert-Koch-Institut2015, S.33).
2.3 Öffentlich geförderte Beschäftigung als Arbeitsmarktinstrument
2.3.1 Öffentlich geförderte Beschäftigung - Varianten, Chancen und Risiken
Das Arbeitsmarktinstrument der öffentlich geförderten Beschäftigung tritt in zwei Formen auf. Zum einen gibt es Beschäftigung begleitende Maßnahmen, bei denen ein Arbeitsverhältnis auf dem ersten Arbeitsmarkt durch einen Lohnkostenzuschuss gefördert wird. Hierzu zählt bspw. der Eingliederungszuschuss nach §16e SGBII. Zum anderen gibt es Beschäftigung schaffende Maßnahmen, die zusätzliche Arbeitsplätze auf dem zweiten Arbeitsmarkt schaffen. Ein Beispiel hierfür sind die Arbeitsgelegenheiten nach §16d SGB II, welche außerdem die Voraussetzung der Gemeinnützigkeit und der Wettbewerbsneutralität erfüllen müssen. Beide Varianten verfolgen dieselben Ziele: einerseits sind es arbeitsmarktpolitische Ziele wie den „Ausgleich von Angebot und Nachfrage am Arbeitsmarkt (..) (sowie einen) hohen Beschäftigungsstand“. Andererseits gibt es sozialpolitische Ziele wie die Förderung der Beschäftigungsfähigkeit von arbeitslosen Menschen und die Vermeidung und Verkürzung von Langzeitarbeitslosigkeit (Koch/Kupka 2012, S.8). Im Bereich des SGB II stelle die Steigerung des psychischen und gesundheitlichen Wohlbefindens und die Vermeidung von Exklusion ein weiteres, wichtiges Ziel dar (vgl. Koch/Kupka 2012, S.12).
In Anbetracht der erläuterten negativen Folgen von Arbeitslosigkeit konstatiert Haas, dass diese nur durch eine nachhaltige berufliche Wiedereingliederung zu überwinden seien und nennt die Option eines sozialen Arbeitsmarktes (vgl. Haas 2017, S.20). Nach Schätzungen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung aus dem Jahr 2014 seien die Chancen einer Integration auf den ersten Arbeitsmarkt für etwa 100.000 bis 200.000 langzeitarbeitslose Menschen schwindend gering, was die Gefahr einer zunehmenden Einschränkung ihrer sozialen Teilhabe mit sich bringt (vgl. Christoph u.a. 2015, S.1). Während 2005 der Anteil langzeitarbeitsloser Menschen bei 36,2 Prozent aller Arbeitslosen lag, ist er bis 2010 mit 37,2 Prozent sogar gestiegen (vgl. Yollu-Tok2016, S.79). Daraus leite sich die Notwendigkeit alternativer Arbeitsmarktinstrumente ab, die längerfristig gedacht und auf den ersten Arbeitsmarkt ausgerichtet seien. Als positives Beispiel hierfür sei der Eingliederungszuschuss nach §16e SGB II genannt (vgl. (Günthner/Sartorius/Simon 2013, S.22-29). Mehrheitlich existiere die Meinung, dass ein bestimmter Teil der Langzeitarbeitslosen aufgrund ihrer multiplen Vermittlungshemmnisse nicht mit den bisherigen Arbeitsmarktinstrumenten auf den ersten Arbeitsmarkt integrierbar sei. Eine dauerhafte Wiedereingliederung sei beinahe unmöglich und die Betroffenen würden von den Mitarbeitenden in den Jobcentern nur verwaltet und nicht mehr beruflich aktiviert. An dieser Stelle „soll der soziale beziehungsweise zweite Arbeitsmarkt dazu dienen, den Betroffenen durch längerfristige, öffentlich geförderte Beschäftigung Perspektiven aufzuzeigen und dabei vorrangig die sozialen Teilhabedefizite abmildern.“ (Haas 2017, S.55) Diese Ziele und die Zielgruppe für einen sozialen Arbeitsmarkt werden auch von wissenschaftlichen Mitarbeiter des IAB genannt (vgl. Christoph u.a. 2015, S.1-2). Dabei stehe, anders wie bei anderen genannten Varianten der öffentlich geförderten Beschäftigung, eine Verbesserung der sozialen Teilhabe im Vordergrund und nicht nur die Wiedereingliederung auf den ersten Arbeitsmarkt durch die Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit (vgl. Haas 2017, S.55). Dieses Anliegen deckt sich mit den Zielen des neuen Arbeitsförderinstruments „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ nach §16i SGB II, welches im nachfolgenden Unterkapitel näher erläutert wird.
Es gibt jedoch auch Argumente, die gegen das Konzept eines sozialen Arbeitsmarktes sprechen. Hierzu gehört zunächst der sogenannte „Lock-In-Effekt“, auch Einsperreffekt genannt. Während eine Person einer öffentlich geförderten Beschäftigung nachgeht, seien ihre zeitlichen Ressourcen für die Stellensuche und für Bewerbungen begrenzt. Damit würden ihre Chancen auf eine ungeförderte Beschäftigung im Vergleich zu jenen, die nicht beschäftigt sind, sinken. Des Weiteren bestehe die Gefahr des sogenannten „Creaming“. Hierbei handelt es sich um das Risiko, dass Personen mit geringen Vermittlungshemmnissen und höheren Chancen auf dem ersten Arbeitsmarkt eher gefördert werden als jene, die größere Vermittlungshemmnisse haben. Dass der Prozess des Creamings gar erwünscht sein kann, sei nicht abwegig, da zahlreiche berufliche Maßnahmen an Integrationsquoten gemessen würden (vgl. Koch/Kupka 2012, S.12). Diese beiden negativen Effekte, die aus einem sozialen Arbeitsmarkt hervorgehen könnten, würden eine exakte Zielgruppenbestimmung und Regelung der Zugangsvoraussetzungen zu einem sozialen Arbeitsmarkt unabdingbar machen (vgl. Christoph u.a. 2015, S.2).
Als letzter Kritikpunkt am Konzept des sozialen Arbeitsmarktes sei die mögliche Stigmatisierung von arbeitslosen Menschen genannt. Eine Förderung lasse Arbeitgeberinnen Rückschlüsse auf bestehende Vermittlungshemmnisse ziehen und könne es den ehemalig Geförderten erschweren, eine Beschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt zu finden (vgl. Koch/Kupka 2012, S.12). Dieser Gedanke lässt sich dahingehend weiterführen, als dass gefördert Beschäftigte bereits während ihrer Tätigkeit von ihrem sozialen Umfeld innerhalb und außerhalb der Arbeitsstätte stigmatisiert werden könnten.
2.3.2 Effekte von öffentlich geförderter Beschäftigung auf langzeitarbeitslose Menschen - Bisheriger Kenntnisstand
Als Modellprojekt für das Teilhabechancengesetz gilt u.a. das bundesweite Programm „Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt“, welches von 2015 bis Ende 2018 durchgeführt und in Zwischenberichten vom Bundesamt für Arbeit und Soziales bereits evaluiert wurde. Es hatte das Ziel, die soziale Teilhabe zu verbessern und langzeitarbeitslose Menschen an den ersten Arbeitsmarkt heranzuführen. Die Umsetzung erfolgte über geförderte Arbeitsplätze, die den Voraussetzungen der Zusätzlichkeit, der Wettbewerbsneutralität und des öffentlichen Interesses unterlagen, um eine Verdrängung am Arbeitsmarkt zu vermeiden. Gefördert werden konnten Personen, die seit mindestens vier Jahren arbeitslos und nicht oder nur kurzfristig selbstständig tätig oder als Arbeitnehmer beschäftigt waren. Weitere Zugangsvoraussetzungen waren das Mindestalter von 35 Jahren und das Vorliegen von gesundheitlichen Einschränkungen odereinem minderjährigen Kind in der Bedarfsgemeinschaft. Um die Zielerreichung zu fördern, wurden zusätzlich beschäftigungsbegleitende Maßnahmen in Form eines Coachings sowie die Möglichkeit geschaffen, das Arbeitsvolumen von mindestens 15 Stunden pro Woche schrittweise zu erhöhen, um die sich langsam steigernde Leistungsfähigkeit der Teilnehmenden zu berücksichtigen (vgl. Bundesministerium für Arbeit und Soziales 2017/2018, S.24). Wie später bei der Vorstellung der „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ nach §16i SGB II noch deutlicher werden wird, wies dieses Programm bis auf die Einschränkung der Arbeitgeberinnen und vielen Zugangsvoraussetzungen der Teilnehmenden bereits viele Parallelen zum neuen Gesetz auf. Um einen ersten Eindruck von möglichen Auswirkungen eines sozialen Arbeitsmarktes auf die soziale Teilhabe Langzeitarbeitsloser zu bekommen, werden die bisherigen Erfahrungen aus dem Modellprojekt nachfolgend dargestellt.
Eingangs sei erwähnt, dass eine fehlende einheitliche Definition des Begriffs „Soziale Teilhabe“ sich auch in den Evaluationsberichten des Bundesprogramms wiederspiegelt. Dieser Umstand wurde im Rahmen der Evaluation dazu genutzt, die Interviewpartnerinnen selbst danach zu fragen, was sie unter sozialer Teilhabe verstehen. Hier haben sich im Rahmen der Evaluation zwei Aspekte herauskristallisiert, über die sich die meisten Interviewpartner einig waren: soziale Teilhabe (aus subjektiver Sicht) sei das Gegenteil von sozialer Ausgrenzung und man könne sie in Form von Anerkennung, sowohl sich selbst gegenüber als auch von den Mitmenschen, erfahren (vgl. Bundesministerium für Arbeit und Soziales 2017/2018, S.90). Nachfolgend werden die Ergebnisse des zweiten Zwischenberichts zur Frage nach der Veränderung der sozialen Teilhabe durch das Bundesprogramm zusammengefasst dargestellt:
- Psychische Entlastung: Aufgrund der vergleichsweise langen Laufzeit der Verträge verspürten viele Teilnehmenden eine deutliche Entlastung von Zukunftssorgen.
- Steigerung des Selbstwertgefühls und der Selbstachtung
- Zunahme in Quantität und Qualität von Nahbeziehungen
- Steigerung der Anerkennung aus dem Bekanntenkreis
- Materielle Verbesserungen, insb. bezahlter Urlaubsanspruch (im Gegensatz zu Arbeitsbedingungen in Arbeitsgelegenheiten); damit verbundener Freiheitsgewinn
- Wenige Aussagen zu Gesundheit und Kompetenzen, was der kurzen Dauer des Arbeitsverhältnisses geschuldet sein kann
- Wenige Äußerungen zu den Themen Bildung und Kultur und soziale und politische Rechte (vgl. Bundesministerium für Arbeit und Soziales 2017/2018, S.90-93)
Auch bestehende Arbeitsmarktinstrumente im Bereich öffentlich geförderter Beschäftigung wurden in der Vergangenheit bereits hinsichtlich ihres Einflusses auf die soziale Teilhabe von Langzeitarbeitslosen evaluiert. So z.B. die Arbeitsgelegenheiten nach §16d SGB II: die Ergebnisse aus dem Panel „Arbeitsmarkt und soziale Sicherheit“ aus den Jahren 2006 bis 2009 zeigten, dass insbesondere die Zunahme an sozialen Kontakten und das Gefühl der Sinnhaftigkeit einer Tätigkeit als sehr positiv bewertet wurden. Die Teilnehmenden schätzten außerdem die Verbesserung ihrer finanziellen Situation, die Angepasstheit der Tätigkeit an ihre persönlichen Fähigkeiten und die Erhöhung ihrer Eingliederungschancen auf dem ersten Arbeitsmarkt. Unter den negativen Aspekten fielen vor allem die Gefahr von Sanktionen, wenn man an der Arbeitsgelegenheit nicht teilnehmen wollte, und die Entwürdigung der Teilnehmenden auf. Eine Verbesserung des sozialen Integrationsempfindens konnte vor allem dann beobachtet werden, wenn die Personen freiwillig an der Maßnahme teilnahmen und das Gefühl hatten, die Angestellten im Jobcenter würden ihnen wirklich helfen wollen. Dies hebt die Wichtigkeit der Art des Zugangs zur Maßnahme hervor. Ein verbessertes Teilhabegefühl konnte darüber hinaus auch eher von Teilnehmenden in Beschäftigungen festgestellt werden, die länger als ein halbes Jahr andauerten und mehr als 20 Wochenarbeitsstunden umfassten (vgl. Christoph u.a. 2015, S.4-5).
Unterschiedliche Studien beschäftigten sich auch mit dem Beschäftigungszuschuss nach §16e SGB II, welcher dem Konzept des sozialen Arbeitsmarktes aufgrund der Förderung eines regulären Arbeitsverhältnisses auf dem ersten Arbeitsmarkt deutlich näher kommt als die Arbeitsgelegenheiten. So konnte eine Studie des Bundesamts für Arbeit und Soziales im Jahr 2011 nachweisen, dass geförderte Personen im Vergleich zu erwerbslosen Personen eine deutliche Steigerung ihrer gesellschaftlichen Teilhabe wahrnahmen, die höher ausfiel als bei Personen in Arbeitsgelegenheiten. Innerhalb dieser Studie wurden darüber hinaus Menschen zu ihrer Lebenssituation sowie zu Veränderungen in ihrer materiellen und sozialen Teilhabe befragt. Hierzu empfanden alle Teilnehmenden durchweg eine Verbesserung: da sie ihr Gehalt fortan von ihren Arbeitgebern erhielten, erlebten sie sich eigenständiger und empfanden dadurch eine Aufwertung ihres Status sowie eine Aufwertung ihres Selbstbewusstseins. Auf dieser Basis war es ihnen auch möglich, neue soziale Kontakte zu pflegen und zu vertiefen, was sie zuvor aufgrund von Schamgefühlen nicht getan hatten. In Anbetracht der Evaluationsergebnisse bewerteten die wissenschaftlichen Mitarbeiter des IAB derartige Maßnahmen als besonders erfolgversprechend hinsichtlich der sozialen Integration (vgl. Christoph u.a. 2015, S.5-6), wenn sie „an regulärer Erwerbsarbeit orientiert (ist) und eine flankierende Unterstützung durch die Jobcenter aufweist“ (Christoph u.a. 2015, S.7).
2.3.3 „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ nach §16i SGB II
2.3.3.1 Ziele und Fördermöglichkeiten des Teilhabechancengesetzes
Das Bundesamt für Arbeit und Soziales hat die drei elementaren Ziele des Teilhabechancengesetzes formuliert: Verbesserung der sozialen Teilhabe, der Beschäftigungsfähigkeit und der Beschäftigungschancen von Teilnehmenden. Im Vordergrund stehe allerdings die positive Beeinflussung der sozialen Teilhabe. Des Weiteren soll sehr arbeitsmarktfernen, langzeitarbeitslosen Menschen die Teilhabe am Arbeitsmarkt ermöglicht werden, da sich ihre Zahl trotz der guten wirtschaftlichen Lage in Deutschland die letzten Jahre kaum verändert hat und sie daher auf intensivere Unterstützung angewiesen seien (vgl. Bundesamt für Arbeit und Soziales 2019). Mit der Verabschiedung der „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ nach §16i SGB II hat die Bundesregierung eine Möglichkeit geschaffen, sozialversicherungspflichtige Beschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt für eine Dauer von fünf Jahren zu fördern. Nicht von Relevanz sind dabei die Aspekte Zusätzlichkeit, Gemeinnützigkeit und Wettbewerbsneutralität. Gefördert werden kann demnach jedes sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnis, unabhängig von der Art der Arbeit, der Branche und der Rechtsform des Unternehmens. Dabei bezahlen die Träger der Grundsicherung einen Zuschuss zum Entgelt, der sich nach dem aktuellen Mindestlohn oder, wenn der Arbeitgeber daran gebunden ist, nach einem Tarifvertrag oder nach kirchlichen Arbeitsrechtregelungen richtet. Zusätzlich ist vom Arbeitgeber der pauschalierte Anteil am gesamten Sozialversicherungsbeitrag abzüglich des Beitrags zur Arbeitsförderung zu entrichten. Dabei beträgt der Zuschuss in den ersten zwei Jahren 100% des Entgelts und reduziert sich danach jährlich um 10% (vgl. Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz 2019).
2.3.3.2 Förderungsberechtigter Personenkreis
Gefördert werden kann im Rahmen des Teilhabechancengesetzes eine Person, wenn:
(1) „sie das 25. Lebensjahr vollendet hat,
(2) sie für insgesamt sechs Jahre innerhalb der letzten sieben Jahre Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach diesem Buch (SGB II) erhalten hat,
(3) sie in dieser Zeit nicht oder nur kurzzeitig sozialversicherungspflichtig oder geringfügig beschäftigt oder selbständig tätig war“ (Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz 2019)
Darüber hinaus „kann eine erwerbsfähige leistungsberechtigte Person, die in den letzten fünf Jahren Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach diesem Buch erhalten hat, einem Arbeitgeber zugewiesen werden, wenn sie in einer Bedarfsgemeinschaft mit mindestens einem minderjährigen Kind lebt oder schwerbehindert im Sinne des § 2 Absatz 2 und 3 des Neunten Buches ist.“ (Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz 2019) Auch in Härtefallen kann eine Förderung erfolgen. Von einer Förderung ausgeschlossen sind Personen, wenn ihre Arbeitgeber zuvor bereits fünf Jahre Zuschüsse erhalten haben (vgl. Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz 2019).
2.3.3.3 Tangierende Unterstützungsprozesse
2.3.3.3.1 Ganzheitliche beschäftigungsbegleitende Betreuung/Coaching
Während dem gesamten Förderungszeitraum soll ein beschäftigungsbegleitendes Coaching durch den Träger der Grundsicherung oder einen beauftragten Dritten gewährleistet werden. Im ersten Jahr der Förderung müssen die Teilnehmenden von der Arbeit für das Coaching unter Fortzahlung ihres Entgelts freigestellt werden. Des Weiteren soll es sich ganzheitlich an den Bedürfnissen der Teilnehmenden orientieren (vgl. Bundesanzeiger Verlag 2018, S.2584). Die weitere Ausgestaltung des Coachings ist im Gesetz nicht näher definiert und unterliegt den Trägern der Grundsicherung.
2.3.3.3.2 Förderung von Weiterbildung und außerbetrieblichen Praktika
Investiert der Arbeitgeber in die Weiterbildung des Teilnehmenden, so kann er dabei von den Trägern der Grundsicherung mit bis zu 3000 Euro bezuschusst werden. Ebenso förderfähig sind außerbetriebliche Praktika, wenn sie der Erweiterung der Kompetenzen des Teilnehmenden nützen und der Arbeitgeber ihn hierfür von der Arbeit freistellen muss (vgl. Bundesanzeiger Verlag 2018, S.2584).
3 Empirischer Teil
3.1 QualitativeSozialforschung
Zum Ende des 20. Jahrhunderts hin vollzog sich in der empirischen Sozialforschung eine Wende von quantitativen hin zu qualitativem Denken (vgl. Mayring 2002, S.9). Dabei beziehen sich die Forschungsbemühungen immer auf den Menschen in seiner Ganzheit und betrachten vorwiegend seine problematischen Lebensbereiche.
In der Humanwissenschaft unterliegt das Verständnis von einem Forschungsobjekt immer dem subjektiven Vorverständnis. Dieses soll vor dem Forschungsprozess immer offengelegt werden, ehe es weiterentwickelt wird und zu einem neuen Verständnis des Gegenstands führt. Dieser Prozess wird als hermeneutische Spirale bezeichnet. Auch die Introspektion ist in der hermeneutischen Forschung erlaubt. Diese umfasst die Analyse von eigenen Gedanken, Gefühlen und Handlungen, welche allerdings als solche ausgewiesen, begründet und überprüft werden müssen.
Zu Beginn der Forschungsbemühungen muss der Forschungsgegenstand detailliert beschrieben werden. Deshalb setzt man beim konkreten Einzelfall an und begegnet diesem trotz theoretischem Vorwissen mit möglichst großer Offenheit. Auch wird der Forschungsprozess methodisch kontrolliert durchgeführt, um eine spätere Verallgemeinerung der Ergebnisse zu ermöglichen. Der Forschungsprozess selbst, also bspw. die Interviews, sollte dabei möglichst in der alltäglichen Umgebung der Subjekte stattfinden.
Die Verallgemeinerung von Forschungsergebnissen unterliegt in der Humanwissenschaft einem argumentativen Prozess. Es „muss explizit, argumentativ abgesichert begründet werden, welche Ergebnisse auf welche Situationen, Bereiche, Zeiten hin generalisiert werden können.“ (Mayring 2002, S.36) Dabei orientiert sich die Sozialforschung am induktiven Vorgehen, was bedeutet, dass sie aus einzelnen Beobachtungen theoretische Hypothesen ableitet, die dann aber auch kontrolliert werden müssen. Diese Hypothesen können jedoch nicht mit Gesetzen wie in der Naturwissenschaft gleichgesetzt werden, denn die Humanwissenschaft unterliegt immer soziohistorischen Einflüssen und menschliches Denken, Handeln und Fühlen funktioniert individuell und nicht automatisch. Deshalb werden analysierte „Gleichförmigkeiten nicht mit allgemein gültigen Gesetzen, sondern besser mit kontextgebundenen Regeln abgebildet.“ (Mayring 2002, S.37).
3.2 Forschungskonzeption
3.2.1 Qualitative Evaluationsforschung
Das Ziel qualitativer Evaluationsforschung ist es, Veränderungen in der Praxis hin auf ihre Effizienz zu untersuchen. Sie wird in fünf Schritte gegliedert:
(1) „Aufstellen des Evaluationsdesigns, des Untersuchungsplanes,
(2) Zielexplikation,
(3) Operationalisierung der Ziele der Praxisveränderung,
(4) Aufstellen und Operationalisieren von Bewertungskriterien,
(5) Schlussbewertung der Praxisveränderung, Bericht.“ (Mayring 2012, S.62)
Hierbei liege der Fokus insbesondere auf der Alltagsorientierung und darauf, dass die Perspektiven der Subjekte mit einbezogen wird (vgl. Mayring 2002, S.62-63). Die Punkte zwei und drei wurden in der theoretischen Rahmung über die Herleitung eines Modells von sozialer Teilhabe bereits erfüllt.
3.2.2 Herleitung der Forschungsfrage und Ziel der Forschung
Mit der Wiedereingliederung von langzeitarbeitslosen Menschen beschäftige mich bereits über das gesamte Studium hinweg, da ich die Praxisphasen des Studiums in einem Jobcenter absolviere. Dieses wird aus Datenschutzgründen in Verbindung mit den Interviewpartnerinnen nicht genannt. Im Rahmen der Einzelhilfe habe ich die multiplen Lebenslagen der Kundinnen und Kunden kennengelernt, die eine Beschäftigungsaufnahme auf dem ersten Arbeitsmarkt erschweren. Dabei hat sich mir eine Frage immer besonders aufgedrängt: wie können wir denjenigen, die bereits sehr lange Arbeitslosengeld II beziehen, neue Chancen im Leben eröffnen? Dabei ging es oft erst einmal nicht um eine direkte Arbeitsaufnahme, sondern um die Verbesserung von Lebensbedingungen und Lebensweisen. Da alle aktivierenden Maßnahmen nach §45 SGB II einen direkten Bezug zum Thema Arbeitsaufnahme aufweisen und sie in ihrer Gestaltung psychosoziale Probleme nicht in angemessenem Umfang bearbeiten können, kam die Einschätzung auf, den eigentlichen Bedürfnissen einiger Langzeitarbeitsloser mit den zur Verfügung stehenden Mitteln nicht gerecht werden zu können.
Mit der Verabschiedung der „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ nach §16i SGB II ist erstmalig ein Arbeitsmarktinstrument entstanden, welches vorrangig die Verbesserung der sozialen Teilhabe ansteuert und nachrangig das Ziel einer Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit und -chancen. Dieses Ziel soll über geförderte Arbeitsplätze auf dem ersten Arbeitsmarkt in Kombination mit einem beschäftigungsbegleitenden Coaching erreicht werden. Da ich dieses neuartige Gesetz sehr spannend fand, war ich im Rahmen der Praxisphase des Studiums in seine Umsetzung von Anfang an eingebunden. Zunächst war es notwendig, eine Konzeption zu entwickeln, da das Gesetz noch einige Freiräume bzgl. seiner Ausgestaltung offen ließ. Ein für diese Forschungsarbeit relevanter Punkt war hierbei, dass es den Jobcentern obliegt, ob sie das beschäftigungsbegleitende Coaching selbst durchführen wollen oder dieses für freie Träger ausschreiben. In diesem Fall hat sich das betreffende Jobcenter für die eigene Durchführung entschieden.
Der soziale Arbeitsmarkt wurde wissenschaftlich bereits vielfach diskutiert, allerdings überwiegend auf der theoretischen Ebene und mit dem Fokus auf der Verbesserung von Beschäftigungsfähigkeit und -chancen. Die Erforschung der Veränderung von sozialer Teilhabe durch Erwerbsarbeit stellt hingegen ein relativ neues und aktuelles Feld in der empirischen Sozialforschung dar, das ich gerade deshalb, aber auch aufgrund der Thematik an sich sehr interessant finde: inwieweit kann die Ausübung einer Erwerbsarbeit die soziale Teilhabe eines Menschen beeinflussen? Welchen Anteil leistet das beschäftigungsbegleitende Coaching daran? Und wie kann all das gemessen werden?
Um diesen Fragen wissenschaftlich und empirisch nachgehen zu können, entwickelte ich die Forschungsfrage für meine vorliegende Bachelorarbeit wie folgt: „Einfluss der öffentlich geförderten Beschäftigung auf die soziale Teilhabe von Langzeitarbeitslosen. Eine empirische Studie zu dem Arbeitsmarktinstrument „Teilhabe am Arbeitsmarkt nach §16i SGB II.“
3.3 Die qualitative Analyse: Beschreibung und Ablauf
3.3.1 Die Erhebungsmethode: Problemzentriertes Interview
In der qualitativen Forschung kommt der subjektiven Perspektive der Betroffenen eine besondere Relevanz zu, weshalb es naheliegend war, als Erhebungsmethode eine qualitative Interviewmethode zu wählen. Die vorliegende Bachelorarbeit bezieht sich auf die soziale Teilhabe von Langzeitarbeitslosen und damit klar auf ein bestimmtes Forschungsobjekt. Da die Lebenswelten der einzelnen Subjekte sich jedoch sehr stark voneinander unterscheiden, werden die Antworten auf die Fragen sehr unterschiedlich ausfallen. Aufgrund dieser Bedingungen fiel die konkrete Entscheidung auf eine stärker strukturierte Interviewform, die trotzdem noch die notwendige Offenheit für Erzählungen seitens der Interviewpartnerinnen zulässt: hierbei hat sich das problemzentrierte Interview als passende Erhebungsmethode herauskristallisiert, auf die im Folgenden näher eingegangen wird.
Im Vorfeld erfolgte die Analyse der zentralen Problemstellung, die sich am aktuellen gesellschaftlichen Problem einer manifesten Langzeitarbeitslosigkeit orientiert, anhand etablierter wissenschaftlicher Erkenntnisse sowie aktueller Forschungsergebnisse. Darauf aufbauend wurde zunächst der Versuch unternommen, das Konstrukt der sozialen Teilhabe zu operationalisieren (siehe Kapitel 2.2.5), um darauf aufbauend einen auf die Problemstellung zugeschnittenen Interviewleitfaden zu entwickeln (siehe Anlagen 6.1 und 6.2). Hierbei wurde besonders darauf geachtet, offene Fragen zu formulieren, damit die Interviewpartnerinnen ihre subjektive Perspektive darlegen können und die Möglichkeit zur Reflexion haben. Darüber hinaus trägt diese Art der Fragen dazu bei, dass die Interviewpartnerinnen sich als gleichberechtigte Gesprächspartner wahrgenommen fühlen, was für die Vertrauensbeziehung und damit die ehrliche Beantwortung der Fragen förderlich ist. Gleichzeitig sichert diese Vorgehensweise aber auch einen späteren Vergleich des Materials miteinander sowie mit der erarbeiteten Theorie und die Möglichkeit einer deduzierenden Verallgemeinerung. Nach einer anschließenden Pilotphase, in der der Interviewleitfaden mit einer Beschäftigten aus dem Bereich Arbeitsförderung getestet und nochmals modifiziert wurde, folgte die Interviewphase (vgl. Mayring 2002, S.67-70).
Der Prozess der Leitfadenerarbeitung, -erprobung und Interviewdurchführung mit mehreren Personen erfolgte insgesamt zweimal, da die Interviews einerseits mit drei Kundinnen und Kunden, andererseits mit zwei Coaches im Rahmen der „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ durchgeführtwurden. Im Vorfeld zu allen Interviews wurde mit den Befragten eine Einwilligungserklärung thematisiert. Diese erlaubt mir die Verarbeitung ihrer Daten, sie garantiert den Interviewpartnerinnen ihre freiwillige Teilnahme und die damit zusammenhängenden Rechte und sichert ihnen die Anonymisierung und Löschung nach Verarbeitung ihrer Daten zu. Die Einwilligungserklärung wurde von allen Teilnehmenden der Studie unterschrieben und befindet sich in sicherer Verwahrung (siehe Anhang 3 unter Kapitel 6.3, vgl. Dresing & Pehl GmbH 2019).
3.3.2 Stichprobensampling
Nachfolgend wird die Art und Weise, wie die Auswahl der Interviewpartnerinnen getroffen wurde, dargestellt und die betreffenden Personen kurz vorgestellt.
3.3.2.1 Deduktive Stichprobenziehunq
Die Auswahl der Interviewpartnerinne erfolqte qemäß der deduktiven Stichprobenziehunq, auch Inspektion qenannt. Dabei wird zuvor theoretisches Wissen zur Zielqruppe erarbeitet, die Absicht der Forschunqsbemühunqen darqestellt und im Anschluss die Kriterien für potenzielle Interviewpartnerinnen daraus abqeleitet (vql. Petrucci/Wirtz 2007).
Zu Beqinn entschied ich mich in Abstimmunq mit dem betreuenden Dozenten Herrn Dr. Professor Brunqs dafür, drei Kundinnen und Kunden sowie beide Coaches im betroffenen Jobcenter zu interviewen.
Da sich die vorlieqende Forschunqsarbeit mit Personen beschäftiqt, die nach §16i SGB II qefördert werden, waren viele Kriterien zuvor bereits per Gesetz durch den unter Kapitel 2.5.3.2 förderfähiqen Personenkreis festqeleqt. Eine weitere Bedinqunq meinerseits war es, dass die Personen bereits einer qeförderten Beschäftiqunq nachqinqen und sich nicht mehr im vorqelaqerten Coachinq befanden. Dies traf zum Juni 2019 auf 40 von insqesamt 50 Personen zu (vql. Jobcenter 2019). Hinzu kamen folqende Ansinnen, die jedoch keine Bedinqunqen darstellten:
- Um eine weitestqehend heteroqene Gruppe untersuchen zu können, sollten sich die Teilnehmenden in Alter, Geschlecht und Bildunqsqrad möqlichst unterscheiden. Deshalb wurden unter den in Fraqe kommenden Kundinnen und Kunden zwei Männer und eine Frau ausqewählt. Bezüqlich des Alters war es nicht möqlich, junqe Menschen zu interviewen, da diese bis jetzt nur vereinzelt zum Teilnehmerinnenkreis im betreffenden Jobcenter zählen und aufqrund der unten qenannten Schlüsselmerkmale, die sie nicht in ausreichendem Maße erfüllten, nicht in Fraqe kamen. Das Durchschnittsalter aller Teilnehmenden betruq zum Stichtaq im Juni 2019 im betreffenden Jobcenter 49,3 Jahre. Eine jobcenterinterne Vorqabe, abqeleitet von §16i SGB II, reqelt, dass nur Personen bis einschließlich 60 Jahre für eine Förderunq infraqe kommen (vql. Jobcenter 2019). Die Heteroqenität im Hinblick auf den Bildunqsqrad konnte qewährleistet werden, wie im nächsten Unterkapitel bei der Vorstellunq der einzelnen Interviewpartnerinnen deutlich wird.
- Um die Auswirkunqen auf die soziale Teilhabe von lanqzeitarbeitslosen Menschen durch die Aufnahme einer Beschäftiqunq möqlichst realitätsqetreu abbilden zu können, sollte es sich um Personen handeln, die zuvor nicht oder kaum beschäftiqt waren. Wie sich allerdings herausstellte, haben sich viele der geförderten Beschäftigungsverhältnisse aus einer Arbeitsgelegenheit oder einer geringfügigen Tätigkeit heraus entwickelt, weshalb nur einer der Interviewpartnerinnen dieses Kriterium erfüllt.
Petrucci und Wirtz haben darüber hinaus einige Schlüsselmerkmale zusammengestellt, die bei der Auswahl der Interviewpartnerinnen berücksichtigt wurden:
- Reflexionsfähigkeit
- zeitliche Ressourcen für das Interview
- Freiwilligkeit der Befragten (vgl. Petrucci/Wirtz 2007)
Bei der Einschätzung der Reflexionsfähigkeit der einzelnen Personen wurde das Ermessen der Coaches mit in die Entscheidung einbezogen, wodurch sich die Anzahl der potenziellen Interviewpartnerinnen bereits zu Beginn schmälerte. Unter Beachtung aller bisher dargestellten Kriterien schrumpfte der Kreis potenzieller Interviewpartnerinnen unter zehn.
Des Weiteren standen insbesondere die zeitlichen Ressourcen einem Interview mehrfach im Weg. Da die in Frage kommenden Personen sich bereits in Arbeit befanden, sahen sie sich häufig nicht in der Lage, die Zeit für ein Interview zu nehmen. Dies hing einerseits mit der mangelnden verfügbaren Zeit zusammen, andererseits auch mit der Erschöpfung durch die Arbeit, wodurch die Freiwilligkeit nicht mehr gegeben war. Dieser Umstand und der eingeschränkte Anfertigungszeitraum führten dazu, dass die Interviews mit denjenigen Kundinnen und Kunden stattfanden, die am ehesten für ein Interview zur Verfügung standen.
Insgesamt wurde das Auswahlverfahren durch die Tatsache erleichtert, dass meine Ausbildungsstätte ein Jobcenter ist. Dadurch waren kurze Kommunikationswege zu den Coaches möglich.
3.3.2.2 Vorstellung der Interviewpartnerinnen
3.3.2.2.1 Kunde 1: „Herr H. “
Herr H. ist 52 Jahre alt, hat den Hauptschulabschluss und ist gelernter Maler und Lackierer. Die Langzeitarbeitslosigkeit trat vor elf Jahren aufgrund gesundheitlicher Probleme und der damit verbundenen Berufsunfähigkeit ein. Während der Arbeitslosigkeit hat er mehrere Arbeitsgelegenheiten gemacht und ist seit einigen Jahren geringfügig als handwerklicher Allrounder beschäftigt. Diese Beschäftigung mündete im April 2019 in die geförderte Beschäftigung im Rahmen der Förderung durch §16i SGB II. Das Interview fand in den Räumlichkeiten seines zuständigen Jobcenters nach einem Gespräch mit seinem Coach statt.
3.3.2.2.2 Kundin 2: „Frau S. “
Frau S. ist 55 Jahre alt und hat weder einen Schul- noch Berufsabschluss. Sie wurde in den 90er Jahren aufgrund von Drogenmissbrauch und der damit verbundenen Arbeitsunfähigkeit arbeitslos. Der genaue Zeitpunkt ist unbekannt. Nachdem sich ihr gesundheitlicher Zustand verbessert hatte, absolvierte sie mehrere Arbeitsgelegenheiten. Die letzte Arbeitsgelegenheit mündete im April 2019 in die geförderte Beschäftigung im Rahmen der Förderung durch §16i SGB II. Das Interview fand im Pausenraum der Räumlichkeiten des Unternehmens statt, in dem die Kundin nun gefördert beschäftigt ist.
3.3.2.2.3 Kunde 3: „Herr R. “
Aufgrund von Drogen- und Alkoholmissbrauch geriet Herr R., 49 Jahre alt, im Jahr 2002 in die Arbeitslosigkeit und war während der Zeit bis zur Aufnahme der geförderten Beschäftigung im März 2019 weitestgehend arbeitsunfähig. Seinen Schul- und Berufsabschluss machte er in Kasachstan, diese wurden ihm in Deutschland allerdings nicht anerkannt und er gilt seitdem wieder als ungelernt. Das Interview fand in den Räumlichkeiten seines zuständigen Jobcenters statt, nachdem er durch seinen Coach in Empfang genommen wurde.
3.3.2.2.4 Coach 1: „Frau W. “
Die Sozialpädagogin ist seit dem 01.01.2019 als Coach im Rahmen von §16i SGB II beschäftigt. Sie war vor dieser Stelle im gleichen Jobcenter im Rahmen des bundesweiten Modellprojekts „Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt“ beschäftigt, sodass sie bereits Erfahrungen mit dem Arbeitsmarktinstrument der geförderten Beschäftigung gesammelt hat. Zuvor war sie viele Jahre im Jugendamt tätig. Das Interview fand in den Räumlichkeiten des Jobcenters, in dem der Coach arbeitet, statt.
3.3.2.2.5 Coach 2: „Frau D.“
Frau D. ist ebenfalls Sozialpädagogin und seit dem 01.03.2019 im Rahmen des Teilhabechancengesetzes beschäftigt. Zuvor war sie in einer hausinternen Maßnahme nach §45 SGB III tätig, in der es um die Begleitung und Unterstützung im Bewerbungsprozess von arbeitsmarktnahen Neuantragstellern im Bereich des SGB II ging. Sie arbeitete viele Jahre mit psychisch kranken Menschen zusammen und war zeitweise selbstständig außerhalb des sozialen Bereichs tätig. Das Interview fand in den Räumlichkeiten des Jobcenters, in dem der Coach arbeitet, statt.
3.3.3 Die Aufbereitungsmethode: Kommentierte Transkription
Die Umwandlung von gesprochener Sprache in die schriftliche Fassung wird Transkription genannt. Hierbei stehen unterschiedliche Techniken zur Auswahl, die teilweise auch gesprochenen Dialekt berücksichtigen - zugunsten einer besseren Lesbarkeit wurde hierauf verzichtet und die Interviews wurden in normales Schriftdeutsch übertragen (vgl. Mayring 2002, S.89-91). Darüber hinaus besteht es die Möglichkeit, Besonderheiten in der Sprache wie bspw. Pausen und Betonungen, ebenfalls im Text deutlich zu machen. Hierzu ist ein Transkriptionssystem notwendig, welches in Anlehnung an das System von Mayring im Folgenden dargestellt ist (vgl. Mayring 2002, S.91-92):
[...]
- Arbeit zitieren
- Bianca Matt (Autor:in), 2019, Einfluss der öffentlich geförderten Beschäftigung auf die soziale Teilhabe von Langzeitarbeitslosen, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1030850
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