Gliederung
Literaturverzeichnis
1. Einleitung
2. Theoretische Einführung und Grundlagen der US- amerikanischen Rechnungslegung
3. Originäre Finanzinstrumente
3.1. Held-to-Maturity Securities
3.2. Trading Securities
3.3. Available-for-sale Securities
Als available-for-sale securities (veräußerungsfähige Wertpapiere) werden die Eigentümer- und Gläubigerpapiere erfaßt, die weder als held-to-maturity securities noch als trading securities auszuweisen sind. Eine Zuordnung zu den noncurrent assets bzw. current assets hängt davon ab, ob das Unternehmen plant, das oder die Wertpapier(e) im kommenden Jahr zu verkaufen. Hat ein Wertpapier am Bilanzstichtag eine Restlaufzeit von weniger als ein Jahr, muß dieses Wertpapier in das Umlaufvermögen (current assets) umgegliedert werden.
3.4. Umgliederungen zwischen Held-to-Maturity,15 Trading und Available -for-Sale Securities
4. Resümee
Literaturverzeichnis
1. Einleitung
Die US-amerikanische Rechnungslegung ist in Deutschland ein aktuel- les Thema. Das Interesse deutscher Unternehmen, Zugang zum ameri- kanischen Kapitalmarkt zu erhalten, wächst. Eine Kapitalaufnahme an der größten und umsatzstärksten Börse der Welt, der New York Stock Exchange (NYSE), setzt jedoch die Bilanzierung nach US-GAAP und eine Berichterstattung nach den Vorschriften der SEC voraus. Das oberste Ziel der US-amerikanischen Rechnungslegung ist die fair pre- sentation. Durch die Globalisierung und Deregulierung der Kapital- märkte kam es zu einem rapiden Anstieg des Einsatzes von Finanz- instrumenten. Aufgrund dieser Entwicklung sind die Jahresabschluß- leser an dem Einsatz von Finanzinstrumenten in einem Unternehmen interessiert, um die damit verbundenen Chancen und Risiken beurteilen zu können.
In dieser Arbeit werden die originären Finanzinstrumente behandelt. Neben den theoretischen Grundlagen der US-amerikanischen Rech- nungslegung werden die Definition, die Bewertung der originären Fi- nanzinstrumente sowie deren Ansatz in den Financial Statements dar- gestellt.
2. Theoretische Einführung und Grundlagen der US- amerikanischen Rechnungslegung
Die US-amerikanische Rechnungslegung unterscheidet sich von der deutschen insbesondere durch die verschiedenen Zielsetzungen. Das Ziel der US-amerikanischen Rechnungslegung ist es, dem aktuellen sowie dem künftigen potentiellen Investoren möglichst alle relevanten Informationen für ihre Entscheidungsfindung zur Verfügung zu stellen. Durch die ausführliche Offenlegung soll den Kapitalgebern und anderen Jahresabschlußlesern Aufschluß über die tatsächliche Finanz-, Vermö- gens- und Ertragslage eines Unternehmens gegeben werden. In Deutschland wird weniger das Informationsbedürfnis der Investoren und
Dritter berücksichtigt, sondern mehr das Informationsbedürfnis der Gläubiger und der Anteilseigner. Hier stehen die Kapitalerhaltung und der Gläubigerschutz an erster Stelle1.
Zur besseren Normierung der Rechnungslegung hat das FASB (Finan- cial Accounting Standards Board) die grundlegenden Prinzipien der US- amerikanischen Rechnungslegung in einem Regelwerk, dem Concep- tual Framework, zusammengefaßt2. Das Conceptual Framework be- steht aus einem hierarchischen System von sechs allgemeinen Grund- sätzen, „statements of financial accounting concepts (SFAC)“. Es wurde sowohl ein Rahmen und eine logische Begründung für bereits be- stehende Rechnungslegungsstandards geschaffen als auch eine De- duktionsbasis für zukünftige Standards und ein Leitsatz für die Lösung ungeklärter Bilanzierungsprobleme3. Aus diesem Conceptual Frame- work sind die zentralen Rechnungslegungsgrundsätze der US-amerika- nischen Rechnungslegung abzuleiten, von denen die Generalnorm, der Grundsatz der fair presentation, vor speziellen Regeln anzuwenden ist.
Die wirtschaftliche Lage eines Unternehmens soll wahrheitsgemäß und realistisch dargestellt werden4. Vergleichbar mit der deutschen Rechnungslegung ist in der US-amerikanischen Rechnungslegung vom going concern principle auszugehen, d.h. beim Ansatz und der Bewertung wird die Fortführung des Unternehmens unterstellt5.
Der FASB verfolgt seit 1986 im Rahmen des „Project on Financial In- struments“ das Ziel, alle Finanzinstrumente zum fair value zu bewer- ten.6
Der erste Schritt des Projektes konzentrierte sich auf die Offenle- gungspflichten im Jahresabschluß, die in den Statements of Financial Accounting Standards (SFAS) Nr. 105 und Nr. 107 beschrieben sind. Im zweiten Schritt hat sich der FASB mit den Bewertungs- und Ansatz- fragen bestimmter Finanzinstrumente beschäftigt. Mit der Verabschie- dung der SFAS Nr. 115 (Accounting for Certain Investments in Debt and Equity Securities) wurde die Bilanzierung von Wertpapieren neu geregelt7. Ausgenommen hiervon sind Beteiligungen an Unternehmen, auf die ein maßgeblicher Einfluß ausgeübt wird und die dadurch im Konzernabschluß at equity bewertet werden, sowie alle Anteile an ver- bundenen Unternehmen, die in den Konzernabschluß im Rahmen der Vollkonsolidierung einbezogen werden8.
Die financial instruments werden bei der reinen Marktbewertung an je- dem Bilanzstichtag einzeln mit ihren tatsächlichen Börsen- oder Markt- werten (market value) in der Bilanz erfaßt, wodurch eine Wertänderung unmittelbar und vollständig erfolgswirksam verbucht wird. Der Begriff market value wurde durch fair value ersetzt, da nicht nur Werte für bör- sengehandelte, sondern auch für „over the counter“ gehandelte Finanz- instrumente erfaßt werden9.
Der fair value wird definiert als jener Betrag, der im Geschäftsverkehr zwischen sachverständigen, vertragswilligen und unabhängigen Vertragspartnern unter Marktbedingungen erzielbar ist10.
Da die an einem aktiven Markt ablesbaren Marktpreise einfach zu er- mitteln sind, erfüllen sie die Grundsätze der Verläßlichkeit (reliability), Nachprüfbarkeit (verifiability) sowie der Vergleichbarkeit (comparabi- lity)11. Bei Finanzinstrumenten, bei denen kein Marktwert direkt abgele- sen werden kann, da sie nicht über einen funktionsfähigen Markt oder über eine Börse gehandelt werden, muß eine Bewertung bzw. Berech- nung des fair value mittels nachprüfbarer Bewertungsparameter und Berechnungsmodellen erfolgen12.
Die Bewertung von einzelnen Finanzinstrumenten zum fair value muß vor dem Hintergrund des „accrual principle“ gewürdigt werden, da eine über die Anschaffungskosten hinausgehende Bewertung von vielen Vertretern als nicht konform mit einer zuverlässigen und gleichzeitig periodengerechten Gewinnermittlung angesehen wird13.
Bei dem accrual principle wird der Periodenerfolg nicht durch die Ge- genüberstellung von Zahlungen, sondern von periodisierten Erträgen und Aufwendungen ermittelt. Das accrual principle untergliedert sich in das realization principle, welches den Zeitpunkt regelt, zu dem ein Er- trag in der Gewinn- und Verlustrechnung (income statement) zu erfas- sen ist, und das matching principle, nach dem alle durch die Leistungs- erstellung bedingten Aufwendungen genau der Periode zugerechnet werden müssen, in welcher der zugrundeliegende Ertrag realisiert wird14. Das Realisationsprinzip nach US-GAAP ist weiter gefaßt als nach HGB. Die Leistung muß erbracht und der entsprechende Ertrag muß realisiert oder realisierbar sein. Das Kriterium der Realisierbarkeit ermöglicht somit den Ansatz von marktgängigen Wertpapieren zu ihrem fair value 15.
Durch die Berücksichtigung der realisierbaren Wertänderungsgewinne und -verluste werden diese nicht direkt im Periodenergebnis (earnings bzw. net income), wie in der deutschen Rechnungslegung, erfaßt16.
Um dem Ziel der Vermittlung relevanter Unternehmensdaten zur Vorbe- reitung von Investitionsentscheidungen der Kapitalanleger gerecht zu werden, hat der FASB mit der 1997 verabschiedeten SFAS Nr. 130 das Gewinnkonzept des Comprehensive Income, die Ergebnisermittlung und -darstellung im amerikanischen Abschluß, auf eine umfassend ge- regelte Basis gestellt. In dem Comprehensive Income Statement, das zusätzlich und getrennt zur GuV-Rechnung aufzustellen ist, werden alle Veränderungen des Eigenkapitals in der vergangenen Periode gezeigt, die nicht auf Transaktionen mit den Anteilseignern zurückzuführen sind17.
Durch das SFAS Nr. 130 wurde das total comprehensive income 18 in die Bestandteile earnings und other comprehensive income aufgespal- ten.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Unter dem other comprehensive income sind u.a. die unrealisierten und nicht erfolgswirksam zu berücksichtigenden fair value - Änderungen zu verstehen, die sich aus den „available-for-sale“ Wertpapieren gemäß SFAS Nr. 115 ergeben. Die Wertänderungen werden solange neutrali- siert und werden erst dann in den earnings erfaßt, wenn sie als reali- siert gelten.
Wertänderungsgewinne und -verluste aus zu Handelszwecken gehal- tenen originären Finanzinstrumenten (trading securities) werden direkt in den earnings berücksichtigt. Durch den differenzierten Erfolgsaus- weis in den earnigs und des other comprehensive income wird ein rein periodenbezogener Einblick in die Erfolgslage ermöglicht. Dieser Ein- blick soll einen wichtigen Beitrag zur Erfolgsquellenanalyse und damit eine verbesserte Prognosemöglichkeit für künftige Cashflows bieten19.
Auf die oben genannten „available-for-sale“- Wertpapiere und ihrem Zeitpunkt der Realisierung sowie die „trading securities“ wird in den folgenden Kapiteln 3.3. und 3.4. ausführlicher eingegangen.
Der FASB definiert ein Finanzinstrument als eine Vereinbarung oder einen Vertrag zwischen zwei oder mehreren Partnern, die mit rechtlich durchsetzbaren wirtschaftlichen Folgen in einer Art verknüpft sind, das ein Vertragspartner einen Vermögensvorteil und der andere einen Ver- mögensnachteil erfährt. Die Verpflichtungen und Rechte beziehen sich stets auf einen Anspruch zur Übertragung eines finanziellen Vermö- gensgegenstandes20.
Der Begriffsumfang der „financial instruments“ beinhaltet die derivaten Finanzinstrumente sowie die klassische Form der originären Finanzinstrumente. Das folgende Schaubild stellt die Klassifizierung von Finanzinstrumenten dar21.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
In den nachfolgenden Kapiteln wird aufgrund des Umfanges der Finanzinstrumente nur auf die originären Finanzinstrumente eingegan- gen.
3. Originäre Finanzinstrumente
Der Bestand an Wertpapieren ist in die drei folgenden Kategorien einzuteilen und in der Bilanz bzw. im Anhang in current assets und noncurrent assets zu untergliedern:
- held-to-maturity securities (Papiere, die bis zur Fälligkeit gehalten werden)
- trading securities (Handelspapiere)
- available-for-sale securities (zur Veräußerung bestimmte Wertpa- piere)
Zu jedem Bilanzstichtag ist die Einordnung der Wertpapiere in die o.g. drei Kategorien zu überprüfen22.
3.1. Held-to-Maturity Securities
Zu der ersten Wertpapierkategorie, den held-to-maturity securities, zählen ausschließlich Gläubigerpapiere (Debt securities), die bis zu ih- rem Fälligkeitstermin im Unternehmen verbleiben. Dabei ist die Fähig- keit sowie die Absicht, die Gläubigerpapiere bis zum Fälligkeitstermin zu halten, entscheidend23. Sie werden in der Regel dem Anlagever- mögen (Noncurrent Assets) zugerechnet und erst im Geschäftsjahr vor ihrer Fälligkeit in das Umlaufvermögen (Current Assets) umgebucht. Als „held-to-maturity securities“ können keine Eigentümeranteile wie z.B. Aktien ausgewiesen werden, da sie kein Fälligkeitsdatum besitzen24.
Treten Änderungen bestimmter Rahmenfaktoren wie z.B.
- Anzeichen einer bedeutenden, bereits eingetretenen Ver- schlechterung der Kreditwürdigkeit des Schuldners
- wesentlicher Anstieg der Risikoeinstufung einzelner Wertpa- piere, die zur Erfüllung aufsichtsrechtlicher Kapitalvorschriften gehalten werden
- Änderungen aufsichtsrechtlicher Vorschriften über die Zuläs- sigkeit oder Höchstgrenzen bestimmter Wertpapiere
auf, können sie die Halteabsicht eines Wertpapiers revidieren, ohne daß die Einordnung der übrigen Wertpapiere davon beeinflußt wird. Die o.g. Faktoren führen dann zu einer Umwidmung, d.h. die Einordnung eines Wertpapiers in eine andere Wertpapierkategorie oder den Verkauf eines Wertpapiers25.
Erfolgt eine Umwidmung oder ein Verkauf von held-to-maturity securites, obwohl keiner der o.g. Gründe bzw. ein anderes einmaliges, außergewöhnliches und unvorhersehbares Ereignis vorliegt, so sind auch alle anderen verbleibenden held-to-maturity- Wertpapiere in die available-for-sale Kategorie umzugliedern, da dann die Absicht des Unternehmens, Wertpapiere bis zur Endfälligkeit zu halten, generell zu bezweifeln ist (SFAS Nr. 115.8)26.
Liegt noch nicht genau fest, wie lange Wertpapiere gehalten werden sollen, dürfen sie nicht als „held-to-maturity securities“ ausgewiesen werden, wenn das Unternehmen unter bestimmten Bedingungen zum Verkauf bereit ist27. SFAS Nr. 115.9 enthält exemplarische Umstände die darauf schließen lassen, daß ein Wertpapier schon vor dem Fälligkeitstermin veräußert wird28:
- Liquiditätsbedarf
- Änderung des Marktzinssatzes
- Änderung in der Verfügbarkeit sowie der Rentabilität anderer Anlagen
- Veränderungen von Wechselkursrisiken · Änderung in der Refinanzierung
In einem solchen Fall sind die betreffenden Wertpapiere von Anfang an als trading securities bzw. als available-for-sale securities einzustufen.29
Hingegen ist ein Verkauf der Wertpapiere in einem Zeitraum von bis zu drei Monaten vor Fälligkeit unschädlich, da ein Zinsänderungsrisiko in diesem Fall zu vernachlässigen ist30.
Die „held-to-maturity securities“ werden als Wertpapiere des Anlage- vermögens mit den fortgeführten Anschaffungskosten bewertet31 und nicht zum fair value, da sich die bei einer Bewertung zu Börsen- oder Marktpreisen auszuweisenden, nicht realisierten Gewinne und Verluste bis zum Fälligkeitstermin ausgleichen, und somit keinen Einfluß auf zu- künftige Zahlungsströme, die für die Bewertung relevant sind, haben32.
Bei einer voraussichtlich dauerhaften Wertminderung sind in dem Jahr der Wertminderung außerplanmäßige Abschreibungen vorzunehmen. Der niedrigere Zeitwert tritt an die Stelle der Anschaffungskosten, eine spätere Wertaufholung ist nicht möglich33.
Auf- bzw. Abgelder (Agio und Disagio) aus dem Kauf von Gläubigerpa- pieren werden über die Restlaufzeit verteilt und als Zinsaufwand bzw.
-ertrag, wie auch die Dividenden- und Zinserträge in der Erfolgsrechnung, erfaßt und ausgewiesen34.
Gemäß SFAS Nr.115.19 ff müssen zu den „held-to-maturity securities“ spezifische Angaben in den notes gemacht werden, u.a.:35
- Zeitwerte
- Fortgeführte Anschaffungskosten
- Vertragliche Restlaufzeiten der Gläubigerpapiere
- Erlöse von veräußerten Wertpapieren sowie die realisierten Gewinne und Verluste
Bei einer vorzeitigen Veräußerung oder bei einer Umgliederung in eine andere Kategorie sind zu den o.g. Angaben zusätzlich zu nennen36:
- Angabe der Gründe für die Umgliederung oder den vorzeiti- gen Verkauf
- Realisierte bzw. unrealisierte Gewinne oder Verluste
3. 2. Trading Securities
Bei den trading securities handelt es sich ausschließlich um Wert- papiere des Umlaufvermögens (Current Assets)37. Hierunter fallen alle vorübergehenden und kurzfristigen Anlagen in Gläubiger- oder Eigen- tümerpapiere, ohne das eine Beteiligungsabsicht38 besteht. Dabei wird unterstellt, daß die Wertpapiere nicht länger als drei Monate im Eigentum des Unternehmens stehen und erworben wurden, um freie Liquidität kurzfristig mit einer hohen Rendite anzulegen und den Gewinn bei Verkauf zu realisieren39.
Die zu Handelszwecken gehaltenen Wertpapiere sind mit deren fair value zu bewerten40 (SFAS Nr.115.12). Der fair value entspricht, wie bereits erwähnt, bei marktgängigen Papieren dem Marktwert. Unrealisierte Gewinne und Verluste gegenüber der Vorperiode sind erfolgswirksam in der GuV zu erfassen41.
Bei den trading securities müssen Wertminderungen gemäß SFAS Nr. 115.13, unabhängig ob sie nur vorübergehender Natur oder dauerhaft sind, erfolgswirksam erfaßt werden. Da zum fair value bewertet wird, gehen Wertsteigerungen zwingend mit Zuschreibungen einher, die ebenfalls erfolgswirksam erfaßt werden42.
Gegenüber der Einzelbewertung der Wertpapiere zum fair value kann bei den trading securities auch das Portfolio als Ganzes bewertet wer- den, was zu einer Saldierung zwischen den Wertänderungen einzelner Wertpapiere führt. Dadurch werden die unrealisierten Gewinne bei Pa- pieren, die einen höheren Kurswert als die Anschaffungskosten haben, durch die Wertverluste anderer Wertpapiere kompensiert. Sinkt der Wert des Portfolios unter die ursprünglichen Anschaffungskosten, so ist eine Wertberichtigung, wie auch bei der Einzelbewertung (valuation allowance), vorzunehmen. Steigt der Marktwert des Portfolios über den Buchwert, besteht die Pflicht, zum aktuellen Zeitwert zu bewerten43.
Für die „trading securities“ sind im Anhang folgende Angaben erforderlich (SFAS Nr.115.21,22)44:
- Veränderungen der im Ergebnis enthaltenen unrealisierten Gewinne oder Verluste
3.3. Available-for-sale Securities
Als available-for-sale securities (veräußerungsfähige Wertpapiere) wer- den die Eigentümer- und Gläubigerpapiere erfaßt, die weder als held- to-maturity securities noch als trading securities auszuweisen sind45. Eine Zuordnung zu den noncurrent assets bzw. current assets hängt davon ab, ob das Unternehmen plant, das oder die Wertpapier(e) im kommenden Jahr zu verkaufen46. Hat ein Wertpapier am Bilanzstichtag eine Restlaufzeit von weniger als ein Jahr, muß dieses Wertpapier in das Umlaufvermögen (current assets) umgegliedert werden47.
Nach SFAS Nr. 115.12-13 werden die available-for-sale securities analog den trading securities zu ihrem fair value bewertet48. Der wesentliche Unterschied zu den „trading securities“ liegt in der Behandlung der unrealisierten Gewinne und Verluste. Diese werden nicht ergebniswirksam über die GuV verrechnet, sondern erfolgsneutral in einem unter dem Eigenkapital auszuweisenden gesonderten Posten, dem „Other Comprehensive Income“, erfaßt49.
Sinkt der fair value dauerhaft unter die Anschaffungskosten, sind die Wertminderungen, wie bei den held-to-maturity Wertpapieren, auf- wandswirksam zu erfassen. Spätere Wertaufholungen sowie nur vor- übergehende Wertminderungen sind im oben genannten Eigenkapital- posten auszuweisen50.
Ein bei den „available-for-sale securities“ auftretendes Disagio oder Agio wird analog wie bei den „held-to-maturity securities“ erfolgswirksam verteilt51.
Die im Anhang zu machenden Angaben sind identisch mit den Angaben zu den „held-to-maturity securities“52 und sind um die folgenden Punkte zu ergänzen53: (u.a.)
- Unrealisierte Gewinne und Verluste
- Vertragliche Restlaufzeiten der Gläubigerpapiere (Un- terteilung in: weniger als 1 Jahr, 1-5 Jahre, 5-10 Jahre, mehr als 10 Jahre)
- Gewinne und Verluste bei der Umgliederung in „trading securities“
- Die Änderung in der Berichtsperiode bezüglich des Saldos der unrealisierten Gewinne und Verluste, die in dem gesonderten Eigenkapitalposten ausgewiesen werden
3.4. Umgliederungen zwischen Held-to-Maturity, Trading und Available-for-Sale Securities
Zu jedem Bilanzstichtag ist der zum Vorjahr am Stichtag gewählte Ausweis der Wertpapiere zu prüfen und ggf. zu korrigieren. Umgliederungen innerhalb der drei Kategorien dürfen nur in bestimmten Ausnahmefällen, und nicht für Zwecke der Bilanzpolitik vorgenommen werden54. Die unrealisierten Gewinne oder Verluste werden dabei zum Zeitpunkt der Umgliederung wie folgt berücksichtigt:
Bei einer Umgliederung von trading zu available-for-sale/held-to-matu- rity securities werden die bisherigen unrealisierten Gewinne oder Verluste nicht mehr storniert, da sie bereits erfolgswirksam erfaßt wurden. Der Zeitwert zum Zeitpunkt des Überganges dient als neue Wertbasis im Rahmen der anderen Kategorie55.
Werden Wertpapiere aus den available-for-sale/held-to-maturity in die trading securities zugeordnet, so müssen, sofern noch nicht geschehen, die Wertpapiere mit ihrem aktuellen fair value bewertet und die bisher unrealisierten Gewinne und Verluste unmittelbar in der GuV erfaßt wer- den56.
Findet ein Wechsel von den held-to-maturity zu den available-for-sale securities statt, werden die Wertpapiere mit dem gegenwärtigen Zeitwert neu bewertet und die Wertdifferenz im „other comprehensive income“ erfaßt und erst bei Verkauf des Papiers als Erfolg in der Gewinnund Verlustrechnung ausgewiesen57.
Der Wechsel von available-for-sale in held-to-maturity securities hat zur Folge, daß auch hier der aktuelle Zeitwert die neue Basis zur Be- wertung nach den allgemeinen Grundsätzen für diese Kategorie bildet. Die bislang in dem „other comprehensive income“ erfolgsneutral auf- gefangenen Wertänderungen müssen erfolgswirksam über die Rest- laufzeit verteilt und erfaßt werden, ähnlich einem Agio oder Disagio58.
Die Gründe für eine Umgliederung innerhalb der drei Kategorien sind im Anhang offenzulegen59.
4. Resümee
Im Gegensatz zur deutschen Bewertung der Finanzinstrumente, nach der das Anschaffungskostenprinzip oberste Priorität besitzt, wurde in der US-amerikanischen Rechnungslegung grundsätzlich die fair value Bewertung für Finanzinstrumente eingeführt.
Die fair values repräsentieren den Finanzmarkt, indem der zu er- wartende Cashflow des entsprechenden Instrumentes reflektiert werden soll. Hingegen verkörpern die fortgeführten Anschaffungskosten eines Vermögengegenstandes einen Wert, der zum Zwecke der Gewinner- wirtschaftung in der Vergangenheit investiert wurde und somit die histo- rische Gewinnerwartung des Unternehmens wiederspiegelt. Finanz- instrumente zeichnen sich aber gerade dadurch aus, daß sie nicht als Investition in betriebliche Produktions- oder Dienstleistungsprozesse zu betrachten sind. Das Anschaffungskostenprinzip ist für den Bereich der Finanzinstrumente nicht mehr zeitgemäß, da die heutigen Finanzmärkte durch eine erhöhte Volatilität und Komplexität in Kombination mit einer verstärkten Marktliquidität und -flexibilität gekennzeichnet sind.
Dadurch wird eine Rechnungslegung benötigt, die Risiken und Chancen möglichst realistisch abbildet.
Die bilanzielle Behandlung von Wertpapieren nach SFAS Nr. 115 unter- liegt der Kritik, daß durch die Einordnung der Wertpapiere und durch eine Umgliederung in die verschiedenen Kategorien das Perioden- ergebnis gezielt beeinflußt werden kann. Diesem Kritikpunkt kann je- doch entgegengehalten werden, daß eine Zuordnung der Wertpapiere in eine Kategorie entsprechend dem internen Einsatzzweck vorzu- nehmen ist und durch eine umfangreiche Dokumentation zu belegen ist. Zudem muß der externe Wirtschaftsprüfer die Übereinstimmung der Kategorisierung von Wertpapieren und die Zuordnung von Finanz- instrumenten zu einer Bewertungseinheit mit der internen Zweckbe- stimmung eines Finanzinstrumentes innerhalb des Risikomanagements überprüfen.
Literaturverzeichnis
Baetge, Jörg / Roß, Heinz-Peter, Was bedeutet fair presentation ? In: Ballwieser, Wolfgang (Hrsg.), US-amerikanische Rechnungslegung, 3. Auflage, Schäffer-Poeschel Verlag, Stuttgart, 1998, S. 29-45
Böcking, Hans-Joachim / Benecke, Birka, Die fair value- Bewertung von Finanzinstrumenten, in: Ballwieser, Wolfgang (Hrsg.), US-ameri- kanische Rechnungslegung, 4. Auflage, Schäffer-Poeschel Verlag, Stuttgart, 2000, S. 193-239
Born, Karl, Rechnungslegung International, 2. Auflage, SchäfferPoeschel Verlag, Stuttgart, 1999
Born, Karl, Rechnungslegung nach IAS, US-GAAP und HGB im Vergleich, Schäffer-Poeschel Verlag, Stuttgart, 1999
Coenenberg, Adolf G., Jahresabschluß und Jahresabschlußanalyse, 17. Auflage, Verlag Moderne Industrie, Landsberg/Lech, 2000
Göbel, Stefan, Die Bilanzierung von Tageswerten und Saldierung von Gewinnen und Verlusten, in: Ballwieser, Wolfgang (Hrsg.), US-ameri- kanische Rechnungslegung, 4. Auflage, Schäffer-Poeschel Verlag, Stuttgart, 2000, S. 169-192
Haller, Axel, Wesentliche Ziele und Merkmale US-amerikanischer Rechnungslegung, in: Ballwieser, Wolfgang (Hrsg.), US-amerika- nische Rechnungslegung, 3. Auflage, Schäffer-Poeschel Verlag, Stuttgart, 1998, S. 1-27
Hayn, Sven / Waldersee, Graf, Georg, IAS/US-GAAP/HGB im Vergleich, 2. Auflage , Schäffer-Poeschel Verlag, Stuttgart, 2000
KPMG Deutsche Treuhand Gesellschaft, Rechnungslegung nach US-amerikanischen Grundsätzen, 2. Auflage, IDW-Verlag, Düsseldorf, 1999
Kuhlewind, Andreas-M., Die amerikanische Ergebnisrechnung: Ausweis des Unternehmenserfolgs im Abschluß nach US-GAAP, in: Ballwieser, Wolfgang (Hrsg.), US-amerikanische Rechnungslegung, 4. Auflage, Schäffer-Poeschel Verlag, Stuttgart, 2000, S. 283-328
Lorenz, Volkmar, Die Bilanzierung von Finanzinstrumenten in den USA, Dt. Universitätsverlag, Wiesbaden, 1997
Niehaus, Rudolph J. / Thyll, Alfred, Konzernabschluß nach USGAAP, Schäffer-Poeschel Verlag, Stuttgart, 1998
Pellens, Bernhard, Internationale Rechnungslegung, 3. Auflage, Schäffer-Poeschel Verlag, Stuttgart, 1999
Schildbach, Thomas, US-GAAP Amerikanische Rechnungslegung und ihre Grundlagen, Vahlen Verlag, München, 2000
Selchert, F.W. / Erhardt, Martin, Internationale Rechnungslegung, 2. Auflage, Oldenbourg Verlag, München/Wien, 1999
[...]
1 Vgl. Niehaus, Rudolph J./Thyll, Alfred, (1998), S. 8 f.
2 Vgl. Coenenberg, Adolf G., (2000), S. 85
3 Vgl. Haller, A., (1998) in: Ballwieser, W., S. 7; Baetge, J./Roß, H.-P., (1998) in: Ballwieser, W., S. 33
4 Vgl. Coenenberg, Adolf G., (2000), S. 88
5 Vgl. Pellens, B., (1999), S. 160 ff.; Coenenberg, Adolf G., (2000), S. 89 f.; KPMG, (1999), S. 20; Niehaus, Rudolph J./Thyll, Alfred, (1998), S. 12 f.
6 Vgl. Böcking, H.-J./Benecke, B., (2000) in: Ballwieser, W., S. 195; Lorenz, V., (1997), S. 86
7 Vgl. Pellens, B., (1999), S. 180 f.
8 Vgl. Schildbach, Th., (2000), S.117 f.; KPMG, (1999), S. 50
9 Vgl. Lorenz, V., (1997), S. 101
10 Vgl. Böcking, H.-J./Benecke, B., (2000) in: Ballwieser, W., S. 200
11 Vgl. Born, K., Rechnungslegung International, (1999), S. 262 f.
12 Vgl. Böcking, H.-J./Benecke, B., (2000) in: Ballwieser, W., S. 201 f.
13 Vgl. Böcking, H.-J./Benecke, B., (2000) in: Ballwieser, W., S. 202
14 Vgl. Pellens, B., (1999), S. 160 ff.; Coenenberg, Adolf G., (2000), S. 89 f.; KPMG, (1999), S. 20; Niehaus, Rudolph J./Thyll, Alfred, (1998), S. 12 f.
15 Vgl. WP-Handbuch, (2000), N 84, S. 1162
16 Vgl. Böcking, H.-J./Benecke, B., (2000) in: Ballwieser, W., S. 204
17 Vgl. ausführlich bei: Kuhlewind, A.-M., (2000) in: Ballwieser, W., S. 286 ff.
18 Vgl. ausführliche Erläuterung des Comprehensive income sowie Aufbau und Berichterstattung in: KPMG, (1999), S. 123 f.
19 Vgl. Böcking, H.-J./Benecke, B., (2000) in: Ballwieser, W., S. 204 f.
20 Vgl. Böcking, H.-J./Benecke, B., (2000) in: Ballwieser, W., S. 197
21 Vgl. Böcking, H.-J./Benecke, B., (2000) in: Ballwieser, W., S. 198
22 Vgl. Born, K., Rechnungslegung International, (1999), S.356
23 Vgl. KPMG, (1999), S. 51
24 Vgl. Selchert, F.W./Erhardt, M., (1999), S. 111 f.; Böcking, H.-J./Benecke, B., (2000) in: Ballwieser, W., S. 211 f.; Coenenberg, Adolf G., (2000), S. 177 f.
25 Vgl. Böcking, H.-J./Benecke, B., (2000) in: Ballwieser, W., S. 212
26 Vgl. KPMG, (1999), S. 52
27 Vgl. Schildbach, Th., (2000), S. 118
28 Vgl. KPMG, (1999), S. 51
29 Vgl. Selchert, F.W./Erhardt, M., (1999), S. 111
30 Vgl. WP-Handbuch, (2000), N194, S. 1180
31 Vgl. Selchert, F.W./Erhardt, M., (1999), S. 111
32 Vgl. Göbel, St., (2000) in: Ballwieser, W., S. 184
33 Vgl. Böcking, H.-J./Benecke, B., (2000) in: Ballwieser, W., S. 213; Born, K., Rechnungslegung nach IAS,US-GAAP und HGB, (1999), S. 35
34 Vgl. KPMG, (1999), S.53; Schildbach, Th., (2000), S. 120
35 Vgl. Selchert, F.W./Erhardt, M., (1999), S. 113
36 Vgl. KPMG, (1999), S. 55
37 Vgl. Pellens, B., (1999), S. 181
38 Vgl. ausführlich in: WP-Handbuch, (2000), N524 ff., S. 1228 ff; Schildbach, Th., (2000), S. 117 ff.
39 Vgl. Selchert, F.W./Erhardt, M., (1999), S. 140
40 Vgl. Hayn, S./Waldersee, G., (2000), S. 104
41 Vgl. Schildbach, Th., (2000), S. 119
42 Vgl. Pellens, B., (1999), S. 182
43 Vgl. Selchert, F.W./Erhardt, M., (1999), S. 140 f.
44 Vgl. Born, K., Rechnungslegung International, (1999), S. 357
45 Vgl. Selchert, F.W./Erhardt, M., (1999), S. 111; Göbel, St., (2000) in: Ballwieser, W., S. 184
46 Vgl. Coenenberg, Adolf G., (2000), S. 177; WP-Handbuch, (2000), N201, S. 1180
47 Vgl. Selchert, F.W./Erhardt, M., (1999), S. 112
48 Vgl. WP-Handbuch, (2000), N 200, S. 1180
49 Vgl. Pellens, B., (1999), S. 183 f.; Göbel, St., (2000) in: Ballwieser, W., S. 184; Hayn, S./Waldersee, G., (2000), S. 102; Born, K., Rechnungslegung International, (1999), S. 356
50 Vgl. Selchert, F.W./Erhardt, M., (1999), S. 112; WP-Handbuch, (2000), N 200, S. 1180
51 Selchert, F.W./Erhardt, M., (1999), S. 112
52 Vgl. Kapitel 3.1., S. 10 in dieser Arbeit
53 Vgl. KPMG, (1999), S. 54; WP-Handbuch, (2000), N 208, S. 1181
54 Vgl. KPMG, (1999), S. 53
55 Vgl. Böcking, H.-J./Benecke, B., (2000) in: Ballwieser, W., S. 214; WP-Handbuch, (2000), N 203-206, S. 1181; KPMG, (1999), S. 53; Schildbach, Th., (2000), S. 120 f.
56 Vgl. Böcking, H.-J./Benecke, B., (2000) in: Ballwieser, W., S. 214; WP-Handbuch, (2000), N 203-206, S. 1181; KPMG, (1999), S. 53; Schildbach, Th., (2000), S. 120 f.; Kuhlewind, A.-M., (2000) in: Ballwieser, W., S. 313 f.
57 Vgl. Böcking, H.-J./Benecke, B., (2000) in: Ballwieser, W., S. 214; WP-Handbuch, (2000), N 203-206, S. 1181; KPMG, (1999), S. 53; Schildbach, Th., (2000), S. 120 f.
58 Vgl. Böcking, H.-J./Benecke, B., (2000) in: Ballwieser, W., S. 214; WP-Handbuch, (2000), N 203-206, S. 1181; KPMG, (1999), S. 53; Schildbach, Th., (2000), S. 120 f.
Häufig gestellte Fragen
Was ist das Hauptthema dieses Dokuments?
Das Dokument behandelt originäre Finanzinstrumente nach US-amerikanischer Rechnungslegung (US-GAAP). Es werden die Definition, Bewertung und der Ansatz dieser Instrumente in den Financial Statements dargestellt.
Welche drei Kategorien von Wertpapieren werden unterschieden?
Die drei Kategorien sind: Held-to-maturity securities (Papiere, die bis zur Fälligkeit gehalten werden), Trading securities (Handelspapiere) und Available-for-sale securities (zur Veräußerung bestimmte Wertpapiere).
Wie werden Held-to-maturity Securities bewertet?
Held-to-maturity securities werden mit den fortgeführten Anschaffungskosten bewertet.
Wie werden Trading Securities bewertet?
Trading securities werden mit ihrem Fair Value bewertet, und unrealisierte Gewinne und Verluste werden erfolgswirksam in der GuV erfasst.
Wie werden Available-for-sale Securities bewertet?
Available-for-sale securities werden ebenfalls zu ihrem Fair Value bewertet. Unrealisierte Gewinne und Verluste werden jedoch erfolgsneutral im Other Comprehensive Income erfasst.
Was sind die wichtigsten Unterschiede zwischen US-amerikanischer und deutscher Rechnungslegung?
Ein wesentlicher Unterschied liegt in den Zielsetzungen. Die US-amerikanische Rechnungslegung zielt darauf ab, Investoren umfassende Informationen für ihre Entscheidungsfindung bereitzustellen, während in Deutschland der Gläubigerschutz und die Kapitalerhaltung im Vordergrund stehen.
Was ist das Conceptual Framework?
Das Conceptual Framework des FASB fasst die grundlegenden Prinzipien der US-amerikanischen Rechnungslegung in einem Regelwerk zusammen und dient als Rahmen für bestehende und zukünftige Rechnungslegungsstandards.
Was ist der Fair Value?
Der Fair Value wird definiert als der Betrag, der im Geschäftsverkehr zwischen sachverständigen, vertragswilligen und unabhängigen Vertragspartnern unter Marktbedingungen erzielbar ist.
Was ist das Comprehensive Income Statement?
Das Comprehensive Income Statement ist eine zusätzliche und getrennt zur GuV-Rechnung aufzustellende Rechnung, die alle Veränderungen des Eigenkapitals in der vergangenen Periode zeigt, die nicht auf Transaktionen mit den Anteilseignern zurückzuführen sind.
Unter welchen Umständen kann eine Umgliederung zwischen den Wertpapierkategorien erfolgen?
Umgliederungen zwischen den Kategorien Held-to-Maturity, Trading und Available-for-Sale Securities dürfen nur in bestimmten Ausnahmefällen und nicht für Zwecke der Bilanzpolitik vorgenommen werden. Gründe für Umgliederungen sind im Anhang offenzulegen.
- Quote paper
- Patric Mais (Author), 2001, Bilanzierung und Bewertung von originären Finanzinstrumenten nach US-GAAP, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/102843