Im Leben eines Unternehmens kommt der Nachfolgeregelung eine wesentliche Bedeutung zu. Zum einen kann es sich als schwierig gestalten, einen geeigneten Nachfolger zu finden, zum anderen kann die steuerneutrale Übertragung des Unternehmens auf den jeweiligen Nachfolger aus steuerlicher Sicht herausfordernd sein.
Hierbei kommt § 6 Abs. 3 EStG eine zentrale Rolle zu, da er eine steuerneutrale Übertragung eines Unternehmens auf den Nachfolger ermöglicht. Die im Unternehmen entstandenen stillen Reserven werden bei dieser Übertragung nicht aufgedeckt, um die Liquidität und somit die Fortführung des Unternehmens zu ermöglichen.
Bei einer unentgeltlichen Übertragung steht dem übertragenen Vermögen tatsächlich kein diesem entsprechender Wert gegenüber. Daher stellt der Gesetzgeber das Realisationsprinzip zur Sicherung des Unternehmens hier vor das Subjektsteuerprinzip. § 6 Abs. 3 EStG stellt eine Durchbrechung des Subjektsteuerprinzips dar, da stille Reserven unentgeltlich auf einen neuen Rechtsträger übergehen. Das Subjektsteuerprinzip sieht jedoch vor, dass diese bei dem Steuerpflichtigen zu versteuern sind, bei dem sie wirtschaftlich entstanden sind. § 6 Abs. 3 EStG ist jedoch kein allgemeiner Rechtsgrundsatz, nachdem stille Reserven nicht aufgedeckt werden müssen, soweit die Besteuerung sichergestellt ist.
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- Alexander Hector (Author), Philipp Schlich (Author), 2021, § 6 Abs. 3 EStG und Nießbrauch, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1027612
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