In dieser Hausarbeit wird die Frage: ,,Ist das Bremer Schulsystem integrativ oder inklusiv?“ beantwortet.
Zuerst werden die Begriffe Integration und Inklusion definiert und dann geht man kurz auf die Gemeinsamkeiten und Unterschiede ein. Zunächst findet dann eine Erklärung statt, was eine integrative und inklusive Beschulung ist. Des Weiteren wird das allgemeine Bremer Schulsystem kurz dargestellt und wie man dort das Thema Inklusion und Integration umsetzt. Zuletzt wird dann ein Fazit gezogen.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Begriffsdefinition
2.1 Definition Integration
2.2 Definition Inklusion
3. Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen Integration und Inklusion
4. Wie werden Integration und Inklusion in der Schule umgesetzt?.
4.1 Integrative Beschulung
4.2 Inklusive Beschulung
5. Beschulung im Bundesland Bremen
5.1 Allgemeine Beschulung im Bundesland Bremen
5.2 Integrative Beschulung im Bundesland Bremen
5.3 Inklusive Beschulung im Bundesland Bremen
6. Fazit
7. Literatur
1.Einleitung
In der heutigen Zeit ist das Thema Integration und Inklusion sehr aktuell. Jeder soll an der Gesellschaft teilnehmen, unabhängig davon, ob jemand behindert ist oder nicht, einen Migrationshintergrund hat oder einer anderen Religion angehört. Es sollte ein respektvoller Umgang herrschen und eine gegenseitige Unterstützung.
Da Deutschland ein multikulturelles Land ist, ist es von großer Bedeutung die Inklusion und Integration umzusetzen. Im Hinblick auf die Schule ist es ebenso relevant, da j eder/-e Schüler/-in das gleiche Recht auf Bildung hat und sie bei Defiziten gefördert und gefordert werden sollten.
In dieser Hausarbeit wird das Thema ,,Inklusion und Integration im Bremer Schulsystem“ behandelt und die Leitfrage ,,Ist das Bremer Schulsystem integrativ oder inklusiv?“ beantwortet. Zuerst werden die Begriffe Integration und Inklusion definiert und dann geht man kurz auf die Gemeinsamkeiten und Unterschiede ein. Zunächst findet dann eine Erklärung statt, was eine integrative und inklusive Beschulung ist. Des Weiteren wird das allgemeine Bremer Schulsystem kurz dargestellt und wie man dort das Thema Inklusion und Integration umsetzt. Zuletzt wird dann ein Fazit gezogen.
2. Begriffsdefinition
Im Folgenden werden die Begriffe „Integration“, „Inklusion“ definiert.
2.1 Definition Integration
Nach Textor wird der Begriff Integration in eine „bedingte Integration“ und „unbedingte Integration“ unterteilt (Textor, 2015, S.24).
Der Autor beschreibt die „bedingte Integration“ als ein an Bedingungen geknüpftes Verfahren, welches einen Menschen den Begriff der Integration zuordnen kann. Zunächst werden die individuellen, zeitlichen, räumlichen und personellen Eigenschaften eines Menschen analysiert. Danach erfolgt der Entschluss, welcher ein Individuum als integriert charakterisiert oder nicht (Textor ,2015, S.24).
Nach dieser Auffassung wird die Form der Integration, die einige Menschen integriert (z.B. Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung) und über andere hingegen hinwegsieht (z.B. Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen), auch als Integration benannt (Textor,2015,S.24).
Des Weiteren erläutert der Autor den Begriff „unbedingte Integration“. Dieser ist laut Textor an keine Voraussetzungen gebunden, da jedes Individuum das Recht darauf hat, ein Teil der Gesellschaft zu sein (Textor, 2015, S.24).
Die bedingungslose Integration schließt demnach jede Form der Differenzierung aus. Nach diesem konzeptionellen Verständnis muss nicht zwischen „behinderten“ und „nicht behinderten“ Menschen unterschieden werden (Textor, 2015, S.26).
2.2 Definition Inklusion
Die Inklusion wird laut Textor so beschrieben, dass jeder Mensch an der Gesellschaft, unabhängig davon, ob diesem Unterstützungen zugeteilt wird oder nicht, teilhaben darf (Textor, 2015, S.26).
In Bezug auf Schulen umfasst das Recht auf Inklusion die Tatsache, dass alle Schüler die Möglichkeit erhalten, reguläre Schulen in der Nähe ihres Wohnortes zu besuchen und die Unterstützung zu bekommen, die sie zur Erreichung ihrer individuellen Lernziele bedürfen. Somit könnte man im extremen Sinne die ungebundene Integration auf die Inklusion beziehen (Textor, 2015, S.26,27)
3. Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen Integration und Inklusion
Man kann eine Gemeinsamkeit zwischen der Inklusion und der unbedingten Integration feststellen, da die bedingungslose Integration an keine Voraussetzungen gebunden ist, ebenso wie die Inklusion.
Andererseits geht es bei der Integration darum, dass bspw. ein Kind mit besonderen Bedürfnissen in eine Klasse aufgenommen wird. Dabei passt sich der Unterricht nicht an das Kind an. Es wird zwar mit in die Klassengemeinschaft einbezogen, aber den Bedürfnissen des Kindes wird man nicht gerecht. Zusammenfassend gesagt, geht es bei der Integration darum, dass sich ein Kind bspw. einer Gruppe anpasst.
Bei der Inklusion hingegen, geht man auf die individuellen Bedürfnisse des Kindes ein. In der Schule wird darauf geachtet, dass man einen gemeinsamen und individuellen Unterricht für alle Lernenden umsetzt. Es gibt einerseits sehr viel Unterstützung von der Lehrkraft, andererseits auch bspw. von Sonderpädagogen/- innen. Somit kann man sagen, dass sich die Schule den Schüler/-innen anpasst.
4. Wie werden Integration und Inklusion in der Schule umgesetzt?
Im Folgenden wird beschrieben, wie Schulen die Integration und Inklusion im Allgemeinen umsetzen.
4.1 Integrative Beschulung
Unter der integrativen Beschulung versteht man die gemeinsame Beschulung von behinderten und nichtbehinderten Kinder oder auch von Kindern mit einer anderen Herkunft, Glauben, etc.
Des Weiteren wird die Integration in die zielgleiche und ziel differente Integration unterteilt. Bei der Zielgleichen geht es darum, dass alle Schüler/-innen in einer Klasse auf das gleiche Bildungsziel hin unterrichtet werden. Den behinderten Lernenden muss jedoch eine Möglichkeit zum Nachteilsausgleich bei Prüfungen gegeben werden, bspw. durch ein Hörgerät.
Bei der zieldifferenten Integration werden die Ziele individuell an den Lernenden festgelegt. Dabei sind wichtige Voraussetzungen zu beachten, wie der Einsatz von Sonderpädagogen/-innen, es sollten zusätzliche Räumlichkeiten zur Verfügung stehen und eine barrierefreie Ausstattung (vgl.: Meyer, Thomas; Kieslinger, Christina; Strähle, Clara; 2020).
4.2 Inklusive Beschulung
Unter der inklusiven Beschulung versteht man die Schulbildung von Schülerinnen und Schülern mit und ohne Recht auf Sonderpädagogik in gemeinsamen Klassen, an der regulären Schule. Es ist das gemeinsame Leben und Lernen der Menschen mit und ohne Behinderung. Kinder mit inklusiver Beschulung gehören einer Klasse einer normalen Schule, an. Daher werden ihre Bildungsvorschläge einerseits durch ihre Profile gebildet, andererseits sind die Bildungsprogramme verschiedener sonderpädagogischer Disziplinen auf sie anwendbar, die auf individuellen Lernbedürfnissen und -fähigkeiten basieren.
Lehrer an Sonderschulen werden zu Regelschulen abgesandt, um Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf zu unterstützen. Des Weiteren ist die Zusammenarbeit mit vielen Partnerschulen genauer und stärker geworden. In einem inklusiven Umfeld bedeutet die Zusammenarbeit, dass jeder eine gemeinsame Haltung, viele Vereinbarungen, gemeinsame Weiterbildung und intensive Arbeit der kontinuierlichen Reflexion hat. Nur so kann es zu einem gelungenen Beitrag der Zusammenarbeit von Schulen mit Kindern, die Lernschwierigkeiten aufweisen, leisten (Pestalozzi Schule Göppingen,2015).
5. Beschulung im Bundesland Bremen
Im nächsten Abschnitt wird das Schulsystem im Bundesland Bremen dargestellt.
5.1 Allgemeine Beschulung im Bundesland Bremen
Der Erziehungs- und Bildungsauftrag der Landesverfassung gibt den Auftrag der Schule vor, mit Einfluss der wandelnden gesellschaftlichen Anforderungen. Die allgemeine Gestaltung des Schullebens und die Gestaltung von Teilbereichen des Unterrichts gehören unter anderem zu dem Auftrag der Schule. Des Weiteren haben alle Schüler/-innen, Erziehungsberechtigte, Lehrkräfte, nicht-unterrichtendes Personal und das betriebliche Ausbildungspersonal, Einfluss auf zukünftige Entscheidungen (vgl.: 2019; Die Senatorin für Kinder und Bildung. Freie Hansestadt Bremen; S.7).
Im Bundesland Bremen muss jede/-r Schüler/in ein zweistufiges Schulsystem absolvieren. Beginnen tut dies durch die Einschulung in die Grundschule. Dort verweilt das Kind in der Regel vier Jahre. Danach entscheidet man zusammen mit der Lehrkraft und den Eltern, mit Einbeziehung der schulischen Fähigkeiten des Kindes, wie der weitere Werdegang aussieht.
Dabei stehen drei Möglichkeiten zur Verfügung: Der Eintritt in die Haupt-, und Realschule, welche die Oberschule bilden und das Gymnasium. Diese stellen den Zugang in die Sekundarstufe eins dar. Sie bezeichnet die mittlere Schulbildung, also von der fünften bis zur zehnten Klasse, in der/ die Schüler/-in durchschnittlich sechs Jahre verbringen. Seit dem Jahr 2009 kann das Kind aber auch eine Werkschule besuchen (vgl.: 2020; Bremen Erleben!).
Grundschule
Jedes Kind muss ab einem Alter von sechs Jahren die Grundschule besuchen. Ab der dritten Klasse erfolgt die Einführung der ersten Fremdsprache (Englisch) und des Schwimmunterrichts. Zudem wird im Bundesland Bremen ein großer Wert auf die Persönlichkeitsentwicklung und Gesundheitserziehung gelegt, die durch die Fächer Kunst, Musik und Sport gefördert werden.
Des Weiteren gibt es in der Grundschule keine Versetzungsregelungen. Je nach individueller Leistung kann das Kind eine Klasse wiederholen oder überspringen, mit Zustimmung der Eltern. Zusätzlich folgen wiederkehrende Gespräche über die Entwicklung des Kindes, zwischen den Eltern und der Lehrkraft. Außer einem Zeugnis in schriftlicher Form gibt es keinen weiteren Leistungsnachweis (vgl.: 2020; Studienkreis. Die Nachhilfe.).
Oberschule
Das Unterrichtsangebot wird individuell auf den/-die Schüler/-in abgestimmt. Zudem werden die Lernenden ab der siebten Klasse entsprechend ihrer schulischen Fähigkeiten, in den Fächern Mathematik und Englisch, in klassenübergreifenden Kursen gefordert oder gefördert. Ab der achten Klasse kommt das Fach Deutsch hinzu. Chemie und Physik werden in der neunten Klasse eingeführt.
Das Wiederholen eines Jahrgangs ist während des Aufenthaltes in der Sekundarstufe eins an der Oberschule ausgeschlossen. Nach der neunten oder zehnten Klasse findet eine Versetzungsentscheidung mit dem Übergang in die Gymnasiale Oberstufe statt. Mit dem Abschluss der zehnten Klasse kann man die erweiterte Berufsbildungsreife oder den mittleren Schulabschluss erwerben (vgl.: 2020: Studienkreis. Die Nachhilfe.).
Gymnasium
Das Gymnasium fängt nach der vierten Klasse an und endet acht Jahre später mit der Abiturprüfung. Die Fremdsprache aus der Grundschule wird weiter gelehrt. Des Weiteren folgt eine weitere Fremdsprache ab der sechsten Klasse, die bis zum Ende der Sekundarstufe eins fortgeführt wird. Auf den Gymnasien werden mit dem Eintritt in die achte und neunte Jahrgangsstufe zusätzliche Fremdsprachen angeboten. Alternativ kann man an vereinzelten Gymnasien andere Kurse wie bspw. Kunst oder Musik wählen.
Eine Versetzungsentscheidung findet zwischen der fünften und neunten Klasse nicht statt. Eine Klasse ist jederzeit wiederholbar. Im Allgemeinen gibt es eine Versetzung von der neunten zur zehnten Klasse. Der/die Schüler/in ist somit in der einjährigen Einführungsphase, die von der zweiten Qualifikationsphase fortgeführt wird, mit dem Ziel, die Allgemeine Hochschulreife zu erwerben.
Es kann der mittlere Schulabschluss nach der zehnten Klasse erworben werden oder die erweiterte Bildungsreife, die man aber auch andererseits nach einer Wiederholung des neunten Jahrganges erhalten kann. Außerdem können die Lernenden eine einfache Berufsbildungsreife nach einer erfolgreichen Versetzung von der neunten in die zehnte Klasse erhalten.
Nach den Abschlüssen können die Schüler/-innen mit einer weiteren Schulkarriere oder einer Berufsausbildung beginnen. Mit dem Abitur hat man die Wahl zwischen einem Studium oder einer Berufsausbildung.
Die Abituraufgaben werden anhand der Bildungsstandards entworfen. Es gibt einen Aufgabenpool, der vorgibt, wie die Kompetenzen und Vorgaben für die Abiturprüfung umgesetzt werden sollen (vgl.: 2020; Studienkreis. Die Nachhilfe.).
5.2 Integrative Beschulung im Bundesland Bremen
Im Bundesland Bremen steht das Thema Integration ganz weit oben. Inzwischen hat jeder dritte Schüler/in einen Migrationshintergrund. Bei der Schulentwicklung steht klar im Vordergrund, die Schule zu einem Ort der Vielfalt zu entwickeln. Jedes Kind soll, unabhängig davon, ob das Kind einen Migrationshintergrund hat oder nicht, dieselben Chancen haben.
Jedes Leistungspotenzial des Kindes soll gefördert und gefordert werden, unabhängig von dem Geschlecht, der sozialen Herkunft oder Migrationshintergrund. Für entscheidende Entwicklungsschritte dient das gemeinsame Lernen bis zur zehnten Klasse.
Des Weiteren gibt es viele verschiedene Profile in der Oberstufe, damit für jedes Kind individuell etwas passendes dabei ist und somit die besten Leistungen erzielen kann.
Außerdem gibt es Bildungs- und Erziehungsziele, die den Übergang vom Kindergarten, in den schulischen Bereich, begünstigen sollen.
Für die Schüler/innen mit Migrationshintergrund gibt es ein sogenanntes ,,Start- Stipendiaten-Programm“. Dieses erhalten jedoch nur die Kinder mit guten schulischen Leistungen und gesellschaftlichem Engagement. Ziel des Programms ist es, bessere Entwicklungsmöglichkeiten und einen angenehmeren Übergang in die gymnasiale Oberstufe zu schaffen. Die Kinder sollen ermutigt werden, sich für höhere Bildungswege zu entscheiden.
Ein weiterer zentraler Punkt ist das Lernen der deutschen Sprache und die Berücksichtigung der Mehrsprachigkeit. Jedes Kind, auch mit Deutsch als Erstsprache, soll bei Defiziten Förderungen erhalten, für eine gleichberechtigte Teilnahme am Unterricht.
Weiterhin sind an jeden Grundschulen, weiterführenden Schulen, bis hin zu Feriencamps, Sprachberater/-innen im Einsatz. Dieses Sprachförderungskonzept umfasst alle Kinder. Stellt man ein Defizit fest, soll dieses durch sprachunterstützende Maßnahmen behoben werden.
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- Quote paper
- Anonymous,, 2019, Inklusion und Integration im Bremer Schulsystem, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1025925
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