Diese Arbeit beschäftigt sich mit der Thematik von "Rockergruppen" als Objekt polizeilichen Handelns.
Immer häufiger berichten Medien über „Rocker“ und sogenannte „Outlaw Biker“. Doch mit der Assoziierung von Rockmusik oder Motorradfahrern, die ein freies Leben führen und ihre Zeit mit Motorradfahren verbringen, haben diese Bezeichnungen lange nichts mehr zu tun.
Im Rahmen der polizeilichen Arbeit müssen Polizeibeamte vermehrt gegen „Rocker“ vorgehen. Es stellt sich das Problem über mögliche Handlungen gegen diese Gruppierungen und deren Mitglieder. Unterstützer der Rocker-Clubs sowie die Mitglieder selbst sagen nicht bei staatlichen Organen über mögliche Geschehnisse aus. Dabei spielt es keine Rolle, ob „Rocker“ als Zeugen oder Geschädigte vorgeladen werden. Unbeteiligte Zeugen sowie auch Polizeibeamte werden des Öfteren durch Drohungen beeinflusst, sodass Außenstehende ebenfalls zu weiteren Kooperationen häufig nicht bereit sind. Als Folge dieses Verhaltens scheitern viele Ermittlungen der Polizei gegen „Rocker“ bereits im frühen Stadium. Wie tiefgreifend das Dunkelfeld an Rockerkriminalität ist, bleibt dementsprechend nicht erforscht.
Inhaltsverzeichnis
- I. Einleitung
- II. „Rocker“
- III. Grundlagen
- IV. Aufgaben und Maßnahmen nach dem Polizeigesetz NRW
- V. Polizeiliches Handeln
- V.I. Generalklausel, § 8 PolG NRW
- V.II. Identitätsfeststellung, § 12 POIG NRW
- V.III. Erkennungsdienstliche Maßnahmen, § 14 PolG NRW
- V.IV. Datenerhebung durch Observation, § 16a PolG NRW
- V.V. Datenerhebung durch den verdeckten Einsatz technischer Mittel, § 17 PolG NRW
- V.VI. Datenerhebung durch den verdeckten Einsatz technischer Mittel in oder aus Wohnungen, § 18 PolG NRW
- V.VII. Datenerhebung durch Einsatz von Personen, deren Zusammenarbeit mit der Polizei Dritten nicht bekannt ist, § 19 PolG NRW
- V.VIII. Datenerhebung durch den Einsatz verdeckter Ermittler, § 20 PolG NRW
- V.IX. Abfrage von Telekommunikations- und Telemediendaten, § 20a PolG NRW
- V.X. Einsatz technischer Mittel bei Mobilfunkendgeräten, § 20b PolG NRW
- VI. Strafbarkeit durch Tragen von Rockerkutten verbotener Vereine
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die Arbeit analysiert das polizeiliche Handeln gegenüber Rockergruppen (Outlaw Motorcycle Clubs) in Nordrhein-Westfalen. Ziel ist es, die rechtlichen Grundlagen und möglichen Maßnahmen im Kontext der Gefahrenabwehr zu untersuchen. Dabei werden sowohl präventive als auch repressive Maßnahmen betrachtet.
- Rechtliche Grundlagen des polizeilichen Handelns gegenüber Rockergruppen
- Präventive und repressive Maßnahmen im Rahmen des Polizeigesetzes NRW
- Grenzen des polizeilichen Handelns und das Verhältnismäßigkeitsprinzip
- Bedeutung von Rockerkutten als Kennzeichen verbotener Vereine
- Kriminalität im Kontext von Rockergruppen
Zusammenfassung der Kapitel
Die Einleitung gibt einen Überblick über die Problematik von „Rockern“ und „Rockerkriminalität“. Sie stellt die Herausforderungen für die Polizei im Umgang mit diesen Gruppen heraus, die durch mangelnde Kooperation und ein hohes Dunkelfeld gekennzeichnet sind.
Kapitel II definiert die Begriffe „Rocker“ und „Rockerkriminalität“ und beleuchtet die Entstehung und Struktur von Outlaw Motorcycle Gangs (OMCG). Es beschreibt die hierarchische Organisation, die Clubregeln und die interne Strafverfolgung sowie die Herausforderungen, die durch Bandenkriege und die damit verbundenen Straftaten entstehen.
Kapitel III legt die rechtlichen Grundlagen für das polizeiliche Handeln fest. Es untersucht die Rolle des Rechtsstaatsprinzips und die Bedeutung des Grundgesetzes als Grundlage für das staatliche Gewaltmonopol. Zudem werden die spezifischen Gesetze in Nordrhein-Westfalen (PolG NRW und POG NRW) beleuchtet, die die Aufgaben und Mittel der Polizei in der Gefahrenabwehr regeln.
Kapitel IV befasst sich mit den Aufgaben und Maßnahmen der Polizei im Rahmen des Polizeigesetzes NRW. Es beleuchtet die Ermächtigungsgrundlage für präventive Maßnahmen und die Einschränkungen, die durch den Schutz von Grundrechten entstehen. Das Verhältnismäßigkeitsprinzip und das Übermaßverbot werden ebenfalls erläutert.
Kapitel V analysiert das polizeiliche Handeln im Detail. Es untersucht verschiedene Maßnahmen des Polizeirechts wie die Generalklausel, die Identitätsfeststellung, die Erkennungsdienstlichen Maßnahmen, die Datenerhebung durch Observation sowie den Einsatz technischer Mittel in unterschiedlichen Situationen.
Schlüsselwörter
Polizeiliches Handeln, Rockerkriminalität, Outlaw Motorcycle Gangs (OMCG), Gefahrenabwehr, Polizeigesetz NRW, Grundrechte, Verhältnismäßigkeit, Prävention, Repression, Identitätsfeststellung, Observation, Datenerhebung, Einsatz technischer Mittel, Strafbarkeit, Rockerkutten, verbotene Vereine.
- Quote paper
- Anonym (Author), 2018, „Rockergruppen“ (Outlaw Motorcycle Clubs) als Objekt polizeilichen Handelns, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1025599