Wie viel Macht ist zu viel? Diese Frage durchdringt eine fesselnde Analyse zweier scheinbar unvereinbarer politischer Systeme: des prunkvollen Absolutismus unter Ludwig XIV. und der vielschichtigen Demokratie, wie wir sie heute kennen. Tauchen Sie ein in eine Welt, in der ein einziger Monarch uneingeschränkte Autorität besaß, Gesetze nach seinem Gutdünken erließ und über Krieg und Frieden entschied – eine Ära, in der das Schicksal eines ganzen Landes in den Händen eines einzigen Mannes lag. Im Kontrast dazu erleben wir die komplexen Mechanismen der Demokratie, mit ihrer Gewaltenteilung, der Unabhängigkeit der Justiz und dem Schutz der Menschenrechte, Prinzipien, die das Fundament moderner Gesellschaften bilden. Doch wo liegen die wahren Unterschiede und überraschenden Parallelen zwischen diesen beiden Welten? Entdecken Sie, wie Ludwig XIV. seine Macht durch ein Netzwerk von Räten und Intendanten ausübte, ein System, das in gewisser Weise an die heutige Ministerialbürokratie erinnert. Verfolgen Sie die Entwicklung des Militärs von undisziplinierten Söldnertruppen zu einem stehenden Heer, einem Vorläufer der modernen Wehrpflichtarmee. Ergründen Sie die philosophischen Rechtfertigungen des Absolutismus, die im göttlichen Recht und der Angst vor Anarchie wurzeln, Argumente, die überraschenderweise auch in der Demokratie Anklang finden. Dieses Buch wirft ein neues Licht auf die Stärken und Schwächen beider Systeme, beleuchtet die Gefahren unkontrollierter Macht und die Bedeutung von Freiheit, Rechtstaatlichkeit und Bürgerbeteiligung. Es ist eine Reise durch die Geschichte und ein Denkanstoß für die Zukunft unserer politischen Ordnung, ein Muss für alle, die verstehen wollen, wie Macht funktioniert und wie sie im Dienste der Gesellschaft eingesetzt werden kann. Eine tiefgreifende Untersuchung der historischen Wurzeln unserer modernen politischen Landschaft, die zum Nachdenken über die Balance zwischen Autorität und Freiheit anregt. Ideal für Studierende der Geschichte und Politikwissenschaft, sowie für alle Leser, die sich für die Entwicklung politischer Systeme und die Frage nach der optimalen Machtverteilung interessieren. Schlüsselwörter: Absolutismus, Demokratie, Ludwig XIV, politische Systeme, Gewaltenteilung, Menschenrechte, Militärgeschichte, Frankreich, Geschichte, Politikwissenschaft, Monarchie, Souveränität, Verfassung, Rechtsstaatlichkeit, Machtstrukturen, Regierungssysteme, Opposition, Wahlen, Erbfolgekriege, Anarchie, stehendes Heer, Intendanten, Räte, Staatsverwaltung, Aussenpolitik, Gerichtsbarkeit, Finanzwesen, Opposition, Legitimität, göttliches Recht, Krieg und Frieden, Ministerien, Beamte, Justiz, Bürgerbeteiligung.
Absolutismus und Demokratie
Das Modell des Absolutismus in Frankreich unter Ludwig XIV. im Vergleich zur Demokratie heute.
Der Absolutismus war eine monarchische Regierungsform, in der der Monarch allein die Herrschaftsgewalt besaß, ohne an Mitwirkung oder Zustimmung autonomer politischer Körperschaften (Stände) gebunden zu sein.
Die absolutistische Herrschaft in Frankreich begann mit Ludwig XIV. Nach dem Tode Mazarins erklärte Ludwig XIV. seine Selbstregierung.
Vergleiche zur Demokratie
Die ständige und Mitwirkung der Gesetzgebungsgewalt durch die Gerichtshöfe wurde abgeschafft. Ohne die Änderungswünsche nach inhaltlicher Prüfung (Rehmonstranzen) durch Ludwig XIV. durften die Gesetze nun nicht mehr in Gesetzesbüchern registriert, also aufgenommen werden. Die Gesetzesgebung war somit unter der vollen Kontrolle eines einzelnen.
In der Demokratie werden Prinzipien, Souveränität gemeinsam in der Verfassung gebunden. Die Verfassung wird von Volksvertretern gemacht und vom Volk angenommen und kann nur durch einen strikt geregelten Prozess verändert werden.
Die Gewalteinteilung trägt ebenso dazu bei. Sie unterscheidet sich in ausführender, gesetzgebender und richterlicher Gewalt.
Auf die Unabhängigkeit der Richter und der Gerichtshöfe kommt eine entscheidende Bedeutung zu.
Eine große Rolle spielen auch die Menschenrechte. Die Menschenrechte wurden aber auch in der Zeit Ludwigs XIV. eingehalten. In diesem Falle war Ludwig XIV. nur durch seine eigene Überzeugung (der Glaube an Gott) dazu getrieben, die Menschenrechte des Volkes zu würdigen. Ludwig XIV. nahm das göttliche Recht an und nahm eine Position über den gegebenen Gesetzen an - in vorbehalt und in einer Machtposition, diese trotzdem brechen zu können.
Bei der Demokratie liegt die Entscheidung nicht bei einem einzelnen.
Zur Zeit des Ludwigs XIV. war es aber auch keine Selbstverständlichkeit, dass man sich auch an diese Gesetze hielt. Damit die Gesetze und Weisungen auch sorgfältig ausgeführt wurden, wurde eine System errichtet, das die regionalen Verwaltungen von nun an kontrollieren sollte: Dreißig Intendanten, die bürgerlicher Herkunft waren (somit unabhängig vom König) übernahmen diese Aufgabe. Vergleichbar mit der heutigen Polizei in der Demokratie. Wobei in Deutschland die Polizei ebenfalls unter der Kontrolle der Verfassung steht. Eine oberste Direktive, wie in der Zeit des Ludwigs XIV. gibt es in der Demokratie nicht.
Ludwig XIV: errichtete verschiedene Räte.
Der Rat für auswärtige Politik traf große Entscheidungen über Krieg und Frieden. Vergleichbar mit dem Kriegsministerium in der heutigen Demokratie.
Der Staatsverwaltungsrat, der alle vierzehn Tage zusammentrat übernahm die gerichtlichen und kirchlichen Angelegenheiten, Verwaltung der Städte, Verkehr mit Provinzstaaten und Haushalt des Staates.
In der Demokratie dienen für derartige Aufgaben verschiedene Ämter. Gerichtliche Angelegenheiten regelt die Staatsanwaltschaft, Polizei und Rechtsanwälte. Kirchliche Angelegenheiten werden insofern es steuerrechtliche Dinge betrifft vom Finanzamt geregelt (Kirchensteuer). Weitere Entscheidungen werden in den dazugehörigen Räten getroffen (Bau einer Kirche, Versammlungen u. ä.)
Der Haushalt wird ebenfalls vom Finanzminister festgelegt und dessen Richtlinien werden durch den Finanzamt eingehalten. Auch hier trifft der Finanzminister nicht die alleinige Entscheidung.
Der Verwaltungsrat war für das gesamte Finanzwesen zuständig. In der Demokratie Vergleichbar mit ...?
Der Hofgerichtsrat versammelte sich im königlichem Palast.
Während in der Zeit Ludwig XIV. noch vier Räte für die gesamte Regierung des Landes verantwortlich waren, ist in der Demokratie eine weitaus komplexere und größere Form von Räten beim Regieren tätig.
Die Merkmale der Demokratie in Deutschland gegenüber dem Absolutismus in Frankreich
Opposition: Die Opposition ist dafür zuständig, kritisch der Regierung gegenüberzustehen, sie gegebenenfalls auch zu unterstützen. In der Demokratie spielt die Opposition eine große Rolle und kann mit seinen Sitzen im Bundesrat wichtige Beschlüsse der Regierung dementieren und Entscheidungen beeinflussen. Im Absolutismus gibt es keine Opposition. Die einzige Macht hat der Monarch. Seine Entscheidungen können nicht beeinflusst werden, sofern er dies nicht zulässt.
Regierung: Die Regierung wird in der Demokratie vom Volk gewählt. Die Regierung nimmt eine Partei an. Verschiedene Aufgabenbereiche werden den Ministern der Partei anvertraut (Aufgabenteilung). Verschiedene Regionen des Landes werden trotzdem noch von den einzelnen Parteien beeinflusst, die von diesen Regionen in der Mehrzahl gewählt werden. Im Absolutismus gibt es keine Wahlen. Auch hier: Der Monarch allein hat die absolute Kontrolle.
Die Nachteile der absolutistischen Herrschaft
Die absolutistische Herrschaft brachte im Laufe seiner Existenz auch Nachteile mit sich. So wurden in der absolutistisch Herrschaft Eigentümer unter den legitimen Monarchen, die oft miteinander verwandt waren, aufgeteilt. Dies führte zu Erbfolgekriegen.
"Die absolutistische Organisation des Staates, die auf... Krongewalt beruhte, hatte in der Person des legitimen Monarchen ihre systembedingte Schwachstelle. So gab jeder
...anzweifelbare Erbfall... Gelegenheit zu Erbfolgekriegen, die auch die Außenpolitik des 18. Jh. noch prägten." (S. 138, Frühe Neuzeit)
In der Demokratie sind Erbgut durch feste Gesetze durch den Staat reglementiert. Ebenfalls ist ein Amtsmissbrauch des Monarchen nicht ausgeschlossen, da er die komplette Macht bei sich trägt. Bei der Demokratie wäre dies nicht möglich.
Das Militär:
Im Absolutismus bekam das Militär eine neue Struktur. Die Söldnertruppen waren im Mittelalter noch nicht unter der Kontrolle einer bestimmten Macht. Nur gegen Bezahlung führten sie Kriege (Feldzüge) und wurden bei Nichtgebraucht nicht selten zu Plünderern. In der Zeit Ludwigs XIV. bekam das Aufkommen vom ,,stehenden Heer" eine wichtige Bedeutung.
Die stehenden Heere waren nunmehr nicht mehr Truppen, die nur für bevorstehende Feldzüge angeworben wurden. Sie wurde ein uniformiertes und besonders diszipliniertes Dauerheer.
In der Zeit des Ludwig XIV. steht das ,,stehende Heer", also das Militär Ludwig allein zur Verfügung. Somit stand das Militär unter der Kontrolle des Staates, bzw. Ludwigs XIV. Während sich die Söldnertruppen des Mittelalters sehr stark vom Militär des 19. Und 20. Jh. unterschieden, kommt die Militärführung in der Zeit des Absolutismus dem Zustand der heutigen Demokratie viel näher. Das stehende Heer kann man mit dem Zustand der Wehrpflichtarmee der heutigen Demokratie vergleichen.
Beispiel Deutschland: Auch heute steht das Militär unter der Kontrolle und Aufsicht des Staates. Dies ist aber nicht in allen demokratischen Ländern der Fall.
Das Militär als Macht ist jedoch nicht demokratisch. Sowohl bei der Demokratie als auch beim Absolutismus bleibt das Militär eine eigensinnige hierarchische Vereinigung. Die Kennzeichen des Militärs sind Drill und Kasernierung. Das Militär hat verschiedene Funktionen innerhalb der beiden Staatssysteme Demokratie und Absolutismus:
In der Demokratie:
Das Militär ist eine hierarchische Vereinigung in einer Demokratie. Sie ist ein Werkzeug und Garant für die Aufrechterhaltung der Demokratie. Die Entscheidungen gegenüber dem Militär werden in der Regel von dem demokratischen Staat getroffen.
Im Absolutismus:
Das Militär ist eine Hierarchische Vereinigung im Absolutismus. Sie ist ein Werkzeug und Garant für die Aufrechterhaltung des Absolutismus. Im Falle Ludwig XIV vertritt das Militär jedoch die Interessen eines einzelnen absolutistisch Herrschers.
Bei der Demokratie bleibt das Militär eine hierarchische Vereinigung in einer Demokratie.
Rechtfertigung des Absolutismus
Im Absolutismus spielt das Glauben an Gott eine große Rolle. Die gesteigerte Herrschaft des Ludwigs XIV. wurde aus göttlichem Recht begründet oder sogar als gottähnlich verstanden.
Der Absolutismus wird aber auch somit begründet, dass wenn sie fehlt, die Menschen sich aus ihrem Egoismus heraus selbst bekämpfen und der Krieg aller gegen alle besteht (Anarchie). Dieser Begründung wird auch bei der Demokratie verwendet.
Quellenangaben:
Häufig gestellte Fragen
Was ist Absolutismus laut diesem Text?
Der Absolutismus wird als eine monarchische Regierungsform beschrieben, in der der Monarch die alleinige Herrschaftsgewalt besitzt, ohne an die Mitwirkung oder Zustimmung autonomer politischer Körperschaften (Stände) gebunden zu sein. Das Beispiel des Absolutismus in Frankreich unter Ludwig XIV. wird im Vergleich zur Demokratie heute untersucht.
Wie unterschied sich die Gesetzgebung im Absolutismus unter Ludwig XIV. von der in einer Demokratie?
Unter Ludwig XIV. wurde die Mitwirkung der Gerichtshöfe an der Gesetzgebung abgeschafft. Gesetze durften nicht mehr in Gesetzesbüchern registriert werden, ohne vorher von Ludwig XIV. geprüft worden zu sein. Die Gesetzgebung lag somit unter der vollständigen Kontrolle einer einzelnen Person. In einer Demokratie ist die Souveränität in der Verfassung gebunden, die von Volksvertretern erarbeitet und vom Volk angenommen wird. Die Gewalteinteilung in Exekutive, Legislative und Judikative ist ebenfalls ein wesentlicher Unterschied.
Welche Rolle spielten die Intendanten unter Ludwig XIV. und womit sind sie in der Demokratie vergleichbar?
Ludwig XIV. setzte dreißig Intendanten bürgerlicher Herkunft ein, um die regionalen Verwaltungen zu kontrollieren. Dies ist vergleichbar mit der heutigen Polizei in einer Demokratie, wobei die Polizei in Deutschland der Verfassung untersteht. Im Absolutismus gab es eine oberste Direktive durch den Monarchen, die in der Demokratie so nicht existiert.
Welche Räte errichtete Ludwig XIV. und womit sind diese in der Demokratie vergleichbar?
Ludwig XIV. errichtete verschiedene Räte, darunter den Rat für auswärtige Politik (vergleichbar mit dem Kriegsministerium), den Staatsverwaltungsrat (Aufgaben werden in der Demokratie von verschiedenen Ämtern wie Staatsanwaltschaft, Polizei, Rechtsanwälten und Finanzamt übernommen) und den Verwaltungsrat (zuständig für das Finanzwesen). In der Demokratie sind für diese Aufgaben verschiedene Ämter und Ministerien zuständig, und die Entscheidungen werden nicht von einer einzelnen Person getroffen.
Welche Unterschiede bestehen zwischen der Rolle der Opposition im Absolutismus und in der Demokratie?
In der Demokratie spielt die Opposition eine wichtige Rolle, indem sie die Regierung kritisch begleitet und gegebenenfalls Entscheidungen beeinflusst. Im Absolutismus gibt es keine Opposition, da der Monarch die alleinige Macht besitzt und seine Entscheidungen nicht beeinflusst werden können.
Welche Nachteile hatte die absolutistische Herrschaft laut dem Text?
Die absolutistische Herrschaft führte oft zu Erbfolgekriegen, da Eigentümer unter den Monarchen aufgeteilt wurden, die oft miteinander verwandt waren. Zudem war ein Amtsmissbrauch des Monarchen nicht ausgeschlossen, da er die komplette Macht bei sich trug.
Welche Bedeutung hatte das Militär im Absolutismus unter Ludwig XIV.?
Ludwig XIV. führte ein stehendes Heer ein, das uniformiert und diszipliniert war. Dieses Heer stand unter der Kontrolle des Staates bzw. Ludwig XIV. Dies ähnelt der Wehrpflichtarmee in einigen modernen Demokratien, in denen das Militär ebenfalls unter staatlicher Kontrolle steht.
Welche Funktion hat das Militär in der Demokratie und im Absolutismus?
In der Demokratie ist das Militär ein Werkzeug und Garant für die Aufrechterhaltung der Demokratie, wobei Entscheidungen in der Regel vom demokratischen Staat getroffen werden. Im Absolutismus dient das Militär der Aufrechterhaltung des Absolutismus und vertritt im Falle Ludwigs XIV. die Interessen eines einzelnen absolutistischen Herrschers.
Wie wurde der Absolutismus gerechtfertigt?
Der Absolutismus wurde aus göttlichem Recht begründet und als gottähnlich verstanden. Zudem wurde argumentiert, dass ohne eine starke Herrschaft die Menschen sich selbst bekämpfen würden und Anarchie entstehen würde.
Welche Quellen werden in diesem Text angegeben?
Die Quellenangaben sind: Johannes Burkhardt, "Frühe Neuzeit, 16.-18. Jahrhundert," Grundkurs Geschichte 3; Werner Höfer, "Was ist Demokratie" R. S. Schulz Verlag.
- Quote paper
- Lefferdink John (Author), 1999, Absolutismus und Demokratie, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/102119