Abschreibungen
Wertminderungen eines Anlagegutes
Bei der Erfassung eines Anlagegutes, müssen zunächst die Anschaffungskosten ermittelt werden.
Gem. § 255 HGB (1) sind die Anschaffungsnebenkosten nicht gesondert, sondern integriert zu erfassen :
- Anshaffungsnebenkosten
- Fracht
- Montage
- Rabatte
Nicht zur Absetzung zu berücksichtigen sind
- Finanzaufwendugnen (Zinsen)
- Umsatzsteuer
Die Buchung erfolgt auf dem jeweiligen Sachkonto
Zieleinkauf einer Maschine :
0700 Maschinen an 4400 Verbindlichkeiten
2600 Vorsteuer
Barzahlung der angefallenen Fracht:
0700 Maschinen an 2880 Kasse
2600 Vorsteuer
€ Ausgleich der Rechnung unter Abzug von Skonto
4400 Verbindlichkeiten an 2800 Bank
0700 Maschinen
2600 Vorsteuer Anschaffungskostenminderungen werden den Sachkonten direkt gutgeschrieben
Abschreibungen sind auf den Gewinn anzurechnen und wirken erlösmindernd. Sie sind bereits in der Kalkulation der Verkaufspreise der Produkte berücksichtigt.
Sie wirken wertmindernd auf das Anlagevermögen der Bilanz. Aufwandserhöhend / gewinnschmälernd in der GuV- Rechnung.
Buchung der Abschreibung
6500 Abschreibungen an 7000 Maschinen
- Arbeit zitieren
- M. Roelver (Autor:in), 2000, Abschreibungen - Wertminderungen eines Anlagegutes, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/101654
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