Inhaltsverzeichnis
1 Was ist ein IPO?
2 Der Börsengang im Überblick
2.1 Planungs- und Konzeptphase
2.1.1 Entscheidung für Börsengang
2.1.2 Auswahl von Emissionsberatern und Mitarbeitern
2.1.3 Wirtschaftliche Voraussetzung für einen Börsengang Ist das Unternehmen börsenreif?
2.1.4 Emissionsziele
2.1.5 Auswahl der Banken
2.1.6 Umwandlung des Unternehmens in eine Aktiengesellschaft
2.2 Vorbereitung des Börsenganges
2.2.1 Due Diligence-Prüfung
2.2.2 Prospekt
2.2.3 Benennung des Emissionskonsortiums
2.2.4 Pre-Marketing, Roadshows, Analystenpräsentation
2.3 Durchführung des Börsenganges
2.3.1 Börsenzulassungsverfahren
2.3.2 Festlegung der Emissionspreisspanne für das Bookbuildingverfahren und Zeichnung der Aktien
2.3.3 Zuteilung der Aktien an die Investoren
2.4 Erstnotierung
2.5 Die Situation nach dem Börsengang
2.5.1 Greenshoe
2.5.2 Publizität und Öffentlichkeitsarbeit (Erfüllung der Folgepflichten)
2.5.3 Wohlstandssyndrom
1 Was ist ein IPO?
Das „An-die-Börse-Gehen“ oder „Going public“ wird auch „IPO - Initial Public Offering“ genannt, wenn ein bisher als Privatgesellschaft geführtes Unternehmen erstmalig Aktien ausgibt (emittiert). Neu auszugebenen Aktien sind Neuemissionenen.
2 Der Börsengang im Überblick
a) Planungs- und Konzeptphase
Entscheidung für Börsengang
Auswahl von Emissionsberatern und Mitarbeitern
Wirtschaftliche Voraussetzung. Ist das Unternehmen börsenreif?
Festlegung der Emissionsziele
Auswahl der Banken
Erstellung des Investor Relations-/Public Relations Konzept
Umwandlung in AG
b) Vorbereitung des Börsenganges
Due Diligence-Prüfung
Prospektentwurf
Benennung des Emissionskonsortiums
Pre-Marketing, Roadshows, Analystenpräsentation
Erstellung der Analyse der Banken und Analysten
c) Durchführung des Börsenganges
Börsenzulassungsverfahren
Festlegung der Emissionspreisspanne für das Bookbuildingverfahren
Zeichnung der Aktien
Zuteilung der Aktien an die Investoren
d) ERSTNOTIERUNG
e) Phase nach der Erstnotierung
Handel und Kursstabilisierung
Greenshoe
Öffentlichkeitsarbeit und Erfüllung der Folgepflichten
2.1 Planungs- und Konzeptphase
2.1.1 Entscheidung für Börsengang
Methoden der Eigenkapitalbeschaffung für Unternehmen
Eine solide Eigenkapitalbasis ist eine wichtige Voraussetzung für ein Unternehmen. Je vielfältiger die unternehmerischen Aktivitäten, desto höher ist der Kapitalbedarf. Viele, gerade mittelständische Unternehmen finanzieren sich mit einem erheblichen Anteil an Fremdkapital.
Dazu können folgende klassische Methoden benutzt werden:
- Einlagen aus dem Privatvermögen
- Aufnahme von Gesellschaftern oder Kommanditisten
- Unterbeteiligungen
Wenn aber diese Schritte nicht mehr ausreichen, um das gewünschte Wachstum zu finanzieren ist der nächste Schritt die Umwandlung des Unternehmens in eine Aktiengesellschaft (falls es nicht schon vorher als Aktiengesellschaft geführt worden ist) und der nachfolgende Gang an die Börse.
Motive für einen Börsengang
- Schaffung einer ausreichenden Kapitalbasis zur finanziellen Absicherung des Unternehmenswachstum und der Wettbewerbsposition
- Wahrung des unternehmerischen Spielraumes durch erleichterte Möglichkeit der Eigenkapitalaufnahme
- Senkung der Kapitalkosten (Rückzahlung von Krediten)
- Widerstandsfähigkeit in wirtschaftlichen Schwächephasen
- Verringerung der Abhängigkeit von Fremdkapitalgebern
- Vermeidung der Aufnahme eines unternehmerischen Partners
Vorteile des Going public
- Beschaffung zusätzlichen Eigenkapitals
- Positive Publizitäts- und Imageeffekte
- Börsennotierung als Bonitätskennzeichen bei Kunden, Lieferanten, Banken und in der Öffentlichkeit
- Strategische Verbesserung hinsichtlich der Kooperationsfähigkeit und der Flexibilität
- Höhere Attraktivität bei qualifizierten Führungskräften und die einfache Möglichkeit der Mitarbeiterbeteiligung
- Kontrolleffekt auf das Management durch Bewertung an der Börse
Mögliche Nachteile des Going public
- Gefahr einer feindlichen Übernahme (Bsp: Bei Mannesmann und Vodafone ist es beinahe dazugekommen)
- Belastung durch Publizitätsvorschriften und Rechenschaftslegung in der Hauptversammlung (Zwang, regelmäßig genaue Auskünfte über das Unternehmen zu geben)
- Belastung durch spätere Folgekosten (Hauptversammlungen, evtl. Dividenden,...)
- Regelstrenge des Aktiengesetzes (z.B. Insiderhandel, usw.)
2.1.2 Auswahl von Emissionsberatern und Mitarbeitern
Ein Unternehmen, dass an die Börse möchte braucht erfahrene Emissionsberater, die nicht nur den gesamten Börsengang in allen Phasen begleitet, sondern auch noch nach der Erstnotierung zur Verfügung stehen.
Die Emissionsberater helfen u.a. bei folgenden Aufgaben:
- Prüfung der Börsenreife
- Festlegung der Emissionsziele
- Umwandlung des Unternehmens in AG
- Wahl des Marktsegmentes
- Auswahl der Banken
- Beratung im Vorfeld des Börsenganges bei Präsentationen vor Analysten, Fondmanagern und Investoren (Roadshows) → Investor Relations
- Zeigt dem Unternehmen wie eine dauernde Öffentlichkeitsarbeit funktioniert
- Hilfe in rechtlichen, wirtschaftlichen und steuerlichen Angelegenheiten
- Zusätzlich zum Emissionsberater unterstützen folgende Berufsgruppen den Börsengang: Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte, Steuerberater, Finanzmarketingexperten, Investor-Relationsmanager, Banken
2.1.3 Wirtschaftliche Voraussetzung für einen Börsengang Ist das Unternehmen börsenreif?
Die wirtschaftliche Börsenreife ist ein entscheidender Erfolgfaktor für ein Going Public. Das Unternehmen muss beim Anleger Interesse wecken. Dies geht nur wenn es gute Zukunftsperspektiven hat und glaubwürdig ist.
Deswegen ist für einen erfolgreichen Börsengang nicht nur die Größe des Unternehmens von Bedeutung sondern auch die Unternehmensstrategie und - konzept (Equity Story).
Dazu gehören:
- ein hohes Wachstumspotential
- eine innovative, vielversprechende Produkt- und Dienstleistungspalette
- eine international führende Marktposition
- ein renommierter Markennahme
- eine übersichtliche Unternehmensstruktur und kompetentes Management, Controlling
- Unternehmen sollte bereits erfolgreich am Markt tätig sein mit Umsatz > 20 Mio. Euro und eine über mehrere aufeinanderfolgende Jahre steigende Umsatzentwicklung aufzeigen.
Bsp: Umsatzentwicklung der 1997 an die Börse gegangenen Firma Mensch und Maschine:
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
- Ein Emissionsvolumen > 5 Mio Euro, damit ausreichend Handel stattfinden kann. Eigentlich gibt es nur im Freiverkehr solch kleine Volumina (5 Mio Euro), in den anderen Handelssegmenten (Amtlicher Handel, Geregelter Markt, Neuer Markt) sind diese meist weitaus größer.
2.1.4 Emissionsziele
- Wie soll das eingenommene Kapital verwendet werden?
- Welche Ziele werden mit dem Börsengang verfolgt?
- An welche Zielgruppe richtet sich das Aktienangebot an finanzkräftige Institutionelle Investoren oder an Kleinanleger, die auch in schwierigen Zeiten dem Unternehmen die Treue halten?
- In welchem Börsensegment soll das Unternehmen zugelassen werden?
Börsenmarktsegmente
Die Zulassungsbedingungen und Aktionärs- und Analystengruppen sind in jedem Marktsegment unterschiedlich.
- Amtlicher Handel
-wichtigste Handelsstufe des dt. Aktienmarktes
-hohe Börsenkapitalisierung
-höchste Zulassungsbeschränkungen
- Geregelter Markt
- Neuer Markt
- Freiverkehr
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Darstellung der einzelnen B ö rsenmarktsegmente
2.1.5 Auswahl der Banken
In Abstimmung mit dem Emissionberater werden nun die Banken ausgewählt, die das Unternehmen auf seinem Börsengang begleiten.
2.1.6 Umwandlung des Unternehmens in eine Aktiengesellschaft
Um Anteile an der Börse notieren zu lassen, muss ein Unternehmen in der Rechtsform der „Aktiengesellschaft“ (AG) oder der „Kommanditgesellschaft auf Aktien“ (KGaA) organisiert sein.
Ist diese Umwandlung nicht bereits geschehen oder wurde diese Rechtsform nicht gleich bei der Gründung des Unternehmens vorgesehen, muss das Unternehmen nun in eine AG oder KgaA umgewandelt werden.
In Deutschland gibt es ca. 5000 AG‘s, derzeit sind ca. 1000 börsennotiert.
Ein wesentlicher Grund für Dominanz der Rechtsform AG gegenüber der KGaA ist die bessere Akzeptanz der AG durch Investoren aufgrund rechtlicher Besserstellung des Aktionärs einer AG.
Die Organe in einer AG
- Vorstand (Geschäftsführung)
- Aufsichtsrat (Kontrolle und Beratung des Vorstandes, Mitwirken bei der Bilanzfeststellung)
- Hauptversammlung (Wahl des Aufsichtsrates, Verwendung des Bilanzgewinns, Änderung der Satzung)
Grundkapital einer AG
Muss mindestens 50.000 Euro betragen. Unternehmen die börsenfähig sind haben aber praktisch immer ein höheres Grundkapital.
Grundkapital ist aber nicht mit Eigenkapital gleichzustellen. Eigenkapital ist die Summe aus Grundkapital und Rücklagen. Die Höhe des Grundkapitals ist insofern von Bedeutung, als jede Aktie mindestens einen Anteil (Nennwert) von 1 Euro am Grundkapital haben muss. D.h. für die Stückaktie ist der rechnerische Nennwert Grundkapital geteilt durch Anzahl der Aktien.
2.2 Vorbereitung des Börsenganges
2.2.1 Due Diligence-Prüfung
Die sog. Due Diligence-Prüfung für das Banken Konsortium wird von den Banken selbst oder von Wirtschaftsprüfern und Rechtsanwälten durchgeführt und dient zur sorgfältigen Analyse, Überprüfung und Bewertung der wirtschaftlichen und rechtlichen Risikosituation des Unternehmens. (Due Diligence = mit angemessener Sorgfalt) Dabei sollte festgestellt werden, ob versteckte finanzielle (z.B. schlechte Kundenforderungen), rechtliche (z.B. unklar formulierte Verträge mit den Hauptkunden) oder organisatorische Risiken (z.B. Fertigungsprobleme) vorliegen, die vorher nicht bekannt waren und den Börsengang erschweren können. Die Due Diligence-Prüfung ist eine der Grundlagen für die Bewertung des Unternehmens. Sie erlaubt nicht nur Aussagen über vergangene Geschäftsjahre, sondern dokumentiert auch zukünftige Chancen und Risiken.
Eine umfassende Prüfung beschränkt sich nicht nur auf das vom Unternehmen vorgelegte Zahlenmaterial, sondern umfaßt auch Betriebsbegehungen, die Bonitätsprüfung ausgewählter Kunden, den Zustand der Betriebs und Geschäftsausstattung sowie die vertraglichen Beziehungen zwischen Unternehmen, Kunden und Lieferanten. Darüber hinaus wird u. a. geprüft, ob das Unternehmen von einigen wenigen Kunden und Lieferanten abhängig ist und ob genügend qualifizierte Mitarbeiter für ein weiteres Wachstum zur Verfügung stehen. Die Prüfung soll aber vor allem darüber Aufschluss geben, ob die vom Unternehmen vorgelegten Planzahlen realistisch sind, denn nur anhand dieser Planzahlen wird der Emissionspreis und damit der Erlös für Unternehmer und Anteilseigner bestimmt. Die Prüfungen müssen regelmäßig durchgeführt werden und nicht nur zum Börsenantritt. Selbstverständlich muss die Unternehmensführung unmittelbare Konsequenzen aus den Ergebnissen ziehen.
2.2.2 Prospekt
Ist das Due Diligence-Prüfungsergebnis positiv, wird auf dieser Basis der sog. Prospekt in Zusammenarbeit mit der emissionsbegleitenden Bank erstellt. Der Prospekt ist eine der Grundlagen für die Zulassung der Aktien zum Börsenhandel.
Für die Zulassung der Aktien zum Amtlichen Handel ist ein Prospekt, für den Geregelten Markt und Neuen Markt ein Unternehmensbericht sowie für den Freiverkehr ein Exposé erforderlch. Im folgenden wird einheitlich von Prospekt gesprochen.
Der Prospekt beinhaltet:
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
2.2.3 Benennung des Emissionskonsortiums
Das sog. Konsortium besteht aus einer Arbeitsgemeinschaft mehrer Banken, dass nach Absprache mit dem Emissionsberater ausgewählt wird. Dieses Banken- konsortium übernimmt die Zuteilung und den Verkauf der Aktien. Eine Bank koordiniert als Konsortialführer die Emission.
2.2.4 Pre-Marketing, Roadshows, Analystenpräsentation
In der Phase des Pre-Marketings wirbt der Vorstand auf sog. Roadshows bei potentiellen Investoren, insbesondere institutionellen Anlegern für die Emission und stellt das Unternehmen vor. Analysten versuchen, die spätere Marktaufnahme einzuschätzen und veröffentlichen daraufhin ihre Analysen in verschiedenen Medien.
Eine der wichtigsten Aufgaben des Emissionsberaters ist es, das Unternehmen im Vorfeld des eigentlichen Börsenganges bei den Präsentationen (Roadshows) oder der Vorstellung vor Analysten, Fondmanagern und potentiellen Anlegern zu beraten. Ein IR-Manager gestaltet zum Beispiel das Going Public des Unternehmens als Börsen-Event. Inzwischen gibt es bereits auf solche Großereignisse spezialisierte IR- Manager, die das Going Public zu einem individuellen und originellen Einstandsfest machen (z.B. Heidelberger Druck stellte z.B. die größte Druckmaschine der Welt vor die Börse und Telegate holte sich Unterstützung bei Verona Feldbusch,...) Wichtig ist, dass die Öffentlichkeitsarbeit auch nach dem Börsengang weiter geführt wird. Es gilt, das Wissen der Anleger, Fondmanager und Analysten regelmäßig aufzufrischen.
2.3 Durchführung des Börsenganges
2.3.1 Börsenzulassungsverfahren
Der Emittent stellt zusammen mit dem Konsortialführer bei der gemeinsamen Zulassungsstelle der deutschen Wertpapierbörsen in Frankfurt einen Antrag auf Zulassung und reicht den Emissionsprospekt ein. Emittent haftet für die Richtig und Vollständigkeit des Prospektes (Prospekthaftung). Im Amtlichen Handel haften Bank und Unternehmen.
Die Zulassungsstelle prüft die Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen, nicht jedoch deren Richtigkeit. Bestehen keine Einwände stimmt der Zulassungsausschuß der kommenden Börsennotierung zu.
2.3.2 Festlegung der Emissionspreisspanne für das Bookbuilding- verfahren und Zeichnung der Aktien
Nun legt der Emittent in Absprache mit der Emissionsbank die Bookbuilding- preisspanne fest, in der die Aktien den Investoren zur Zeichnung angeboten werden. Das Bookbuilding ist das gängigste Verfahren zur Feststellung des Emissionspreises von Aktien. Die Kaufinteressenten bieten sowohl Menge als auch Preis. Dieser gebotene Preis muss innerhalb der vorgegebenen Preisspanne liegen. Nach Ablauf der Zeichnungsfrist legen Emittent und Emissionsbank anhand der abgegeben Angebote den Emissionskurs fest zu dem die Aktie an die Erstzeichner ausgegeben wird.
Der Preis für Neuemissionen kann auch im Festwertverfahren ermittelt werden. Dann wird der Preis zwischen Unternehmen und Bank verbindlich ausgehandelt.
Die Bookbuildingpreisspanne oder der Festwert werden natürlich nicht willkürlich festgelegt, sondern rechnerisch aus der Multiplikation des Ergebnisses mit dem KursGewinn-Verhältnisses festgelegt. Das KGV drückt aus, wie oft der Gewinn je Aktie im Kurs der Aktie bezahlt wird. Je höher es ist, desto teuer ist ein Papier.
2.3.3 Zuteilung der Aktien an die Investoren
Eine Zuteilung der Aktien erfolgt nur an diejenigen Kaufinteressenten zum Emissionskurs, deren Preisgebot gleich oder höher als dieser Kurs war. Ist eine Aktie überzeichnet, das heißt die Nachfrage nach der Neuemission übersteigt das Angebot der auszugebenen Papiere wird die der Emissionspreis am oberen Ende der Bookbuildingspreisspanne liegen. Außerdem findet dann eine Zuteilung der Aktien oftmals im Losverfahren statt.
2.4 ERSTNOTIERUNG
Der spannende Tag der Erstnotierung ist gekommen. Nun wird die Aktie zum ersten Mal an der Börse gehandelt. Wie kommt die Aktie bei den Investoren an? Orientiert sich der Kurs an den vorherigen Graumarktkursen? Wie hoch sind die Zeichnungsgewinne? Wann hat sich der Kurs stabilisiert?
2.5 Die Situation nach dem Börsengang
2.5.1 Greenshoe
Niemand, auch kein Emissionsberater, kann - trotz intensiven Pre-Marketings - vorhersagen, wie der Markt auf die neuen Aktien reagieren wird. Die Risiken der Über- wie Unterbewertung halten sich die Waage. Um hier nach dem Tag des Börsenganges noch regulierend eingreifen zu können, gibt ein Unternehmen meist nicht alle Aktien auf einmal auf den Markt, sondern behält eine Reserve, den Greenshoe zurück. Volumen des Greenshoes und der Zeitpunkt der Freigabe müssen mit dem Emissionsberater intensiv diskutiert werden. Gefahren bezüglich des Aktienkurses drohen sowohl von einer zu frühen als auch einer zu späten und sowohl von einer zu hohen als einer zu niedrigen Reservenfreigabe. Das Verfahren wurde erstmalig bei der Greenshoe Manufacturing Company, Boston (USA) eingesetzt.
2.5.2 Publizität und Öffentlichkeitsarbeit (Erfüllung der Folgepflichten)
Regelmäßige Informationen
Die professionelle - nicht nur grafische sondern auch analystengerechte - Gestaltung des Jahresabschlusses inklusive des Lageberichts nach den neuesten gesetzlichen Anforderungen gehört zur absoluten Selbstverständlichkeit. Das beinhaltet die regelmäßige Vorlegung der kompletten Bilanz sowie Gewinn und Verlustrechnung.
Weiterhin müssen regelmäßig und nicht nur zum Börsenantritt Due Diligence Prüfungen durchgeführt werden.
Die erste Hauptversammlung
Zur Hauptversammlung werden einmal jährlich alle Aktionäre einer AG eingeladen. Dort wird über alle Punkte entschieden, die gesetzlich oder nach der Unternehmenssatzung der Zustimmung der Aktionäre bedürfen. Dazu zählen insbesondere die Gewinnverwendung, die Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrates, Beschlußfassungen von Satzungsänderungen.
Die Durchführung der ersten Hauptversammlung nach dem Börsengang - gefolgt oder begleitet von der Bilanz-Pressekonferenz - ist wichtig für das Unternehmen. Sie sollte unter allen Umständen professionell erfolgen. Das dürfte in aller Regel nur mit tatkräftiger Unterstützung eines erfahrenen Emissionsberaters oder einer spezialisierten Gesellschaft gelingen.
2.5.3 Wohlstandssyndrom
Das Going public verändert - notwendigerweise - die Struktur des Unternehmens. Da die Börseneinführung in der Regel mit einer Kapitalerhöhung verbunden ist, entsteht eine nicht zu unterschätzende Gefahr für das Unternehmen, die weder rechtliche noch organisatorische, sondern rein psychologische Ursachen hat: Das Wohlstandssyndrom.
Häufig gestellte Fragen
Was ist ein IPO (Initial Public Offering)?
Ein IPO, auch Börsengang genannt, ist die erstmalige Emission von Aktien eines bisher privaten Unternehmens an die Öffentlichkeit.
Welche Phasen umfasst ein Börsengang?
Ein Börsengang umfasst typischerweise folgende Phasen: Planungs- und Konzeptphase, Vorbereitung des Börsenganges, Durchführung des Börsenganges und die Phase nach der Erstnotierung.
Was sind die typischen Schritte in der Planungs- und Konzeptphase eines Börsengangs?
Die Planungs- und Konzeptphase beinhaltet die Entscheidung für den Börsengang, die Auswahl von Emissionsberatern und Mitarbeitern, die Prüfung der wirtschaftlichen Voraussetzungen, die Festlegung der Emissionsziele und die Auswahl der Banken.
Was versteht man unter "Due Diligence" im Rahmen eines Börsengangs?
Die Due Diligence ist eine sorgfältige Analyse, Überprüfung und Bewertung der wirtschaftlichen und rechtlichen Risikosituation des Unternehmens, durchgeführt von Banken oder beauftragten Wirtschaftsprüfern und Rechtsanwälten.
Was ist ein Prospekt und welche Informationen enthält er?
Der Prospekt ist ein Dokument, das wichtige Informationen über das Unternehmen und die Emission enthält und für die Zulassung der Aktien zum Börsenhandel erforderlich ist. Er enthält unter anderem Informationen über das Unternehmen, seine Geschäftstätigkeit, finanzielle Situation, Risiken und Chancen sowie die Bedingungen der Emission.
Was ist ein Emissionskonsortium?
Ein Emissionskonsortium ist eine Arbeitsgemeinschaft mehrerer Banken, die gemeinsam die Zuteilung und den Verkauf der Aktien übernehmen. Eine Bank fungiert als Konsortialführer und koordiniert die Emission.
Was sind Roadshows im Rahmen eines Börsengangs?
Roadshows sind Präsentationen des Vorstands vor potenziellen Investoren, insbesondere institutionellen Anlegern, um für die Emission zu werben und das Unternehmen vorzustellen.
Wie wird der Emissionspreis festgelegt?
Der Emissionspreis wird in der Regel durch das Bookbuilding-Verfahren ermittelt, bei dem Kaufinteressenten sowohl Menge als auch Preis bieten. Emittent und Emissionsbank legen dann anhand der Angebote den Emissionskurs fest.
Was ist ein Greenshoe?
Ein Greenshoe ist eine Aktienreserve, die das Unternehmen zurückbehält, um nach dem Börsengang regulierend in den Markt eingreifen zu können, falls der Kurs stark schwankt.
Welche Folgepflichten hat ein Unternehmen nach dem Börsengang?
Nach dem Börsengang muss das Unternehmen regelmäßig Informationen veröffentlichen, wie z.B. den Jahresabschluss und Lagebericht. Außerdem muss jährlich eine Hauptversammlung abgehalten werden.
Was ist das Wohlstandssyndrom im Zusammenhang mit einem Börsengang?
Das Wohlstandssyndrom beschreibt die Gefahr, dass Unternehmer, Familienangehörige und Mitarbeiter nach dem Börsengang in "Neureich-Kategorien" denken und glauben, es gäbe Geld im Überfluss, was zu unvernünftigen Ausgaben führen kann.
Welche Vorteile bietet ein Börsengang?
Ein Börsengang ermöglicht die Beschaffung von zusätzlichem Eigenkapital, führt zu positiven Publizitäts- und Imageeffekten, verbessert die Bonität und erhöht die Attraktivität für qualifizierte Führungskräfte.
Welche Nachteile sind mit einem Börsengang verbunden?
Mögliche Nachteile sind die Gefahr einer feindlichen Übernahme, Belastung durch Publizitätsvorschriften und Rechenschaftslegung, Folgekosten und die Regelstrenge des Aktiengesetzes.
Welche Kriterien muss ein Unternehmen erfüllen, um "börsenreif" zu sein?
Ein börsenreifes Unternehmen sollte ein hohes Wachstumspotential, eine innovative Produkt- und Dienstleistungspalette, eine international führende Marktposition, eine übersichtliche Unternehmensstruktur und kompetentes Management aufweisen. Es sollte bereits erfolgreich am Markt tätig sein mit steigender Umsatzentwicklung.
Welche Börsensegmente gibt es in Deutschland?
In Deutschland gibt es verschiedene Börsensegmente, darunter den Amtlichen Handel, den Geregelten Markt, den Neuen Markt und den Freiverkehr. Jedes Segment hat unterschiedliche Zulassungsbedingungen und Anforderungen.
Welche Rolle spielt ein Emissionsberater bei einem Börsengang?
Ein Emissionsberater begleitet den gesamten Börsengang in allen Phasen, berät das Unternehmen in rechtlichen, wirtschaftlichen und steuerlichen Angelegenheiten und unterstützt bei der Präsentation vor Analysten und Investoren.
- Quote paper
- Lars Appel (Author), 2001, Skizzieren Sie nachvollziehbar den Prozess eines IPO, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/101519