In der Hausarbeit geht es um die Standardprobleme des Mobiliar und Immobiliar Sachenrecht.
Dabei geht es um die Herausgabeansprüche nach § 985 BGB, bei dem die Probleme der Sicherungsübereignung angesprochen werden. Ansprüche aus §§ 989, 990 BGB werden angesprochen.
Bei der zweiten Aufgabe geht es hauptsächlich um die Ansprüche aus §950 BGB, mit der Frage, ob eine neue Sache hergestellt wurde. Schließlich geht es um den Eigentumserwerb eines Grundstücks und dem Herausgabeverlangens. Bei dem Eigentumserwerb geht es um den Erwerb eines Anwartschaftsrechts. Anschließend geht es um die Grundbuchberichtigung nach § 894 BGB.
Inhaltsverzeichnis
Aufgabe 1 - Fallfrage 1a
A. Anspruch der S gegen E auf Herausgabe der Sportgeräte gemäß §985 Abs. 1 BGB
I. Eigentum
1. Ursprünglicher Eigentümer
2. Eigentumsverhältnisse vor dem 1.4.2017
a. Sicherungsübereignung
aa. Einigung über die sicherungsweise Übertragung
(a) Übergabesurrogat
(b) Besitzmittlungsverhältnis
(c) Anwartschaftsrecht des Sicherungsgebers
(d) Übertragung auf den vorliegenden Fall
bb. Einig sein zum Zeitpunkt des Übergabesurrogats
cc. Berechtigung des Sicherungsgebers
b. Zwischenergebnis
3. Eigentumsverhältnisse nach dem 1.4.2017, Unterbleiben der auflösenden
Bedingung
4. Zwischenergebnis
II. Besitz des Anspruchsgegners
III. Kein Recht zum Besitz
1. Rechtmäßigkeit des Besitzes vor dem 1.4.2017
2. Rechtmäßigkeit bei Besitzes nach dem 1.4.2017
3. Z wi schenergebni s
IV. Ergebnis
B. Anspruch der S gegen E auf Herausgabe der Sportgeräte nach §812 Abs. 1 S. 1 Alt. BGB
I. Etwas Erlangt
II. Durch Leistung
III. Ohne Rechtsgrund
IV. Ergebnis
C. Anspruch der S gegen E auf Herausgabe der Sportgeräte aus Nicht-Leistungs- Kondiktion nach §812 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 BGB
I. Etwas Erlangt
II. Ergebnis
D. Ergebnis Aufgabe 1 - Fallfrage 1a
Aufgabe 1- Fallfrage 1b
A. Anspruch der S gegen E gemäß §535 Abs. 2 BGB
B. Anspruch der S auf Mietzahlungen gegenüber E gemäß §§987, 990 BGB
I. Objektiver Tatbestand
1. Ziehen von Nutzungen
a. Zeitraum nach Ablauf der Zahlungsfrist und vor dem Tod des M
b. Zeitraum nach dem Tod des M
c. Zwischenergebnis
2. Bestehen einer Vindikationslage im Zeitpunkt der Nutzungsziehung, §§985, BGB
3. Zwischenergebnis
II. Subjektiver Tatbestand
1. Bösgläubigkeit des Besitzers
a. Eigene Bösgläubigkeit der E
b. Zurechnung der Bösgläubigkeit des Erblassers M
c. Zwischenergebnis
III. Rechtsfolge
Aufgabe 2
A. Anspruch des Unternehmens K an den gefertigten Handschuhen gemäß §950 BGB
I. Verarbeitung durch §950 Abs. 1 BGB
1. Verarbeitung oder Umbildung eines oder mehrerer Stoffe
2. Herstellung einer neuen beweglichen Sache
3. Wert der V erarb eitung
4. Zwischenergebnis
II. Hersteller der neuen Sache
1. Begriff des Herstellers nach §950 BGB
2. Eigentumsvorbehalt
3. Auslegung des Begriffs „Hersteller“
a. Erste Auffassung
aa. Aufgrund des Werkvertrags
bb. Vereinbarung zwischen dem Unternehmen k und den Lieferanten A und B
cc. Zwischenergebnis
b. Zweite Auffassung
c. Zwischenergebnis
4. Zwischenergebnis zur Herstellereigenschaft
III. Zwischenergebnis
IV. Erwerb des Eigentums nach §950 Abs. 2 BGB
V. Ergebnis
Aufgabe 3
A. Anspruch der I gegen G auf Eigentumsübertragung der Grundstücke aus Schenkungsvertrag gemäß §518 BGB
I. Wirksamer Schenkungsvertrag
II. Allgemeine Wirksamkeitsvoraussetzungen
III. Eigentumsübertragung, Übereignung nach §929 BGB
IV. Ergebnis
B. Herausgabeanspruch der I gemäß §985 BGB mittels des Eigentumserwerbs des
Grundstücks mit der Flurstücknummer 20
I. Eigentümer des Grundstücks Flurstück Nr. 20
1. Ursprünglicher Eigentümer
a. Verlust des Eigentums gemäß §§873 Abs. 1, 925 durch Auflassung
b. Eintragung im Grundbuch
II. Eigentumsübertragung gemäß §§873 Abs. 1, 925 BGB
1. Dingliche Einigung, Auflassung gemäß §925 BGB
2. Eintragung im Grundbuch
3. Einigsein
4. Berechtigung des Veräußerers zur Eigentumsübertragung
a. Verfügung als Nichteigentümer
b. Zwischenergebnis
III. Ergebnis
C. Eigentumserwerb der I des Grundstücks mit der Flurstücknummer 20 von G mittels eines von erworbenen Anwartschaftsrechts
I. Begriff des Anwartschaftsrechts
II. Dingliche Einigung
1. Ausdrückliche Einigung
2. Konkludente Einigung
a. Erste Auffassung
b. Zweite Auffassung
c. Stellungnahme
III. Eintragung
1. Analoge Eintragung nach §873 Abs. 1 BGB
a. Erste Auffassung
b. Zweite Auffassung
c. Stellungnahme
IV. Einig Sein
V. Verfügungsberechtigung des G
1. Zeitpunkt des Anwartschaftsrechts
a. Erste Auffassung
b. Zweite Auffassung
c. Dritte Auffassung
d. Stellungnahme
2. Zwischenergebnis
3. Beschränkung nach §2 Grundstücksverkehrsgesetz
4. Zwischenergebnis
VI. Ergebnis
D. Anspruch der I gegen G auf Berichtigung des Grundbuchs gemäß §894 BGB
I. Anspruch entstanden
1. Unrichtigkeit des Grundbuchs
a. Formelle Rechtslage
b. Materielle Rechtslage
aa. Auflassung zwischen E und G
bb. Eintragung im Grundbuch
cc. Eigentumsübertragung des G an I durch §§873 Abs. 1, 925 BGB
dd. Berechtigung des G zur Eigentumsübertragung
c. Zwischenergebnis
2. Berechtigung des Anspruchsstellers
3. Verpflichteter als Anspruchsgegner
II. Anspruch nicht erloschen und durchsetzbar
III. Kein Verstoß gegen Treu und Glauben, §242 BGB
IV. Rechtsfolge
-
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen. -
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen. -
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen. -
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen. -
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen. -
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen. -
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen. -
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen. -
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen. -
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen.