Der zweite Bergkarabach-Konflikt. UN-Resolutionen und Entwicklungen der Konfliktlösung

Eine retrospektive Analyse


Estudio Científico, 2021

99 Páginas, Calificación: 5


Extracto


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung
1. 2. Das Entflammen des Konflikts

2. Die wissenschaftliche Begleitung
2. 2. Die Legalität des Krieges.
2. 3. Die Europäische und Russische Presse über Berg-Karabach Konflikt

3. UN-Resolutionen über den Berg-Karabach Konflikt
3. 1. Die Friedensverhandlungen während den Zwischenkriegszeiten
3. 2. Die Madrider Prinzipien
3. 3. Die Münchner Sicherheitskonferenz

4. Konnte der Krieg noch vermieden werden?
4. 1. Keine Jihadisten in Berg-Karabach
4. 2. Die Kriegsverbrechen und der Vorwurf der ethnischen Säuberung.
4. 3. Die Kriegsvorbereitung
4. 4. Armeniens Niederlage
4. 5. Steckt George Soros hinter dem Krieg zwischen Aserbaidschan und Armenien?56 -

5. Eine neue Art der Kriegsführung - Drohnenschwärme.
5. 1. Die Rollen der Regional- und Grossmächte im Konflikt
5. 1. 1. Russland
5. 1. 2. England
5. 1. 3. Israel
5. 1. 4. Türkei
5. 2. Externe Faktoren

6. Waffenstillstandsabkommen vom 9. November und die Rolle des russischen Präsidenten bei der Friedensstiftung
6. 1. Der Grenzziehungsprozess und der russische Lösungsplan
6. 2. Der neue Status-Quo
6. 3. Die Interviews von Präsident Ilham Aliyev und Premierminister Nikol Pashinyan während dem zweiten Berg-Karabach Konflikt.89 -

7. Fazit

8. Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Karabach bedeutet im Aserbaidschanischen «schwarzer Garten». Die Auseinandersetzungen um den «schwarzen Garten» verwandelten sich neulich in einen lokalen militärischen Konflikt, der 44 Tage (27.09.2020 – 09.11.2020) dauerte. Der zweite Berg-Karabach Krieg unterscheidet sich erheblich vom ersten (1988-1994). Im ersten Krieg (1991-1994) besetzten die Armenischen Streitkräfte Berg-Karabach und umliegende 7 Aserbaidschanische Gebiete, die zweimal grösser als die Berg-Karabach Autonome Oblast selbst waren. Im zweiten Karabachkrieg verlor Armenien die russische Unterstützung und ging als Verlierer hervor. Es ist der Aserbaidschanischen Republik gelungen, die besetzten 7 Gebiete zu befreien und einen neuen Status Quo zu etablieren.

Der Konflikt wurde vor 115 Jahren auf der Inhaltsebene künstlich geschaffen. «Anfang Februar 1905 kam es zu Kämpfen zwischen Armeniern und Aserbaidschanern und Hunderte starben»1 durch Gewalt (1905, 1918, 1988)2. Im Jahr 1988 flammte der Konflikt zwischen den beiden Völkern nochmals auf und erreichte 1991 seinen Höhepunkt. Nach dem Zerfall der Sowjetunion begann der erste Karabach-Krieg. Die Lösungswege und Bemühungen um eine Versöhnung zwischen den Völkern zu erschaffen, scheiterten hintereinander, weil das Problem in kleinere Teilprobleme zerlegt wurde. Die politische Redewendung «Divide et impera» (Teile und herrsche) ist die richtige Erklärung für diese künstliche Konflikterzeugung. Das zaristische Russland hetzte die befreundeten Völker gegeneinander auf, um den Vielvölkerstaat Russland zu regieren und Freiheitsbestrebungen der Völker zu unterdrücken.

Im von gewaltsamen Konflikten zwischen den Völkern geprägten Südkaukasus galten Aserbaidschaner und Armenier als befreundete Völker. Mischehen waren keine Seltenheit und waren gesellschaftlich akzeptiert. Sowohl in Aserbaidschan als auch in Armenien lebten beide Ethnien. In den Grossstädten hatten zahlreiche Armenier und Aserbaidschaner aus Mischehen entstandene Familien. Der aserbaidschanische Schriftsteller und Aussenminister der demokratischen Republik Aserbaidschan, die 1918 ausgerufen wurde, Yusif Vazir Chamanzaminli, schrieb in seinem literarischen Werk «Brüder mit verschiedenen Religionen»: «Nach Erzählungen der älteren Menschen lebten Armenier und Aserbaidschaner zusammen und beide hatten die gleichen Traditionen. Sie bezeichneten sich oft als «Brüder aus anderen Religionen». Wenn muslimische Kinder beschnitten wurden, waren oft Armenier Kirvas (wie Der Taufpate – Autor)»3. Mit dem Zusammenbruch der aserbaidschanischen Volksrepublik (1918-1920) etablierte sich in der Region die sowjetische Herrschaft. Im Jahr 1921 konnte das bolschewistische Russland Armenien und Georgien auch an die Sowjets angliedern. Nachdem die Region Zangezur (das heutige Syunik), die den Hauptteil Aserbaidschans von Nachitschewan trennte, an Armenien übergeben worden war, verdoppelte sich das Territorium der armenischen Sowjetrepublik. In diesen Gebieten lebten bis 1988 mehr als 160'000 Aserbaidschaner, die vor dem Zerfall der Sowjetunion fliehen mussten, weil der Konflikt mit dem Zerfall der Sowjetunion (1991) rasant eskalierte. Die blutigen Interventionen hinterliessen ihre Spuren bei den «Sumgait Pogromen» und dem Massaker von Chodschali4, das immer noch auf Gerechtigkeit wartet. Der Deutsche Jurist, Journalist und Autor Knut Teske bezeichnete das Massaker als «das Massaker, das eine Erbfeindschaft zementierte»5. «Zum traumatischen Höhepunkt für die aserbaidschanische Bevölkerung in Bergkarabach geriet eben jener 26. Februar 1992. An diesem Tag floh sie aus Chodschali vor der aus Süden anrückenden armenischen „Befreiungsarmee“ – eingepfercht von prügelnden armenischen Freischärlern, wie Überlebende berichteten – durch einen für sie bereitgestellten Korridor durch Wälder, über Bergkämme ins rund 40 Kilometer entfernte Aserbaidschan. Das Ziel schon vor Augen, wurden die Flüchtlinge plötzlich zusammengeschossen. Hunderte starben».Die Kriegsverluste der aserbaidschanischen Seite betrugen im Ersten Krieg, nach offiziellen Angaben, 11 557 Tote, die der Armenier lagen zwischen 5’000 und 6’000. Die Zahl der Verwundeten auf beiden Seiten ging in die Zehntausende. Hunderttausende Zivilisten mussten vor Terror fliehen und wurden zu Flüchtlingen. 800'000 Aserbaidschaner und 400'000 Armenier6 verliessen ihre Häuser, um ihr Leben durch Flucht zu retten. 1992-93 brach die durch interne Konflikte geschwächte Regierung Aserbaidschans zusammen. Innerhalb von 3 Monaten wurden Aserbaidschaner aus 7 administrativen Bezirken vertrieben. In diesen Gebieten wohnten vor den kriegerischen Auseinandersetzungen ausschliesslich Aserbaidschaner. Mit der Unterzeichnung des Waffenstillstandsabkommen 1994 in Bischkek7 erlitt Aserbaidschan grosse territoriale Verluste. 20 Prozent des Landes wurden besetzt. Die armenischen Streitkräfte eroberten zudem aserbaidschanische Gebiete, die nicht zu Berg-Karabach gehörten. Obwohl die zusätzlichen Gebiete zweimal grösser sind als die Gesamtfläche von Berg-Karabach, gab es in diesen besetzten Gebieten nach der Besatzung keine Bevölkerung mehr. Mehr als 100 Städte, Dörfer und Siedlungen wurden zerstört, verbrannt und geplündert. Die von Berg-Karabach weit entfernt liegenden 7 Dörfer der aserbaidschanischen Region Gazakh stehen immer noch unter Besatzung8.

In den Zwischenkriegszeiten (1994 - 2020) kam es oft zu Unruhen, die sich in den letzten Jahren intensivierten. Die Bemühungen der Minsker Gruppe OSZE9 Aussöhnung zwischen den zwei Nachbarländern anzubahnen, scheiterten wegen der unkonstruktiven Konfliktkultur, die den Konflikt 27 Jahre lang in einen «gefrorenen Konflikt» verwandelte.

1. 2. Das Entflammen des Konflikts

Nachdem die Sowjetunion sich im Jahr 1917 etabliert hatte, versuchte Lenin mehrmals, den Südkaukasus zu erobern. Erst im Jahr 1920 konnten die Bolschewisten Aserbaidschan durch einen Blitz-Krieg annektieren. Um Armenien zu überzeugen, sich freiwillig in die bolschewistische Union zu integrieren, musste Aserbaidschan Zugunsten von Armenien auf Zangezur (das heutige Syunik Region Armenien – Autor) und einen Teil von Nachitschewan verzichten10. Die regierenden Kommunisten Aserbeidschans entschieden in einer Sitzung vom 30. November 1920, dass Zangezur zu einem Teil Armeniens werde.11

Historische Erklärungen zeigen, dass die Wurzeln des Zweiten Karabach-Krieges bis in die Jahre 1905 und 1988 zurückreichen. Mehr als 160’000 in Armenien lebende Aserbaidschaner12 1988 aus Armenien (laut der Volkszählung von 1979 in der armenischen SSR – Autor) vertrieben wurden. Aserbaidschaner lebten bis 1988 im jetzigen armenischen Syunik (Zangezur) und am See Sevan kompakt zusammen.13 14 15

Der Südkaukasus war das Zentrum der politischen Intrigen im neunzehnten Jahrhundert zwischen den britischen, osmanischen und russischen Imperien. Der Kampf um aserbaidschanische Energie-Ressourcen verwandelte die Region in einen Kriegsplatz. Über das Entflammen des Konflikts existieren zahlreiche Theorien. Der russische Präsident Vladimir Putin macht für die Entflammung des Konflikts das «Pogrom Sumgait»16 (27. Feb. 1988 – 1. März 1988 – Autor) verantwortlich.17 Aus aserbaidschanischer Sicht hat das Verbrennen und Zerstören aserbaidschanischer Dörfer und das Töten von Menschen in Berg-Karabach den Konflikt entfacht.18

Das Progrom von Sumgait, welches als organisiertes Verbrechen eingestuft wurde, wird von einigen Experten als Treibkraft des Konfliktes eingestuft: „Vieles lässt darauf schliessen, dass die Pogrome organisiert waren. Die Gerichtsakten bezüglich der «Sumgait Pogromen» zeigen auch, die Pogrome wurden kaltblütig organisiert: «Eine Sekretärin sagte aus, sie sei vor Ausbruch der Gewalttätigkeiten beauftragt worden, Listen von Armeniern zusammenzustellen».19

Über das Entflammen des Konflikts berichtet auch der britische Journalist Thomas de Waal. Er schreibt in seinem Buch, dass die Krise im Februar 1988 begann.20 «Am 20. Februar 1988 traf der Rat der Volksabgeordneten der Autonomen Region Berg-Karabach in Aserbaidschan die folgende Entscheidung: „Um den Wünschen der Arbeiter der NKAO21 gerecht zu werden, bitten wir den Obersten Sowjet der Aserbaidschanischen SSR und den Obersten Sowjet der armenischen SSR die Frage über die Übertragung der NKAO von der aserbaidschanischen SSR auf die armenische SSR zu lösen.»22

Der Autor erwähnt auch, noch im Januar 1988 wurden in Armenien Flugblätter verteilt, in denen die territorialen Ansprüche erwähnt wurden: «Es ist an der Zeit, die Frage der Vereinigung von Karabach mit dem Mutterland (Armenien – E.H) zu besprechen. Die Entscheidungen sollten an das Zentralkomitee der Kommunistischen Partei der Sowjetunion geschickt werden.»23

Am 18. Juli 1988 prüfte das Präsidium des Obersten Sowjets der UdSSR den Appell des Regionalrates der NKAO an die Obersten Sowjets Armeniens, sich von Aserbaidschan abzuspalten und der armenischen SSR beizutreten und die Entscheidung des Obersten Sowjets der armenischen SSR und die Entscheidung des Obersten Sowjets der Aserbaidschanischen Sowjetrepublik. Alle Entscheidungen wurden von den Obersten Sowjets der UdSSR als ungültig erklärt, weil sie diese Probleme nicht lösten und die Verfassung der UDSSR die Zustimmung der aserbaidschanischen SSR verlangte.24

Anfang 1990 begannen an der armenisch-aserbaidschanischen Grenze Artilleriekämpfe. Am 15. Januar 1990 erklärten die sowjetische Regierung in der NKAO und den angrenzenden Gebieten den Ausnahmezustand. Von April bis Mai 1991 führten die internen Truppen des Innenministeriums der UdSSR und Einheiten der sowjetischen Armee die «Operation Ring» in der Region durch, um die «armenischen illegalen bewaffneten Formationen» zu entwaffnen. Am 19. und 27. Dezember 1991 wurden im Zusammenhang mit dem Zusammenbruch der Sowjetunion die internen Truppen des Innenministeriums der UdSSR aus Berg-Karabach abgezogen. Die Situation in der Konfliktzone geriet kurz darauf ausser Kontrolle. Am 6. Januar 1992 verabschiedete der Oberste Rat der NKAO die Erklärung «Über die staatliche Unabhängigkeit der Republik Berg-Karabach»25.

Nachdem die armenischen Streitkräfte eine Reihe von Grossoffensivoperationen durchgeführt hatten (insbesondere im Sommer 1993 und im Frühjahr 1994), errichteten sie praktisch die vollständige Kontrolle über die Autonomiegebiete (sie besetzten 92,5% des Territoriums der ehemaligen NKAO) und besetzten sieben angrenzende aserbaidschanische Regionen (etwa 20 Prozent des Territoriums Aserbaidschans - Autor).26

Zum Entflammen des ersten Berg-Karabach Konflikts äusserte sich auch der stellvertretende Vorsitzende des sowjetischen Geheimdienstes KGB (1985-1991) Filip Bobkov in seinem Buch «KGB und Macht».27 Die Memoiren von Bobkov, einer Schlüsselfigur des sowjetischen Sicherheitssystems, beleuchten die Rolle des KGB im Konflikt und die Position des Sowjetstaates zu dem, was passiert ist.

Der erste stellvertretende Vorsitzende des KGB der UdSSR (1985-1991) Filip Bobkov berichtet über das Geschehene in seinem Buch ausführlich: «Die ersten Opfer waren Aserbaidschaner. Am 22. Februar 1988 wurden in der Region Askeran (eine Stadt im Bezirk Xocalı in Aserbaidschan – Autor) zwei Menschen getötet28: ein Bauer, der in den Weinbergen arbeitete und ein Junge, der dem armenischen Schützen verdächtig erschien. Zur Ehre der aserbaidschanischen Führungspersonen und der Bevölkerung der Republik versuchten sie, ihre Gefühle einzudämmen und über die Morde wurde in den aserbeidschanischen Medien nicht berichtet. Ich musste vor Ort sein und habe eine wütende Menge von Bewohnern der Region Agdam (neben Askeran) gesehen, die Rache für die unschuldigen Opfer forderte. Sie wurden nur durch die mutige Tat einer wunderbaren Frau, «Heldin der sozialistischen Arbeit»29 Abbasova (Aserbaidschanerin Churaman Abbasova war Mitglied des Obersten Sowjets der UdSSR - Autor)30 aufgehalten, die ihr Kopftuch vor die Menge warf, die Männer ansprach und sie zur Vernunft aufrief. Nach lokaler Sitte kann das Kopftuch einer Frau nicht überschritten werden - es ist heilig. Dann gingen wir zusammen mit Abbasova zu der Kundgebung, die sich in Agdam versammelt hatte, wo am Ende eine gemeinsame Entscheidung getroffen wurde: Auf keinen Fall sollten wir Hass schüren. Man kann sich vorstellen, was in Aserbaidschan geschehen wäre, wenn die Tatsache dieses Mordes weithin bekannt geworden wäre!»31.

F. Bobkov berichtet über die Provokationen in Berg-Karabach, die den Konflikt eskalieren liessen. Dabei spielten Provokationen eine stiftende Rolle. Dazu gehört auch das «Pogrom in Sumgait».

Die Karabach-Bewegung und die Volksfront hatten in diesem Kontext eine Treiberfunktion, welche die Armenier gegen Aserbaidschaner und umgekehrt aufhetzen sollten.

Am 21. Oktober 1987, wenige Tage nach dem Rücktritt von Heydar Aliyev (Aserbaidschaner, Mitglied des Politbüros des Zentralkomitees der KPdSU32, erster stellvertretender Vorsitzender des Ministerrates der UdSSR - Autor) hat A. Aganbekyan33, (Wirtschaftsberater von Michail Gorbatschow, Generalsekretär des Zentralkomitees der KpdSU. - Autor) in seinem Interview in der Zeitung L'Humanité gesagt, dass die Vergabe von Berg-Karabach an Armenien wirtschaftlich günstiger sei und dass eine Sonderkommission an dem Thema arbeitet und schlug die Idee vor34, die Autonome Oblast Bergkarabach35 an Armenien zu vergeben.36 37

Zaristische und sowjetische Statistiken liefern detaillierte Informationen über Berg-Karabachs Bevölkerungszusammensetzung. 1977 waren etwa 22 Prozent der Bevölkerung von Berg-Karabach Aserbaidschaner und 77 Prozent Armenier38. Die nach dem Zusammenbruch der Sowjetunion gebildeten Grenzen von Aserbaidschan und Armenien wurden durch normative Gesetze und Rechtsdokumente der UNO genehmigt. Die Weltgemeinschaft anerkennt die Berg-Karabach Region als aserbaidschanisches Gebiet. Diese Situation ermöglicht es Aserbaidschan, internationale Sicherheitsoperationen in den Gebieten, die unter Kontrolle der armenischen Streitkräfte stehen, durchzuführen. Die 1994 zur friedlichen Lösung des Konflikts gegründete Minsker Gruppe (Frankreich, Russland, USA) konnte den Konflikt seit 27 Jahren nicht lösen. Trotz der Bemühungen der Minsker Gruppe wurden die Regionen Kalbajar, Lachin, Zangilan, Gubadli, Fizuli und Agdam, die nicht zu Berg Karabach gehörten, nicht befreit.39

2. Die wissenschaftliche Begleitung

Die wissenschaftliche Begleitung der Untersuchung erfolgte als Evaluationsforschung. Während der militärischen Intervention und nach der Unterzeichnung des Waffenstillstandsabkommens am 9. November wurde eine retrospektive Beobachtungsarbeit durchgeführt.

Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit der Frage, warum die Konfliktlösungsstrategien und Friedensgespräche, die von internationalen Organisationen organisiert worden waren und 27 Jahre lang dauerten, scheiterten? Eine weitere daran anknüpfende Kernfrage ist, welche Auswirkungen der zweite Berg-Karabach-Krieg auf die Konfliktlösung erzeugt? Das Hauptziel der vorliegenden Arbeit besteht darin, auf der Basis einer retrospektiven Analyse einen umfangreichen Überblick über den Zweiten Berg-Karabach Krieg zu schaffen und die Wirkung der Strategien der Konfliktlösung zu veranschaulichen, ob der Konflikt wirklich zur Vergangenheit gehört, wie der russische Präsident V. Putin betont hat, oder nicht. Zu den Objekten der Analyse gehören Medienmitteilungen des Aserbaidschanischen und Armenischen Verteidigungsministeriums und Interviews von Staatsoberhäuptern von Russland, Türkei, Armenien und Aserbaidschan, die bei dem Konflikt wichtige Rollen gespielt haben. Das theoretisch-methodische Vorgehen der Untersuchung beruht auf Quellenfindung (Heuristik), die Besprechung der Überlieferung, sowie die Stärken und Schwächen der Quellen (Quellenkritik) und auf deren Erläuterung.

Durch qualitative Leitfadeninterviews, die die Meinung von internationalen Organisationen, freien Journalisten, Staatsmännern, Präsidenten, Ex Präsidenten, Sicherheitsbeamten, Aussenminister usw. über den Konflikt veranschaulichten, wurde der Konflikt zunächst präzise identifiziert, dessen Lösungsprozess bewertet und analysiert.

Die Auswertung der Interviews erfolgte mithilfe der qualitativen Inhaltsanalyse nach Mayring40 und der juristischen Analyse des Geschehens. Die Bewertung der Zielerreichung des Projektes stützt sich auf die Beobachtung des Kriegsverhaltens und auf die Interpretation der Interventionen. In diesem Kontext sollte der Fragestellung nachgegangen werden, ob in den neuen Verhandlungen zwischen den Konfliktparteien eine ́konstruktive Konfliktkultur existiert oder nicht. Die erzielten Vereinbarungen in den Verhandlungen zwischen Armenien, Aserbaidschan und Russland bestätigen, dass bei der neuen Friedensstiftung eine konstruktive Konfliktkultur herrscht. Somit hat der russische Konfliktlösungsplan mehr Chancen für einen Erfolg bei den Verhandlungen.

Der russische Präsident Vladimir Putin hat nach der Unterzeichnung der Waffenstillstandserklärung (9.11.2020) den Berg-Karabach Konflikt als beigelegt erklärt41. Nach seiner Meinung wurde der Konflikt durch die Ablehnung internationaler Friedensvorschläge entflammt, damit geriet der Friedensprozess in eine Sackgasse. Beobachtern zufolge machte es die Ablehnung von Friedensvorschlägen erforderlich, eine Sicherheitsoperation in der Region durchzuführen, obwohl die Friedensstifter die eine militärische Lösung ausschliessen. In der vorliegenden Arbeit wird der Versuch unternommen, festzustellen, wie weit man nach der militärischen Intervention auf dem Weg zu einem Friedensabkommen gekommen ist?

Die Interessen der regionalen Mächte im Südkaukasus gehört auch zu den Objekten der Arbeit. Die israelisch-aserbaidschanische und aserbaidschanisch-türkische Zusammenarbeit während dem zweiten Berg-Karabach-Krieg signalisiert die Wichtigkeit der Region, wo sich aktuell Gegner in Partner verwandeln. Aserbaidschan tritt als strategischer Energiepartner der EU42 auf, die die EU- Abhängigkeit von russischem Gas reduzieren kann. Damit werden die Interessengrenzen und Rollen der regionalen und globalen Mächte erörtert, die in die Friedensstiftung involviert sind.

In der vorliegenden Arbeit wird der Versuch unternommen, die Voraussetzungen für eine Beilegung des Konflikts zu erörtern und durch die Feststellung ähnlicher und unterschiedlicher Merkmale, die Unterschiede zu den Konfliktlösungsstrategien zu definieren. Die in den neuen Verhandlungen herrschende «konstruktive Konfliktkultur» ermöglicht die Intensivierung der Friedensgespräche, an denen die Lösungswege thematisiert und umgesetzt werden müssen. Die Vereinbarungen der internationalen Gemeinschaft über den Konflikt wurden lange Jahre ignoriert und dies führte zur Eskalation des Konflikts, der fast alle Sphären des zivilen Lebens umfasste und zu einer aggressiven Aussenpolitik führte.

2. 1. Die Legalität des Krieges

Die Prinzipien der Lehre vom gerechten Krieg wurden im 20. Jahrhundert im Völkerrecht festgelegt. Die Prinzipien der Lehre, die die ethischen, moralischen, juristischen Kriterien der Kriegsführung widerspiegeln, wurden von verschiedenen Philosophen und Juristen ausformuliert: „Using ethical criteria to assess both the decision to go to war (jus ad bellum) and the methods used to achieve its aims (jus in bello).“43

Die Lehre, die die Beschränkung des Krieges und seine Rechtfertigung ermöglicht, erläutert sechs Kriterien des Rechts zum Krieg44 (ius ad bellum) und zwei Kriterien des Rechts im Krieg (ius in bello) – « Recht zum Krieg: Legitime Autorität zur Entscheidung, militärische Gewalt anzuwenden, Gerechter Grund, Rechte Absicht, Krieg als letztes Mittel, vernünftige Erfolgswahrscheinlichkeit des Krieges, Verhältnismässigkeit der Reaktion, d.h. der Entscheidung, militärische Gewalt anzuwenden, Recht im Krieg: Verhältnismässigkeit der angewandten militärischen Mittel und Methoden, Immunität der Nichtkombattanten (Diskriminierungsgebot)»45.46

Die aserbaidschanische Regierung betrachtet die militärische Intervention als Präemptivkrieg47, der als «letztes Mittel» betrachtet wurde. Dabei wurde die Formel des armenischen Verteidigungsministers Tonoyan „neuer Krieg um neue Gebiete“ als Drohung gegen Zivilisten aufgefasst.48

2. 2. Die Europäische und Russische Presse über den Berg-Karabach Konflikt

 Über die Lage in den besetzten Gebieten wurden einige journalistische Untersuchungen durchgeführt. Der Schweizer Journalist Andre Widmer, der vor 10 Jahren die zerstörte Stadt Agdam gesehen hatte, bezeichnete die Stadt als «die Geisterstadt im Niemandsland». «Bis 1993 lebten hier noch gegen 50 000 Menschen, fast ausschliesslich Aserbaidschaner. Heute ist Agdam verlassen, eine Geisterstadt - eine Folge des Kriegs um Karabach. Ein paar Kilometer hinter der Stadt befinden sich die Demarkationslinien zu Aserbaidschan. Topfeben ist die Region hier, und die Aussicht ist ernüchternd: Ruinen, wohin das Auge reicht, Gebäude ohne Dächer, zerbröckelnde Grundmauern. Die Strassen sind nur noch Holperpisten. Agdam: Verlassen, zerstört und geplündert» - schrieb André Widmer.49 «Schätzungsweise 30 000 Tote forderten die bewaffneten Auseinandersetzungen bis 1994. Die siegreichen Karabacharmenier besetzten anschliessend nicht nur Berg-Karabach, sondern sieben weitere aserbaidschanische Bezirke, die ausserhalb des früheren Autonomen Gebietes liegen und fast ausschliesslich von Aserbaidschanern bewohnt waren. Insgesamt flüchteten etwa 586 000 Aserbaidschaner aus Karabach und den umliegenden Bezirken, und etwa 300 000 aus Armenien. Im Gegenzug flohen etwa 360 000 Armenier aus Aserbaidschan. Heute leben nur noch ungefähr 150 00050 Armenier in Karabach. Aserbaidschaner gibt es dort keine mehr».51

Die armenische Regierung hat den schweizerischen Journalisten aufgrund seiner investigativen Aktivitäten als unerwünscht erklärt und aus Armenien deportiert: «Im Frühjahr 2011 wurde mir am Flughafen von Eriwan ein Visum verweigert.52 Ich wurde aus Armenien deportiert. Ich appellierte an die Schweizer Botschaft in Armenien und es stellte sich heraus, dass der offizielle Eriwan mich zu einer „Persona non grata“ erklärt hatte. Der Grund war klar: Die armenische Regierung wollte nicht, dass ich diese Untersuchung durchführe und die Weltgemeinschaft über die Armenianisierung der besetzten aserbaidschanischen Gebiete, die Zerstörung von Häusern, religiösen und kulturellen Denkmälern und Moscheen, die einst Aserbaidschanern gehörten, informiere.»53

Der russische Politikwissenschaftler Markedonov bezeichnet die Machtstrukturen, die in den international nicht anerkannten und völkerrechtlich zu Aserbaidschan gehörenden Gebieten etabliert worden waren, als illegal. «Nach internationalem Recht ist die Republik Aserbaidschan ein ehemaliger Binnenstaat im Südkaukasus. Mit militärischer, politischer und finanzieller Unterstützung der Russischen Föderation und der armenischen Diaspora hat die armenische Regierung in Berg-Karabach einen Satellitenstaat gegründet, der von keinem UN-Mitgliedstaat anerkannt wurde».54

3. Die UN-Resolutionen über den Berg-Karabach Konflikt

Moderne bewaffnete Auseinandersetzungen zwischen Staaten müssen ethisch und rechtlich legitimiert werden. Ohne ethische und rechtliche Legitimation sind bewaffnete Konflikte illegal. Nach der UN-Charta gehört dazu «jede gegen die territoriale Unversehrtheit oder die politische Unabhängigkeit eines Staates gerichtete» militärische Intervention. İn diesem Kontext sollte untersucht werden, ob ein Verstoss gegen die territoriale Integrität Aserbeidschan vorliegt oder nicht. Hier wird ein Versuch unternommen durch die wichtigen internationalen Dokumente, wie Resolutionen des UN-Sicherheitsrats und der OSZE den Fakt zu untersuchen, welche Forderungen der UN-Sicherheitsrat während der ersten bewaffneten Auseinandersetzung an die Konfliktparteien stellte.

Die erste Resolution über den Berg-Karabach Konflikt veröffentlichte der Sicherheitsrat am 30. April 1993. Die Resolution forderte die sofortige Einstellung aller militärischen Operationen und Feindseligkeiten, um einen festen Waffenstillstand zu erreichen, sowie den sofortigen Abzug aller Besatzungsmächte aus der Region Kalbajar und anderen kürzlich besetzten Regionen Aserbaidschans.55

In der zweiten Resolution, die im Juli 1993 verabschiedet worden war, wurde die Souveränität und territoriale Integrität der Republik Aserbaidschan und aller anderen Staaten in der Region bekräftigt, die Unverletzlichkeit der internationalen Grenzen und der Unzulässigkeit der Anwendung von Gewalt zum Zweck der Gebietsgewinnung genannt. Der UN-Sicherheitsrat verurteilte die Besetzung der Region Aghdam und anderer kürzlich besetzter Regionen der Republik Aserbaidschan.56

Die dritte Resolution des Sicherheitsrates, die am 14. Oktober 1993 verabschiedet wurde, zeigt, dass die beiden vorherigen Resolutionen nicht umgesetzt worden waren. Der Rat forderte nicht nur die Umsetzung der Resolutionen, sondern erachtete die Schritte der Russischen Föderation zur Lösung des Konflikts als wirksam: «Wir teilen unsere ernsthafte Besorgnis über die Umsiedlung einer grossen Anzahl von Zivilisten in der Republik Aserbaidschan und arbeiten direkt und indirekt mit Unterstützung der Regierung der Russischen Föderation an der Unterstützung der OSZE-Minsk-Gruppe.57

In der vierten Resolution bestätigt der UN-Sicherheitsrat, dass die Konfliktparteien Armenien und Aserbaidschan sind. Der Rat forderte die Umsetzung früherer Resolutionen und äusserte ernsthafte Besorgnis über die Fortsetzung des Konflikts in und um die Region Berg-Karabach in Aserbaidschan und die Bedrohung von Frieden und Sicherheit in der Region durch Spannungen zwischen der Republik Armenien und der Republik Aserbaidschan, die den Frieden und die Sicherheit in der Region bedrohen. Der UN-Sicherheitsrat forderte ein viertes Mal die Republik Armenien auf, frühere Resolutionen umzusetzen, die Einhaltung der Resolutionen 822 (1993), 853 (1993) und 874 (1993) sicherzustellen, die am Konflikt beteiligten Kräfte zu mobilisieren, die notwendigen Mittel gegen die Ausweitung der Militärkampagne zu ergreifen.58

Die Souveränität und die territoriale Unversehrtheit der Republik Aserbaidschan wurden nicht nur im deklaratorischen Teil der Resolutionen, sondern auch in ihren rechtsverbindlichen, operativen Teilen erwähnt. Über den künftigen Status des Berg-Karabach äusserte sich der UNO-Sicherheitsrat nicht.

Nach der Unterzeichnung des Waffenstillstandsabkommens äusserte sich Botschafter Aserbaidschans in Russland Polad Bulbuloglu über den künftigen Status des Berg- Karabachs. «Es gibt heute keinen Status von Berg-Karabach«, sagte er. «Dies kann im besten Sinne eine kulturelle Autonomie für die dort lebende armenische Bevölkerung sein.» Die Wörter des Botschafters könnten als Antwort der Republik Aserbaidschan zur Statusfrage interpretiert werden. Der Botschafter schätzt die Rolle des russischen Präsidenten Putin für die Konfliktlösung sehr hoch ein. «Ich schätze die Rolle des russischen Präsidenten, sehr hoch ein. Und ich möchte diese Gelegenheit nutzen, um Wladimir Wladimirowitsch Putin persönlich meinen tiefen Dank auszusprechen und allen zu sagen, dass nur seine enorme Autorität in der Region und in der Welt es möglich gemacht hat, dieses Blutvergiessen zu stoppen», - sagte der Diplomat Polad Bulbuloglu.59

3. 1. Die Friedensverhandlungen während den Zwischenkriegszeiten

Das erste von den beiden Parteien unterzeichnete Dokument über den Berg-Karabach-Konflikt ist das Bischkek-Protokoll. Das am 12. Mai 1994 in Kyrgisistan unterzeichnetes Bischkek-Protokoll wird als Waffenstillstandsabkommen bezeichnet. Das Protokoll besagt auch, dass aserbaidschanische Gebiete besetzt sind.60

Nach dem Waffenstillstandsabkommen von 1994 hat es lange gedauert, bis die Konfliktparteien zusammen ein Dokument unterzeichneten. Der wichtigste rechtliche Schritt zur Beilegung des Berg-Karabach-Konflikts war die Mayendorf-Erklärung von 2008. Mit diesem Dokument haben sich die Konfliktparteien geeinigt, dass das Erreichen einer friedlichen Lösung mit rechtsverbindlichen internationalen Garantien für alle Aspekte und Phasen einhergehen muss.61

Im rechtsverbindlichen Teil der Erklärung wurde vereinbart, dass die Konfliktparteien ihre Arbeit fortsetzen werden, um eine politische Beilegung des Berg-Karabach-Konflikts zu vereinbaren und ihre Aussenminister anweisen, in Zusammenarbeit mit den Ko-Vorsitzenden der OSZE-Minsk-Gruppe weitere Schritte im Verhandlungsprozess zu intensivieren62.

Laut dem russischen Ko-Vorsitzenden der OSZE-Minsk-Gruppe Juri Merzlyakow spielte das erste Abkommen seit 1994 über die Beilegung des Karabach-Konflikts eine wichtige Rolle, da das Abkommen «direkt zwischen den zwei Konfliktparteien» beschlossen wurde.63

Erstes «Dokument mit den Grundprinzipien», das aus drei Seiten und 14 bis 15 Punkten bestand, war der Produkt des «Prager Prozesses», der mit dem Treffen der Aussenminister Armeniens und Aserbaidschans im April 2004 in Prag begann. Die Mediatoren der Minsk-Gruppe veröffentlichten am 19. März 2008 einen neuen Lösungsplan und erklärten, dass die territoriale Integrität Aserbaidschans gewahrt werden müsse. «Es wird jedoch akzeptiert, dass der künftige Status von Berg-Karabach Gegenstand von Verhandlungen zwischen den Parteien sein wird». Hauptpunkte: Vollständiger Abzug armenischer Truppen aus 5 Regionen (Agdam, Fuzuli, Kubatli, Zangilan, Jabrayil - Autor) und der teilweise Abzug aus einer Region sowie schrittweiser Abzug von Truppen aus der Region Kalbajar, sowie die Durchsetzung eines Sonderplans für die Region Lachin und der Einsatz von 10.000 internationalen Friedenstruppen im Berg-Karabach Gebiet, insbesondere in der Region Kalbajar. Der Plan gewährte auch der Region Berg-Karabach «vorübergehenden internationalen Status». Dieser Status sollte gewählten Beamten von Berg-Karabach mehr Legitimität verleihen und seinen Bürgern Zugang zur Welt schaffen, impliziert jedoch keine internationale Anerkennung von Berg-Karabach.64

Trotz der Bemühungen der Minsker Gruppe brachten diese Versuche keine Fortschritte bei den Verhandlungen. Der russische Politologe Alexander Zipko berichtet in seinem Artikel über das persönliche Gespräch zwischen dem russischen Aussenminster Jewgeni Primakow und dem armenischen Präsidenten Levon Ter-Petrosyan. Der russische ehemalige Aussenminister Jewgeni Primakow erzählte dem ersten armenischen Präsidenten Levon Ter-Petrosyan von seiner Zustimmung, dass Armenien 7 besetzten Gebiete befreien solle und warnte ihn: «Seien Sie realistisch. Denken Sie daran, dass die Aserbaidschaner wissen, wie man wartet und arbeitet. 10, 20 30 Jahre werden vergehen, sie werden an Stärke gewinnen und Armenien alles wieder wegnehmen.» Armeniens Präsident Levon Ter-Petrosyan erklärt, dass die Feldkommandanten in Berg-Karabach den Bedingungen des Waffenstillstands nicht zustimmten wollen: Sie haben uns ganz offen gesagt, wenn wir Aserbaidschan unsere «Sicherheitszone» zurückgeben, werden sie uns von der Strasse fegen».65

Ohne den Status für Berg-Karabach akzeptierte die armenische Regierung keine Lösungspläne, die die Verschiebung der Statusfragen vorsahen. Die Statusfrage wurde auch ein Teilproblem des Konflikts, welches die Konfliktlösungsstrategien der OSZE verhinderte. Armenien betonte wiederholt, dass eine umfassende und langfristige Lösung ohne die Beteiligung von Berg-Karabach nicht möglich sei.66 Die aserbaidschanische Seite war gegen die Änderung des Formats der Verhandlungen. Das derzeitige Format der OSZE-MG - ein Trio ständiger Co-Vorsitzender, bestehend aus Vertretern Russlands, der Vereinigten Staaten und Frankreichs - wurde 1997 gegründet.67

1997 wurden den Konfliktparteien zwei Optionen zur Beilegung des Konflikts angeboten. Der erste Paketlösungsplan wurde von Aserbaidschan abgelehnt, der zweiter Plan, der eine Etappenlösung vorsah, wurden von den Karabach-Armeniern abgelehnt. Darüber hinaus wurde die Zustimmung Armeniens zu dieser Lösungsoption zum Grund für den Machtwechsel in Armenien. Die Mediatoren beeilten sich, einen neuen Vorschlag für eine Einigung vorzulegen und als dieser von Aserbaidschan abgelehnt wurde, steckte der Verhandlungsprozess in einer Sackgasse. Während dieser ganzen Zeit gelang es der OSZE-Minsk-Gruppe, nur eine ihrer Aufgaben zu erfüllen, nämlich ein permanentes Forum für Verhandlungen über eine friedliche Lösung der Krise bereitzustellen.68

3. 2. Die Madrider Prinzipien

Der letzte Lösungsplan für den Berg-Karabach-Konflikt wurde von der Minsker Gruppe am 10. Juli 2009 veröffentlicht. In einer Erklärung legten die Ko-Vorsitzenden der OSZE-Minsk-Gruppe in der italienischen Stadt L'Aquila die wichtigsten Bestimmungen der Madrider Grundsätze fest:

Die Rückgabe der besetzten Gebiete um Berg-Karabach an Aserbaidschan; ein Zwischenstatus für Berg-Karabach; Garantien für Sicherheit und Selbstverwaltung der Karabacharmenier; ein Korridor, der Armenien mit Berg-Karabach verbindet; die Festlegung des künftigen endgültigen Rechtsstatus von Berg-Karabach durch die rechtsverbindliche Äusserung des Willens seiner Bevölkerung; das Recht aller Binnenvertriebenen und Flüchtlinge, an ihren früheren Wohnort zurückzukehren; internationale Sicherheitsgarantien, einschliesslich einer friedenserhaltenden Mission.69

Im Januar 2010 übergaben die Co-Vorsitzenden der Minsk-Gruppe den Präsidenten von Aserbaidschan und Armenien den Text der «Madrider Grundsätze». Nach langem Studieren und Bewerten des Plans erklärten die Konfliktparteien, dass sie den Madrider Prinzipien teilweise zustimmen wollten70.

Die OSZE-Minsk-Gruppe hat mehrere Vorschläge zur friedlichen Beilegung des Berg-Karabach-Konflikts gemacht. Gemäss den Madrider Grundsätzen, die den Parteien in Madrid im November 2007 vorgeschlagen wurden, werden 5 Regionen, die ausserhalb der Berg-Karabach-Region liegen, befreit, die Sicherheit der Bevölkerung von Berg-Karabach wird garantiert und der Status des Territoriums wird durch ein Referendum geklärt. Obwohl diese Vorschläge eher die Armenier begünstigten, waren sie wie die Aserbeidschaner nicht damit einverstanden.71

Die Europäischen Kommission hat am 10. Juli 2009 und am März 2016 entschieden, dass der Karabach-Konflikt auf der Grundlage der «Madrider Grundsätze» gelöst werden sollte.72

Madrider Prinzipien stützten sich auf das Völkerrecht und auf das Selbstbestimmungsrecht der Völker. Das Völkerrecht akzeptiert die von den Vereinten Nationen festgelegten Grenzen. Die nach dem Zusammenbruch der Sowjetunion gebildeten Grenzen von Aserbaidschan und Armenien wurden durch normative Gesetze und Rechtsdokumente genehmigt. Diese Situation ermöglicht es Aserbaidschan, internationale Sicherheitsoperationen in den von den armenischen Streitkräften kontrollierten Gebieten durchzuführen. Die 1994 zur friedlichen Lösung des Konflikts gegründete Minsker Gruppe (Frankreich, Russland, USA) konnte den Konflikt seit 27 Jahren nicht lösen. Trotz der Bemühungen der Minsker Gruppe wurden die besetzten aserbaidschanischen Bezirken- Zangilan, Gubadli, Fizuli, Jabrayil und Agdam-, die nicht zu Berg-Karabach gehörten und in denen nur wenige hundert Menschen wohnten und 27 Jahre lang von der Welt isoliert und zerstört waren, nicht befreit.

Die Aussage von Premierminister Pashinyan, dass «Karabach ist Armenien und Punkt»73, wird jetzt in Armenien selbst scharf kritisiert. Im Gegensatz zu Levon Ter-Petrosyan, Kocharyan und Sargsyan, die während des Ersten Karabach-Krieges erfolgreich waren, konnte Pashinyans konfrontative Haltung als Armeniens Versuch angesehen werden, den Berg-Karabach-Konflikt zu Gunsten Armeniens zu lösen. Armeniens Unvorbereitetheit auf den Krieg wurde nicht nur von ausländischen Militärexperten, sondern auch von armenischen Militärexperten erwähnt74.

3. 3. Die Münchner Sicherheitskonferenz

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Die Spannungen zwischen Aserbaidschan und Armenien begannen sofort, nach dem der als Revolutionär geltender Nikol Pashinyan an die Macht kam. Die beiden Staats- und Regierungschefs trafen sich am 15. Februar 2020 auf der 56. Münchner Konferenz76, wo Ilham Aliyev seinen ersten ideologischen Sieg errang. In einer hitzigen Debatte77, die von bekannten Fernsehsendern ausgestrahlt wurde, machten Ilham Aliyev und Nikol Pashinyan eine Tour durch die Geschichte, um zu diskutieren, wer tatsächlich ein Einheimischer und wer ein Ausländer in Karabach sei.

Ilham Aliyev berief sich auf das historische Karabach-Khanat, das zwischen 1602 und 1828 existierte und den zwischen diesem Khanat und dem Russischen Reich unterzeichneten Kurekchay-Vertrag als Beweis, dass das Gebiet von Aserbaidschanern bewohnt war. Die Vereinbarung enthält detaillierte Informationen darüber, wer das Gebiet beherrschte sowie welche sozialen und demografischen Prozesse in dem Gebiet existierten. Nach diesem Dokument wurde das Gebiet vom Beginn des 17. Jahrhunderts bis 1828 hauptsächlich von Aserbaidschanern bewohnt. 1828 wurde das Karabach-Khanat abgeschafft und das Gebiet dem zaristischen Russland angegliedert. Der 1805 unterzeichnete Kurakchay-Vertrag ist die wichtigste historische und rechtliche Quelle, die als Primarquelle bezeichnet wird.78 79

[...]


1 Kristen Eichensehr, W. Michael Reisman: Stopping Wars and Making Peace: Studies in International Intervention. Boston 2009, S. 46.

2 Svante E. Cornell: Small Nations and Great Powers: A Study of Ethnopolitical Conflict in the Caucasus. London 2000, S. 69.

3 Yusifbey Vazirov: Lebensseiten: Geschichten. Baku 1913, S. 33. - Im arabischen Alphabet in aserbaidschanischer Sprache.

4 Das Massaker von Chodschali ist ein Völkermord an ethnischen Aserbaidschanern während der Besetzung von Chodschali in der Nacht vom 25. auf den 26. Februar 1992 durch die armenischen Streitkräfte unter Beteiligung des 366. motorisierten Infanterieregiments Russlands. In dieser Nacht wurden 613 Einwohner von Chodschali getötet, darunter 63 Kinder, 106 Frauen und 70 ältere Menschen. 8 Familien wurden ausgelöscht, 25 Kinder verloren beide Elternteile und 130 Kinder verloren einen Elternteil. 487 Menschen, davon 76 Kinder, wurden verletzt. 1275 Menschen wurden gefangen genommen. Das Schicksal von 150 Gefangenen, darunter 68 Frauen und 26 Kindern, ist immer noch unbekannt. Nachdem Chodschali von armenischen Streitkräften besetzt war, wurden die verbleibenden Zivilisten deportiert. Diese Aktionen wurden auf organisierte Weise durchgeführt. Die Mehrheit der deportierten Bevölkerung wurde in Chodschali inhaftiert, was ein klares Indiz für die einschlägige Anordnung der Behörden der sogenannten «Berg-Karabach-Republik» (NKR) ist. Die Geiselnahme und die Inhaftierung von Zivilisten, einschliesslich Frauen in Chodschali, steht in krassem Gegensatz zu der Erklärung der «NKR-Regierung», dass sie bereit sei, alle Zivilisten in Chodschali kostenlos nach Aserbaidschan zurückzubringen. Die Haftbedingungen waren äusserst unbefriedigend und es wurde Gewalt gegen inhaftierte Einwohner von Chodschali angewendet. Das Eigentum der Bewohner wurde illegal geraubt. Die NKR-Behörden legalisierten diese willkürlichen Beschlagnahmungen, stellten Haftbefehle aus, um Häuser von Bewohnern von Khojaly zu beschlagnahmen, die die Stadt verlassen hatten oder deportiert worden waren. unter: https://www.kavkaz-uzel.eu/articles/201859/ (abgerufen am 11.03. 2021).

5 «Die meisten Opfer wurden von vorne erschossen». Knut Teske. «Als Indiz für ihre Unschuld am «Massaker von Chodschali» (Human Rights Watch) werten sie den Umstand, dass die meisten Opfer von vorn erschossen worden seien. Ob das als Argument ausreicht, sei dahingestellt. Die in Moskau ansässige Hilfsorganisation Memorial hält das Massaker für eine Tat armenischer Milizen und stützt sich dabei auf Zeugenaussagen, zumal auch der Schauplatz der Tragödie unmittelbar danach von Streitkräften der Karabach-Armenier unter ihre Kontrolle gebracht wurde, was auf Erschiessungen innerhalb ihres Gebietes schliessen lässt. Die 613 Todesopfer, von denen die aserbaidschanische Seite seither ausgeht, will sie durch Aussagen Überlebender ermittelt haben». unter: https://www.welt.de/kultur/history/article13886169/Das-Massaker-das-eine-Erbfeindschaft-zementierte.html (abgerufen am 11.03. 2021).

6 Der lange Schatten sowjetischer Grenzen. SRF. unter: https://www.srf.ch/news/international/konflikt-um-berg-karabach-der-lange-schatten-sowjetischer-grenzen (abgerufen am 11.03. 2021).

7 Die Hauptstadt von Kirgisistan.

8 Das Dorf Bangnis Ayrim in der Region Gazakh wurde in der Nacht vom 23. auf den 24. März 1990 nach einem vorher festgelegten Plan angegriffen und am Morgen des 24. März von Armeniern besetzt. So wurde es zum ersten aserbaidschanischen Dorf, das weit entfernt vom Berg-Karabach lag, das von Armeniern besetzt wurde. Während der Besetzung wurde ein beispielloses Massaker gegen die unbewaffnete Bevölkerung des Dorfes Baganis Ayrim verübt, 10 Menschen wurden getötet und mehr als 15 Menschen wurden verletzt. Das Dorf mit mehr als 100 Häusern wurde geplündert, Haushaltsgegenstände und Vieh, das die Bevölkerung nicht aus dem Dorf herausbringen konnte, wurden von Armeniern enteignet. Als das Dorf besetzt war, lebten dort 600 Menschen. Das Dorf Baganis Ayrim grenzt an die Dörfer Ashagi Askipara, Gushchu Ayrim, Kheyrimli und Mazam, die kurz später von Armeniern annektiert wurden. unter: https://www.kommersant.ru/doc/266481%20 (abgerufen am 11.03. 2021).

9 Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa.

10 Levon Chorbajian, Patrick Donabedian, Claude Mutafian: The Hist ory of geopolitics of Nagorno Karabagh. London 1994, S.133.

11 «Es wurde festgestellt, dass es von nun an keine Grenzen mehr zwischen Sowjet-Armenien und Sowjet-Aserbaidschan gibt. Von nun an gehört das Gebiet der Bezirk Zangazur und Nachitschewans Teilgebiete Armenien, und den arbeitenden Bauern von Berg-Karabach wird das Recht auf Selbstbestimmung eingeräumt. Öl und Kerosin sind der Reichtum beider verbündeter Republiken. Aus Mitleid mit diesen Worten sagte Nazaretyan (Parteifigur in Aserbaidschan) in einer Zeile: „Bravo Aserbaidschaner! Ich werde morgen in der Presse anfangen zu schreien.» unter: http://www.anl.az/down/meqale/525/2010/oktyabr/136091.htm (abgerufen am 02.01.2021).

12 ıI. Tableaux de statistiques. — Union des républiques socialistes soviétiques. — RSS d'Arménie, pp. 697–698. Composition linguistique des nations du monde. 5. L'Europe et l'URSS. Directeurs de l'edition: Heinz Kloss et Grant D. McConnell. Centre international de recherches sur le bilinguisme. Québec: Les Presses de l'Université Laval, 1984, 862 pages; unter : https://www.ecoi.net/en/file/local/1052022/432_1163080631_pdf-2nd-sr-armenia.pdf (abgerufen am 01. 01. 2021).

13 „Die Aserbaidschaner in Armenien waren Staatsbürger der Sowjetunion mit aserbaidschanischer Herkunft und aserbaidschanischer Muttersprache, die in der Armenischen Sozialistischen Sowjetrepublik lebten und traditionell meist Schiiten waren. 1979 erklärten sich über 160.000 Menschen in der armenischen SSR – gut 5 % der Bevölkerung – als Aserbaidschaner, womit sie die grösste Minderheit in Armenien bildeten. Zwischen 1988 und 1991, zu Beginn des Berg-Karabach-Konflikts, verliessen fast alle von ihnen Armenien in Richtung Aserbaidschan – ähnlich, wie dies in umgekehrter Richtung die Armenier in Aserbaidschan taten. Laut UNHCR belief sich im Jahre 2004 die Zahl der Aserbaidschaner in der heutigen Republik Armenien auf etwa 30 bis wenige hundert Menschen, die meisten davon in Mischehen oder im hohen Alter. Fast alle haben ihren Namen geändert, um nicht als Aseris erkennbar zu sein». unter: Aserbaidschaner in Armenien – Wikipedia (abgerufen am 01.01.2021). https://www.ecoi.net/en/file/local/1052022/432_1163080631_pdf-2nd-sr-armenia.pdf (abgerufen am 02.01.2021). International Protection Considerations Regarding Armenian Asylum-Seekers and Refugees. https://web.archive.org/web/20140416210350/http://www.ecoi.net/file_upload/470_1162983398_3f5f27d14.pdf

14 Российские универсальные энциклопедии , Брокгауз-Ефрон и Большая Советская Энциклопедия , объединенный словник unter: http://gatchina3000.ru/brockhaus-and-efron-encyclopedic-dictionary/119/119478.htm (abgerufen am 02.01.2021).

15 «Es wurde festgestellt, dass es von nun an keine Grenzen mehr zwischen Sowjet-Armenien und Sowjet-Aserbaidschan gibt. Von nun an gehört das Gebiet der Bezirk Zangazur und Nachitschewans Teilgebiete Armenien, und den arbeitenden Bauern von Berg-Karabach wird das Recht auf Selbstbestimmung eingeräumt. Öl und Kerosin sind der Reichtum beider verbündeter Republiken. Aus Mitleid mit diesen Worten sagte Nazaretyan (Parteifigur in Aserbaidschan) in einer Zeile: „Bravo Aserbaidschaner! Ich werde morgen in der Presse anfangen zu schreien.» unter: http://www.anl.az/down/meqale/525/2010/oktyabr/136091.htm (abgerufen am 02.01.2021).

16 Katja Doose: Tektonik der Perestroika. Köln 2019, S. 78, Band 3.

17 Putin reminded of the Sumgait massacre and at the same time the territorial losses of Azerbaijan. unter : http://nyut365.ru/4573-putin-reminded-of-the-sumgait-massacre-and-at-the-same-time-the-territorial-losses-of-azerbaijan (abgerufen am 02.01.2021).

18 Staatliche Kommission für Gefangene, Vermisste und Geiseln. (auf Aserbaidschanisch) unter: Əsir və itkin düşmüş, girov götürülmüş vətəndaşlarla əlaqədar Dövlət Komissiyası (human.gov.az) (abgerufen am 02.01.2021).

19 „Wir werden euch ausrotten“. unter: https://www.spiegel.de/spiegel/print/d-13687666.html (abgerufen am 02.01.2021).

20 Russische Ausgabe des Buches „Schwarzer Garten“,Tom de Waal. (abgerufen am 02.01.2021). http://news.bbc.co.uk/hi/russian/in_depth/newsid_4640000/4640183.stm (abgerufen am 08.01.2021).

21 Die Autonome Oblast Bergkarabach war eine autonome Oblast innerhalb der Grenzen der Aserbaidschanischen SSR. Sie bestand von 1923 bis zum Zerfall der Sowjetunion Ende 1991. Wikipedia. (abgerufen am 08.01.2021).

22 Russische Ausgabe des Buches „Schwarzer Garten“,Tom de Waal unter: http://news.bbc.co.uk/hi/russian/in_depth/newsid_4640000/4640183.stm (abgerufen am 08.01.2021).

23 Russische Ausgabe des Buches „Schwarzer Garten“,Tom de Waal. unter: http://news.bbc.co.uk/hi/russian/in_depth/newsid_4640000/4640183.stm (abgerufen am 08.01.2021).

24 История нагорнокарабахского конфликта. unter: https://tass.ru/info/8979501 (abgerufen am 04.01.2021).

25 Nagorny-Karabach. unter: https://www.bpb.de/internationales/weltweit/innerstaatliche-konflikte/224129/nagorny-karabach (abgerufen am 08.01.2021).

26 Geschichte des Berg-Karabach-Konflikts. unter: https://tass.ru/info/8979501 (abgerufen am 03.01.2021).

27 Filipp Bobkov: KGB i vlast (KGB und Macht), Moskau 2003.

28 Am 22. Februar wurden das einzige erhaltene Moscheegebäude in Eriwan, eine aserbaidschanische Sekundarschule, und die Ausrüstung für das aserbaidschanische Dramatheater Jabbarli Yerevan in Brand gesteckt. unter: http://www.demoscope.ru/weekly/ssp/sng_nac_26.php?reg=2314 ( abgerufen am 08.01.2021).

29 Der Ehrentitel Held der Arbeit war eine höchste staatliche Auszeichnung der Sowjetunion. Hinsichtlich der Genese des Heldentitels ist festzuhalten, dass die Bezeichnung „Held der Arbeit“ 1927 eingeführt und 1938 in „Held der sozialistischen Arbeit“ präzisiert worden ist. Silke Satjukow, Rainer Gries. Sozialistische Helden. Berlin 2002, S. 67.

30 Nachdem Aserbaidschan seine Unabhängigkeit erlangt hatte, blieb sie mit ihrem Kopftuch in aller Erinnerung. Das Kopftuch einer „Heldin der Arbeit“ wurde zum Symbol des Karabachkrieges. https://chai-khana.org/en/story/300/the-story-of-the-headscarf-a-symbol-of-the-karabakh-war

31 Бобков Филипп Денисович - КГБ и власть. unter: http://www.nemaloknig.net/read-359757/?page=61 ( abgerufen am 08.01.2021).

32 Kommunistische Partei der Sowjetunion.

33 «Als Vorsitzender mehrerer nationaler Ausschüsse und Räte wurde A. Aganbekyan schliesslich auch persönlicher Berater in Wirtschaftsfragen von Michail Gorbatschow, den er zuvor durch dessen wirtschafts- und sozialpolitische Beraterin Tatjana Saslawskaja kennengelernt hatte. In dieser Funktion war er einer von Gorbatschows engsten Mitarbeitern bei dessen Reformprogrammen und hatte somit bereits frühen Einfluss auf die eingeleitete Perestroika. Im Rahmen eines sowjetisch-US-amerikanischen Austauschprogramms des Esalen-Instituts kam er 1988 als einer der einflussreichsten sowjetischen Wirtschaftswissenschaftler in die USA, um auf die Notwendigkeiten für die Umstrukturierung der sowjetischen Wirtschaft aufmerksam zu machen. Ende 1989 verlor er jedoch zunehmend an Einfluss.» unter: https://de.wikipedia.org/wiki/Abel_Gesewitsch_Aganbegjan ( abgerufen am 08.01.2021).

34 XX əsrin sonunda Ermənistanın Azərbaycana qarşı etnik təmizləmə, soyqırımı və işğalçılıq siyasəti. unter: http://karabakh.az/news/425 (abgerufen 08.01.2021).

35 Bevölkerungszusammensetzung 1989: 77,7 % Armenier, 21,47 % Aserbaidschaner. unter: http://www.ethno-kavkaz.narod.ru/rnkarabax.html ( abgerufen am 01.01.2021).

36 The Artsakh Movement started on this day 25 years ago. 20 Februar 2013. unter: https://en.armradio.am/2013/02/20/the-artsakh-movement-started-on-this-day-25-years-ago/ ( abgerufen am 01.01.2021).

37 Andranik Eduard Aslanyan: Bergkarabach-Chronologie. In: Energie- und geopolitische Akteure im Südkaukasus. Der Bergkarabach-Konflikt im Spannungsfeld von Interessen (1991–2015). Hochschulschrift. Springer Fachmedien Verlag, Wiesbaden 2019, S. 335–349.

38 Bevölkerungsstatistik in Nagorno Karabach (1886 - 1989). unter: http://www.ethno-kavkaz.narod.ru/rnkarabax.html ( abgerufen am 01.01.2021).

39 Karabach - Erklärung der Sprecherin des Ministeriums für Europa und auswärtige Angelegenheiten (27. September 2020). unter: https://www.diplomatie.gouv.fr/en/country-files/azerbaijan/news/article/situation-in-nagorno-karabakh-statement-by-the-ministry-for-europe-and-foreign ( abgerufen am 01.01.2021).

40 Qualitative Inhaltsanalyse. unter: https://www.ph-freiburg.de/fileadmin/dateien/fakultaet3/sozialwissenschaft/Quasus/Volltexte/2-00mayring-d_qualitativeInhaltsanalyse.pdf ( abgerufen am 01.01.2021).

41 Putin: Nargorno-Karabakh’s Final Status Has Not Been Settled; It Will Be Agreed in Future. unter: https://www.youtube.com/watch?v=TxAmmUVGR7g ( abgerufen am 03.01.2021).

42 Aserbaidschan hat mit der kommerziellen Gasversorgung Europas begonnen. (nur auf Russisch – Autor) unter: Азербайджан начал коммерческие поставки газа в Европу | Новости из Германии о событиях в мире | DW | 31.12.2020 ( abgerufen am 04.01.2021).

43 Ian Attack: „The Ethics of Peace and War: From State Security to World Community“. Edinburgh: Edinburgh University Press 2005, S. 61

44 Obwohl die Kriege heute grundsätzlich völkerrechtswidrig erklärt wurden, konfrontieren sich die internationalen Organisationen mit der Legalität des Krieges. Dies ergibt sich aus Artikel 2 Ziffer 4 der Charta der Vereinten Nationen. Diese Vorschrift lautet: „Alle Mitglieder unterlassen in ihren internationalen Beziehungen jede gegen die territoriale Unversehrtheit oder die politische Unabhängigkeit eines Staates gerichtete oder sonst mit den Zielen der Vereinten Nationen unvereinbare Androhung oder Anwendung von Gewalt.“ Eine Intervention ist regelmässig völkerrechtlich zulässig, wenn der Staat, auf dessen Territorium die Intervention stattfinden soll, dieser zustimmt. Nach verbreiteter Ansicht ist im Falle eines solchen Einverständnisses Gewaltanwendung durch den intervenierenden Staat nicht illegal. Die meisten nach dem Parlamentsbeteiligungsgesetz beschlossenen Auslandseinsätze der Bundeswehr beruhen (auch) auf einem Einverständnis des betreffenden Staates. (Im Kosovokrieg 1999 lag allerdings kein Einverständnis der Bundesrepublik Jugoslawien vor.) Artikel 51 der UN-Charta erlaubt im Falle eines bewaffneten Angriffs die Selbstverteidigung, bis der Sicherheitsrat die „erforderlichen Massnahmen getroffen hat“. unter: https://unric.org/de/charta/ ( abgerufen am 11.02.2021).

45 Gašparević, Matija: Die Lehre vom gerechten Krieg und die Risiken des 21. Jahrhunderts – der Präemptivkrieg und die militärische humanitäre Intervention, Phil. Diss. München 2010, 2013. unter: ( https://edoc.ub.uni-muenchen.de/15885/1/Gasparevic_Matija.pdf). ( abgerufen am 01.02.2021).

46 William E. Murnion: A Postmodern View of Just War. In: Steven P. Lee (ed.): „Intervention, Terrorism and Torture: Contemporary Challenges to Just War Theory“. Dordrecht: Springer 2007, 23 - 40.

47 Dazu gehören internationale militärische Aktionen gegen den irakischen Machthaber Saddam Hussein.

48 «Demnach beabsichtige die armenische Seite im Falle eines erneuten Kriegsausbruchs mit Aserbaidschan offensiv vorzugehen und neue aserbaidschanische Territorien auch ausserhalb der Region Berg-Karabach, die völkerrechtlich als aserbaidschanisches Territorium anerkannt sind einzunehmen». Mal Krieg, mal Frieden: Widersprüchliche Erklärungen zum Bergkarabach-Konflikt. unter: https://caucasuswatch.de/news/1532.html ( abgerufen am 01.01.2021).

49 «Berg-Karabach-Konflikt: Der Konflikt um den “gebirgigen, schwarzen Garten“, wie das fruchtbare Nagorno-Karabach übersetzt heisst, sorgte für die grösste ethnische Vertreibung im Kaukasus seit dem Zweiten Weltkrieg. Nach der Unabhängigkeitserklärung Armeniens und Aserbaidschans 1991 erklärte im selben Jahr auch die armenische Bevölkerungsmehrheit des auf aserbaidschanischem Gebiet liegenden Autonomen Gebiets Nagorno-Karabach die vollständige Unabhängigkeit. Daraufhin entbrannte ein blutiger Krieg zwischen den Paramilitärs der mehrheitlich christlichen Karabacharmenier und der Armee der muslimisch geprägten Aserbaidschaner». André Widmer Agdam: Die Geisterstadt im Niemandsland - 20 Minuten , unter: https://www.20min.ch/story/die-geisterstadt-im-niemandsland-129712638884 (abgerufen am 11.01.2021).

50 Bis 10.11. 2020

51 Minarett im Zentrum der früheren Stadt Ağdam: »Es ist schwierig, meine Gefühle in Worte zu fassen« Foto:  Aziz Karimov / REUTERS unter: https://www.spiegel.de/politik/ausland/bergkarabach-was-haben-wir-ihnen-getan-dass-sie-unsere-haeuser - so-zerstoert-haben-a-00000000-0002-0001-0000-000174629159 (abgerufen am 11.01.2021).

52 André Widmer: „Das Heimweh der Flüchtlinge ist gross, auch wenn ihre Dörfer heute zum allergrössten Teil in Trümmern liegen“ - AZERTAG - Aserbaidschanische Staatliche Nachrichtenagentur unter: azertage.az (abgerufen am 11.02.2021).

53 „Als ich 2008 die Region Berg-Karabach besuchte, wollte ich nur über die Situation berichten, aber später erlebte ich durch meine Recherchen solche Szenen über die Folgen des Konflikts, dass ich mich entschied, diese Ereignisse den Lesern in einer breiteren Form zu vermitteln. Historiker und Politikwissenschaftler haben ausführlich über die rechtlichen Aspekte des Berg-Karabach-Konflikts geschrieben. Dieses Buch macht jedoch zusammen mit Fakten und Zahlen mehr auf den menschlichen Faktor aufmerksam“ - sagt Andre Widmer in seiner Interview Aserbaidschanischen staatlichen Nachrichtenagentur Azertage. unter: www.anl.az/down/meqale/azerbaycan/2013/avqust/323515.htm (abgerufen am 11.02.2021).

54 Das Phänomen der unpopulären Staaten im postsowjetischen Raum. C. Маркедонов. "СНГ-2. Феномен непризнанных государств на постсоветском пространстве". unter: https://cyberleninka.ru/article/n/predposylki-obrazovaniya-nepriznannyh-gosudarstv-na-postsovetskom-prostranstve/viewer (abgerufen am 11.02.2021). По материалам Информационно-аналитического бюллетеня «ЕвроАзия». М., 2006 г., август. 2012-05-31.

55 Resolution 853 Armenia-Azerbaijan (29 July). unter: http://unscr.com/en/resolutions/853 (abgerufen am 14.03.2021).

56 1993 UN Security Council Resolutions on Nagorno-Karabakh, unter : https://2001-2009.state.gov/p/eur/rls/or/13508.htm (abgerufen am 11.02.2021).

57 RESOLUTION 874 (1993) Adopted by the Security Council at its 3292nd meeting, on 14 October 1993. unter: https://2001-2009.state.gov/p/eur/rls/or/13508.htm#874 (abgerufen am 18. 02. 2021).

58 RESOLUTION 884 (1993). Adopted by the Security Council at its 3313th meeting, on 12 November 1993 unter : https://2001-2009.state.gov/p/eur/rls/or/13508.htm#874 ( abgerufen am 18. 02. 2021).

59 Der aserbaidschanische Botschafter in Russland kündigte an, dass Baku bereit sei, den Armeniern von Karabach kulturelle Autonomie zu gewähren. unter: https://tass.ru/mezhdunarodnaya-panorama/9985997 ( abgerufen am 18. 02. 2021).

60 The Bishkek Protocol 5 May 1994. unter: https://peacemaker.un.org/sites/peacemaker.un.org/files/Bishkek%20Protocol.pdf ( abgerufen am 18. 02. 2021).

61 Декларация по Нагорному Карабаху (2008). unter: https://amp.ru.google-wiki.info/1472012/1/deklaratsiya-po-nagornomu-karabakhu-2008.html ( abgerufen am 18. 02. 2021).

62 Erklärung der Republik Aserbaidschan, der Republik Armenien und der Russischen Föderation. unter: http://kremlin.ru/supplement/232 ( abgerufen am 18. 02. 2021).

63 Декларация по Нагорному Карабаху (2008 ). unter: https://amp.ru.google-wiki.info/1472012/1/deklaratsiya-po-nagornomu-karabakhu-2008.html ( abgerufen am 18. 02. 2021).

64 Karabach-Konflikt in Dokumenten und Vereinbarungen. unter: https://www.kommersant.ru/doc/4565791 ( abgerufen am 18. 02. 2021).

65 Миротворческая миссия вместо имперского синдрома. Уроки для России в Нагорном Карабахе. unter: https://www.ng.ru/ideas/2020-12-09/7_8035_mission.html ( abgerufen am 18. 02. 2021).

66 Was war im Verhandlungsprozess von 2008 bis 2018? unter: https://ru.armeniasputnik.am/karabah/20201015/24917046/Edvard-Nalbandyan-realizatsiya-prava-naroda-Artsakha-na-samoopredelenie-ne-imeet-alternativy.html (abgerufen am 08. 01. 2021).

67 At its meeting in Helsinki in 1992, the then-CSCE Council requested the Chairman-in-Office to convene as soon as possible a conference on the Nagorno-Karabakh conflict involving Armenia and Azerbaijan. This event was to take place in Minsk and provide a forum for negotiations towards a peaceful settlement. In 1994, the OSCE Budapest Summit established the so-called Minsk Group, which continues to work for the creation of conditions in which such a conference can take place. unter: https://www.osce.org/minsk-group/108306 (abgerufen am 08. 01. 2021).

68 Rexane Dehdashti: Internationale Organisationen als Vermittler in innerstaatlichen Konflikten. Die OSZE und der Berg-Karabach-Konflikt (= Studien der Hessischen Stiftung Friedens- und Konfliktforschung 34). Frankfurt am Main 2000, S. 346.

69 Statement by the OSCE Minsk Group Co-Chair countries. unter: https://www.osce.org/mg/51152?fbclid=IwAR0WVYyUHgSCK0h7NjJ5hbCfFu9-25ggGVa5929-rvA3odFVABtW4_66qHE (abgerufen am 08. 01. 2021).

70 Armenia, Azerbaijan, and Georgia : Political Developments and Implications for U.S. Interests. unter : https://fas.org/sgp/crs/row/RL33453.pdf (abgerufen am 08. 01. 2021).

71 Berg-Karabach: Hindernisse für eine Verhandlungslösung. CSS Analysen zur Sicherheitspolitik. unter: https://css.ethz.ch/content/dam/ethz/special-interest/gess/cis/center-for-securities-studies/pdfs/CSS-Analysen_131-DE.pdf (abgerufen am 08. 01. 2021).

72 Statement by the OSCE Minsk Group Co-Chair countries. unter : https://www.osce.org/mg/51152 , (abgerufen am 11.12.2021).

73 Die aserbaidschanische Armee hat nach einem intensiven Bombardement armenischer Truppen mit zivilen Opfern eine Gegenoffensive in der Karabach-Region eingeleitet. Das erklärte das aserbaidschanische Verteidigungsministerium am Sonntagmorgen. Der aserbaidschanische Präsident Ilham Alijew verurteilte die armenischen Angriffe: „Armenien versucht, sich illegal in den (...) besetzten Gebieten festzusetzen.“ unter: https://tkge.ch/themen-bersicht/aktuelles-weltgeschehen/2020.09.27-armenien-greift-aserbaijdschan-an (abgerufen am 12.01 2021).

74 Армения: генерал обвинил премьера Пашиняна в грубых ошибках в войне в Карабахе unter: https://www.bbc.com/russian/features-55005875 ( abgerufen am18.03.2021).

75 Nikol Pashinyan and Ilham Aliyev at the 2020 Munich Security Conference. unter: https://oc-media.org/aliyev-and-pashinyan-faje-off-in-munijh-debate/ (abgerufen am 18.03.2021).

76 Münchner Sicherheitskonferenz. unter : https://securityconference.org/msc/#:~:text=Die%2056.,aus%20Politik%2C%20Wissenschaft%20und%20Zivilgesellschaft. (abgerufen am 18.03.2021).

77 Aliyev and Pashinyan face off in Munich debate. unter: https://oc-media.org/aliyev-and-pashinyan-faje-off-in-munijh-debate/ (abgerufen am 18.03.2021).

78 Der 1805 unterzeichnete Kurakchay-Vertrag. unter: https://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/0/07/Kurekchay_between_Russian_Empire_Cicianov_andKarabakh_Khanate.jpg (abgerufen am 18.03.2021).

Final del extracto de 99 páginas

Detalles

Título
Der zweite Bergkarabach-Konflikt. UN-Resolutionen und Entwicklungen der Konfliktlösung
Subtítulo
Eine retrospektive Analyse
Calificación
5
Autor
Año
2021
Páginas
99
No. de catálogo
V1011872
ISBN (Ebook)
9783346408150
ISBN (Libro)
9783346408167
Idioma
Alemán
Palabras clave
Berg Karabach Konflikt, Zweiter Berg Karabach Krieg, Drohne in Berg Karabach, Putin Ilham Aliyev Paschinjan
Citar trabajo
Elkhan Hasanov (Autor), 2021, Der zweite Bergkarabach-Konflikt. UN-Resolutionen und Entwicklungen der Konfliktlösung, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1011872

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