Weimarer Verfassung
1. Verfassung Definition
- in Urkunde festgehalten
- Grundgesetz eines Staates
- unter erschwerten Bedingungen änderbar
- enthält Rechtsnormen
- regelt Bestellg., Zuständigkeit + Fkt. der höchsten Staatsorgane
- wichtigste individuellen Freiheitsrechte fest geschrieben gegenüber exekutive, legislative
+ judikative Gewalt
2. Entstehung
- Hauptteil Nationalversammlung bestehend aus SPD, Zentrum + Deutsche Demokratische Partei
- trat in Weimar zusammen
- Aufgabe:
- Schaffg. einer vorläufigen Rechtsgewalt für „Übergangszeit“ bis zur Wahl des 1. Reichstages ➔ also neue Regierung + Verfassung für Dtl. ausarbeiten
- Friedrich Ebert (SPD) am 11. 2. 1919 1. Reichspräsident
- beauftragte Philipp Scheidemann ➔ Regierg. bilden
- ➔ ernannte 1. Reichsregierg.
- Als Erfahrungs- + Diskussionsgrundlagen ➔ Paulskirchenverfassg., Reichsverfassg. seit Revision vom 28.10.1918 + Vorarbeiten + Überlegungen des Reichsinnenministers + Staatsrechtslehrers Hugo Preuß (DDP) + Soziologen Max Weber
- Hauptanliegen:
- Beseitigung Ungleichheiten beim Wahlrecht, ungeschmälertes Gesetzgebungsrecht für Reichstag
- genaue best. Abhängigkeit d. Regierg. vom Parlament
- starke Position für Staatsoberhaupt in Krisenzeiten
- gewisse Selbstständigkeit d. Länder bei Mitwirkg. an Gesetzgebg.
- Garantie d. Grundrechte
- Verfassg. am 31.07.1919 von Nationalversammlg. mit 262 gegen 75 Stimmen angenommen + löste „Gesetz über die Vorläufige Rechtsgewalt“ ab
- am 11.08.1919 Verfassg. durch Reichspräsident Friedrich Ebert unterzeichnet
- drei Tage stäter ➔ Inkrafttreten
- erstmals in dt. Verfassg. mußte monarchisches Prinzip dem Grundsatz der Volkssouveränität weichen:
- alle Macht des Staates lag beim Volk als dem Inhaber der verfassungsgebenden Gewalt
- Repräsentant der Volkssouveränität war bis Juni 1920 Nationalversammlg., danach Reichstag
3. Wähler
- Wahlalter von 25 auf 20 Jahren herabgesetzt
- Frauen erhielten aktive + passive Wahlrecht (nach Artikel 109 Abs. 2 d. Verfassg. Frauen + Männer „grundsätzlich dieselben Staatsbürgerlichen Pflichten + Rechte“
- ab 25 Jahren kann man selbst gewählt werden
- gleiche, allgemeine, direkte + geheime Wahl
- Verhältniswahlrecht
- jede Partei erhielt für 60000 gültige Stimmen ein Mandat zugesprochen
- auch kleine Parteien ➔ Zutritt zu Reichstag
- ➔ ➔ Parteienvielfalt ➔ erschwerte Bildung einer regierungsfähigen Mehrheit im Reichstag
- größere Parteien kaum Kompromisse
4. Reichsrat
- Kontrolle der Exekutiven Gewalt
- Reichsregierg. Reichstag verantwortlich
- durch Mißtrauensvotum Kanzler + Minister zum Rücktritt gezwungen werden können (Art. 54)
- aber keine Pflicht bei Abwahl Kanzler neuen zu wählen
- direkt vom Volk gewählt
- zentrale pol. Organ d. Verfassg.
- Gesetzgebg.
- Entscheidg. über Krieg + Frieden
- größere Bedeutg. als im Kaiserreich
- Abgeordnete nach Verhältniswahlrecht gewählt
- auf 4 Jahre
- durch Volksbegehren neue Gesetzvorstellg. an den Reichstag
5. Reichspräsident
- direkt vom Volk gewählt
- Reich nach außen hin Völkkerrechtlich vertreten
- Oberbefehl über Reichswehr
- über jeden seiner Schritte Reichstag in Kenntnis setzen
- wenn Reichstag aufgelöst mind. 6 Wochen vergehen bis Neuwahlen ➔ Präsident + Kanzler darf Gesetze erlassen (Art 48) Notverordnungsparagraph „Grundrechte können außer Kraft gesetzt werden zum Schutze der Republik“
- auf 7 Jahre
- ernennt + entläßt Minister + Kanzler (Art. 53) ohne dabei an Reichstag gebunden zu sein
- Reichstag auflösen nur einmal aus demselben Anlaß (Art. 25)
- wenn Bundesland gesetzwidrig dann Ermahng. später kann er mit Herr einschreiten
6. Reichsrat
- Vertretg. der Länder
- vorwiegend beratende Fkt.
7. Reichsregierg.
- bestehend aus Reichskanzler + Reichsminister
8. Länder
- aus Bundesstaaten wurden 18 Länder
- nur noch ein Bundesstaat ➔ neue Reich
- Reichsrecht bricht Landesrecht (Art. 13) wirkte sich spürbar in neu geschaffenen Reichsfinanzverwaltg. aus, die dem Reich Einkommens- , Körperschafts- + Umsatzsteuer zubilligte. Reich bekam Geld von Länder.
- Länder hatten eigene Verfassg.
- Reichsverfassg. stand über Länderverfassg.
- Bayern, Württemberg mußten Sonderrechte bei Militär, Post + Verkehrswesen aufgeben
- alles einheitlich im Reich
- zur Vertretg. d. Länder bei Gesetzgebg. + Verwaltg. d. Reiches ➔ Reichsrat gebildet
- hat Recht gegen Reichsgesetze Einspruch zu erheben
- kann aber mit 2/3 Mehrheit vom Reichstag überstimmt werden
9. Inhalt der Verfassg.
- Staatsgewalt geht vom Volke aus
- Volk besaß Mgl. durch Volksbegehren + Volksentscheide direkt in das pol. Geschehen einzugreifen
- Grundrechte + Grundpflichten
- Rechtsgleichheit
- Freizügigkeit
- Freiheit d. Person
- Recht d. freien Meinungsäußerung
- Glaubens- + Gewissensfreiheit
- Petitionsrecht
- Vereins- + Versammlungsrecht
- Unverletzlichkeit d. Wohng. + Briefgeheimnis
- Neu:
- Schutz d. Staates für Ehe + Familie
- Gleichberechtigung beider Geschlechter
- Fürsorge für kinderreiche Familien
- Schutz der Jugend gegen Ausbeutg. + Verwahlosg.
- Trenng. von Kirche + Staat
- Recht auf Eigentum
- Mgl. zur Enteignung zum Wohle der Allgemeinheit
- staatliche Anerkennung der Arbeitnehmer- Arberitgeberorganisation
- Sorge für den notwendigen Unterhalt eines jeden Deutschen soweit eine „angemessene Arbeitsgelegenheit nicht nachgewiesen werden kann“ (Art. 103)
- viele Grundrechte in Krisenzeiten durch Art. 48 außer Kraft gesetzt
10. Beurteilung
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
➔ das Positive überwiegt, zum ersten mal gab es einen demokratischen Staat auf deutschem Boden!!
Quellen
Micrsosoft Encarta 97
Geschichte und Geschehen 10
Häufig gestellte Fragen
Was ist die Weimarer Verfassung?
Die Weimarer Verfassung ist das Grundgesetz des Staates, das in einer Urkunde festgehalten ist. Sie ist unter erschwerten Bedingungen änderbar und enthält Rechtsnormen. Sie regelt die Bestellung, Zuständigkeit und Funktion der höchsten Staatsorgane und legt die wichtigsten individuellen Freiheitsrechte gegenüber exekutiver, legislativer und judikativer Gewalt fest.
Wie ist die Weimarer Verfassung entstanden?
Die Verfassung entstand hauptsächlich durch die Nationalversammlung, bestehend aus SPD, Zentrum und Deutscher Demokratischer Partei, die in Weimar zusammentrat. Ihre Aufgabe war die Schaffung einer vorläufigen Rechtsgewalt für die Übergangszeit bis zur Wahl des ersten Reichstages und die Ausarbeitung einer neuen Regierung und Verfassung für Deutschland.
Wer waren die wichtigsten Akteure bei der Entstehung der Verfassung?
Friedrich Ebert (SPD) war der erste Reichspräsident und beauftragte Philipp Scheidemann mit der Regierungsbildung. Paulskirchenverfassung, Reichsverfassung seit der Revision vom 28.10.1918, Vorarbeiten und Überlegungen von Reichsinnenminister Hugo Preuß (DDP) und Soziologe Max Weber dienten als Erfahrungs- und Diskussionsgrundlage.
Welche Hauptanliegen wurden mit der Verfassung verfolgt?
Die Hauptanliegen waren die Beseitigung von Ungleichheiten beim Wahlrecht, uneingeschränktes Gesetzgebungsrecht für den Reichstag, eine genaue Bestimmung der Abhängigkeit der Regierung vom Parlament, eine starke Position für das Staatsoberhaupt in Krisenzeiten, eine gewisse Selbstständigkeit der Länder bei der Mitwirkung an der Gesetzgebung und die Garantie der Grundrechte.
Wann wurde die Weimarer Verfassung angenommen und in Kraft gesetzt?
Die Verfassung wurde am 31. Juli 1919 von der Nationalversammlung mit 262 gegen 75 Stimmen angenommen und löste das "Gesetz über die Vorläufige Rechtsgewalt" ab. Sie wurde am 11. August 1919 von Reichspräsident Friedrich Ebert unterzeichnet und trat drei Tage später in Kraft.
Welche Änderungen gab es im Wahlrecht?
Das Wahlalter wurde von 25 auf 20 Jahre herabgesetzt, und Frauen erhielten das aktive und passive Wahlrecht. Es gab gleiche, allgemeine, direkte und geheime Wahlen sowie ein Verhältniswahlrecht.
Wie war der Reichsrat organisiert und welche Funktion hatte er?
Der Reichsrat diente zur Kontrolle der Exekutiven Gewalt. Die Reichsregierung war dem Reichstag verantwortlich und konnte durch ein Misstrauensvotum zum Rücktritt gezwungen werden. Er wurde direkt vom Volk gewählt und war ein zentrales politisches Organ der Verfassung.
Welche Rolle spielte der Reichspräsident?
Der Reichspräsident wurde direkt vom Volk gewählt, vertrat das Reich nach außen hin völkerrechtlich und hatte den Oberbefehl über die Reichswehr. Er konnte den Reichstag auflösen und in Notzeiten Gesetze erlassen (Artikel 48). Er ernannte und entließ Minister und Kanzler.
Wie war die Beziehung zwischen Reich und Ländern geregelt?
Aus Bundesstaaten wurden 18 Länder, aber das Reichsrecht brach das Landesrecht (Artikel 13). Die Länder hatten eigene Verfassungen, aber die Reichsverfassung stand über den Länderverfassungen. Zur Vertretung der Länder wurde der Reichsrat gebildet, der das Recht hatte, gegen Reichsgesetze Einspruch zu erheben.
Welche Grundrechte und Grundpflichten waren in der Verfassung enthalten?
Die Verfassung enthielt Grundrechte wie Rechtsgleichheit, Freizügigkeit, Freiheit der Person, Recht auf freie Meinungsäußerung, Glaubens- und Gewissensfreiheit, Petitionsrecht, Vereins- und Versammlungsrecht, Unverletzlichkeit der Wohnung und Briefgeheimnis. Neu waren der Schutz des Staates für Ehe und Familie, die Gleichberechtigung beider Geschlechter, die Fürsorge für kinderreiche Familien, der Schutz der Jugend gegen Ausbeutung und Verwahrlosung, die Trennung von Kirche und Staat, das Recht auf Eigentum und die Möglichkeit zur Enteignung zum Wohle der Allgemeinheit. Es gab auch eine staatliche Anerkennung der Arbeitnehmer-Arbeitgeberorganisation und die Sorge für den notwendigen Unterhalt eines jeden Deutschen, soweit eine „angemessene Arbeitsgelegenheit nicht nachgewiesen werden kann“ (Art. 103).
Wie wurde die Weimarer Verfassung beurteilt?
Insgesamt überwog das Positive, da zum ersten Mal ein demokratischer Staat auf deutschem Boden geschaffen wurde.
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- Monika Lange (Author), 2001, Weimarer Verfassung, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/101050