Die Verschriftlichung wird sich damit beschäftigen, wie die europäische Integration verlief und sie wird untersuchen, ob die europäische Integration erfolgreich war und wie die Zukunft aussehen könnte.
Zunächst soll daher das zweite Kapitel die Geschichte der europäischen Integration von 1949-1992 darstellen. Es werden die Motive zur europäischen Integration genannt und auch der dynamische Prozess der Erweiterung wird mit der Nord- und Süderweiterung dargestellt.
Das dritte Kapitel wird sich mit der eigentlichen EU beschäftigen, die 1993 mit dem Vertrag von Maastricht gegründet wurde. Da diese Epoche (1993-2007) von vielen Reformen begleitet ist, sollen mit den Verträgen von Amsterdam (1999) und Nizza (2003), welche die Handlungsfähigkeit der EU verbessern, die wichtigsten Reformen gezeigt werden. Dieser Versuch der Handlungsfähigkeitsverbesserung scheiterte jedoch, da mit der EU Osterweiterung 2004 zehn weitere Staaten eingetreten sind und nun eine handlungsfähige EU oberstes Ziel sein musste, weshalb der Vertrag von Lissabon (2007) vorbereitet wurde.
Kapitel vier behandelt den Vertrag von Lissabon, die Hoffnungen, welche mit ihm verbunden waren und die tatsächlichen Auswirkungen. Außerdem soll kurz das Bundesverfassungsgerichtsurteil zum Vertrag von Lissabon erwähnt werden. Am Ende dieses Kapitels wird mit der Finanzkrise gezeigt, dass Europa mittlerweile so eng miteinander verbunden ist, das ein gemeinsames Handeln zur Rettung des Euros und Griechenlands notwendig war.
Das vorletzte Kapitel beschäftigt sich mit der Frage, wie die Zukunft der EU aussehen könnte, wo Handlungsbedarf besteht und wie die Positionen in der Wissenschaft sind.
An das Ende der Verschriftlichung werde ich eine Zusammenfassung anknüpfen, aus der ich meine eigene Meinung und mein Zukunftsszenario bilde, in wie weit die europäische Integration erfolgreich war und wohin die EU in Zukunft gehen könnte.
Inhaltsverzeichnis
I. Einleitung
II. 1949-1992 - Motive und Schritte der europäischen Integration
III. 1993-2007 - Die europäische Integration schreitet nicht nur mit Reformen voran
IV. 2007-2009 - Der Vertrag von Lissabon
V. 2009 - Die Zukunft der Europäischen Union beginnt, doch wie wird sie aussehen?
VI. Zusammenfassung
VII. Literaturverzeichnis
I. Einleitung
Die Verschriftlichung wird sich damit beschäftigen, wie die europäische Integration verlief und sie wird untersuchen, ob die europäische Integration erfolgreich war und wie die Zukunft aussehen könnte.
Zunächst soll daher das zweite Kapitel die Geschichte der europäischen Integration von 1949-1992 darstellen. Es werden die Motive zur europäischen Integration genannt und auch der dynamische Prozess der Erweiterung wird mit der Nord- und Süderweiterung dargestellt.
Das dritte Kapitel wird sich mit der eigentlichen EU beschäftigen, die 1993 mit dem Vertrag von Maastricht gegründet wurde. Da diese Epoche (1993-2007) von vielen Reformen begleitet ist, sollen mit den Verträgen von Amsterdam (1999) und Nizza (2003), welche die Handlungsfähigkeit der EU verbessern, die wichtigsten Reformen gezeigt werden. Dieser Versuch der Handlungsfähigkeitsverbesserung scheiterte jedoch, da mit der EU Osterweiterung 2004 zehn weitere Staaten eingetreten sind und nun eine handlungsfähige EU oberstes Ziel sein musste, weshalb der Vertrag von Lissabon (2007) vorbereitet wurde.
Kapitel vier behandelt den Vertrag von Lissabon, die Hoffnungen, welche mit ihm verbunden waren und die tatsächlichen Auswirkungen. Außerdem soll kurz das Bundesverfassungsgerichtsurteil zum Vertrag von Lissabon erwähnt werden. Am Ende dieses Kapitels wird mit der Finanzkrise gezeigt, dass Europa mittlerweile so eng miteinander verbunden ist, das ein gemeinsames Handeln zur Rettung des Euros und Griechenlands notwendig war.
Das vorletzte Kapitel beschäftigt sich mit der Frage, wie die Zukunft der EU aussehen könnte, wo Handlungsbedarf besteht und wie die Positionen in der Wissenschaft sind.
An das Ende der Verschriftlichung werde ich eine Zusammenfassung anknüpfen, aus der ich meine eigene Meinung und mein Zukunftsszenario bilde, in wie weit die europäische Integration erfolgreich war und wohin die EU in Zukunft gehen könnte.
II. 1949-1992 - Motive und Schritte der europäischen Integration
In diesem Kapitel geht es um die Anfänge der europäischen Integration, welche einsetzend nach dem verheerenden zweiten Weltkrieg, Europa ein neues Bild in der Welt gegeben hat. Um zu verstehen warum Deutschland, Frankreich, Italien, Belgien, die Niederlande und Luxemburg die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) 1952 gegründet haben (Vgl. Schmuck: 2006: 14f), müssen wir wissen, welche Motive diese Länder zu einer solchen Zusammenarbeit veranlasst haben.
Es werden folgende Motive gewesen sein: Friedenssicherung, Zugehörigkeit zu einer Wertegemeinschaft (mit gleichen Grundrechten etc.), Steigerung des wirtschaftlichen Wohlstandes, mehr Einfluss in der Außen- und Sicherheitspolitik, größerer Erfolg bei Problemlösungen (zum Beispiel Umweltproblemen) und Stärkung nachbarschaftlicher Beziehungen (Schüleraustausch, Städtepartnerschaften, Auslandssemester etc.) (Vgl. Schmuck: 2006: 7-11). Aus diesen Motiven erwuchs zunächst die Idee nach einer freiwilligen Zusammenarbeit, um zu schauen, wie groß die Resonanz sein könnte. Daraufhin wurde 1949 der Europarat gegründet, dessen Aufgaben die Achtung und Einhaltung der Menschenrechte und die kulturelle Zusammenarbeit sind (Vgl. Schmuck: 2006: 14).
Nachdem die sechs EGKS-Staaten einige Jahre erfolgreich Zusammenarbeit hatten, vertieften sie ihre Zusammenarbeit im wirtschaftlichen Sektor und der Atompolitik. Auf Grund dessen kam es 1958 zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG - mit Ziel des gemeinsamen Binnenmarktes) und der Euratom (Ziel ist die Aufsicht über die Atomindustrie, vor allem im Hinblick auf den Kalten Krieg zwischen dem Westblock und dem Ostblock) (Vgl. Schmuck: 2006: 15).
Damit hatte die europäische Integration erst ihren Anfang genommen. Um die Arbeit zu verbessern und Kosten zu reduzieren wurden 1967 die Organe der EGKS, EWG und Euratom zusammengelegt (Vgl. Schmuck: 2006: 15). Im Jahr 1973 war es dann soweit, dass die Europäische Gemeinschaft (die zu dem Zeitpunkt noch nicht EU hieß, sondern noch EG) durch die „Norderweiterung“ nun neun Mitglieder zählte, denn Großbritannien, Dänemark und Irland traten bei (Pötzsch: 2009: 153). Die EG schien so erfolgreich zu sein, dass sie in der sogenannten „Süderweiterung“ 1981 Griechenland und 1986 Spanien und Portugal aufnahm (Pötzsch: 2009: 153).
Mit der Süderweiterung waren jetzt 12 Staaten mit Verträgen verbunden, sodass sich die Frage stellte, warum nicht ein neuer Vertrag aufgelegt werden sollte, der diese Dreigliedrigkeit (EWG, EGKS und Euratom) unter einem Dach vereinen sollte. Dies wurde mit dem Vertrag von Maastricht verwirklicht.
III. 1993-2007 - Die europäische Integration schreitet nicht nur mit Reformen voran
Nach dem Vertrag von Maastricht sollte 1993 die Gründung der EU erfolgen. Es sollte sich nicht mehr nur um ein wirtschaftliches Zusammenwachsen sondern auch um ein politisches Zusammenwachsen handeln, weshalb das Europaparlament (gegründet 1979) mehr Macht erworben hat. Desweiteren wurde die „Polizeiliche und Justizielle Zusammenarbeit“ gegründet, sodass jetzt mehr Politikbereiche intergouvernemental behandelt werden sollen. Außerdem wurde die Idee einer gemeinsamen Währung aufgegriffen (Pötzsch: 2009: 154).
Bekanntlich ist durch den EG-Beitritt von Großbritannien die European Free Trade Association (EFTA) sehr geschwächt worden, wodurch 1995 in der „EFTA- Erweiterung“ Finnland, Österreich und Schweden der EU beigetreten sind (Grund wird der geringe Erfolg der EFTA gewesen sein) (Vgl. Schmuck: 2006: 17). Da nunmehr 15 europäische Staaten in einer Union miteinander verbunden waren, sollte die Handlungsfähigkeit gesteigert und verbessert werden. 1999 wurden mit dem Vertrag von Amsterdam erste Versuche gestartet, die jedoch erst 2007 mit dem Vertrag von Lissabon die gewünschten Erfolge brachten.
Im Vertrag von Amsterdam (1999) sollten die Mehrheitsentscheidungen im Rat ausgeweitet werden. Ebenso sollte das Parlament mehr Rechte und dadurch mehr Macht bekommen und zur besseren Repräsentanz nach außen sollte ein „Hoher Vertreter für die Außen- und Sicherheitspolitik“ eingeführt werden (Vgl. Wessels: 2008: 94f und vgl. Pötzsch: 2009: 156). Weil der Vertrag von Amsterdam nicht die erhofften Verbesserungen brachte, sollte 2003 der Vertrag von Nizza die „Left- overs“ (Überbleibsel) behandeln.
Ergebnis der Verhandlungen war, dass der Ministerrat keine Einstimmigkeit mehr benötigt, sondern nur noch qualifizierende Mehrheiten und dass es eine neue Stimmgewichtung im Rat geben sollte (dreifache Mehrheit: Mehrheit der Länder, Mehrheit der Bevölkerung und Mehrheit der Stimmen im Rat) (Vgl. Pötzsch: 2009: 157). Desweiteren sollte es nur noch einen Kommissar pro Land geben (Vgl. Schmuck: 2006: 17). Eine weitere Veränderung war die Errichtung der europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP) unter der Säule der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) und das Anhängen einer „Erklärung über die Zukunft der EU“ (Vgl. Wessels: 2008: 98-105).
Die „Erklärung über die Zukunft der EU“ sollte prüfen, wie eine Verfassung für Europa aussehen könnte und ob eine Verfassung überhaupt notwendig ist, weshalb sich 2004 eine Kommission unter dem Vorsitz des ehemaligen Bundespräsidenten Roman Herzog einen Entwurf erarbeitete (Vgl. Wessels: 2008: 105-107).
Nachdem die Referenden 2005 in Frankreich und den Niederlanden gescheitert sind, wurde eine „Zeit der Reflexion“ verordnet (Vgl. Pechstein: 2006: 248-251). Das Jahr 2004 war aber dennoch ein bedeutendes Jahr in der europäischen Integration, denn es sind folgende zehn osteuropäische Staaten in die EU aufgenommen worden: Estland, Lettland, Litauen, Polen, Tschechien, Slowakei, Ungarn, Slowenien, Malta, Zypern (Schmuck: 2006: 17 und Pötzsch: 2009: 153). Mit einiger Verzögerung traten in der Reflexionsphase 2007 noch Rumänien und Bulgarien der EU bei (Pötzsch: 2009: 153).
2007 sollte diese Reflexionsphase enden und der Vertrag von Lissabon sollte ein neuer Versuch sein, Europa eine Verfassung zu geben. Die europäische Integration ist weit vorangeschritten, jedoch sind abermals Reformen zur Handlungsfähigkeit und zur Steigerung der Akzeptanz der Bürger notwendig.
IV. 2007-2009 - Der Vertrag von Lissabon
Der Vertrag von Lissabon ist ein wichtiger Meilenstein, weil sich mit diesem Vertrag 27 Staaten zu den gleichen Grundrechten und demselben Verbund bekennen. Nachdem der erste Verfassungsentwurf durch die Ablehnung von Frankreich und den Niederlanden scheiterte, wurden die Symbolik und der Sprachgebrauch der „Verfassung“ gestrichen. Die Staaten blieben souverän und es sollte nicht der Eindruck erweckt werden, dass die einzelnen staatlichen Verfassungen aufgehoben werden. Deshalb wurde auch die alte Dreigliedrigkeit (EU-Vertrag, EG-Vertrag, Charta der Menschenrechte) beibehalten, denn so ist es „nur“ ein Vertrag und nicht eine übergeordnete Verfassung (Vgl. Sturm: 2010: 20).
Nachdem der Vertrag von Lissabon 2007 unterschrieben wurde, musste er noch ratifiziert werden (Vgl. Sturm: 2010: 16-18). In Irland wurde das erste Referendum abgelehnt. Durch Zugeständnisse konnte 2009 das Referendum in Irland doch noch erfolgreich sein (Vgl. Pötzsch: 2009: 153).
Auch in Deutschland stand das Referendum auf der Kippe, nachdem das Bundesverfassungsgericht Stellung nehmen musste. Das Bundesverfassungsgericht urteilte, dass folgende Aufgaben in Verantwortung des Bundes bleiben müssen: Entscheidung über Krieg und Frieden, Strafrecht und Polizei, Einnahmen und Ausgaben des Staates, Bildung, Medien und Religion (Sturm: 2010: 19 und vgl. Kühnhardt: 2010: 4). Damit ist wohl klar, dass es niemals einen „europäischen Superstaat“ geben wird, weil zentrale Souveränitätsmerkmale bei den Staaten verbleiben.
Am 1. Dezember 2009 konnte durch die Ratifizierung in allen Mitgliedsstaaten der Vertrag von Lissabon in Kraft treten (Vgl. Sturm: 2010: 15). Mit ihm sind weitere Reformen zur Handlungsfähigkeit in Kraft getreten (Parlament bekommt mehr Macht und die Mehrheitsentscheidungen wurden ausgeweitet) (Vgl. Sturm: 2010: 15). Es gibt noch weitere Neuigkeiten, so kann nun offiziell ein Staat aus der EU austreten (Vgl. Sturm: 2010: 26 und 61) oder es kann eine europäische Armee aufgebaut werden, denn die „Ständige Strukturierte Zusammenarbeit“ (SSZ) ermöglicht diese Idee (Vgl. Sturm: 2010: 27f). Erstmals neu ist, dass die Charta der Grundrechte angehängt ist und sich damit 27 Staaten zu den gleichen vielen Menschenrechten bekennen, wodurch in ganz Europa für jeden Bürger eine relativ hohe Sicherheit (gegenüber dem Staat und anderen Mitmenschen) existiert (Vgl. Sturm: 2010: 16). Um die EU wieder für die Bürger attraktiver zu machen, wurde das Element der Bürgerpetition eingereicht, womit durch eine Millionen Unterschriften von EU-Bürgern aus einer Vielzahl von Staaten eine Gesetzesinitiative gestartet werden kann, die nicht von der EU-Kommission ausgeht (Vgl. Kühnhardt: 2010: 4 und vgl. Sturm: 2010: 24). Ebenfalls kann eine Beschwerde direkt beim „Bürgerbeauftragten“ eingereicht werden, wodurch ein direktdemokratisches Element eingeführt wurde (Sturm: 2010: 24).
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