Im Rahmen der bereits lang anhaltenden Diskussion über notwendige Reformmaßnahmen zur Senkung der seit nunmehr fast drei Jahrzehnten kontinuierlich steigenden Arbeitslosenquote wird vielfach die Deregulierung des Arbeitsmarktes als wesentliche Grundvoraussetzung für mehr Beschäftigung genannt.
Unterschiedliche Studien ergaben, daß lediglich ein geringer Teil der herrschenden Arbeitslosigkeit auf konjunkturelle Schwankungen zurückzuführen ist. Der weitaus überwiegende Teil begründet sich auf strukturelle Einflüsse.
Ein Grund ist in der Globalisierung und der damit einhergehenden internationalen Arbeitsteilung zu sehen, die diesen Strukturwandel mitverantwortet und beschleunigt. Jedoch partizipiert die deutsche Wirtschaft weniger als andere Industrienationen, insbesondere werden in diesem Zusammenhang die USA wie auch die Niederlande häufig genannt, von den sich aus der Globalisierung ergebenden Chancen den Arbeitsplatzabbau durch Strukturanpassungen zu kompensieren.
Unter Arbeitsmarktexperten herrscht weitreichende Einigung darüber, daß die Ursache für strukturelle Arbeitslosigkeit in der zu geringen Produktivität der betroffenen Arbeitssuchenden im Verhältnis zu ihren Lohnforderungen liegt. Um die betroffenen Arbeitsplätze zu sichern bzw. neue Arbeitsplätze zu schaffen, und so der wachsenden Arbeitslosigkeit zu begegnen, ist es erforderlich die Arbeitskosten der jeweiligen Produktivität anzupassen.
Geeignete Mittel zur Erreichung des Ziels der Senkung der Arbeitskosten stellen die Verringerung der Lohnnebenkosten, die Subventionierung gefährdeter Arbeitsplätze wie auch die flexiblere Ausgestaltung von Arbeitsverträgen, die Deregulierung des Arbeitsmarktes dar.
Im Folgenden soll die notwendige Absenkung der Arbeitskosten durch flexiblere Arbeitsverträge detaillierter dargestellt werden.
Inhaltsverzeichnis
1.Einleitung
2. Bedeutung von Arbeitsverträgen
3. Notwendigkeit von Anpassungsmaßnahmen
4. Flexibilisierungsmaßnahmen
4.1. Lohnflexibilisierung
4.1.1. Einführung von Einsteigertarifen
4.1.2. Lohnflexibilisierung zum Erhalt bestehender Arbeitsplätze
4.1.3. Lohnflexibilisierung zur Schaffung neuer Arbeitsplätze
4.2. Kündigungsschutzmaßnahmen
4.3. Flexibilisierung der Arbeitszeit
4.4. Möglichkeit befristeter Arbeitsverträge
4.5. Partizipation am Unternehmenserfolg
4.6. Einkommenssicherung durch eine negative Einkommensteuer
5. Politische Umsetzung
6. Fazit
Literaturverzeichnis
1. Einleitung
Im Rahmen der bereits lang anhaltenden Diskussion über notwendige Reformmaßnahmen zur Senkung der seit nunmehr fast drei Jahrzehnte kontinuierlich steigenden Arbeitslosenquote wird vielfach die Deregulierung des Arbeitsmarktes als wesentliche Grundvoraussetzung für mehr Beschäftigung genannt.
Unterschiedliche Studien ergaben, daß lediglich ein geringer Teil der herrschenden Arbeitslosigkeit auf konjunkturelle Schwankungen zurückzuführen ist. Der weitaus überwiegende Teil begründet sich auf strukturelle Einflüsse.[1]
Ein Grund ist in der Globalisierung und der damit einhergehenden internationalen Arbeitsteilung zu sehen, die diesen Strukturwandel mitverantwortet und beschleunigt. Jedoch partizipiert die deutsche Wirtschaft weniger als andere Industrienationen, insbesondere werden in diesem Zusammenhang die USA wie auch die Niederlande häufig genannt, von den sich aus der Globalisierung ergebenden Chancen den Arbeitsplatzabbau durch Strukturanpassungen zu kompensieren.
Unter Arbeitsmarktexperten herrscht weitreichende Einigung darüber, daß die Ursache für strukturelle Arbeitslosigkeit in der zu geringen Produktivität der betroffenen Arbeitssuchenden im Verhältnis zu ihren Lohnforderungen liegt.[2] Um die betroffenen Arbeitsplätze zu sichern bzw. neue Arbeitsplätze zu schaffen, und so der wachsenden Arbeitslosigkeit zu begegnen, ist es erforderlich die Arbeitskosten der jeweiligen Produktivität anzupassen.
Geeignete Mittel zur Erreichung des Ziels der Senkung der Arbeitskosten stellen die Verringerung der Lohnnebenkosten, die Subventionierung gefährdeter Arbeitsplätze wie auch die flexiblere Ausgestaltung von Arbeitsverträgen, die Deregulierung des Arbeitsmarktes dar.
Im Folgenden soll die notwendige Absenkung der Arbeitskosten durch flexiblere Arbeitsverträge detaillierter dargestellt werden.
2. Bedeutung von Arbeitsverträgen
Grundlage jedes Arbeitsverhältnisses ist der Arbeitsvertrag. Dieser ist grundsätzlich zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer frei aushandelbar, so daß ihm eine besondere Bedeutung bzgl. der Beziehung Arbeitgeber – Arbeitnehmer zukommt.
Wesentliche Bestandteile des Arbeitsvertrages sind die Festlegung der auszuübenden Tätigkeit, ggf. die Dauer der Beschäftigung, die vereinbarte Arbeitszeit, der Arbeitsort sowie die Höhe und Zusammensetzung des Arbeitsentgelts.
Da jedoch in starkem Maße vorrangiges Recht (EG-Recht, Verfassung, einfache Gesetze, Spezialgesetze) sowie Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen zu beachten sind, ist die an sich gegebene Gestaltungsfreiheit des Arbeitsverhältnisses in der Regel sehr eingeschränkt. Sollte die Individualabrede einer solchen übergeordneten Regelung zuwider laufen, ist gemäß dem Rangprinzip die übergeordnete Regelung wirksam. Es sei denn die individuelle Vereinbarung stellt den Arbeitnehmer günstiger (Günstigkeitsprinzip).
Diese Einschränkungen der Individualabrede gelten bei Rechtsnormen für alle Beschäftigungsverhältnisse und bei tarifvertraglichen Bestimmungen für die tarifgebundenen Arbeitgeber. Im Falle der Allgemeinverbindlichkeitserklärung eines Tarifvertrags sogar für alle Arbeitsverhältnisse.
Diese Regulierungen, die in weiten Teilen der Wissenschaft als Überregulierungen betrachtet werden, da die Mechanismen des Marktes außer Kraft gesetzt werden[3], gilt es im Rahmen von Flexibilisierungsmaßnahmen den heutigen Verhältnissen anzupassen.
Regulierte Bestandteile von Arbeitsverträgen, die eine wesentliche Auswirkung auf die Arbeitskosten haben, stellen die Kündigungsschutzmaßnahmen, die Lohnhöhe sowie die Festlegung der Arbeitszeit dar.
Im Folgenden soll auf die Notwendigkeiten sowie die Möglichkeiten der Flexibilisierung und der daraus resultierenden Wirkung dieser Bestandteile eingegangen werden.
3. Notwendigkeit von Anpassungsmaßnahmen
Aufgrund der zunehmenden Globalisierung bzw. Internationalisierung und der damit verbundenen Zunahme von ausländischer Konkurrenz, insbesondere auf dem Güter-, aber ebenso auf dem Dienstleistungsmarkt, entwickelte sich in Deutschland in Ermangelung von notwendigen Anpassungen eine strukturelle Arbeitslosigkeit.
Ursache hierfür sind die im Ausland günstiger zu beziehenden Arbeitsleistungen bei der Produktion von Standardprodukten wie auch bei der Bereitstellung von Dienstleistungen. Gerade im Bereich der Standardprodukte hat sich der Produkt- zum Preiswettbewerb entwickelt.[4] Nunmehr werden die Kosten, die eine wettbewerbsfähige Produktion in Deutschland erlauben vom Weltmarktpreis bestimmt.
Der daraus resultierende Kostendruck auf die Industrieunternehmen in Deutschland verdrängt durch die Auslagerung ins Ausland bzw. durch Rationalisierungsmaßnahmen wettbewerbsschwache Arbeitsplätze. Dabei geraten eher die gering qualifizierten Beschäftigten auf dem Arbeitsmarkt in Schwierigkeiten als hoch qualifizierte Arbeitnehmer in sehr produktiven und innovativen Sektoren.
Im Bereich der Geringqualifizierten unterblieb die Anpassung der Lohnhöhe, des Marktpreises für den Faktor Arbeit, an die sich verändernden Verhältnisse. Im Rahmen von Tarifverhandlungen orientierte sich die Lohnsteigerung lediglich an der Produktivitätssteigerung. Auf strukturelle Besonderheiten wurde keine Rücksicht genommen. Es kam zu einem Ungleichgewicht auf dem Arbeitsmarkt. Mit der Folge, daß sich die nachgefragte Menge an den vorgegebenen Preis anpaßte. Arbeitslosigkeit war und ist die Folge.[5]
Dieser strukturelle Arbeitsplatzabbau fand jedoch keine Kompensation durch Zunahme von Beschäftigungsverhältnissen in zukunftsträchtigen Bereichen, wie den Schlüsseltechnologien (High-Tech-, Gen- und Biotechnologie). Im wesentlichen bedingt dadurch, daß in diesen Bereichen durch staatliche Innovationshemmnisse die Möglichkeit der Erschließung dieser Märkte nicht gegeben war.[6]
Des weiteren fand ebenfalls keine Kompensation durch die Erschließung, den Ausbau, des Dienstleistungssektors statt. Der Dienstleistungsbereich erlaubt nur begrenzte Preisspielräume. Demnach werden Investitionen in diesen Bereich erschwert, wenn aufgrund zu hoher Lohnforderungen, wie dies zur Zeit der Fall ist, diese unrentabel erscheinen.
Zum Abbau der strukturellen Arbeitslosigkeit ist es somit dringend geboten, durch Senkung der Arbeitskosten, sowohl die Möglichkeit zu eröffnen neue Arbeitsplätze im Dienstleistungsbereich zu schaffen. Eine Senkung der Arbeitskosten würde auch in der industriellen Produktion die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen auf den Weltmärkten wiederherstellen und so zum Erhalt bestehender, aber gefährdeter Arbeitsplätze beitragen.
Weitere, aber ebenso gleichgerichtete Auswirkungen ergeben sich aufgrund geringerer Arbeitskosten durch Zunahme von Investitionsanreizen und der Abkehr der Auslagerung von Arbeitsplätzen bzw. Rationalisierungsmaßnahmen.
Darüber hinaus ist es notwendig, den Arbeitsmarkt flexibler zu gestalten, damit notwendige Strukturanpassungen schneller vollzogen werden können. Gegebenenfalls kann es bei der Neuausrichtung eines Unternehmens notwendig sein, Teile der Belegschaft auszutauschen, um andere Qualifizierungen zu gewinnen. Einem schnellen und unkomplizierten Austausch stehen heutzutage aber immer noch die Restriktionen des Kündigungsschutzes entgegen, die eine flexible Anpassung an geänderte Marktsituationen verhindern.[7]
Um sowohl den gegenwärtigen wie auch zukünftigen Anforderungen gerecht zu werden, ist es erforderlich, die Funktionsfähigkeit des Arbeitsmarktes zu verbessern. Insbesondere sollten die unterschiedlichen Präferenzen und Fertigkeiten der Arbeitnehmer sowie die Differenziertheit der Märkte Berücksichtigung finden.[8]
Auch ist es notwendig dem Preis der Arbeit seine eigentliche Aussagekraft wiederzugeben. Die heutige Tarifstruktur und die geringe Lohndifferenzierung erlaubt es dem Preis nicht auf die Knappheiten des Faktors Arbeit hinzuweisen. Den Beschäftigten fehlt somit ein geeignetes Signal, ausgedrückt über einen sinkenden Preis für ihre Arbeit, sich frühzeitig umzuorientieren, wie auch in welche Richtung die Umorientierung erfolgen sollte. Welche Qualifizierungen notwendig sind, damit das knappe Gut der Arbeitskraft wieder zu einem erhöhten Preis angeboten und auch nachgefragt wird, ist dem Preis nicht mehr zu entnehmen.
Grundlegendes Ziel jeder nachfolgend zu betrachtenden Flexibilisierungsmaßnahme ist die Senkung der Arbeitskosten, um die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen auf dem Weltmarkt wiederherzustellen und somit für mehr Beschäftigung zu sorgen. Die nachfolgende Betrachtung beschränkt sich darauf die im Rahmen von Arbeitsverträgen möglichen Änderungen zur Absenkung der Arbeitskosten zu darzustellen.
4. Flexibilisierungsmaßnahmen
Neben den Tarifvertragsparteien ist der Gesetzgeber gefordert für mehr Flexibilität in den Arbeitsverträgen zu sorgen.[9] Insbesondere gilt es Beschränkungen aufzuheben, die die Lohnkosten für einen Arbeitsplatz künstlich hochhalten und damit sich immer weiter von der Produktivität desselben entfernen.
[...]
[1] Berthold/Fehn (2002), S. 20
[2] Schellhaaß (1996), S. 70
[3] Straubhaar (2002), S. 378
[4] Schellhaaß (1996), S. 21
[5] Sachverständigenrat (2002), S. 259, Ziff. 461
[6] Schellhaaß (1996), S. 21
[7] Dörsam (1997), S. 58
[8] Schellhaaß (1996), S. 19
[9] Sachverständigenrat (2002), S. 217 Ziff. 354
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