Wie konnte es geschehen? Tauchen Sie ein in die düstere Chronik des Jahres 1933, als Adolf Hitler und die NSDAP mit einer erschreckenden Geschwindigkeit die Macht in Deutschland an sich rissen. Dieses Buch enthüllt die perfiden Strategien und juristischen Winkelzüge, die es ermöglichten, die Weimarer Republik in eine totalitäre Diktatur zu verwandeln. Von der Reichstagsbrandverordnung, die bürgerliche Freiheiten ausser Kraft setzte, über das Ermächtigungsgesetz, das die Legislative entmachtete, bis hin zur Gleichschaltung der Länder und der Verfolgung Andersdenkender – jeder Schritt auf Hitlers Weg zur absoluten Macht wird minutiös analysiert. Erfahren Sie, wie Propaganda, Angst und Gewalt eingesetzt wurden, um eine ganze Nation zu manipulieren und den Widerstand zu brechen. Entdecken Sie die Rolle von Schlüsselfiguren wie Göring und Goebbels, die als willfährige Vollstrecker Hitlers' Pläne umsetzten. Verfolgen Sie die Ereignisse vom Tag von Potsdam bis zur Bücherverbrennung und der Zerschlagung der Gewerkschaften, die das Fundament für ein Regime legten, das die Welt in den Abgrund stürzen sollte. Die entscheidenden Schachzüge der Nationalsozialisten, die zur Etablierung einer totalitären Herrschaft führten, werden detailliert beleuchtet. Ein erschreckendes Porträt, das die Mechanismen von Machtergreifung und Machtmissbrauch offenbart und eine Mahnung für die Zukunft darstellt. Dieses Buch ist eine unverzichtbare Lektüre für alle, die verstehen wollen, wie Demokratie untergraben wird und wie wichtig es ist, die Prinzipien von Freiheit und Rechtsstaatlichkeit zu verteidigen. Es beleuchtet die juristischen und politischen Manöver, die zur Festigung der NS-Diktatur führten, einschliesslich der Rolle von Notverordnungen, Gleichschaltungsgesetzen und der Ausschaltung politischer Gegner. Eine tiefgreifende Analyse der Machtergreifung Hitlers und die Umwandlung Deutschlands in einen totalitären Staat, ein Muss für Historiker und politisch Interessierte.
HITLERS MACHTERGREIFUNG UND MACHTSICHERUNG
Notverordnungen zum Schutze von Volk und Staat und Ermächtigungsgesetz.
1933
28.2.„Verordnung zum Schutze von Volk und Staat“ (Reichstagsbrandverordnung):
Bestimmungen:„Zur Abwehr kommunistischer staatsgefährdender Gewaltakte“: Einschränkung der Grundrechte (u.a. persönliche Freiheit, freie Meinungsäußerung, Pressefreiheit, Vereins- und Versammlungsfreiheit, Eingriffe in Brief- u.
Fernsprechgeheimnis, Haussuchungen und Beschränkung des Eigentums zulässig).
Verfassungsmäßige Grundlagen: Art. 48 der Weimarer Verfassung
23.3.„Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Staat“ (Ermächtigungsgesetz):
Bestimmungen:Reichsgesetze können von der Regierung beschlossen werden und dürfen von der Verfassung abweichen
Verfassungsmäßige Grundlagen: Art. 48 u. 76 der Weimarer Verfassung
31.3.Erstes Gesetz „zur Gleichschaltung der Länder mit dem Reich“
Bestimmungen:Alle Landtage und kommunalen Selbstverwaltungsorgane werden aufgelöst und entsprechend dem RT-Wahlergebnis neu zusammengesetztVerfassungsmäßige Grundlagen:Regierungsbeschluss
7.4.Zweites Gleichschaltungsgesetz
Bestimmungen:„Reichsstatthalter“ sind für die Durchführung der Richtlinien des Reichskanzlers verantwortlich in den Ländern
Regierungsbeschluss
7.4.Gesetz „zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums“
Bestimmungen:Beamten können entlassen werden, wenn sie „nichtarischer Abstammung sind“ und wenn sie „nach ihrer bisherigen politischen Betätigung nicht die Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit rückhaltlos für den nationalen Staat eintreten“.
Regierungsbeschluss
14.7.Gesetz „gegen die Neubildung von Parteien“
Bestimmungen:Als „einzige politische Partei in Deutschland“ wird die NSDAP zugelassen.
Regierungsbeschluss
1.12.Gesetz „zur Sicherung der Einheit von Partei und Staat“
Bestimmungen:Die NSDAP wird „nach dem Sieg der nationalsozialistischen Revolution“ als „die Trägerin des deutschen Staatsgedankens und mit dem Staat
unlöslich verbunden“ anerkannt; „Stellvertreter des Führers“ und SA-Chef werden Mitglieder der Reichsregierung.
Regierungsbeschluss
1934
30.1.Gesetz „über den Neuaufbau des Reiches“
Bestimmungen:Volksvertretungen der Länder werden aufgehoben, die Hoheitsrechte der Länder gehen auf das Reich über, die Länderregierungen unterstehen der Reichsregierung, die neues Verfassungsrecht setzen kann. Regierungsbeschluss
14.2.Gesetz „über die Aufhebung des Reichsrates“
Bestimmungen:Der Reichsrat als Verfassungsorgan wird aufgehoben Regierungsbeschluss
1.8.Gesetz „über das Staatsoberhaupt des Deutschen Reiches“
Bestimmungen:„Das Amt des Reichspräsidenten wird mit dem des Reichskanzlers vereinigt.“ Die „bisherigen Befugnisse des Reichspräsidenten (gehen) auf den Führer und Reichskanzler Adolf Hitler über“.
Regierungsbeschluss
Die entscheidenden Ereignisse der Machtergreifung in Berlin
Am 30.1.1933 beruft Reichspräsident Hindenburg den „Führer“ der NSDAP, der stärksten Fraktion im Reichstag, Adolf Hitler, zum Reichskanzler. Am 1.2. wird der Reichstag aufgelöst, die Wahlkampfpropaganda der NSDAP macht aus dem Regierungswechsel eine
„Revolution“. Am 27.2. brennt das Reichstagsgebäude völlig aus. Die bis heute ungeklärte Brandstiftung wird von der NSDAP propagandistisch ausgenutzt und den Kommunisten angelastet. Die „Reichstagsbrandverordnung“ vom 28.2. hebt die Grundrechte auf. „Linke“ Presseorgane werden verboten, kommunistische Funktionäre verhaftet, wobei der NSDAP Görings Stellung als kommissarischer preußischer Innenminister zugute kommt. Die Reichstagswahlen am 5.3. bringen der NSDAP nur zusammen mit der „Kampffront Schwarz- Weiß-Rot“ (DNVP und Bayerische Volkspartei) die absolute Mehrheit. Am 13.3. wird Goebbels (Reichspropagandaleiter der NSDAP) Reichsminister „für Volkausklärung und Propaganda“, im April wird Göring preußischer Ministerpräsident und im Mai Reichsminister für Luftfahrt. Am 21.3. , dem „Tag von Potsdam“, hatte sich der neue Reichstag in der Garnisonskirche am Grab Friedrichs II. (des „Großen“) in Anwesenheit Hindenburgs und Hitlers versammelt, am 23.3. das Ermächtigungsgesetz angenommen. Ein erster organisierter Boykott jüdischer Geschäfte findet am 1.4. statt. Nachdem der 1.Mai als „Tag der nationalen Arbeit“ mit großem propagandistischen Aufwand gefeiert worden ist, werden einen Tag später die Gewerkschaftshäuser besetzt, die Gewerkschaften abgeschaltet und ihre Funktionäre in „Schutzhaft“ genommen. Die Parteien lösen sich im Juni/Juli unter Druck selbst auf oder werden –wie die SPD- verboten. Am 10.5. werden die Bücher solcher Schriftsteller, die die Nationalsozialisten zur „weltbürgerlichen-jüdisch-bolschewistischen Zersetzungsliteratur“ rechneten (u.a. Thomas und Heinrich Mann, Brecht, Tucholsky, Remarque, Freud), öffentlich verbrannt. Nach dem Rücktritt Hugenbergs (DNVP) wird am
1.7. ein weiterer Nationalsozialist Reichsminister (Darré: Ernährung, Landwirtschaft und Forsten). Am 12.11. stimmen 92% für die Einheitsliste der NSDAP, die mit Gesetz vom
1.12.1933 alleinige Staatspartei wird. In den Ländern regieren seit dem 7.4.
„Reichsstatthalter“ nach der Weisung Hitlers. Am 30.1.1934 werden die Länderparlamente aufgelöst. Am 30.6. werden der Stabchef der S, Röhm, und andere SA- Führer wegen eines angeblichen Putschversuchs ohne Gerichtsurteil erschossen. Nach Hindenburgs Tod (2.8.1934) übernimmt Hitler als „Führer und Reichskanzler“ auch das Reichspräsidentenamt, was durch eine „Volksbefragung“ nachträglich bestätigt wird.
FAZIT:
Als Folge all dieser Maßnahmen erreicht Hitler seine von ihm angestrebte EINHEIT VON PARTEI UND STAAT.
Deutschland ist damit Anfang 1934 faktisch gleichgeschaltet.
Die Partei hat fast alle wichtigen Positionen unter ihrer Kontrolle. Aber Gegenspieler zu Hitler könnten nur noch sein:
1. Die Kirchen
2. der Reichspräsident 3.die Reichswehr
Mit dem Tod Hindenburgs und der Übernahme aller seiner Funktionen durch Hitler (oberster Befehlshaber !!) ist die Phase der Machtsicherung und der Gleichschaltung abgeschlossen.
Auch die Reichswehr untersteht jetzt seiner Befehlsgewalt.
Im Röhm- Putsch hatte Hitler schon vorher innerparteilichen Widerstand ausgeschaltet und eine ganze Reihe politischer Gegner getötet. Hierbei zeigte er, dass er auch das Amt eines WILLKÜRLICHEN OBERSTEN RICHTERS beanspruchte.
Häufig gestellte Fragen
Was ist die "Verordnung zum Schutze von Volk und Staat" (Reichstagsbrandverordnung) vom 28. Februar 1933?
Diese Verordnung, erlassen nach dem Reichstagsbrand, schränkte die Grundrechte wie persönliche Freiheit, freie Meinungsäußerung, Pressefreiheit, Vereins- und Versammlungsfreiheit ein und erlaubte Eingriffe in das Brief- und Fernsprechgeheimnis sowie Haussuchungen und Beschränkungen des Eigentums.
Was war das "Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Staat" (Ermächtigungsgesetz) vom 23. März 1933?
Dieses Gesetz ermöglichte es der Reichsregierung, Reichsgesetze zu erlassen, die von der Verfassung abweichen konnten, und ebnete den Weg für die Beseitigung der Gewaltenteilung.
Was bewirkten die "Gleichschaltungsgesetze" vom 31. März und 7. April 1933?
Das erste Gleichschaltungsgesetz löste alle Landtage und kommunalen Selbstverwaltungsorgane auf und setzte sie entsprechend dem Reichstagswahlergebnis neu zusammen. Das zweite Gesetz führte "Reichsstatthalter" ein, die für die Umsetzung der Richtlinien des Reichskanzlers in den Ländern verantwortlich waren.
Was regelte das "Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums" vom 7. April 1933?
Dieses Gesetz ermöglichte es, Beamte zu entlassen, wenn sie "nichtarischer Abstammung" waren oder "nach ihrer bisherigen politischen Betätigung nicht die Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit rückhaltlos für den nationalen Staat eintreten".
Was besagte das "Gesetz gegen die Neubildung von Parteien" vom 14. Juli 1933?
Dieses Gesetz erklärte die NSDAP zur einzigen zugelassenen politischen Partei in Deutschland.
Was beinhaltete das "Gesetz zur Sicherung der Einheit von Partei und Staat" vom 1. Dezember 1933?
Dieses Gesetz erklärte die NSDAP nach dem "Sieg der nationalsozialistischen Revolution" zur "Trägerin des deutschen Staatsgedankens" und verband sie unlöslich mit dem Staat. "Stellvertreter des Führers" und SA-Chef wurden Mitglieder der Reichsregierung.
Was bewirkte das "Gesetz über den Neuaufbau des Reiches" vom 30. Januar 1934?
Dieses Gesetz hob die Volksvertretungen der Länder auf, übertrug die Hoheitsrechte der Länder auf das Reich und unterstellte die Länderregierungen der Reichsregierung, die neues Verfassungsrecht setzen konnte.
Was regelte das "Gesetz über die Aufhebung des Reichsrates" vom 14. Februar 1934?
Dieses Gesetz hob den Reichsrat als Verfassungsorgan auf.
Was besagte das "Gesetz über das Staatsoberhaupt des Deutschen Reiches" vom 1. August 1934?
Dieses Gesetz vereinigte das Amt des Reichspräsidenten mit dem des Reichskanzlers und übertrug die Befugnisse des Reichspräsidenten auf Adolf Hitler.
Welche Schlüsselereignisse trugen zur Machtergreifung in Berlin bei?
Zu den Schlüsselereignissen gehören die Ernennung Hitlers zum Reichskanzler, der Reichstagsbrand und die nachfolgende Reichstagsbrandverordnung, die Gleichschaltung der Länder, der Boykott jüdischer Geschäfte, die Zerschlagung der Gewerkschaften und die Verbote anderer Parteien. Die Machtübernahme durch Hitler wurde mit Hindenburgs Tod und mit dem Röhm Putsch abgeschlossen.
Was waren die Folgen all dieser Maßnahmen?
Hitler erreichte die von ihm angestrebte Einheit von Partei und Staat. Deutschland war Anfang 1934 faktisch gleichgeschaltet.
Wer waren die potenziellen Gegenspieler zu Hitler?
Die Kirchen, der Reichspräsident und die Reichswehr waren die einzigen die zu diesem Zeitpunkt noch Gegenspieler hätten sein können.
Was bewirkte der Röhm-Putsch?
Im Röhm-Putsch hatte Hitler innerparteilichen Widerstand ausgeschaltet und eine ganze Reihe politischer Gegner getötet.
- Quote paper
- Anna-Lena Höfer (Author), 1999, Hitlers Machtergreifung und Machtsicherung, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/100688