Ziel der vorliegenden Arbeit ist es, die Unterschiede des Schweigens, sowie die unterschiedlichen Auswirkungen von Schweigen, oder passivem, untätigem Verhalten, in diversen Fällen im Privatrecht, genauer zu erläutern, und die Folgen, die sich aus dem Schweigen in ausgewählten privatrechtlichen Situationen ergeben, aufzuzeigen.
“Qui tacet, consentire videtur, ubi loqui debuit atque potuit.” (Papst Bonifatius VIII). Dieses Zitat aus dem Lateinischen, wird oft als traditionelle Auffassung zum Schweigen in den Rechtswissenschaften genannt. Wörtlich übersetzt heisst es “wer schweigt stimmt zu, wo er hätte sprechen müssen oder können” . Bringt er also das eine nicht zum Ausdruck, so schliesst man daraus, dass er das andere wollte. So einfach ist es nun leider nicht. In der Literatur finden sich einige Schriften von Juristen, die das rechtserhebliche Verhalten des Schweigens kritisch betrachtet, und aufgezeigt haben , dass das Stillschweigen leider nicht ganz so eindeutig wie eine klar zum Ausdruck gebrachte verbale Willenserklärung ist. Schweigen ist nicht immer gleich Schweigen.
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung
2 Begriffliche Grundlagen
2.1 Willenserklärungen
2.2 Erklärungsfiktion
2.3 Schweigen
2.4 Rechtliches Nullum
2.5 Privatrecht
3 Schweigen als Willenserklärung
3.1 Grundsatz des Schweigens als rechtliches Nullum
3.2 Schweigen als Erklärungsfiktion
4 Schweigen als Zustimmung im Handelsrecht
4.1 Das kaufmännische Bestätigungsschreiben
4.2 Das Schweigen des Kaufmanns auf Anträge
5 Zusammenfassung und Fazit
Literaturverzeichnis
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