Inhaltsverzeichnis
I. Einleitung
II. Rückschau
III. Eingliederungs- und Zulassungsschein nach § 9 SVG
IV. Stellenvorbehalt nach § 10 SVG
V. Das Leistungsprinzip nach Art. 33 Abs. 2 GG
VI. Eingriff in das Leistungsprinzip nach Art. 33 Abs. 2 GG
durch den Stellenvorbehalt nach §§ 9, 10 SVG
VII. Verfassungsmäßige Rechtfertigung
1. Verfassungsimmanente Schranken
a. Sozialstaatsprinzip
b. Einrichtungen und Funktionsfähigkeit der Bundeswehr
2. Verhältnismäßigkeit
a. Sozialstaatsprinzip
b. Einrichtungen und Funktionsfähigkeit der Bundeswehr
VIII. Fazit und Ausblick
Literaturverzeichnis
I. Einleitung
Nach Angaben des Bundesverteidigungsministeriums (BMVg) verfügte die Bundeswehr im Oktober 2020 über eine Truppenstärke von 183.528 Soldaten . Nach Statusgruppen im Sinne des Soldatengesetzes (SG) unterteilt , hatten davon 53.302 Soldaten den Status eines Berufssoldaten (BS), 122.154 den Status eines Soldaten auf Zeit (SaZ) und 8.072 den Status eines Freiwillig Wehrdienstleisten-den (FWDL). Bei Betrachtung der Zahlen fällt auf, dass die Status-gruppe der SaZ den größten Anteil (66,55%) der Truppenstärke ausmacht.
SaZ dienen den Streitkräften für eine begrenzte Zeit.
Ein hoher Anteil an SaZ geht zwingend einher mit einer großen An-zahl an Soldaten, die - in der Regel - vor Erreichen des Pensions- oder Renteneintrittsalters die Streitkräfte verlassen und somit dem außerhalb der Bundeswehr liegenden Arbeitsmarkt (wieder-)zugeführt werden müssen, sofern sie nicht in das Verhältnis eines BS wechseln.
Die beruflichen Wiedereingliederungsansprüche dieser Soldaten sind in §§ 7 ff. SVG geregelt. Als Teil dieser Ansprüche haben aus der Bundeswehr ausscheidende ....
Inhaltsverzeichnis
- I. Einleitung
- II. Rückschau
- III. Eingliederungs- und Zulassungsschein nach § 9 SVG
- IV. Stellenvorbehalt nach § 10 SVG
- V. Das Leistungsprinzip nach Art. 33 Abs. 2 GG
- VI. Eingriff in das Leistungsprinzip nach Art. 33 Abs. 2 GG durch den Stellenvorbehalt nach §§ 9,10 SVG
- VII. Verfassungsmäßige Rechtfertigung
- 1. Verfassungsimmanente Schranken
- 2. Verhältnismäßigkeit
- VIII Fazit und Ausblick
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Arbeit untersucht die Vereinbarkeit von Vorbehaltsstellen für ehemalige Soldaten nach §§ 7 ff. Soldatenversorgungsgesetz (SVG) mit dem Leistungsprinzip nach Art. 33 Abs. 2 GG. Sie beleuchtet die historische Entwicklung der Soldatenversorgung, analysiert die rechtlichen Grundlagen des Eingliederungs- und Zulassungsscheins (§ 9 SVG) und des Stellenvorbehalts (§ 10 SVG), und prüft, ob diese Regelungen einen verfassungsmäßig gerechtfertigten Eingriff in das Leistungsprinzip darstellen.
- Historische Entwicklung der Soldatenversorgung
- Rechtliche Grundlagen des Eingliederungs- und Zulassungsscheins (§ 9 SVG)
- Rechtliche Grundlagen des Stellenvorbehalts (§ 10 SVG)
- Das Leistungsprinzip nach Art. 33 Abs. 2 GG
- Verfassungsmäßige Rechtfertigung des Eingriffs in das Leistungsprinzip
Zusammenfassung der Kapitel
I. Einleitung: Die Einleitung führt in die Thematik ein und stellt die zentrale Forschungsfrage nach der Vereinbarkeit von Vorbehaltsstellen für ehemalige Soldaten mit dem Leistungsprinzip. Sie präsentiert die hohe Anzahl an Soldaten auf Zeit in der Bundeswehr und deren Wiedereingliederung in den zivilen Arbeitsmarkt als Ausgangspunkt der Untersuchung. Die Bedeutung des Eingliederungs- und Zulassungsscheins (§ 9 SVG) und des Stellenvorbehalts (§ 10 SVG) im Kontext der beruflichen Wiedereingliederung wird hervorgehoben und die Frage nach einer möglichen Diskriminierung im Sinne des Art. 33 Abs. 2 GG aufgeworfen.
II. Rückschau: Dieses Kapitel beleuchtet die historische Entwicklung der Soldatenversorgung, beginnend mit dem 17. Jahrhundert und dem Übergang von Söldnerheeren zu stehenden Heeren. Es wird der Wandel in der Versorgung von Soldaten beschrieben und der Bezug zu frühen Regelungen, vergleichbar mit dem heutigen § 9 SVG, hergestellt. Das Kapitel zeigt die Kontinuität von Regelungen zur beruflichen Wiedereingliederung von Soldaten in den öffentlichen Dienst seit der Einführung des SVG im Jahr 1957 auf und beschreibt die Entwicklung des Zulassungsscheins und des Stellenvorbehalts.
III. Eingliederungs- und Zulassungsschein nach § 9 SVG: Dieses Kapitel analysiert detailliert § 9 SVG, der die Voraussetzungen für den Erhalt eines Eingliederungs- oder Zulassungsscheins (E- oder Z-Schein) regelt. Es erklärt die Unterschiede zwischen E- und Z-Schein hinsichtlich der möglichen beruflichen Eingliederung (Beamten- oder Angestelltenverhältnis) und betont die Wahlfreiheit des Soldaten. Der Anspruch auf Übernahme in vorbehaltene Stellen nach § 10 SVG wird erläutert, wobei die mit unbestimmten Rechtsbegriffen verbundenen Problematiken nur kurz angesprochen werden.
IV. Stellenvorbehalt nach § 10 SVG: Das Kapitel konzentriert sich auf den Stellenvorbehalt für ehemalige Soldaten im Beamtenverhältnis. Es beschreibt die Einstellungsbehörden, die dem Stellenvorbehalt unterliegen, und betont, dass der Fokus auf dem Übergang eines Soldaten auf Zeit in ein Beamtenverhältnis liegt. Die rechtlichen Grundlagen des Stellenvorbehalts werden hier umfassend dargestellt.
Schlüsselwörter
Soldatenversorgungsgesetz (SVG), Leistungsprinzip (Art. 33 Abs. 2 GG), Stellenvorbehalt, Eingliederungs- und Zulassungsschein (§ 9 SVG), Berufssoldaten, Soldaten auf Zeit, Verfassungsmäßigkeit, Verhältnismäßigkeit, Berufsbeamtentum.
Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Arbeit: Vereinbarkeit von Stellenvorbehalten für ehemalige Soldaten mit dem Leistungsprinzip
Was ist der Gegenstand dieser Arbeit?
Diese Arbeit untersucht die Vereinbarkeit von Stellenvorbehalten für ehemalige Soldaten nach §§ 7 ff. Soldatenversorgungsgesetz (SVG) mit dem Leistungsprinzip nach Art. 33 Abs. 2 GG. Sie analysiert die rechtlichen Grundlagen des Eingliederungs- und Zulassungsscheins (§ 9 SVG) und des Stellenvorbehalts (§ 10 SVG) und prüft deren verfassungsmäßige Rechtfertigung.
Welche Themenschwerpunkte werden behandelt?
Die Arbeit beleuchtet die historische Entwicklung der Soldatenversorgung, die rechtlichen Grundlagen des § 9 und § 10 SVG, das Leistungsprinzip nach Art. 33 Abs. 2 GG und die verfassungsmäßige Rechtfertigung eines Eingriffs in dieses Prinzip durch die genannten Vorschriften. Spezifische Aspekte sind die Unterschiede zwischen E- und Z-Schein, die Einstellungsbehörden, die dem Stellenvorbehalt unterliegen, und die Problematik unbestimmter Rechtsbegriffe.
Was sind die zentralen Forschungsfragen?
Die zentrale Forschungsfrage lautet: Stellen die Vorbehaltsstellen für ehemalige Soldaten nach §§ 9 und 10 SVG einen verfassungsmäßig gerechtfertigten Eingriff in das Leistungsprinzip nach Art. 33 Abs. 2 GG dar? Die Arbeit untersucht auch, ob diese Regelungen zu einer Diskriminierung führen.
Wie wird die historische Entwicklung der Soldatenversorgung betrachtet?
Das Kapitel "Rückschau" untersucht die historische Entwicklung der Soldatenversorgung vom 17. Jahrhundert bis zur Gegenwart, beginnend mit dem Übergang von Söldnerheeren zu stehenden Heeren. Es wird der Wandel der Versorgung von Soldaten und die Kontinuität von Regelungen zur beruflichen Wiedereingliederung im öffentlichen Dienst seit 1957 (Einführung des SVG) aufgezeigt.
Was wird im Kapitel über den Eingliederungs- und Zulassungsschein (§ 9 SVG) erläutert?
Dieses Kapitel analysiert detailliert § 9 SVG, erklärt die Voraussetzungen für den Erhalt eines E- oder Z-Scheins und die Unterschiede zwischen beiden hinsichtlich der beruflichen Eingliederung (Beamten- oder Angestelltenverhältnis). Der Anspruch auf Übernahme in vorbehaltene Stellen nach § 10 SVG wird erläutert.
Worauf konzentriert sich das Kapitel zum Stellenvorbehalt (§ 10 SVG)?
Dieses Kapitel konzentriert sich auf den Stellenvorbehalt für ehemalige Soldaten im Beamtenverhältnis. Es beschreibt die betroffenen Einstellungsbehörden und betont den Fokus auf den Übergang von Soldaten auf Zeit in ein Beamtenverhältnis. Die rechtlichen Grundlagen des Stellenvorbehalts werden umfassend dargestellt.
Wie wird die Verfassungsmäßigkeit des Stellenvorbehalts geprüft?
Die Verfassungsmäßigkeit wird anhand verfassungsimmanenter Schranken und des Verhältnismäßigkeitsprinzips geprüft. Die Arbeit analysiert, ob der Eingriff in das Leistungsprinzip durch den Stellenvorbehalt gerechtfertigt ist.
Welche Schlüsselwörter sind relevant für diese Arbeit?
Soldatenversorgungsgesetz (SVG), Leistungsprinzip (Art. 33 Abs. 2 GG), Stellenvorbehalt, Eingliederungs- und Zulassungsschein (§ 9 SVG), Berufssoldaten, Soldaten auf Zeit, Verfassungsmäßigkeit, Verhältnismäßigkeit, Berufsbeamtentum.
- Quote paper
- Claudio Schreiber (Author), 2020, Vorbehaltsstellen im Sinne von §§ 7 ff. Soldatenversorgungsgesetz (SVG) und der Grundsatz des Leistungsprinzips. Eine Untersuchung der Vereinbarkeit, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1006678