Ist die Wiedereinführung der Todesstrafe möglich? Dies ist eine Frage, die in Deutschland derzeit allenfalls eine rechtliche Diskussion zu entfalten geeignet ist. Politisch brisant ist diese Frage hierzulande momentan nicht. Eine solche politische Brisanz entfaltet die Frage nach der Wiedereinführung der Todesstrafe gleichwohl in Ländern, die von Deutschland nicht sehr weit entfernt sind. Prominente Beispiele sind hier etwa Ungarn oder die Türkei.
Das Weltgeschehen, die Kultur und auch das Recht sind in stetigem Wandel begriffen. Stimmungslagen, die Politik machen, können sich etwa als Antwort auf bestimmte Ereignisse ausbreiten und schwer vorhersehbare Konsequenzen nach sich ziehen. Auch für das Recht. Grund genug also, die Frage nach der Möglichkeit der Wiedereinführung der Todesstrafe in Deutschland einmal zu stellen und kritisch zu würdigen. Ebendies habe ich in meiner Seminararbeit getan. Maß genommen zur Beurteilung dieser Möglichkeit habe ich hierzu an staats- und rechtsphilosophischen Ideen, am Deutschen Grundgesetz, an völkerrechtlichen Verträgen wie der AEMR, dem IPBPR und der EMRK, sowie am Recht der Europäischen Union, namentlich an der GRC.
Inhaltsverzeichnis
Literaturverzeichnis
Einleitung: Die Todesstrafe ist abgeschafft
Die Möglichkeit der Wiedereinführung der Todesstrafe im Lichte staats- bzw. rechtsphilosophischer Prinzipien
A. Über Dispositionsbefugnisse eines Staates
B. Über den Einfluss außerrechtlicher Maßstäbe auf das Recht
C. Zwischenergebnis
Die Möglichkeit der Wiedereinführung der Todesstrafe im Lichte geltenden Rechts
A. Grundgesetz (GG)
I. Verfassungsänderung bzgl. Art. 102 GG
1. Formelle Anforderungen aus Art. 79 I, II GG
2. Materielle Anforderungen aus Art. 79 III GG
a) Grundsätze in Art. 20 GG
aa) Faires Verfahren
bb) Verhältnismäßigkeitsgrundsatz
b) Grundsätze in Art. 1 GG
aa) Der verfassungsrechtliche Begriff der Menschenwürde
bb) Todesstrafe und Menschenwürde
c) Zwischenergebnis
II. Einführung durch Änderung einfachen Rechts
1. Verstoß gegen Art. 2 II 1 GG
a) Eingriff in den Schutzbereich
b) Verfassungsrechtliche Rechtfertigung
aa) Formelle Anforderungen
bb) Materielle Anforderungen
2. Zwischenergebnis
B. Völkerrecht
I. Völkervertragsrecht
1. Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (AEMR)
2. UN-Zivilpakt (IPBPR)
II. Völkergewohnheitsrecht
III. Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK)
C. Charta der Grundrechte der Europäischen Union (GRC)
Zusammenfassung: Die Todesstrafe bleibt abgeschafft
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