Was wäre, wenn die Fundamente unserer Demokratie bröckeln? Eine packende Reise durch die Welt der Demokratietheorien, von den visionären Ideen John Lockes und Montesquieus bis zu den kontroversen Ansichten Rousseaus, offenbart dieses Buch die komplexen Wurzeln unserer heutigen Staatssysteme. Es beleuchtet die unterschiedlichen Organisationsformen, von der direkten Demokratie mit ihren Volksabstimmungen bis zu den repräsentativen Systemen, in denen gewählte Volksvertreter den Willen des Volkes verkörpern. Am Beispiel der Bundesrepublik Deutschland und der Vereinigten Staaten von Amerika werden die Vor- und Nachteile der parlamentarischen und präsidialen Demokratie anschaulich analysiert. Doch welche Form der Demokratie ist die beste? Diese Frage führt zu einer kritischen Auseinandersetzung mit dem Spannungsverhältnis zwischen Volkssouveränität, Rechtsstaatlichkeit und Gewaltenteilung. Der Leser wird dazu angeregt, über die Grenzen der Parteienherrschaft nachzudenken und die Bedeutung von Bürgerbeteiligung und Volksentscheiden für eine lebendige Demokratie zu erkennen. Abschließend entwirft der Autor ein eigenes Staatssystem, das die Stärken verschiedener Modelle vereint, um eine Ordnung der Freiheit, Gleichheit und Gerechtigkeit zu schaffen. Dieses Buch ist ein unverzichtbarer Leitfaden für alle, die sich für die Zukunft der Demokratie interessieren und aktiv an der Gestaltung unserer Gesellschaft mitwirken wollen. Es ist eine Einladung, über die Grundlagen unserer politischen Ordnung nachzudenken und die eigene Rolle als Bürger in einer sich wandelnden Welt zu reflektieren. Tauchen Sie ein in die faszinierende Welt der Demokratietheorien und entdecken Sie neue Perspektiven für eine gerechtere und lebenswertere Zukunft! Eine kritische Analyse, die zum Nachdenken anregt und neue Wege für eine zukunftsfähige Demokratie aufzeigt. Politische Theorie, Staatssysteme, Demokratieformen,Repräsentative Demokratie, Direkte Demokratie, Parlamentarische Demokratie, Präsidiale Demokratie, Gewaltenteilung, Volkssouveränität, Rechtsstaatlichkeit, politischeIdeen, Geschichte, Deutschland, USA, John Locke, Montesquieu, Rousseau, politischePhilosophie, Bürgerbeteiligung, Volksentscheide, Politische Systeme,Demokratieentwicklung, PolitischeWillensbildung, Gesellschaftsmodelle, Regierungsformen.
Inhaltsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
I.1. Was ist eigentlich Demokratie?
2. Die Demokratieideen der Staatstheoretiker:
2.1. John Locke
2.2. Charles de Montesquieu
2.3. Jean-Jacques Rousseau
II.1. Demokratische Systeme
2. Formen der Demokratie
2.1. Repräsentative Systeme
2.1.1. Parlamentarische Demokratie
2.1.1.1. am Beispiel der BRD
2.1.2. Die Präsidiale Demokratie (USA)
2.2. Direkte Demokratie
III.1. Welches System bevorzuge ich?
2. Mein eigenes Staatssystem
Literaturverzeichnis
I.1. Was ist eigentlich Demokratie?
Im Fremdwörterbuch wird Demokratie ( griech. „ Volksherrschaft“) als ein Regierungssystem definiert, „... in dem der Wille des Volkes ausschlaggebend ist; Ggs. Diktatur “1. Hieran kann man schon erkennen, wie wichtig das Volk für eine Demokratie ist.
Im Lexikon steht es da schon präziser. Demokratie ist „... eine Regierungsform, bei der die höchste Gewalt vom Volk (demos) ausgeht“2.
Man muss zwischen zwei Organisationsformen der Demokratie unterscheiden. Zum ersten derdirektenDemokratie, die sich durchVolksabstimmungen (Plebiszit)auszeichnet, und zum zweiten derindirektenDemokratie, bei der eineVolksvertretungden Willen des Volkes repräsentiert. Die Demokratie ist in reiner Form jedoch selten verwirklicht, „... weil der Begriff des Volkes als des obersten Trägers der Staatsgewalt je nach der herrschenden Sozialordnung unterschiedlich weiter oder enger gefasst wird. So schloss die Demokratie der Antike, [...], Sklaven, Frauen und Besitzlose von den politischen Rechten aus...“3.
Wichtig für die Entwicklung der modernen Demokratie, waren die politischen Theorien der Aufklärung ( Gesellschaftsvertrag, Gewaltenteilung, Menschen- rechte). Im „...Zeitalter der Vernunft...“4 (der Aufklärung - 17.Jhd.) führte ein neues Menschenbild (der Mensch als vernunftbegabtes Wesen; „ich denke, also bin ich“ - Zitat von Rene Descartes) „zwangsläufig zu der Frage, wie eine politische Ordnung aussehen solle, die Freiheit des einzelnen und öffentliche Ordnung so miteinander verbindet, dass obrigkeitsstaatliche und gesellschaftliche Unterdrückung vermieden wird“1. Diese Ziele kann man in den Lehren der Staatstheoretiker John Locke, Charles de Secondat Montesquieu sowie Jean-Jacques Rousseau wiederfinden. Sie haben „jedoch unterschiedliche Antworten auf die Frage nach einer vernunftgemäßen politischen Ordnung“2.
I.2. Die Demokratieideen der Staatstheoretiker
Die Staatstheoretiker John Locke, Charles de Montesquieu und Jean Jacques Rousseau entwarfen Staatsstrukturmodelle, die demokratische Züge enthalten sollten. D.h. das Volk sollte an Macht gegenüber der Obrigkeit gewinnen, genauer sollte das der Wille des Volkes ausschlaggebend sein.
Locke und Montesquieu zählen zu den geistigen Vätern der repräsentativen Demokratie, während Rousseau die direkte Demokratie theoretisch begründet.3
I.2.1. John Locke
Locke wendet sich in seinen „Two Treaties of Government“(1690) gegen die Rechtfertigung der absoluten Monarchie.4
Er begründet mit dem Naturzustand („Kampf aller gegen alle“ - Zitat von Thomas Hobbes), daß man (Frau übrigens auch) um das Eigentum der einzelnen zu schützen, ein Vertrag zwischen den Eigentümern geschlossen werden müsse.
Um die Freiheit der Einzelperson und ihres Eigentumsinteresses zu schützen muss also ein Staat geschaffen werden, der auf der vernünftigen Übereinkunft beruht.
„Die Aufgaben der Staatsgewalt ist begrenzt, folglich dürfen auch die Machtmittel der Regierung nicht unbeschränkt sein. Deshalb soll die Macht auf verschiedene Träger verteilt werden...“5. Die Exekutive, also die ausführende Macht, fällt dem Monarchen zu. Die Legislative, die gesetzgebende Gewalt, fällt dem Parlament (der gewählten Volksvertretung) zu.
„Alle Macht findet ihre Grenzen an der Zustimmung der Bürger.“1
Damit wird die Volkssouveränität (alle Macht geht vom Volk aus; das Volk ist die höchste Macht im Staat) festgelegt. Damit kontrolliert das Volk auch die Regierung und das Parlament.
Locke erwähnt zwei Souveräne im Staat, zum Einen das Volk und zum Zweiten den König. Er fordert die Menschen auf, gegen eine Herrschaft, die sich gegen die Volkssouveränität, oder gegen das „Recht auf Unversehrtheit der Person und des Eigentums vergeht“2, Widerstand zu leisten.
Wie schon oben genannt, ist John Locke ein geistiger Gründungsvater der repräsentativen Demokratie. „Die Patrioten der amerikanischen Unabhängigkeitskriege schenkten seinen Schriften große Beachtung.“3
I.2.2. Charles de Montesquieu
Montesquieus war genauso Verfechter des repräsentativen Staates.
Er war Angehöriger des französischen Hochadels und kritisierte in den sog.
„persischen Briefen“ den französischen Absolutismus. Er gewann durch ausgedehnte Reisen Vergleichsmöglichkeiten mit verschiedenen Staatssystemen. Er vertrat „... eine politische Ordnungsvorstellung, die sich am englischen Modell der eingeschränkten exekutiven Gewalt des Königs orientierte“.4 Jedoch wollte er im Gegensatz zu Locke noch eine 3. Gewalt einführen, die rechtsprechende Gewalt oder judikative Gewalt. „Erst in der vollständigen Teilung der Gewalten - Legislative - Exekutive - Judikative - und ihrer wechselseitigen Kontrolle erkannte er die Voraussetzung für die politische Freiheit der Einzelperson. Eine demokratische Mitbestimmung des Volkes bei der Verwirklichung dieses Staates war nicht vorgesehen: das monarchistisch- aristokratische Element hatte in Montesquieus Staatstheorie das Übergewicht.“1
D.h. er wollte die adligen Privilegien beibehalten.
Wichtig war auch die Idee, Repräsentanten müssen die Wünsche des Volkes vertreten, weil das Volk im Ganzen keine gesetzgebende Gewalt direkt ausüben könne, im totalen Gegensatz zu Rousseaus Staatstheorie. Die Lehren von Montesquieu hat die Entwicklung der Verfassung der Vereinigten Staaten von Amerika stark beeinflusst...“2.
I.2.3. Jean-Jacques Rousseau
„Seine politische Theorie beruht auf der Annahme, dass der Mensch von Natur aus gut sei und in öffentlichen Angelegenheiten tugendhaft handeln müsse.“3
Rousseaus Staatstheorie soll eine Ordnung der Freiheit, Gleichheit und Gerechtigkeit schaffen, ohne dem Prinzip der Repräsentation.
Sein wichtigstes Werk war der Gesellschaftsvertrag (contract social), indem gesagt wird, dass sich der Einzelne unter die oberste Leitung eines allgemeinen Willens stellen muß. Wenn sich jemand gegen den Gemeinwillen stellt, „...muss der Staat Zwang bis hin zur Todesstrafe anwenden...“4.
„Parteien, Gewerkschaften und sonstige Verbände wären mit Rousseaus Lehre unvereinbar. Rousseaus Idealvorstellung ist die direkte Demokratie ohne Gewaltenteilung und Repräsentation.“5
Das ist ein ziemlicher Widerspruch, weil er einerseits die Freiheit aller fordert, aber andererseits will er das sich alle dem Gemeinwohl untergliedern, sie sollen sogar gezwungen werden.
„Er ist einer der umstrittensten Denker...“ und wird sogar als „Vorläufer des modernen Totalitarismus gesehen, der die Menschen zu ihrem Glück zwingen will.“6
Rousseaus Gedanken zum identitären Gemeinwillen wurden aber auch der totalitären Interpretation zugänglich gemacht.1
II.1. Demokratische Systeme
Demokratische Systeme zeichnen sich vor allem durch politischen Wettbewerb aus, was bedeutet, dass durch regelmäßige, freie, geheime und allgemeine Wahlen der Parteien, die Träger der Herrschaft, durch das Volk legitimiert werden (d.h. durch das Volk gerechtfertigt werden). Das Volk ist auch dazu befähigt, die regierende(n) Partei(en) abzulösen.
Demokratische Systeme „sind nicht nur auf Volkssouveränität“2 gegründete Systeme. Hinzukommen noch die Rechtsstaatlichkeit, sowie die Gewaltenteilung, die wichtige und unwiderrufliche Bestandteile von demokratischen Systemen darstellen. Sie sollen der „staatlichen Willkür vorbeugen und die Macht der einzelnen Herrschaftsträger begrenzen“3.
„Für die Überlebensfähigkeit demokratischer Systeme ist es darüber hinaus von Bedeutung“4, dass es neben kontroversen (strittigen; gegeneinander gerichtete) auch allgemein akzeptierte Meinungen und Interessen gibt. Es wird zwar kaum allgemein akzeptierte Meinungen geben, aber solange die Meinung „nicht von größeren Bevölkerungsgruppen in Frage gestellt wird“, gibt es keine Probleme oder Spaltungen, d.h. keine Aufhebung demokratischer Ideen.
II.2. Formen der Demokratie
Zu unterscheiden sind dabeirepräsentative Demokratie, worunter die parlamentarische und präsidiale Demokratie fällt, und diedirekte (plebiszitäre) Demokratieund solche Demokratien, die einzelne Elemente aus repräsentativen und direkten Demokratien miteinander verbinden (sog.Mischformen).
II.2.1. Repräsentative Systeme
In repräsentativen Systemen „übt das Volk die Herrschaft nicht direkt aus“1, sondern wird durch Repräsentanten (Parlament) vertreten. Diese vertreten den Wille des Volkes.
II.2.1.1. Parlamentarische Demokratie
Bei diesem Regierungssystem „übt das Volk die Herrschaft nicht direkt aus“1, sondern gibt die Herrschaft an Dritte weiter, die des Volkes Interessen und Meinungen vertreten sollen. Beim parlamentarischen System ist dies Aufgabe des Parlamentes, wie der Name schon sagt.
„Die Regierung geht aus dem Parlament hervor, dem die Regierungsmitglieder in der Regel angehören. Für die Amtsführung ist sie auf das Vertrauen der Mehrheit der Mitglieder des Parlaments angewiesen. Man kann im parlamentarischen System nicht in jenem strengen Sinne von Gewaltentrennung zwischen Legislative und Exekutive sprechen...“2, wie es in den USA praktiziert wird.
Das kommt daher, daß die Regierungspartei, wenn benötigt zusammen mit einer Koalitionspartei, die Mehrheit im Parlament hat und so fast allein die politischen Interessen des Volkes vertritt. Deshalb ist es auch die Zweitstimme bei der Wahl so wichtig, weil diese Partei die Interessen 4 Jahre lang gut oder weniger gut vertritt.
„Eine Minderheitsregierung könnte in einem parlamentarischen System nicht auf Dauer im Amt bleiben, da sie auf das Vertrauen der Mehrheit der Abgeordneten angewiesen ist.“3 Deshalb koaliert die Regierungspartei auch meistens mit anderen Parteien, um die Mehrheit im Bundestag zu haben.
Das Parlament kann der Regierung das Misstrauen aussprechen. Durch Erfahrung aus der Weimarer Republik wurde das konstruktive Misstrauensvotum eingeführt (wird später noch näher erläutert). Anders herum darf aber auch die Regierung das Parlament auflösen.
Im parlamentarischen System besteht eine enge Verbindung zwischen Regierung und Parlament. Deshalb kann man nicht wie in den USA von Gewaltenteilung reden, sondern eher von Gewaltenverteilung auf verschiedene Institutionen. Die Regierung ist die stärkere der beiden Gewalten. Sie legt zum Beispiel Gesetzesentwürfe vor, die das Parlament beschließt.
„Die Kontrollmöglichkeit des Parlaments gegenüber der Regierung ist durch die Verbindung zwischen Regierungspartei(en) und Regierung stark begrenzt.
Die Gewaltenteilung verläuft nicht zwischen Legislative und Exekutive, sondern zwischen der Regierung und Regierungsparteien auf der einen Seite und der Opposition auf der anderen Seite.“1
II.1.2.1.1. Parlamentarische Demokratie am Beispiel der BRD
Als der parlamentarische Rat am 1.September 1948 zu seiner konstituierten Sitzung zusammenkam, wollte die Mehrheit des Parlamentarischen Rates eine „Gegen-Verfassung“ zur Weimarer Reichsverfassung beschließen, die eine Mischform der direkten und repräsentativen Demokratie war.
Um die Schwachstellen der Weimarer Verfassung zu beseitigen, die vorwiegend im Institutionellen zu liegen schienen, wurde die Weimarer Verfassung völlig neu überarbeitet. Es wurde keine Vollverfassung ausgearbeitet, sondern ein Grundgesetz, dass aber immer noch Bestand hat, und nur durch kleine Veränderungen ergänzt wurde.
Eine wichtige Änderung zur Weimarer Verfassung betraf die Befugnisse des Präsidenten. Er wurde weitestgehend vom Parlamentarischen Rat entmachtet.
Er schlägt den Bundeskanzler heutzutage nur noch dem Bundestag vor, und kann ihn nicht mehr ernennen. Ihm wurde der Einfluß auf die Regierungsbildung genommen. Im wesentlichen hat er nur noch repräsentative Aufgaben. Er hat jedoch die Aufgabe die verschiedenen Minister (z.B. Umweltminister, Bundesarbeitsminister, usw.) zu ernennen oder zu entlassen.
Sonst sind ihm jegliche Aufgabenbereiche, wie z.B. die des Oberbefehlshabers der Bundeswehr (damals Reichswehr), genommen worden. „Nur wenn der Bundestag nicht mit Mehrheit den Kanzler wählt“2, kommt dem Bundespräsident die Befugnis zu, entweder einen Minderheitenkanzler zu ernennen oder der Bundestag aufzulösen. Der Bundespräsident wird durch die Bundesversammlung für 5 Amtsjahre gewählt und wird dadurch nicht mehr, wie in der Weimarer Republik, direkt vom Volk legitimiert (kein Volksentscheid bei Präsidentenwahl mehr).
Die Bundesversammlung setzt sich aus den Abgeordneten des Bundestags und den Vertretern der Landesparlamente zusammen, je 656 Mitglieder.
Der Bundeskanzler wurde jedoch in seinen Aufgaben und Befugnissen gestärkt, um eine starke und stabile Regierung gegenüber dem Bundespräsidenten und dem Bundestag zu erreichen.1
Des weiteren wurde dem Parlament die Möglichkeit entzogen, einzelne Minister aus der Regierung zu entlassen. „Die Bundesminister bedürfen nach dem Grundgesetz weder der Bestätigung durch den Bundestag, noch können sie vom ihm abgewählt werden.“2
Das ist jetzt, wie schon oben genannt Aufgabe des Bundespräsidenten. „Zum anderen wurde das einfache Misstrauensvotum durch das konstruktive Misstrauensvotum ersetzt.“3
D.h., dass nach Artikel 67 des Grundgesetzes nur das Misstrauen vom Bundestag gegenüber dem Bundeskanzler ausgesprochen werden kann (also gestürzt werden kann), wenn der Bundestag mit der Mehrheit seiner Mitglieder einen neuen Kanzler wählt.
Die plebiszitären Elemente wurden wieder abschafft, mit Ausnahme des Artikels 29 (Volksentscheid über Neugliederung des Bundesgebietes).
Außerdem gilt ein Mehrheitswahlrecht im Bundestag, was ich vorhin schon beschrieben habe.
Die Änderung der Artikel 1 und 20 des Grundgesetzes wurden durch den Artikel 79 Abs.3 für unzulässig erklärt, durch Erfahrung mit der Weimarer Reichsverfassung..
Damit ist auch die Unantastbarkeit der Menschenwürde gesichert, genauso wie die Staatsstruktur. Der Begriff der „wehrhaften Demokratie“1 bedeutet, dass verfassungsfeindliche Parteien und andere Vereinigungen verboten werden dürfen. Am 8.Mai 1949 wurde das Grundgesetz vom Parlamentarischen Rat verabschiedet.
II.1.2. Die präsidiale Demokratie (USA)
„Der Präsident und der Kongress (Parlament) werden in den Vereinigten Staaten in getrennten Wahlen bestellt“2 (Gegensatz zur parlamentarischen Demokratie). Der Präsident kann nicht wegen politischer Meinungs- verschiedenheiten oder veränderter Mehrheiten gestürzt werden.
Nur wenn er sich strafbarer Vergehen schuldig macht (siehe Lewinski-Affäre), kann das Repräsentantenhaus Klage gegen ihn erheben. Dem Präsident ist es auch nicht erlaubt den Kongress aufzulösen und Neuwahlen zu verordnen.
Wichtig ist eine institutionelle Trennung der Gewalten, also Trennung von Parlament und Regierung. Der Präsident und die Mitglieder seiner Regierung dürfen also keinen Sitz im Kongress haben. Das führt dazu, das der Präsident nicht mit einer ständigen Mehrheit rechnen kann. In den vereinigten Staaten vereinigt der „Präsident die Funktionen des Staatsoberhauptes und des Regierungschefs in einer Person“.3
„Er besitzt nur die Möglichkeit , Gesetzesbeschlüsse des Kongresses mit seinem Veto zu belegen. Das Veto kann [...]allerdings mit einer Zweidrittelmehrheit in beiden Häusern des Kongresses überstimmt werden.“4
Dazu bekommt er noch den Oberbefehl über die Streitkräfte.
II.2.2. Direkte Demokratie
Als häufigstes Beispiel wird hier die Schweiz genannt, obwohl es nur eine Mischform von repräsentieller und direkter Demokratie ist.
Ich will die direkte Demokratie trotzdem an der Schweiz festmachen.
Abbildung 1:Info.z.polit.Bildg.227, S.6
Die direkte Demokratie wird besonders durch sog. Volksabstimmungen (Volksbegehren und Volksentscheid) geprägt. Hier geht die Macht vom Volk aus. Oberstes Organ ist die Bundesversammlung, die aus dem Nationalrat und dem Ständerat besteht. „Der Bundesrat -Regierung- wird auf 4 Jahre gewählt von der Bundesversammlung gewählt und hat ihr gegenüber eine nicht sehr starke Stellung. Die schweizerische Verfassung weist dem Parlament eindeutig die wichtigste Rolle zu. Da der Bundesrat die Bundesversammlung nicht auflösen, und diese den Bundesrat nicht stürzen kann, ergibt sich eine starke Stellung des Bundesrates.“1 Kontrolliert werden diese Organe durch die Wahlberechtigten, die in Volksentscheiden verschiedene Gesetze aufheben können und durch Volksbegehren die gesetzliche Regelung bestimmter Fragen verlangen können.
Aktive Bürger stimmen jedoch nicht über Verfassungsänderungen ab.
Im Gegensatz zur Weimarer Republik haben sich die Elemente der direkten Demokratie in der Schweiz bewährt.
Die Auffassung, dass in der Demokratie die Staatsgewalt vom Volk ausgeht, ist in der Schweiz am stärksten verwirklicht. Das Volk hat die meisten direkten Einwirkungs- und Kontrollmöglichkeiten von allen Demokratien.2
III.1. Welches System bevorzuge ich?
Das ist eine schwere Frage. Jedes System hat seine Vorteile, aber es hat auch seine Nachteile. Muss man es daran festmachen, welches System die meisten Vorteile hat, und welches die wenigsten Nachteile hat.
Ich finde auf jeden Fall den Gedanke von Volksentscheiden bei bestimmten Angelegenheiten gut. Dadurch wird der Parteiabsolutismus ein wenig aufgehoben. In unserem System, der parlamentarischen Demokratie, ist es dem Volk schon fast nicht mehr möglich die Politik mitzubestimmen. Man wählt einmal alle 4 Jahre ein Partei und diese vertritt das Volk dann mehr oder minder.
Aber man kann jetzt sowieso nichts mehr gegen die parteipolitischen Angelegenheiten mehr machen. Es ist einem Bürger nicht mehr möglich innerhalb der Amtsperiode die Politik mitzubestimmen.
Gut, man hat die Möglichkeit 4 Jahre später eine andere Partei zu wählen.
Aber was in diesen vier Jahren schon für Entscheidungen getroffen werden konnten, die dem Volk gar nicht passt.
Deshalb plädiere ich für mehr Volksentscheide. Bei Volksentscheiden gibt es aber noch ein weiteres Problem. Man muss eine bestimmte Zahl von gültigen Stimmen erreichen, damit ein Vorschlag durchkommt oder nicht. Aber die Volksentscheide sind in Deutschland noch nicht so bekannt. Deshalb ist auch der Antrag auf Abschaffung der Rechtschreibreform in Berlin abgeschmettert worden.
Um die Demokratie zu sichern, ist es unbedingt nötig eine Legislative, eine Exekutive, und eine Judikative Gewalt zu haben. Würde es keine Gewaltenteilung geben, hätten wir eine Diktatur oder den Absolutismus. Diese müssen sich gegenseitig kontrollieren. Werden diese Institutionen strikt getrennt, wie in den USA, so gibt es eine bessere Kontrolle als bei dem deutschen Staatssytem. Dadurch, das Parlament und Regierung strikt getrennt werden, spielen Politische Parteien eine untergeordnetere Roll.
In Deutschland starke Stellung der Parteien, wodurch es zu einer Herrschaft der Parteien über das Volk kommen kann (siehe oben schon beschrieben). Das hätte dann nicht mehr viel mit Demokratie zu tun.
III.2. Mein eigenes Staatssystem
Natürlich würde ich zuerst einmal von einer Demokratie ausgehen, weil totalitäre Systeme mich meiner Freiheit berauben können. Eigentlich ist man nie richtig frei, man muss sich der Gesellschaft unterordnen. Richtige Freiheit bedeutet Naturzustand.
Eine Gewaltenteilung ist auf jeden Fall sehr wichtig. Diese sollte genauso strikt getrennt werden, wie es in den USA der Fall ist, damit es nicht zu einer Herrschaft der Regierungspartei über das Volk kommen kann.
Über Gesetzesentwürfe sollte nicht ein einzelner Mann abstimmen, sondern das Parlament. Ein plebiszitäres Element möchte ich auch noch hinzufügen.
Es sollte bei politisch nicht so gewichteten Entscheidungen, der unmittelbar das Volk betrifft, Volksentscheide stattfinden, um die Macht des Volkes wieder ein bisschen zu vergrößern. Diese Volksentscheide sollten aber nur durchgeführt werden, wenn das Volk auch darüber im Klaren ist, um was es überhaupt geht.
Sie sollen also das politische Vorhaben verstehen können.
Literaturverzeichnis
1.) Cornelsen „Geschichte Politik und Gesellschaft 1“
2.) Der kleine Duden „Fremdwörterbuch“
3.) Information zur politischen Bildung 165 „Demokratie“
4.) Information zur politischen Bildung 227 „Parlamentarische Demokratie 1“ 5.) Isis „Großes Lexikon A-Z“
6.) sowie Unterrichtsmaterialien
[...]
1 Kleine Duden, Fremdwörterbuch, S.91
2 Isis-Verlag, Grosses Lexikon, S.198
3 ebenda, S.198
4 Information zur politischen Bildung 165, Demokratie, S.3
1 ebenda, S.3
2 ebenda, S.3
3 Info z. polit. Bildg.165, Demokratie, S.4
4 ebenda, S.4
5 ebenda, S.4
1 ebenda, S.4
2 Info.z.polit.Bildung 165, Demokratie, S.4
3 Geschichte, Politik und Gesellschaft 1, S.13
4 ebenda, S.13
1 ebenda, S.13
2 Info.z.polit.Bildg. 165, Demokratie, S.4
3 Info.z.polit.Bildg. 165, S.4
4 ebenda, S.4
5 ebenda, S.4
6 ebenda, S.4
1 Geschichte, Polit.und Gesells., S.16-17)
2 Info.z.polit.Bildg. 227, Parlamentarische Demokratie 1, S.3
3 ebenda, S.3
4 ebenda, S.3
1 Info.z.polit.Bildg 227, S.5
1 Info.z.polit.Bildg.227, S.5
2 Info.z.polit.Bildg. 165, S.13
3 ebenda, S.13
1 Info.z.polit.Bildg.227, S.14
2 Info.z.polit.Bildg.227, S.19
1 ebenda, S.19
2 ebenda, S.19
3 Info.z.polit.Bildg.227, S.19
1 ebenda, S.20
2 ebenda, S.5
3 Info.z.polit.Bildg.227, S.6-7
4 ebenda, S.6
1 Info.z.polit.Bildg.165, S.15
Häufig gestellte Fragen
Was ist Demokratie laut diesem Text?
Demokratie wird im Fremdwörterbuch als "Volksherrschaft" definiert, wobei der Wille des Volkes ausschlaggebend ist. Im Lexikon wird sie als Regierungsform beschrieben, bei der die höchste Gewalt vom Volk ausgeht.
Welche zwei Organisationsformen der Demokratie werden unterschieden?
Es wird zwischen direkter Demokratie (Volksabstimmungen) und indirekter Demokratie (Volksvertretung) unterschieden.
Wer waren die Staatstheoretiker, deren Demokratieideen in diesem Text besprochen werden?
John Locke, Charles de Montesquieu und Jean-Jacques Rousseau.
Was sind die Hauptpunkte von John Lockes Demokratieidee?
Locke wendet sich gegen die absolute Monarchie und argumentiert, dass ein Staat auf der vernünftigen Übereinkunft der Bürger beruhen muss, um die Freiheit des Einzelnen und sein Eigentum zu schützen. Er befürwortet die Gewaltenteilung zwischen Exekutive (Monarch) und Legislative (Parlament) und betont die Volkssouveränität.
Was ist Montesquieus Beitrag zur Demokratietheorie?
Montesquieu kritisiert den französischen Absolutismus und befürwortet eine politische Ordnung, die sich am englischen Modell orientiert, mit einer eingeschränkten Exekutive und einer dritten Gewalt, der Judikative. Er betont die Gewaltenteilung (Legislative, Exekutive, Judikative) und ihre gegenseitige Kontrolle, jedoch ohne eine demokratische Mitbestimmung des Volkes vorzusehen.
Was sind die zentralen Aspekte von Jean-Jacques Rousseaus Staatstheorie?
Rousseau geht davon aus, dass der Mensch von Natur aus gut ist und tugendhaft handeln muss. Er befürwortet eine Ordnung der Freiheit, Gleichheit und Gerechtigkeit ohne Repräsentation. Er argumentiert, dass sich der Einzelne dem Gemeinwillen unterordnen muss, notfalls auch unter Zwang.
Was sind die Merkmale demokratischer Systeme?
Demokratische Systeme zeichnen sich durch politischen Wettbewerb, freie und geheime Wahlen, Volkssouveränität, Rechtsstaatlichkeit und Gewaltenteilung aus.
Welche Formen der Demokratie werden unterschieden?
Repräsentative Demokratie (parlamentarische und präsidiale Demokratie), direkte Demokratie und Mischformen.
Was ist der Unterschied zwischen parlamentarischer und präsidialer Demokratie?
In der parlamentarischen Demokratie geht die Regierung aus dem Parlament hervor und ist auf dessen Vertrauen angewiesen. In der präsidialen Demokratie werden Präsident und Parlament in getrennten Wahlen bestellt, und der Präsident vereint die Funktionen des Staatsoberhauptes und des Regierungschefs in einer Person.
Wie funktioniert die parlamentarische Demokratie in der BRD (Bundesrepublik Deutschland) laut diesem Text?
Das Grundgesetz der BRD, das als "Gegen-Verfassung" zur Weimarer Reichsverfassung gedacht war, entmachtete den Präsidenten weitgehend und stärkte die Position des Kanzlers. Es wurde das konstruktive Misstrauensvotum eingeführt, und plebiszitäre Elemente wurden weitgehend abgeschafft.
Wie ist die Gewaltenteilung in den USA (präsidiale Demokratie) organisiert?
Es besteht eine institutionelle Trennung der Gewalten. Der Präsident und die Mitglieder seiner Regierung dürfen keinen Sitz im Kongress haben. Der Präsident kann Gesetzesbeschlüsse des Kongresses mit seinem Veto belegen, das jedoch mit einer Zweidrittelmehrheit in beiden Häusern des Kongresses überstimmt werden kann.
Was ist das Besondere an der direkten Demokratie in der Schweiz?
Die Schweiz wird als Beispiel für eine Mischform von repräsentativer und direkter Demokratie genannt, wobei das Volk durch Volksabstimmungen und Volksbegehren direkten Einfluss auf die Gesetzgebung hat.
Welches Staatssystem bevorzugt der Autor?
Der Autor plädiert für eine Demokratie mit Elementen der direkten Demokratie (Volksentscheide) und einer strikten Gewaltenteilung, ähnlich der in den USA, um eine Herrschaft der Regierungspartei über das Volk zu verhindern.
- Quote paper
- Markus Mussdorf (Author), 1999, Formen der Demokratie, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/100375