Nach der Aufnahme einer Einbauverpflichtung von Rauchwarnmeldern in Wohnungen in die Landesbauordnungen einiger Bundesländern flammt vor allem in Objekten nach dem Wohnungseigentumsgesetz die Diskussion auf, ob die Rauchwarnmelder in den Wohnungen zum Sondereigentum oder zum Gemeinschaftseigentum zählen.
Die bisherigen Auslegungen sind nach Auffassung des Autors nicht haltbar.
Die zur Begründung des Gemeinschaftseigentums angeführten Argumente sind nicht stichhaltig und widerlegbar. Rauchmelder sind keine Modernisierungsmaßnahmen im Sinne des WEG und dienen nicht dem Brandschutz.
Die Rauchmelder in den Wohnungen gehören zum Sondereigentum des Eigentümers und der Einbau unterliegt nicht der gemeinschaftlichen Beschlussfassung der Eigentümergemeinschaft.
Eine gesetzliche Regelung, wonach nur VdS- und DIN-geprüfte Rauchmelder installiert werden dürfen, besteht nicht.
Dieses Werk ist die bisher einzige umfassende sachgerechte und unabhängige Bewertung der Rechtslage bei der Installation von Rauchmeldern im Wohnungseigentum.
Inhaltsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Zusammenfassung
Einleitung
Ausgangssituation
Rauchwarnmelder grundsätzlich sinnvoll
Was sind Rauchwarnmelder
Rauchschutzkampagnen
Forum Brandrauchprävention
Verwendung von Rauchmeldern ohne gesetzlichen Zwang
Rechtliche Verpflichtung in einigen Bundesländern
Rechtsgrundlagen
Auswertung der gesetzlichen Vorgaben
Anforderungen an Rauchwarnmelder
Anerkannte Regeln der Technik und DIN-Normen
Mindeststandards für Rauchwarnmelder
Produktnorm DIN 14604 für Rauchwarnmelder
Anwendungsnorm DIN 14676 für Rauchwarnmelder
Rauchmelder sind keine Bauprodukte
Rauchwarnmelder im Sondereigentum oder Gemeinschaftseigentum?
Einsatz von Rauchwarnmeldern im WEG-Recht: Gemeinschaftseigentum oder Sondereigentum?
Rechtssichere Dokumentation der jährliche Wartung
Wegfall des Versicherungsschutzes
Rauchwarnmelder als Modernisierungsmaßnahme nach WEG
Herrschende juristische Meinung
Brandschutzeinrichtungen sind behördlich in der LBO vorgeschrieben
Sonderfall: WEG und Vermietung an wechselnde Mieter
Rauchmelderpflicht entwickelt wirtschaftliche Dimensionen
Weitere Aspekte
Fazit
Quellen:
Abkürzungsverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Zusammenfassung
Nach der Aufnahme einer Einbauverpflichtung von Rauchwarnmeldern in Wohnungen in die Landesbauordnungen einiger Bundesländern flammt vor allem in Objekten nach dem Wohnungseigentumsgesetz die Diskussion auf, ob die Rauchwarnmelder in den Wohnungen zum Sondereigentum oder zum Gemeinschaftseigentum zählen.
Die bisherigen Auslegungen sind nach Auffassung des Autors nicht haltbar.
Die zur Begründung des Gemeinschaftseigentums angeführten Argumente sind nicht stichhaltig und widerlegbar. Rauchmelder sind keine Modernisierungsmaßnahmen im Sinne des WEG und dienen nicht dem Brandschutz.
Die Rauchmelder in den Wohnungen gehören zum Sondereigentum des Eigentümers und der Einbau unterliegt nicht der gemeinschaftlichen Beschlussfassung der Eigentümergemeinschaft.
Eine gesetzliche Regelung, wonach nur VdS- und DIN-geprüfte Rauchmelder installiert werden dürfen, besteht nicht.
Einleitung
„Nach dem verheerenden Wohnungsbrand in Lübeck in der Nacht zum 15.02.2009, bei der eine Frau und zwei Kinder starben, sind in der Nacht des 24.02.2009 in Moers (NRW) erneut eine Frau und drei kleine Kinder bei einem Brand ums Leben gekommen. Der Familienvater rettete sich durch einen Sprung aus dem Fenster der Dachgeschosswohnung und erlitt leichte Verletzungen. Die 34-jährige Mutter und ihre drei Kinder im Alter von einem, drei und fünf Jahren verstarben an einer Rauchgasvergiftung und konnten nur noch tot geborgen werden. Die Ursache für das Feuer ist noch unklar.[1]
Einen Rauchmelder, der die Familie hätte rechtzeitig warnen können, gab es in der Wohnung nicht.“[2]
Presseartikel wie der Eingangs erwähnte schrecken die Bürger immer wieder auf und verdeutlichen, dass auch in der heutigen Zeit immer noch tragische Unglücke geschehen können. Es ist um so tragischer, wenn die Folgen eines Brandes durch einfache Mittel hätten vermieden oder doch erheblich reduziert werden können.
Solche und andere Artikel werden aber auch willkommen aufgegriffen, um die Verbreitung von Rauchwarnmeldern in privaten Wohnungen zu fördern, insbesondere in den Bundesländern, die in ihren Landesbauordnungen eine Rachmelderpflicht vorschreiben.
Ausgangssituation
Gerade in letzter Zeit und pünktlich zu den jährlichen Eigentümerversammlungen von Objekten nach den WEG[3] wird das Thema von den Verwaltungen von Wohnungseigentümergemeinschaften aufgegriffen. Auf den Tagesordnungen für die Eigentümerversammlungen finden sich dann exemplarisch folgende Tagesordnungspunkte:
TOP 5 – Rauchwarnmelder:
Die Verwaltung weist erneut auf die gesetzlichen Bestimmungen hin. Die Landesbauordnung im Mecklenburg-Vorpommern schreibt in § 48 Absatz 4 vor:
„(4) In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Bestehende Wohnungen sind bis zum 31. Dezember 2009 durch den Besitzer entsprechend auszustatten.“
‚Nach inzwischen herrschender juristischer Meinung werden Rauchwarnmelder (in den Wohnungen) als zum Gemeinschaftseigentum gehörend angesehen, weil sie gemäß § 5 Absatz 2 Wohnungseigentumsgesetz (WEG) Teile sind, die für den Bestand oder die Sicherheit des Gebäudes erforderlich sind und dem Gemeinschaftlichen Gebrauch aller Eigentümer dienen.
Es ist also möglich, eine Regelung zu treffen, dass die Ausstattung einer Wohnung durch die WEGem gesteuert wird. Die Verwaltung hat verschiedene Angebote eingeholt; das des preisgünstigsten Anbieters übergeben wir in der Anlage.’
(Zitat ende)
Beigefügt sind dann in der Regel neben dem Angebot eine Produktbeschreibung für Rauchwarnmelder sowie ggf. weitere Dokumentationen von Dachverbänden der Wohnungswirtschaft o.ä., mit dem die Einbauverpflichtung und die Zuständigkeit der WEG belegt werden soll.
Beabsichtigt ist ein Mehrheitsbeschluss der WEG, in dem nicht nur der Einbau für alle Wohnungen kollektiv beschlossen wird sondern auch noch die angeblich zwingend erforderliche Wartung der Rauchwarnmelder durch die Installationsfirma beauftragt wird.
Teilweise werden die Hinweise ergänzt mit einem Hinweis auf die Änderung des WEG-Gesetzes, wonach der Einbau der Beschlussfassung der Eigentümerversammlung zwingend unterliegt.
Diese verschiedenen Rechtsauffassungen sowie deren Hintergründe sollen nachstehend untersucht und rechtlich eingeordnet werden.
Rauchwarnmelder grundsätzlich sinnvoll
Rund 230.000-mal jährlich brennt es in deutschen Haushalten. Die erschreckende Bilanz: Mehr als 6.000 Schwerverletzte und fast 500 Tote allein 2006. Beim Verlassen der Wohnung noch eingeschaltete Bügeleisen oder Herdplatten, überlastete Mehrfach-Steckdosen, durchgeschmorte Kabel, vergessene
Kerzen im Wohnraum – die Ursachen sind zahlreich. Was viele Menschen nicht wissen: Ein Brand wird nicht erst mit dem offenen Feuer gefährlich. Die meisten Opfer sterben an einer Rauchvergiftung.
Ganz besonders gefährlich ist das, wenn ein Brand mitten in der Nacht ausbricht. Durch das Rauchgas ersticken die Menschen im Schlaf – ohne überhaupt wach zu werden. (Provinzial-Versicherung[4] )
Nach Angaben des Forums Brandschutzprävention sterben in Deutschland jährlich 600 Menschen an Bränden, die Mehrheit davon in Privathaushalten. Ursache für die etwa 200.000 Brände im Jahr ist aber im Gegensatz zur landläufigen Meinung nicht nur Fahrlässigkeit. Sehr oft lösen technische Defekte Brände aus.[5]
Auch die Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes e. V. (vfdb) weist darauf hin, dass sich zudem die meisten Brände in der Nacht ereignen. Demzufolge sind auch die meisten Brandopfer bei nächtlichen Ereignissen zu beklagen.
Rauchmelder können da Leben retten – der laute Alarm des Rauchwarnmelders warnt die Wohnungsinsassen auch im Schlaf rechtzeitig vor der Rauchgasgefahr und verschafft Ihnen die Möglichkeit, sich und die Angehörigen in Sicherheit bringen zu können.
Die Gründe, Wohnungen aber auch andere Gebäude, Gebäudeteile oder Einrichtungen mit Rauchwarnmeldern auszustatten sind daher tatsächlich überzeugend und nicht von der Hand zu weisen.
Gewerblich genutzte Objekte sind von der aktuellen Diskussion nicht betroffen. Hier gibt es schon seit langem rechtliche Grundlagen zum Brandschutz und Arbeitsschutz.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 1: Brandschäden und Brandtote in Deutschland[6]
Durch die Installation von Rauchwarnmeldern wird mit einfachen Mitteln und auf preisgünstige Art und Weise der Schutz der Haushaltsangehörigen vor diesen Brandfolgen um ein vielfaches gesteigert.
Die Installation von Rauchwarnmeldern ist daher unter dem Gesichtspunkt des Personen- und Lebensschutzes uneingeschränkt zu empfehlen.
Was sind Rauchwarnmelder
Das Forum Brandschutzprävention de Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes e.V. (vfdb)[7] definiert Rauchmelder wie folgt:
Brandmelder, der beim Vorhandensein einer bestimmten Rauchgasdichte selbsttätig eine Rauchmeldung abgibt[8]
Die Definition ist in sich widersprüchlich. Der Melder wird in der Definition bereits als Brandmelder bezeichnet. Nach der Erläuterung wird mit dem Melder allerdings die Rauchgasdichte gemessen. Rauchgas kann jedoch entstehen, ohne dass ein Brand (offenes Feuer) ausgebrochen sein muss, zum Beispiel durch schwelende Kabel bei Überhitzung etc. Dieser Schwelrauch ist ebenso tödlich wie Brandrauch. Rauch im weitesten Sinne entsteht somit auch ohne bzw. vor einem Brand.
Somit ist ein Rauch(warn)melder begrifflich kein Brandmelder.
Die zur Zeit (2007) gängigsten Rauchwarnmelder[9] ( auch Heimrauchmelder, Rauchmelder oder auch w.o. fälschlicherweise Brandmelder genannt) sind die optischen bzw. photoelektrischen Rauchmelder.
Diese arbeiten nach dem Streulichtverfahren (Tyndall-Effekt): Klare Luft reflektiert praktisch kein Licht. Befinden sich aber Rauchpartikel in der Luft und gelangen in die optische Kammer des Rauchmelders, so wird ein von einer Infrarotdiode (LED) ausgesandter Prüf-Lichtstrahl an den Rauchpartikeln gestreut. Ein Teil dieses Streulichtes fällt dann auf einen lichtempfindlichen Sensor (Fotodiode), der nicht direkt vom Lichtstrahl beleuchtet wird, und der Rauchmelder spricht an. Ohne (Rauch-) Partikel in der Luft kann der Prüf-Lichtstrahl die Fotodiode nicht erreichen, die Beleuchtung des Sensors durch von den Gehäusewänden reflektiertes Licht der Leuchtdiode oder von außen eindringendes Fremdlicht wird durch das Labyrinth aus schwarzem, nicht reflektierendem Material verhindert. Optische Rauchmelder werden bevorzugt angewendet, wenn mit vorwiegend kaltem Rauch bei Brandausbruch (Schwelbrand) zu rechnen ist.
Bei einem Lasermelder wird statt einer einfachen Leuchtdiode (LED) mit einer sehr hellen Laserdiode gearbeitet. Dieses System erkennt schon geringste Partikel-Einstreuungen.
Rauchwarnmelder reagieren mit Fotolinsen und Leuchtdioden somit schon auf die kleinste Rauchentwicklung und wecken mit einem extrem lauten Alarmton die Wohnungsinsassen selbst aus dem Tiefschlaf.
Sie sind keine Brandmelder, die an Brandmeldeanlagen angeschaltet werden können, wenn sie auch manchmal untereinander vernetzt sind. Sie dürfen auch nicht als Ersatz für Brandmeldeanlagen verwendet werden.
Im Gegensatz zu den Brandmeldern, die über Brandmeldeanlagen Brandausbrüche an die Feuerwehren melden sollen, haben die Rauchwarnmelder die vorrangige Aufgabe, Personen, die sich in Räumen aufhalten, vor Rauch und etwaigen Bränden zu warnen. Besonders schlafende Personen sind gefährdet, einen Brand nicht im Anfangsstadium zu bemerken und dadurch leicht zu Schaden kommen können.
Rauchschutzkampagnen
Auch wenn die Berichterstattung gerade über Brandunglücke dem Gefühl nach in letzter Zeit zunimmt, hat es diese Unglücke doch immer schon gegeben.
Die erhebliche Zahl an Toten oder Verletzten[10] durch oder im Zusammenhang mit Feuer hat im Jahr 2000 zunächst zur Gründung der Arbeitsgruppe Heimrauchmelder im Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie e.V. (ZWEI) geführt. Hieraus hat sich sehr schnell als Nachfolger das ‚Forum Brandrauchprävention’ in der Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes e. V. (vfdb) entwickelt, das die Kampagne "Rauchmelder retten Leben" betreibt.
Forum Brandrauchprävention
Mitglieder des Forums Brandrauchprävention sind führende Dachverbände der Feuerwehr, der Schornsteinfeger, der Versicherungswirtschaft und der Industrie sowie Hersteller und Dienstleister.
Die Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes e. V. (vfdb) ist nach eigenen Worten als Schnittstelle zwischen Industrie und Feuerwehr hervorragend geeignet, die Motivation der Rauchmelder-Kampagne mit kreativem Einfluss von Seiten der Feuerwehren und Brandschutz-Experten zu unterstützen.[11]
Mitglieder bzw. Initiatoren des Forums sind:
- Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV)
- ZVEI - Zentralverband der Elektrotechnik- und Elektronikindustrie e.V.
- Bundesverband der Hersteller und Errichter von Sicherheitssystemen
- Vereinigung zur Förderung des deutschen Brandschutzes e.V. (vfdb)
- Deutscher Feuerwehrverband e.V. (DFV)
- Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks
- Atral-Secal GmbH
- Bosch Sicherheitssysteme GmbH
- D-Secour European Safety Products GmbH
- detectomat GmbH
- EI Electronics
- EPS Vertriebs GmbH
- Gira Giersiepen GmbH & Co. KG
- Hager Tehalit Vertriebs GmbH
- Hekatron Vertriebs GmbH
- Hugo Brennenstuhl GmbH & Co. KG
- Merten GmbH & Co. KG
- Siemens AG
- BRUNATA-METRONA
- ista Deutschland GmbH
- KALORIMETA AG & Co. KG
- Techem Energy Services GmbH
Die Kampagnen und Internetauftritte werden professionell von einer Werbe- und Promotionagentur entwickelt und umgesetzt.
Das Forum führt jährlich einen Aktionstag zur Brandrauchprävention durch.
Der Aktionstag des Forum Brandrauchprävention in der vfdb und des Deutschen Feuerwehrverbandes geht am 13. März 2009[12] in die vierte Runde.
Aus Sicht des Forums ist er bereits eine ‚Erfolgsgeschichte’.
Ziel des Aktionstages ist es, am „Freitag, dem 13.“ viele Menschen daran zu erinnern, dass privater Brandschutz keine Glückssache ist.
„Auch für 2009 bitten der Deutsche Feuerwehrverband und das Forum Brandrauchprävention in der vfdb alle Feuerwehren, Schornsteinfeger und Fachpartner darum, den Rauchmeldertag mit ihren Aktionen und Info-Veranstaltungen zu unterstützen. Auch mit einer Pressemitteilung können Feuerwehren, Schornsteinfeger und Fachpartner den Aktionstag nutzen, um Bürger in ihrer Region auf die kleinen „Glücksbringer“ aufmerksam zu machen.“[13]
Zur Erleichterung der Beteiligten ist die Pressemitteilung vom Forum bereits vorformuliert und im internen Mitglieder-Bereich als Download erhältlich.
Verwendung von Rauchmeldern ohne gesetzlichen Zwang
Es war durch Recherchen nicht in Erfahrung zu bringen, in welchem Umfang seit dem Jahr 2000 bis 2008 bereits Rauchmelder ohne gesetzlichen Zwang verkauft und installiert worden sind.
Gerade in den Jahren 2005 bis 2007 war rein optisch in Baumärkten, Fach- und Einzelhandel wie auch Supermärkten und Diskountern ein großes Angebot an Rachmeldern festzustellen.
Die teilweise sehr geringen Preise von 4,- bis 6,- Euro für einen Rauchmelder haben die Nachfrage möglicherweise zusätzlich stimuliert.
Die große Nachfrage führte offenbar auch zu Importen im großen Umfang, die zu einer ebenso umfassenden Beanstandungswelle importierter chinesischer Rauchmelder im Jahr 2007 führte und Überschriften wie:
„ VdS warnt: Rauchwarnmelder aus China mangelhaft „[14].
Nach einer Prüfung der Rauchwarnmelder entsprächen sie nicht den gültigen Normen und dürften nicht mehr vertrieben werden.
[...]
[1] vgl. u.a.: Pressebericht der Polizei Lübeck; http://www.presseportal.de/polizeipresse/pm/52865/1352968/feuerwehr_luebeck
[2] Anmerkung des Brandschutzforums unter http://www.rauchmelder-lebensretter.de/rauchmelder-news.html?&tx_ttnews[tt_news]=144&tx_ttnews[backPid]=182&cHash=e05d1ee784
[3] Wohnungseigentümergesetz (WEG)
[4] http://www.provinzial.com/web/export/sites/pvr/_resources/download_galerien/pdf/rauchmelder.pdf
[5] http://www.rauchmelder-lebensretter.de/mieter.html
[6] Quelle: ista / www.rll-insiders.de (ohne Jahresangabe)
[7] www.vfdb.de
[8] http://www.vfdb.de/index.php?content=ctiflexikon&c_op=4&c_lang=GE&c_id=333
[9] vgl.: Wikipedia
[10] die Zahl der Toten und Verletzten im Referenzzeitraum bis 2000 konnte nicht ermittelt werden
[11] http://www.rauchmelder-lebensretter.de/brandrauchpraevention.html
[12] www.rauchmelder-lebensretter.de; www.vfdb.de
[13] http://www.rauchmelder-lebensretter.de/freitag-der-13.html
[14] http://www.voltimum.de/news/17146/s/VdS-warnt-Rauchwarnmelder-aus-China-mangelhaft.html
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